Analyse des E-Postbriefes
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| Name des Autors / der Autoren: | Markus Blum |
| Titel der Arbeit: | Analyse des E-Postbriefes |
| Hochschule und Studienort: | FOM Essen |
Inhaltsverzeichnis |
1 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
| Bezeichnung |
|---|---|
| AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen |
| BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
| DENIC | Deutsches Network Information Center |
| EGVP | Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach |
| IKG | Individualkommunikationsgateway |
| IT | Informationstechnologie |
| MKG | Massenkommunikationsgateway |
| OSCI | Online Service Computer Interface |
| RFC | Request for Comments |
| Snailmail | Schneckenpost - herkömmliche Post |
| SSL | Secure Socket Layer |
| TKG | Telekommunikationsgesetz |
| TLD | Top Level Domain |
| TLS | Transport Layer Security |
| VPN | Virtual Private Network |
2 Abbildungsverzeichnis
Abb.-Nr.
| Abbildung |
|---|---|
| 1 | Aufbau E Postbrief |
| 2 | E-Postbrief für Geschäftskunden |
| 3 | Kostenübersicht Geschäftskunden |
| 4 | De-Mail |
| 5 | De-Ident |
3 Tabellenverzeichnis
Tab.-Nr.
| Tabelle |
|---|---|
| 1 | Vergleich klassischer Brief - E Postbrief |
| 2 | Zusatzoptionen De-Mail |
4 Einleitung
4.1 Motivation
Jedem ist der ehemalige Staatskonzern Deutsche Post AG als Versender für klassische Briefe und Pakete bekannt. Immer häufiger begegnet einem in letzter Zeit die Werbung für das neuste Produkt, dem E-Postbrief. Dieser Begriff sorgt zunächst einmal für Verwirrung, denn die E-Mail als elektronischer Brief existiert schon lange. Beabsichtigt die Deutsche Post AG etwa auch ein E-Mail Provider zu werden oder steckt doch mehr hinter diesem Produkt? Laut einer Umfrage der TNS Emnid kennen inzwischen über 60 % der Deutschen dieses Produkt und es gibt bereits über eine Millionen Kunden.[1]. Jedoch ist anzunehmen das nur wenige sich bisher mit diesem Thema auseinander gesetzt haben und wirklich wissen welche Folgen dies beinhaltet. Ebenfalls häufig taucht in diesem Zusammenhang die De-Mail Initiative der Bundesregierung auf.
4.2 Zielsetzung
Ziel dieser Arbeit ist es das Produkt E-Postbrief zu betrachten und zu analysieren. Steckt dort wirklich ein durchdachtes neues Produkt hinter oder versucht die Deutsche Post AG nur eine Alternative zu bisherigen E-Mail Providern zu sein. Es wird betrachtet welcher Nutzen für den einzelnen, aber insbesondere auch welche Vor- oder möglicherweise auch Nachteile für Unternehmen durch die Nutzunh entstehen. Ebenfalls Berücksichtigung soll in diesem Zusammenhang die Bedeutung der neuen DE-Mail Initiative der Bundesregierung finden. Gibt es für Unternehmen wirklich eine Kostenersparnis und Nutzen hinter einem der beiden Modelle. Gibt es überhaupt Unterschiede?
4.3 Vorgehensweise
Bevor sich diese Arbeit den einzelnen Aspekte des E-Postbriefes befasst wird ein kurzer Einblick in die Grundlagen erfolgen. Anschließend werden die einzelnen Funktionen beleuchtet bevor eine Überleitung zu den rechtlichen Aspekten erfolgt und einer Betrachtung des Projektes De-Mail. Im letzten Teil meiner Arbeit erfolgt dann ein Vergleich sowie Bewertung des E-Postbriefes in den verschiedenen Kategorien meiner Betrachtung. Hierbei wird auf die Bedeutung der Funktionen eingegangen. Am Ende erfolgt ein Fazit zum E-Postbrief und dessen Nutzen. Da beide Projekte relativ jung sind wird sich die Quellenrecherche auf Onlinequellen beschränken müssen. Fachliteratur wird höchstens bei Begriffsdefinitionen eine Rolle spielen können.
5 E-Postbrief
5.1 Grundlagen
Der E-Postbrief wurden mit dem Ziel gestartet Bürgern, Verwaltung und Unternehmen auch online eine "verbindliche, vertrauliche und verlässliche Schriftkommunikation" zu ermöglichen. [2]
Bei der Registrierung werden hierfür neben persönlichen Daten auch die gewünschte E-Postbrief Addresse angelegt. Diese setzt sich in der Regel aus vorname.nachname.####@epost.de zusammen. Dieser Name muss mit dem zur Anmeldung genutzen übereinstimmen. Die Wahl eines Fantasie- bzw. Wunschname ist nicht möglich. Sollte der gewünschte Name schon vergeben sein wird er zusätzlich um eine frei wählbare vierstellige Zahl ergänzt[3]. Bei Unternehmen wird zusätzlich noch die Domain als Subdomain für epost.de ergänzt. DE-Domains können hierbei ohne TLD angegeben werden, bei allen anderen ist diese Pflicht. Falls bisher keine eigene Domain für das Unternehmen existiert kann die E-Postbrief Subdomain frei gewählt werden solange diese noch verfügbar ist und ein Bezug zum Firmennamen erkennbar ist[4]. Zusätzlich müssen Unternehmer noch bis zu drei Administratoren benennen, die sich um die weitere Verwaltung kümmern und Berechtigungen und Mitarbeiterkonten anlegen können. Um dem Ziel der Vertraulichkeit gerecht zu werden werden alle Registrierungen über das erprobte Postident Verfahren verifiziert. Bei diesem vom Online Banking erprobtem Verfahren muss der Kunde sich persönlich bei einer Postfiliale mit Lichtbildausweis registrieren. [5] Diese bestätigt dann als neutrale Institution die Identität. Beim E-Postbrief muss zusätzlich hierzu noch eine Mobiltelefonnummer angegeben werden. Zur Bestätigung wird dann eine Transaktionsnummer per SMS an diese Nummer versand. Dieses HandyTAN-Verfahren findet ebenfalls in der Folge bei wichtigen Funktionen wie dem Versand eines E-Postbriefes Anwendung.
Die Verbindung zum Webportal erfolgt über eine gesicherte SSL Verbindung. So ist sichergestellt das kein unbefugter die Nachricht abfangen kann. Hier können dann gesichert die Funktionen des E-Postbriefes genutzt werden.
5.2 Funktionen
5.2.1 Basisfunktionen
Die Funktionen des E-Postbriefes orientieren sich am klassischen Brief. Falls der Empfänger nicht ebenfalls Zugang zum E-Postbrief-Portal besitzt wird der Brief zentral von der Post in Waiblingen ausgedruckt und auf dem klassischen Weg als Papierbrief versendet. Hierfür entstehen keine Zusatzkosten (vgl Kapitel 6.4)
| Zusatzleistungen beim elektronischen Versand | Zusatzleistungen beim klassischen Versand |
| Einschreiben | |
| Einschreiben Einwurf | Einschreiben Einwurf |
| Einschreiben Eigenhändig | |
| Einschreiben mit Empfangsbestätigung | Einschreiben Rückschein |
| Einschreiben Eigenhändig Rückschein |
Tabelle 1: Vergleich klassischer Brief - E Postbrief
Einschreiben Einwurf bedeutet hierbei das der Versender zusätzlich eine Versandbestätigung erhält. Sobald die Nachricht erfolgreich beim Addressaten eingetroffen ist erfolgt eine Zustellbestätigung.
Elektronisches Einschreiben mit Empfangsbestätigung ist eine Erweiterung des "Einschreiben Einwurf". Zusätzlich wird hierbei noch der Empfänger aufgefordert den Erhalt zu bestätigen. Erst nach erfolgreicher Bestätigung ist ein Öffnen und Lesen der Nachricht möglich. Falls der Adressat ablehnt wird dies ebenfalls übermittelt und der Versender erhält darüber Kenntnis.
5.2.2 Zusatzfunktionen
Neben den zuvor erwähnten Basisoptionen gibt es noch eine Reihe von weiteren Funktionen um die alltägliche Kommunikation durch den E-Postbrief zu verbessern. [6]. Die Deutsche Post AG bietet eine umfassende Plattform für die Kommunikation. So können nicht nur eigene Emailpostfächer eingebunden werden sondern es steht zusätlich ein virtuelles Faxgerät inklusive persönlicher Faxnummer zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt eine kostenlose Benachrichtigung per SMS über eingehende Nachrichten. Ebenfalls bekannt aus dem E-Mail Bereich ist die Möglichkeit des Adressbuches. Hier können wie bei Outlook ein Addressbuch gepflegt werden oder über das globale Addressbuch die Addresse anderer E-Postbrief Nutzer gesucht werden. Während das Webportal für Privatkunden und kleinere Unternehmen vollkommen ausreichend ist haben grössere Unternehmen ganz andere Anforderungen. Die Deutsche Post ermöglicht diesen eine Anbindung der bestehenden Infrastruktur im Unternehmen. [7]
Hierbei werden zwei Komponenten unterschieden nämlich das Individual Kommunikations Gateway (IKG) und das Massen Kommunikations Gateway (MKG). Das Individual Kommunikations Gateway ermöglicht es den Mitarbeitern im Konzern weiterhin wie gewohnt ihre Programme und Infrastruktur zu nutzen. E-Mails werden über den bestehenden Mailserver über eine gesicherte Verbindung an das E-Postbrief Portal weitergeleitet. Für grosse Sendungsmengen dient das Massen Kommunikations Gateway als Schnittstelle für die Massenkommunikation zur Verfügung. Darüber werden Datenströme aus der eigenen IT-Anwendung mittels einer sicheren VPN Verbindung an das E-Postbrief Portal weitergeleitet. Empfänger mit eigener E-POSTBRIEF Adresse erhalten diese Sendung dann wie gewohnt elektronisch. Empfänger ohne E-Postbrief Addresse auf dem regulären postalischem Weg als Ausdruck.
Dadurch kann die bestehende erprobte System-Architektur im Unternehmen beibehalten werden und unternehmensinterne Prozesse vollkommen unabhängig optimiert werden.
5.2.3 Einschränkungen / Risiken
Neben den rechtlichen Aspekte die im nächsten Kapitel begutachtet werden gibt es noch weitere Einschränkungen und Risiken bei der Nutzung. Wie Eingangs erwähnt findet zusätzlich zur Anmeldung per Username/Kennwort noch eine zweite Sicherheitsüberprüfung der Identität per Telefon-Tan Verfahren statt. Wer also kein Mobiltelefon besitzt oder seine Nummer nicht der Deutschen Post zur Verfügung stellen wird ist laut (AGB, I.6.5 und IV.2.1) ausgenommen. [8] Die E-Postbrief Addresse, obwohl sie vom Aufbau her wie eine normale Emailaddresse ausschaut(vorname.nachname@epost.de) ermöglicht keinen Empfang von herkömmlichen E-Mails nach RFC 5322[9]
Im Gegensatz zum Brief unterliegt der E-Postbrief auch nicht dem Briefgeheimnis, sondern fällt lediglich unter das Fernmeldegeheimnis. Die Post speichert diese Adressdaten nach Zustimmung in einem öffentlich zugänglichen Adressverzeichnis, über das Geschäftskunden die E-Postadresse durch Eingabe von Name und Postadresse einer Person heraussuchen können. Sofern diesem nicht ausdrücklich widersprochen wird ist diese Vorgehensweise durch die AGB's abgesegnet.
5.3 Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen zum E-Postbrief sind zunächst einmal wie üblich [10] durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegeben. [11]. Die wichtigstens Artikel und deren Bedeutung werden Thema dieses Kapitels sein.
Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.
Der Nutzer eines E-Posbriefes ist also verpflichtet mindestens einmal pro Tag seine E-Postbrief Addresse zu überprüfen. Unabhängig von einer Zustellbestätigung gilt ein E-Postbrief damit als zugestellt und etwaige Fristen beginnen zu laufen. Genau genommen bedeutet dies auch das selbst im Urlaub täglich das E-Postbrief Konto überprüft werden muss um keine solche Frist zu versäumen.
Der nächste entscheidente Punkt der AGB's ist Paragraph IV.9.3
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Post AG mit dem E-POSTBRIEF zum Telekommunikationsdiensteanbieter wird und somit den speziellen gesetzlichen Vorgaben, z. B. des TKG und TKÜV, unterliegt. Folglich ist sie im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Herausgabe einer Nachricht – ggf. unverschlüsselt – vor allem an Verfassungsschutzbehörden verpflichtet.
Dieser Beitrag widerlegt klar die ursprünglich vom Vorstandsmitglied Jürgen Gerdes erklärte Aussage "Mit dem E-Postbrief bringen wir das Briefgeheimnis ins Internet".[12] Der E-Postbrief unterliegt folglich nämlich jediglich dem Fernmeldegeheimnis und nicht dem sogar in den Grundrechten des Grundgesetzes angesiedeltem Briefgeheimnis. [13]. Ein technischer Aspekt hinter dieser Aussage ist die Feststellung das der E-Postbrief keine Ende zu Ende Verschlüsselung bietet. Lediglich die Kommunikation zum Portal ist verschlüsselt. Gespeichert werden die E-Postbriefe scheinbar unverschlüsselt oder zumindest jederzeit entschlüsselbar. Vor dem Hintergrund das die Briefe auch herkömmlich versand werden ist dies nicht überraschend aber widerspricht der angepriesenen Sicherheit.
Es wird darauf hingewiesen, dass Daten, die in dem Nutzerkonto gelöscht wurden, ggf. zunächst nur gesperrt und dann erst mit zeitlicher Verzögerung endgültig gelöscht werden, um versehentlichen Löschungen oder evtl. vorsätzlichen Schädigungen vorzubeugen. Aus technischen und rechtlichen Gründen (vgl. gesetzliche Datenspeicherungspflichten) werden Daten ggf. in Datensicherungsdateien und Spiegelungen von Services dupliziert. Solche Kopien werden ggf. erst mit einer zeitlichen Verzögerung gelöscht.
Dieser Teil der Agb's ist aus technischer Sicht nachvollziehbar, widerspricht aber jeglichen Datenschutzaspekten.
Welche Bedeutung diese Paragraphen für den Nutzer bedeuten und welche Folgen sich ergeben werden im nächsten Kapitel erläutert.
5.4 Kosten
Die Kosten für den E-Postbrief sind für Privatkunden vergleichbar mit klassischen Briefsendungen. Die Registrierung für den E-Postbrief ist kostenfrei und auch die notwendige Authentifizierung per Postident wird nicht gesondert berechnet.
[[Bild: KostenE-Post.jpg|thumb|center|550px|Abbildung 3: Kostenübersicht Geschäftskunden]]
Auffällig ist hierbei der hohe Preis für eine reine Onlinezustellung. Bei Verwendung des IT-Schnittstelle / Gateway (ITG/MKG) fallen zusätzlich Einrichtungskosten an. Diese werden für jedes Unternehmen individuell auf Basis der bestehenden IT-Infrastruktur berechnet.
5.5 De-Mail
5.5.1 Grundlagen
Nicht nur die Bundespost hat den Bedarf nach "verbindlicher, vertraulicher und verlässlicher Kommunikation" [2] erkannt. Das Bundesministerium des Innern hat sich in Zusammenarbeit mit einer Reihe öffentlicher Institutionen sowie privater Organisationen und Unternehmen im Rahmen Modernisierungsprogramms "Vernetzte und transparente Verwaltung" mit dem Thema befasst und die Initiative De-Mail ins Leben gerufen. [14]. Der Staat erbringt den De-Mail-Dienst nicht selbst, die privaten zertifizierten Anbieter werden für ihn hoheitlich tätig. Zuvor müssen sich diese jedoch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifzieren lassen. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften.Dieses Gesetz soll Anfang 2011 abgesegnet werden. De-Mail befindet sich also offiziell noch in der Testphase. [14]Aktuell am Projekt beteiligt sind die Unternehmen GMX[15], Mentana[16], Deutsche Telekom[17] , und WEB.de[18]. Der Austausch unter den Providern geschieht mit SSL/TLS verschlüsselt und ist Bestandteil der Zertifizierung. Allgemein wurde beim Entwurf viel Wert auf eine hohe Kompatibilität gelegt um Insellösungen zu vermeiden. Der allgemein gültige Standard dafür heisst "Online Service Computer Interface" (OSCI). Hierüber können unteranderem per Gateway bestehende Projekte wie das elektronische Gerichts und Verwaltungspostfach (EGVP) angebunden werden. Ein direkter Austausch ist nicht möglich. [19]
5.5.2 Funktionen
5.5.2.1 De-Mail
Der De-Mail Dienst ist das Kernstück von De-Mail und stellt eine zuverlässige und vertrauliche Kommunikation sicher . Per Default ist eine Nachricht beim Versand gegen den Verlust der Vertraulichkeit, gegen Änderungen des Nachrichteninhaltes und der sog. Metadaten (z. B. Absenderadresse, Versandzeit, Versandoptionen) geschützt. Die einmalige Authentifizierung erfolgt entweder per Postident oder mit dem elektronischen Personalausweis. Bei späteren Anmeldungen ist eine 2 Wege Authentifizierung für gewissen Funktionen notwendig. Hierbei wird das Wissen von Usernamen und Passwort sowie der Besitz einer passenden Chipkarte oder des elektronischen Personalausweises. [20]. Der Aufbau einer De-Mail Addresse ähnelt dem E-Postbrief und lautet <localpart>@<BP-Domain-Name>.de-mail.de. Zusätzlich zur primären Addresse die aus Vorname.Nachname besteht können Phantasieaddressen gewählt werden denen jedoch um sie erkennen zu können ein pn_ vorangestellt werden muss. Der jeweilige De-Mail Provider ist ebenfalls erkennbar an einer De-Mail Addresse. Auch hier gilt das keine Kompatibilität zu bestehenden E-Mail Addressen und De-Mail Addressen gewährleistet ist. [21] Beim Versand gibt es vergleichbar wie der E-Postbrief verschiedene Versandoptionen. Diese sind beliebig kombinierbar.[22]
| Option | Erläuterung |
| Persönlich | Absender und Empfänger müssen die 2-Wege Authentifizierung genutzt haben. |
| Absendebestätigt | Der Empfänger erfährt das der Absender die 2-Wege Authentifizierung genutzt hat. |
| Versandbestätigt | Der Abesender erhält eine Bestätigung des Versandes |
| Zugangsbestätigung | Absender und Empfänger erhalten eine Zugangsbestätigung |
Tabelle 2: Zusatzoptionen De-Mail
5.5.2.2 De-Ident
Zusätzlich zum Versand von "Mails" bietet das De-Mail Konzept einen Service zur Authentifizierung gegenüber Drittanbietern wie beispielsweise Onlineshops. Der jeweilige De-Mail Provider erstellt dann eine Ident-Bestätigung, die ebenfalls per De-Mail signiert versendet wird. Durch die Signatur wird die Richtigkeit der übermittelten Daten sichergestellt. [23]
5.5.2.3 De-Safe
De-Safe dient zur sicheren Speicherung von Daten. De-Mail Provider stellen sogenannte Dokumentensafes zur Verfügung.Unmittelbar nach Entgegennahme der Dokumente werden diese vershlüsselt. Eine langfristige Speicherung und einen Schutz vor Verlust und Manipulation ist somit möglich. Die Entschlüsselung erfolgt durch den Provider erst bei zu Zugriff des Benutzers auf die Daten.[24]
5.5.3 Kosten
Da De-Mail sich noch in der Testphase befindet sind die Kosten des Service noch unklar. Anmeldung und Empfang wird jedoch laut bisherigen Aussagen der Provider kostenfrei bleiben. Der Versand von De-Mail soll unter den Kosten der Post liegen. [25] [26]. Eine staatliche Regulierung liegt nicht vor so das der Wettbewerb entscheiden wird auf welchem Niveau der Preis sich einpendeln wird.
6 Bewertung
6.1 Rechtsgrundlagen
Insbesondere die AGB's führten vielfach zur Kritik am E-Postbrief. [27]. Die Pflicht zum täglichen Abruf existiert zwar in der Form auch beim herkömmlichen Brief[28], jedoch kann dort ein Vertreter für Urlaubszeiten ernannt werden. Dies ist, von der Schwierigkeit des Handy-Tan Verfahrens abgesehen, beim E-Postbrief laut AGB's untersagt. Eine Weitergabe des Kennwortes ist strikt untersagt und würde auch dem gesamten Prinzip der Verlässlichkeit zuwider laufen.
Wichtigster Punkt ist jedoch die Abstufung vom Briefgeheimnis einer Snailmail zum Telekommuikationsgesetz beim E-Postbrief. Zwar können beide nur durch einen Richter bei sehr bestimmten Vorrausetzungen aufgehoben werden [29], aber bei Gefahgr im Verzug langt beim Telekommunikationsgesetz bereits die Staatsanwaltschaft. Hier muss dann jediglich eine nachtgrägliche Bestätigung nach § 100a StPO und § 100b StPO erfolgen. [30][31]. Anstatt der rechtlichen Sicherheit bewirkt der E-Postbrief also das Gegenteil und sorgt für zusätzliche Fallstricke.
6.2 De-Mail
De-Mail versucht zunächst einmal,genau wie der E-Postbrief die Probleme der herkömmlichen E-Mail zu beseitigen und eine verlässliche schnelle und vorallem sichere Kommunikation zu ermöglichen. Jedoch ist De-Mail hier mit vergleichbaren Problemen wie der E-Postbrief konfrontiert. Die fehlende Ende zu Ende Verschlüsselung ermöglicht jederzeit den Zugriff auf die Mail durch die Behörden und müsste gesondert eingerichtet werden. Aber auch der Provider ist theoretisch in der Lage die vermeintlich gesicherten Informationen einzusehen.
Der E-Postbrief ist gegenwärtig zwar nicht nach dem derzeit entstehenden De-Mail-Gesetz zertifiziert. Eine Kompatibilität zum De-Mail-Standard wird jedoch von der Deutschen Post AG angestrebt. Aus diesem Grund führt die Post einen erbitterten Kampf gegen die De-Mail Provider und untersagte ihnen sogar die Nutzung des Postident Verfahrens. [32]. Es bleibt abzusehen welches Konzept sich durchsetzt oder ob der E-Postbrief einer von vielen De-Mail Anbietern wird. Ein Vergleich ist deshalb momentan nicht möglich.
6.3 Kosten/Nutzen
Sofern keine gesetzlichen Zwänge existieren ist die oberste Devise eines jeden Unternehmens die Gewinnmaximierung. Dies kann nur durch Kostenminimierung geschehene [33]Damit der E-Postbrief für Unternehmen ein sinnvolles Produkt muss er also dazu beitragen die Kosten zu senken oder einen erheblichen Mehrwert bieten. Die reinen Nutzungskosten für den E-Postbrief sind verschwindend gering und vergleichbar mit herkömmlichen Briefen. Aufgrund der Anlehnung eines heutzutage üblichen Webportals ist auch der Schlungsbedarf für Mitarbeiter als gering zu betrachten. Mögliche Einsparpotenziale ergeben sich durch die eingesparten Druckkosten. Dies wird beim E-Postbrief durch die Deutsche Post Ag übernommen. Allerdings ist es dort in der Vergangenheit bereits zu Fehldrucken gekommen die natürlich an den Kunden versendet einen erheblichen Imageverlust bewirken können. [34]. Der E-Postbrief bringt allgemein einen Kontrolverlust über die eigenen Briefe. Bemerkentswert ist hier auch das lediglich eine Verfügbarkeit von 95 % innerhalb der üblichen Wartungszeiten zusichert wird. [35] Dies sind umgerechnet etwa über 18 Tage. Wer sich also auf den De-Postbrief verlässt könnte auf neue Probleme stossen. Wie es rechtlich aussieht, falls aufgrund eines längeren Ausfalls eine Frist abläuft, bleibt abzuwarten. Sicherheit ist ein weiteres Fragezeichen hinter dem E-Postbrief. Ob die Deutsche Post AG nach erfolgreichem Login intern auch verschlüsselt agiert ist nicht bekannt und läuft unter der Kategorie "Security through obscurity". Lediglich bekannt ist das der Login des Kunden verschlüsselt verläuft. Die Art der Speicherung bleibt unbekannt und ist eine Frage des Vertrauens an den Anbieter. Positiv in diesem Zusammenhang sind sicherlich auch nicht die Anfangsschwierigkeiten mit ungültigen Zertifikaten zu werten. [36]. ein grosser Vorteil vom E-Postbrief liegt bei der Handhabung von persönlichen Daten. Diese können nun per Mail (genauer gesagt E-Postbrief) versand werden. Trotz der geringen Kosten ist momentan aufgrund der geringen Anwendungsmöglichkeiten und ungeklärten rechtlichen Schwierigkeiten vom E-Postbrief für Unternehmen abzuraten. Hier erfüllt auch der eigene Mailserver mit Maildomain seine Zwecke und macht dem Empfänger deutlich das es sich um ein offizielles Angebot der Firma handelt. Ansonsten gibt es auch noch das Medium des Faxgerätes um schnell verlässlich Texte (inklusive Unterschrift) zu übermitteln.
7 Fazit
Die deutsche Post AG bleibt mit dem E-Postbrief eindeutig ihrem bisherigen Kerngeschäft treu, ohne wirklich die möglichen Vorteile die sich bieten könnten zu nutzen. Die Zustellung einer Mail als gewöhnlichen Brief mag als Zusatzfeature sicherlich noch Sinn machen und die Kosten rechtfertigen. In der heutigen digitalen Welt jedoch, wo E-Mails allgegenwärtig und in der Regel kostenfrei sind, ist es schwer nachvollziehbar warum der digitale Versand (der sogar intern stattfindet) plötzlich Geld kosten soll. Die theoretischen Risiken bei der Nutzung einer E-Mail sind bekannt[37] und der Bedarf nach Vertraulichkeit und sicherer Kommunikation per E-Mail ist eindeutig gegeben, wie auch die De-Mail Initiative zeigt. Unternehmen müssen in der momentanen Situation jedoch sehr genau prüfen wie ihre Bedarfe sind. Ein herkömmlicher Firmen E-Mail Account wird nach wie vor weiter existieren müssen. Wer von diesem eine E-Mail erhält, geht auch heute bereits davon aus das dies eine offizielle E-Mail ist. Falls die Schriftform vorgeschrieben ist genügt der E-Postbrief sowieso nicht. Einzig bei dem Versand personenbezogener Daten lässt sich ein Nutzen erkennen. Jedoch dürfte dies wohl in der Regel nur Behörden betreffen. Bei Privatpersonen ist die fehlende Vertraulichkeit des Absenders sehr wohl ein Argument. Aber auch hier genügt in der Regel eine reguläre E-Mail den Anforderungen oder man hat ohnehin die Zeit für eine Snailmail. Die Bedeutung des E-Postbriefes ist aus diesem Grunde noch schwindend gering. Aktuell bringt der E-Postbrief für Unternehmen zunächst einmal nur steigende Anforderungen an die Abläufe ohne wirklichen Mehrwert. Ebenso gibt es weiteren Handlungsbedarf was beispielsweise die Bekanntgabefrist betrifft. Die neuen Angebote De-Mail und E-Postbrief ermöglichen ja schliesslich auch eine Zustellung an Sonn- und Feiertagen. [38]Es gilt abzuwarten wie sich der E-Postbrief und De-Mail in Zukunft weiter entwickeln und ob sie in der Lage sind einen wirklichen Beitrag zum Unternehmenserfolg zu leisten.
8 Fußnoten
- ↑ vgl Klostermeier (2010) http://www.cio.de/public-ict/communication/2254272/ Stand 18.11.2010
- ↑ 2,0 2,1 http://www.epost.de/privatkunden/uebersicht/was-ist-der-e-postbrief.html Stand 1.1.2011 12 Uhr
- ↑ http://service.epost.de/faq/wie-setzt-sich-die-e-postbrief-adresse-von-privatkunden-zusammen Stand 1.1.2011 12 Uhr
- ↑ http://service.epost.de/faq/was-muss-ich-bei-der-auswahl-meiner-geschaeftlichen-e-postbrief-adresse-beachten Stand 1.1.2011 12:15 Uhr
- ↑ http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1015469 Stand 12.01.2011 Stand 15 Uhr
- ↑ http://www.epost.de/privatkunden/funktionen/weitere-services.html Stand: 09.01.2011 15:00 Uhr
- ↑ http://www.epost.de/geschaeftskunden/uebersicht/mittlere-und-grosse-unternehmen/systemanbindung.html Stand 09.01.2011 15:00 Uhr
- ↑ http://www.epost.de/geschaeftskunden/footer/rechtliches/agb.html#KapitelI Stand 22.01.2011 13:00 Uhr
- ↑ http://tools.ietf.org/html/rfc5322 Stand 22.01.2011 15:20
- ↑ http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023401377 Stand 08.12.2010
- ↑ http://www.epost.de/adressreservierung/footer/rechtliches/agb.html Stand 01.11.2010
- ↑ vgl http://www.handelsblatt.com/newsticker/technologie/analyse-post-will-briefgeheimnis-in-internet-aera-retten;2618475 Abruf: 25.12.2011 12:30
- ↑ http://dejure.org/gesetze/GG/10.html
- ↑ 14,0 14,1 http://www.cio.bund.de/DE/IT-Projekte/De-Mail/demail_node.html Stand 1.1.2011 13 Uhr
- ↑ http://service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/products/de-mail Stand 28.12.2010 10:30 Uhr
- ↑ https://govmail.de/modules/kp_suche/index.php Stand 28.12.2010 10:30 Uhr
- ↑ https://de-mail.t-online.de/ Stand 28.12.2010 10:30 Uhr
- ↑ https://produkte.web.de/de-mail/ Stand 28.12.2010 10:30 Uhr
- ↑ http://www.cio.bund.de/cln_102/DE/IT-Projekte/De-Mail/FAQ/faq_inhalt.html?nn=54728#doc1694408bodyText59 Stand 1.1.2011 14:12 Uhr
- ↑ vgl Schmeh S.37
- ↑ http://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Projekte/langtext_buergerportale_download.pdf?__blob=publicationFile Stand: 1.1.2011 13:56
- ↑ https://www.bsi.bund.de/cln_183/ContentBSI/Themen/Egovernment/DeMail/DeMail.html
- ↑ https://www.bsi.bund.de/cae/servlet/contentblob/486056/publicationFile/41756/TR_BP_IDL_FU_pdf.pdf
- ↑ http://www.cio.bund.de/cln_102/DE/IT-Projekte/De-Mail/FAQ/faq_inhalt.html Stand 1.1.2011 13:10 Uhr
- ↑ http://service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/products/de-mail/faq?sid=babhddb.1281464186.988.seu7q5a4m8.71.fdd Stand 1.1.2011 13 Uhr
- ↑ https://produkte.web.de/de-mail/haeufige-fragen-faq/ Stand 1.1.2011 13 Uhr
- ↑ vgl. Möcke http://www.heise.de/security/meldung/Kritik-am-E-Postbrief-waechst-1044814.html Abruf: 16.11.2010 13:22
- ↑ http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20AZR%20461/03 Abruf: 25.12.2010 13:00 Uhr
- ↑ http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/ Abruf 12.01.2011 17:30
- ↑ http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
- ↑ http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
- ↑ http://www.golem.de/1012/80060.html Stand 01.02.2011 Stand 9:30
- ↑ vgl Wöhe S.606
- ↑ http://www.test.de/themen/computer-telefon/schnelltest/E-Postbrief-Nicht-ausgereift-4123786-4123788/ Abruf 24.01.2011 15:24
- ↑ http://www.epost.de/content/dam/dp/dokumente/leistungsbeschreibung.pdf Abruf 02.02.2011 18:32
- ↑ http://rz.koepke.net/wp-content/uploads/2010/08/Epost.jpg
- ↑ vgl Kruth S.256
- ↑ vgl. Kuri http://www.heise.de/security/meldung/Kritik-am-E-Postbrief-waechst-1044814.html
9 Quellenverzeichnis
| Wöhe (2002) | Wöhe, Günther Döring, Ulrich (2002): Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 21.Aufl.,München: Franz Vahlen (2002) |
| Kruth (2009) | Kruth, Wilhelm (2009): Kompaktwissen Informationstechnik für Datenschutz- und Securitymanagement, 3.Aufl.,Heidelberg: Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm (2009) |
| Schmeh (2009) | Schmeh, Klaus (2009): Elektronische Ausweisdokumente, 1.Aufl.,München: Hanser (2009) |
| Möcke (2010) | Möcke Frank (2010) Kritik am E-Postbrief waechst http://www.heise.de/security/meldung/Kritik-am-E-Postbrief-waechst-1044814.html (heise Verlag, 24.07.2010 ), Abruf am 16.11.2010 um 13:22 |
| Kuri (2010) | Kuri Jürgen : Rechtssichere Bürger-E-Post De-Mail: Besonderheiten und Fallstricke http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtssichere-Buerger-E-Post-De-Mail-Besonderheiten-und-Fallstricke-1037231.html (heise Verlag, 24.07.2010), Abruf am 16.11.2010 um 13:23 |
| o.V (2010) | o.V, http://www.epost.de/ |
| o.V (2010) | o.V, http://www.cio.bund.de/ |
| o.V (2010) | o.V, http://tools.ietf.org/ |
| o.V (2010) | o.V, http://www.de-mail.de/ |
| o.V (2010) | o.V, http://www.gmx.de/ |
| o.V (2010) | o.V, http://www.t-online.de/ |
| o.V (2010) | o.V, http://www.golem.de |
| o.V (2010) | o.V, https://govmail.de/ |
| o.V (2010) | o.V, http://www.gutjahr.biz/ |
| o.V (2010) | o.V, http://www.heise.de/ |
| o.V (2010) | o.V, http://www.web.de |
| o.V (2010) | o.V, http://www.dejure.org |
| o.V (2010) | o.V, http://www.cio.de |
| o.V (2010) | o.V, http://www.test.de |
| o.V (2010) | o.V, http://www.wiwo.de |

