Analyse und Bewertung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

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Hausarbeit

Hochschule: Hochschule für Oekonomie & Management
Standort: Düsseldorf
Studiengang: Bachelor Wirtschaftsinformatik
Veranstaltung: IT-Infrastruktur
Betreuer: Dipl-Inf. (FH) Christian Schäfer
Typ: Hausarbeit
Themengebiet: Vorratsdatenspeicherung
Autor(en): Florian Jörgens
Studienzeitmodell: Abendstudium
Semesterbezeichnung:
Studiensemester: 3
Bearbeitungsstatus: in Arbeit
Prüfungstermin: 31.01.2010
Abgabetermin: 30.01.2010


Inhaltsverzeichnis


1 Einleitung

1.1 Motivation

Am 26.12.2007 unterzeichnete der damalige Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. In diesem werden Provider von Telekommunikationsdiensten dazu verpflichtet, Telefon- und Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern und nach Aufforderung durch Behörden diese gegebenenfalls freizugeben.

Das Thema der Vorratsdatenspeicherung interessiert mich sehr, da jeder Bürger, also auch Ärzte, Anwälte und Journalisten davon betroffen sind. Somit stellt es einen großen Einschnitt in die Privatsphäre dar und sollte von niemandem außer acht gelassen werden. Durch Gespräche in meinem Bekanntenkreis wurde mir klar, dass beim Thema Vorratsdatenspeicherung noch einige Informationsdefizite existieren. Da ich durch die Medien bisher nur einen oberflächlichen Einblick in die Thematik bekommen habe, beschloss ich mich mit dem Thema näher auseinander zu setzen und es für meine Hausarbeit zu wählen.

1.2 Aufbau & Zielsetzung

Einen Großteil des Materials, welches ich in dieser Hausarbeit verwende, stammt aus offiziellen Dokumenten des Bundestages. Dazu zählen vor allem Gesetzentwürfe, Protokolle sowie Pressemitteilungen. Ziel meiner Hausarbeit soll eine ausführliche Darstellung des Themas sein, um dieses am Ende bewerten zu können.

Um einen genauen Einblick in die Thematik zu ermöglichen, beschäftige ich mich als erstes mit der Europäischen Richtlinie, welche die Grundlage für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bildet.

Im Anschluss gehe ich näher auf die allgemeine Umsetzung der Richtlinie in Deutschland, sowie die damit verbundenen Verfassungsbeschwerden, ein. Ziel ist es, dem Leser in diesem Kapital die benötigten Grundlagen sowie die Vorgeschichte der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland näher zu bringen.

Im folgenden Kapitel 3 gehe ich auf Gründe der Datenspeicherung ein und beleuchte diese. Anschließend werden im Kapitel 4 die Kritiken der Vorratsdatenspeicherung beschrieben. Um die Gründe und Kritiken näher zu erläuern und gegebenenfalls zu bestätigen, greife ich vor allem auf repräsentative Umfragen und Studien zurück.

Anschließend habe ich in Kapitel 5 Aussagen sowie Interviews von Politikern der wichtigsten deutschen Parteien zum Thema Vorratsdatenspeicherung in Deutschland herausgesucht um einen Überblick über die Meinungen zu erlangen.

Das Kapitel 6 meiner Hausarbeit gibt den aktuellen Stand zum Zeitpunkt des 01.12.2010 zum Thema Vorratsdatenspeicherung wieder.

2 Grundlagen

2.1 Europäische Richtlinie

Bevor im November 2007 das entsprechende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wurde, veröffentlichte die Bundesregierung am 13.04.2006 die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten. Diese, aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts stammende Richtlinie, basiert auf der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) und umfasst die 1. Änderung.

Die Richtlinie 2002/58/EG ist ein Teil des Telekom-Reformpakets. Dies sollte die alten Vorschriften zur Telekommunikation abschaffen und einen neuen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation bilden.

Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten, die erforderlich sind, um einen gleichwertigen Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht insbesondere das Recht auf Privatsphäre, in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie den freien Verkehr dieser Daten. Dazu zählt unteranderem auch der Verkehr durch elektronische Kommunikationsgeräte und Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft. Das Ziel dieser Richtlinie, die eine Ergänzung zur Richtlinie 95/46/EG aus dem Jahre 1995 darstellt, war und ist dabei der Schutz der Privatssphäre sowie der Daten aller EU-Bürger[1].

Basierend auf dieser Richtlinie wurde am 15.03.2006 die Richtlinie 2006/24/EG veröffentlicht.

Die Richtlinie sollte einen Rahmen schaffen um Vorschriften aller EU-Mitglieder bezüglich Anbieter öffentlicher Kommunikationsdienste zu vereinheitlichen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass Daten zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden können. Betont wurde außerdem, dass es sich bei den erfassten Daten nicht um Inhalte der Nachrichten handle sondern lediglich um «Verkehrsdaten und Standortdaten sowie alle damit in Zusammenhang stehende Daten, die zur Feststellung des Teilnehmers oder Benutzers erforderlich sind»[2]

Im Detail handelt es sich bspw. bei einem Telefongerät um Rufnummer, IMEI Nummer, CELL-ID, Name und Anschrift der Teilnehmer. Bei einem Internetzugang, E-Mail oder IP-Telefonie um Benutzerkennung, IP sowie der Anschrift. In beiden Fällen werden ebenfalls Datum, Uhrzeit und die Dauer festgehalten.

Ein Benutzer ist hierbei «jede juristische oder natürliche Person, die einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke nutzt, ohne diesen Dienst notwendigerweise abonniert zu haben»[2]

Die Daten sollen ab dem Zeitpunkt der Erfassung für mindestens sechs Monate aber höchstens für zwei Jahre gespeichert werden.

2.2 Umsetzung in Deutschland

2.2.1 Verabschiedung des Gesetzes

Abbildung 1: Grafische Darstellung des Abstimmungergebnisses über den Entwurf eines Gesetzes zur  Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG; Drs. 16/5846 und 16/6979
Abbildung 1: Grafische Darstellung des Abstimmungergebnisses über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG; Drs. 16/5846 und 16/6979

Durch eine, am 09.11.2007 durchgeführte Abstimmung unter Abgeordneten des Bundestages wurde die Vorratsdatenspeicherung durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG eingeführt. Wie in Abbildung 1 zu sehen, wurde mit einer 2/3 Mehrheit dafür gestimmt. Diese Stimmen kamen ausschließlich von Mitgliedern der Parteien CDU/CSU sowie der SPD.

Nachdem der Bundesrat am 30.11.2007 zustimmte, unterzeichnete der damalige Bundespräsident Horst Köhler am 26.12.2007 das Gesetz[3].

2.2.2 Verfassungsbeschwerden

Am 31.12.2007 wurde gegen die Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der 150 Seiten umfassenden Beschwerdeschrift wurde eine einstweilige Anordnung zur sofortigen Aussetzung der Datensammlung beantragt. Kritik erhielten unter anderem Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Rundfunkfreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Weiterhin sei der zu erwartende Nutzen im Vergleich zu Folgen und Gefahren unverhältnismäßig gering[4].

Aufgrund dieses Antrags, wurde das Gesetz am 11.03.2008 per einstweilige Anordnung stark eingeschränkt. So geht aus einer Pressemitteilung vom 19.03.2008 des Bundesverfassungsgericht hervor, dass Daten vom Anbieter zwar weiterhin zu erheben und zu speichern sind, diese aber nur noch dann an eine Strafverfolgungsbehörde herausgegeben werden dürfen wenn «Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100 a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100 a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen.»[5]

Außerdem wurde der Bundesregierung eine Informationspflicht über Auswirkungen der Datenspeicherung auferlegt.

Das Bundesverfassungsgericht traf sich am 15.12.2009 in Karlsruhe um erneut über die Beschwerden mündlich zu verhandeln. Dort wurde noch einmal verdeutlicht, dass die Beschwerdeführer vor allem eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses sowie des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sehen.

«Sie halten die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungen für unverhältnismäßig. Insbesondere machen sie geltend, dass sich aus den gespeicherten Daten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen ließen. Einige Beschwerdeführer (Rechtsanwälte/Ärzte/Journalisten/Steuerberater) fühlen sich darüber hinaus durch die Vorratsdatenspeicherung in ihrer Berufsfreiheit verletzt, weil sie die Vertraulichkeit der Kontakte zum Mandanten beeinträchtige.»[6]

Aufgrund dieser Verfassungsbeschwerde und der damit erneuten Prüfung, erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung am 02.03.2010 für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass eine vorsorgliche und anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht mit Art. 10 Grundgesetz vereinbar sei. Weiterhin soll die Verhältnismäßigkeit beachtet werden, so dass sich die Nutzung der gespeicherten Daten nur auf Fälle schwerster Kriminalität beschränken soll[7].

3 Begründungen

3.1 Kriminalitätsbekämpfung

Einer der am häufigsten genannten Gründe für eine Vorratsdatenspeicherung sei der Vorteil bei der Kriminalitätsbekämpfung. Durch die Zunahme elektronischer Kommunikation, vorallem bei organisierter Kriminalität, sei es notwendig diese Daten aufzuzeichnen. So geht aus der Richtlinie 2006/24/EG folgender Abschnitt hervor:

«In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2002 betont der Rat „Justiz und Inneres“, dass die beträchtliche Zunahme der Möglichkeiten bei der elektronischen Kommunikation dazu geführt hat, dass Daten über die Nutzung elektronischer Kommunikation besonders wichtig sind und daher ein wertvolles Mittel bei der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten und insbesondere der organisierten Kriminalität darstellen. [...] Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, unter anderem für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.»[2]

Durch die immer weiter wachsende Zahl an neuen Geschäftsmodellen für Telefondienste wie Pre-Paid würden Verkehrsdaten von Providern nur in ungenügendem Maße gespeichert werden. Dadurch sei es für Behörden wesentlich schwieriger organisierte Kriminalität sowie Terrorismus zu bekämpfen. Als Beispiel für den Erfolg der Datenspeicherung werden die Anschläge auf Madrid im Jahr 2004 genannt. Dort haben Telekommunikationsdaten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Tat geleistet. Oft wird gerade im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbekämpfung auf den beschränkten Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung verwiesen. So werden keinerlei Inhalte der Telekommunikation, sondern lediglich Verkehrsdaten gespeichert. Außerdem erfolge der staatliche Zugriff auf Daten nur bei gründlicher Prüfung.

3.2 EU-Richtlinie

In der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wird oft hervorgehoben, dass es durch Verhandlungen mit dem Rat der EU bereits zu erheblichen Verbesserungen gegenüber dem eigentlichen Entwurf gekommen sei. Vor allem bei den Punkten Mindestspeicherfrist, erfolglose Anrufversuche sowie Standortdaten. Durch den beschlossenen Kompromissvorschlag sei Deutschland nun verpflichtet die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen.

So wird von den Befürwortern darauf verwiesen, dass bereits heute Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken gespeichert werden und sich lediglich die Dauer verlängern soll. Auf sämtliche Daten, welche zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, kann auch nur dann zugegriffen werden, sobald ein richterlicher Beschluss vorliegt.

4 Kritik

4.1 Eingeschränkter Nutzen

Eines der Hauptargumente für die Speicherung von Daten ist ihre Wichtigkeit beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen sowie den Terrorismus. Allerdings hat sich die Zahl aufgeklärter Straftaten seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung nur unwesentlich verringert. Bereits vor Einführung der Datenspeicherung existierten Verbindungsdaten, welche zur Aufklärung von Verbrechen genutzt werden konnten, wie beispielsweise Abrechnungsdaten mit einer Speicherdauer von sechs Monaten.

Bei einem schweren Verdacht, ist es möglich durch eine richterliche Anordnung bestimmte Daten aufzeichnen zu lassen.

In einer Untersuchung des Bundeskriminalamts geht hervor, dass bis zum 31.Oktober 2005 381 Kriminalfälle gemeldet wurden in denen Verbindungsdaten fehlten. Dies entspricht bei 6 Millionen Fällen pro Jahr einer Zahl von 0,006% von Fällen bei denen diese Daten in den Ermittlungen fehlten Allerdings wurden Verkehrsdaten zur Aufklärung der Fälle bei 262 als „sehr wichtig“ angesehen. «Obwohl in 78% der Fälle die Strafverfolgungsbehörden Verkehrsdaten als wichtig bis sehr wichtig erachten, führte dies nicht zu Forderungen von sehr langen Speicherfristen, was auf einen sensiblen, problembewussten Umgang der Polizei mit rechtspolitischen Forderungen mit datenschutzrechtlicher Relevanz schließen lässt[8]

Ein weiterer Einsatzzweck der Datenspeicherung soll die Bekämpfung des Terrorismusses darstellen. Die vorhandenen Daten halfen bspw. im Jahr 2004 bei den Anschlägen in Madrid die Täter aufzuspüren und festzunehmen. Allerdings gibt es auch bei diesem Einsatzgebiet die Problematik, dass die Datenspeicherung durch Einsatz von unregistrieren Pre-Paid-Karten nur eingeschränkt helfen kann.

So erklärte der Präsident der European Confederation of Police (EuroCOP) Heinz Kiefer in einer Pressemitteilung vom 02.06.2005 «Für Kriminelle bliebe es einfach, mit relativ simplen technischen Mitteln eine Entdeckung zu verhindern, z. B. durch den Einsatz und häufigen Wechsel im Ausland gekaufter, vorausbezahlter Mobiltelefonkarten. Das Ergebnis wäre ein enormer Aufwand mit wenig mehr Wirkung auf Kriminelle und Terroristen, als sie etwas zu verärgern.»[9]

4.2 Missbrauchs- und Irrtumsrisiko

Wenn auch oft betont, kann nicht garantiert werden, dass die Daten der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens genutzt werden. Beispielsweise wurden bereits im Januar 2009 Daten zur Abrechnung der LKW-Maut für andere Zwecke verwendet[10].

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar, äußerte in einem Interview gegenüber dradio dass, in eng definierten Einzelfällen durchaus auf Daten welche zur Abrechnung der LKW-Maut gespeichert werden zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität genutzt werden können[11].

Weiterhin zeigen Fälle der Geschichte, wie beispielsweise die Journalistenbespitzelung durch den BND aus dem Jahre 2005 den Missbrauch von Sicherheitsgesetzen[12].

Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Limbach, betont in ihrem Buch „Die Demokratie und ihre Bürger“: «Eine demokratische politische Kultur lebt von der Meinungsfreude und dem Engagement der Bürger. Das setzt Furchtlosigkeit voraus. Diese dürfte allmählich verloren gehen, wenn der Staat seine Bürger biometrisch vermisst, datenmäßig durchrastert und seine Lebensregungen elektronisch verfolgt.»[13]

Weiterhin geben, unabhängig von der Nutzung der Daten, durch den Staat oder Behörden gespeicherte Daten auch für Angriffe von außerhalb, beispielsweise durch Cracker, ein interessantes Ziel ab.

4.3 Verursachung von Hemmungen, Abschreckungswirkungen

Am 27. und 28. Mai 2008 führte die „forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analyse mbH“, ein führendes Markt- und Meinungsforschungsinstitut, eine Umfrage unter 1.002 Bürgern durch, inwieweit sich ihr Verhalten im Bezug auf Telekommunikation durch die Datenspeicherung verändert hat.

Daraus ging hervor, dass 46% der Befragten den Rat einer Eheberatungsstelle, eines Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle über ihr Telefon, Handy oder E-Mail einholen würden. Aufgrund der Vorratsdatenspeicherung würden 52% dies eher persönlich tun. Ein verändertes Kommunikationsverhalten trete vor allem bei Menschen geringem Bildungsniveau (Haupt- oder Grundschulabschluss) auf. Das Wissen, dass Verkehrsdaten jederzeit aufgezeichnet werden, könnte Menschen davon abhalten auf anonymen Wege auf Missstände oder Ähnliches aufmerksam zu machen[14].

4.4 Wirtschaftliche Auswirkungen

Durch das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung sind Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Speicherung von Verkehrsdaten verpflichtet. Durch diese enorme Menge an Daten kommt es zu erheblichen Kosten. Laut einem Sprecher der Telekom beliefen sich die Kosten für das Jahr 2008 auf 12 Millionen Euro. Dazu kämen nach Schätzungen jährliche Kosten in Höhe von etwas 2 Millionen Euro. Ein Firmensprecher vom Internetprovider 1&1 betonte die Übergangsfrist zu nutzen da «ungeachtet der anhängigen Verfassungsbeschwerde noch keinerlei Rahmenbedingungen - beispielsweise eine technische Richtlinie - feststehen, speichern wir aktuell die Daten unserer Kunden weiterhin ausschließlich zu Zwecken der Rechnungsstellung» [15]

Auf Anfrage der Webseite netzpolitik.org vom 19.08.2008 gaben 16 Provider Auskunft zur Speicherung von Daten. Hinterfragt wurden hierbei Telefon- und Mobilfunkdaten (Offline), IP-, E-Mail- und VoIP-Daten (Online) sowie Angaben in den Datenschutzerklärungen und AGBs. Die Ergebnisse dieser Umfrage sind in Tabelle 1 aufgelistet.

Tabelle 1: Auswertung der Providerbefragung vom 19.08.2008 durchgeführt von netzpolitik.org
Provider AGB VDS Offline VDS Online
1&1
Abrechnung
entfällt
Spätestens 01.01.2009
AOL
nichts
entfällt
erfüllen gesetzliche Vorgaben
Arcor
nichts
Umsetzung seit 01.01.2008
erfüllen gesetzliche Vorgaben
Debitel
VDS
ab Januar umgesetzt
entfällt
Deutsche Telekom
Abrechnung
noch nicht
noch nicht, implementierend
E-Plus
Abrechnung
Umsetzung seit 01.01.2008
Spätestens 01.01.2009
Freenet
Abrechnung
keine Antwort
ab 01.01.2009
HanseNet (Alice)
nichts
Umsetzung seit 01.01.2008
im Laufe des Jahres 2008
Kabel Deutschland
Abrechnung
Umsetzung seit 01.01.2008
ab 01.01.2009
NetCologne
Abrechnung
Umsetzung seit 01.01.2008
ab 01.01.2009
O2
nichts
keine Antwort
keine Antwort
QSC
VDS
Umsetzung seit 01.01.2008
ab 01.01.2009
Strato
Abrechnung
keine Antwort
keine Antwort
Tele2
VDS
keine Antwort
keine Antwort
Versatel
Abrechnung
Umsetzung seit 01.01.2008
ab 01.01.2009
Vodafone
VDS
keine Antwort
keine Antwort

Da das Gesetz zur Datenspeicherung bereits am 30.12.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, die Speicherpflicht aber bereits ab dem 01.01.2008 bestehen sollte, hatten die Kommunikationsanbieter genau einen Tag Zeit sich um die technische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu kümmern. Dies war natürlich nicht möglich.

Anbieter wie o2 begannen daher schon im Jahre 2007 prophylaktisch mit der Speicherung, noch bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Die Telekom hingegen startete erst 2008 damit. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Daten weiterhin nur für Rechnungszwecke gespeichert. Durch die vorhandene Infrastruktur zur Speicherung von Daten für Rechnungszwecke, ist die Umsetzung der Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten mit erheblich weniger Aufwand und Kosten für die Anbieter verbunden, als die Speicherung von Internet-Daten. Für die Speicherung von Verbindungsdaten via Internet, VoIP oder E-Mail benötigt es teilweise komplett neue Systeme.

Einige Unternehmen wie beispielsweise AOL, Deutsche Telekom, NetCologne, QSC und Tele2 gaben gegenüber Netzpolitik, an sich auf die Entwicklung eigener Lösungen zu verlassen. Debitel und E-Plus geben diese Aufgabe an einen externen Anbieter ab. Debitel, 1&1 und HanseNet (Alice) sprach von Kosten für diese System von mittleren sechsstelligen Beträgen sowie laufenden Kosten. E-Plus hingegen ging von einem siebenstelligen Betrag aus.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sowie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) sprachen von einem Betrag zwischen 50-75 Millionen Euro für entsprechende Hardware. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) ging von wesentlich höheren Kosten aus.

So äußerte sich Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco in einer Pressemitteilung: «Wir sind sehr enttäuscht. Mitten in einer sich abzeichnenden Wirtschaftskrise wird die Internetwirtschaft mit Kosten von 332 Millionen Euro für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung belastet – eine rein staatlichen Zwecken dienende Ausgabe, für die es weiterhin keine Entschädigung geben soll. Und das, obwohl es wegen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden ungewiss ist, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand hat.»[16]

Dadurch, dass BITKOM nur die 80 größeren Anbieter in seine Berechnung einbezogen hat, kam es zu den unterschiedlichen Zahlen. Allerdings wurden bereits 2006 circa 3200 Unternehmen in Deutschland gelistet, welche Daten speichern müssen. Im Entwurf zum TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz werden lediglich Entschädigungen für die Speicherung sowie das Abfragen durch staatliche Einrichtungen und Behörden behandelt. Kosten die für die Anschaffung sowie die Instandhaltung der System entstehen werden den Providern nicht erstattet[17][18].

5 Stellungnahmen der verschiedenen deutschen Parteien

5.1 Christlich Demokratische Union Deutschlands

Die Partei der CDU war seit Beginn der Diskussion um eine mögliche Datenspeicherung in Deutschland für diesen Vorschlag. So waren es vor allem die Christdemokraten welche bei der Abstimmung am 14.12.2005 für diese Richtlinie stimmten.

Der ehemalige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, betonte in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung «Wir können nicht mit den polizeilichen Instrumenten der 1990er-Jahre gegen die terroristische Bedrohungslage des 21. Jahrhunderts antreten.»

Damit Sicherheitsbehörden auf der Höhe der Zeit agieren können, seien Online-Durchsuchungen sowie die Speicherung persönlicher Daten unverzichtbar. Dies sei vor allem nötig um im Internet gegen Kinderpornographie vorgehen zu können[19].

Bundesinnenminister Thomas de Maizère macht in einem Interview mit dem Handelsblatt vom 19.10.2010 klar:

«Verzichten wir auf eine Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten bei den Providern, so können wir etwa bei einer Verbreitung kinderpornografischer Schriften über das Internet in vielen Fällen rückwirkend nicht ermitteln, von wem diese abscheulichen und menschenverachtenden Inhalte stammen. Immer wieder kündigen Menschen im Internet einen Selbstmord an. Ihnen können wir häufig nicht helfen, weil wir sie nicht identifizieren können. Die IP-Adresse ist so etwas wie das Kfz-Kennzeichen des 21. Jahrhunderts. Unser Freiheitsbegriff beinhaltet nicht, dass wir uns mit dem Auto unerkannt auf den Straßen der realen Welt bewegen können. Auch auf der Datenautobahn muss es möglich sein, bei schwerwiegenden Gefahren Nutzer identifizieren zu können, ohne dass der Staat ein IP-Register anlegt. Das will ich ausdrücklich nicht. […] Das Bundesverfassungsgericht hat das alte Gesetz gekippt und an die Verwendung von gespeicherten Verbindungsdaten hohe Anforderungen gestellt. Es hat dabei auch klar gesagt, dass Speicherung unter bestimmten Vorgaben zulässig ist. Ich setze mich dafür ein, dass wir nun schnellstmöglich ein neues Gesetz zur Regelung von Mindestspeicherungsfristen für Verbindungsdaten auf den Weg bringen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt.»[20]

5.2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Bereits zur Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung durch den Bundestag am 09.11.2007 stimmten 26 Sozialdemokraten zu. So geht aus dem Protokoll hervor dass «trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken dem Ergebnis aus dem Gesetzentwurf […] zugestimmt wird.»[21]

Gründe hierfür waren vor allem die labile Sicherheitslage durch die Bedrohung internationalen Terrorismus.

Auch zum aktuellen Zeitpunkt befürwortet die SPD die Speicherung persönlicher Daten in entsprechendem Umfang. So betonte Ralf Jäger, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, am 18.11.2010, in einem Interview mit der Rheinischen Post: «Datenschutz ist selbstverständlich […] allerdings dürfen wir im Sinne der Opfer nicht so weit gehen, dass Straftaten nicht mehr ordentlich ermittelt und Straftäter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.»[22]

Jäger machte deutlich, dass es ihm vor allem darauf ankomme Verbindungsdaten und nicht Gesprächsinhalte zu protokollieren.

Auch SPD-Innensenator Erhart Körting sprach sich in einem Interview mit dem Radiosender „Deutschlandfunk“ für eine Vorratsdatenspeicherung aus.

«Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht insgesamt für unzulässig erklärt, sondern hat nur gesagt, sie muss an strengere Voraussetzungen geknüpft werden als die bisherige Gesetzgebung. Ich halte unabhängig von der Terrorismusfrage die Vorratsdatenspeicherung in bestimmtem Umfang, bei besonders schwerwiegenden Delikten wie organisierter Kriminalität oder Rauschgiftverkauf oder etwas Ähnlichem, für ein sinnvolles Instrument, weil es der Polizei ermöglicht, auf die Art und Weise Querverbindungen der Täter auch noch nach einigen Wochen festzustellen. Ich meine, wir brauchen das Instrument, wir brauchen es auch zügig. Es mag auch im Einzelfall mal bei der Terrorismusbekämpfung helfen, aber im Großen und Ganzen brauchen wir es für die normale tägliche Arbeit bei Schwerstkriminalität.»[23]

5.3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundespartei

Schon vor Einführung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung lehnte sich die Fraktion der Grünen gegen eine Speicherung von Daten auf.

So wurde am 04.12.2005 von einigen Abgeordneten ein Antrag zur Freiheit des Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen gestellt. In diesem wurde kritisiert, dass es seit der 2004 verabschiedeten Fassung der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes keinen Anlass gebe dieses zu ändern. Außerdem wurde bislang nicht dargestellt durch welche Ereignisse sich die Sicherheitslage seit der Verabschiedung verschlechtert habe, so dass eine generelle Vorratsdatenspeicherung erforderlich sei.

Weiterhin sei eine obligatorische Speicherung persönlicher Daten ein Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation.

«Die verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungsdaten aller Telekommunikationsnutzer ist auch in einer schwierigen Sicherheitslage keine angemessene Antwort eines Rechtsstaats. Dadurch werden mehr als 450 Millionen unbescholtener EU-Bürgerinnen und -Bürger zum Objekt staatlichen Handelns.»[24]

Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte

«1. die im Telekommunikationsgesetz ausdrücklich beschlossene Ablehnung einer Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten und die von allen Fraktionen getragenen Beschlüsse wieder zur Grundlage ihrer Verhandlungen auf europäischer Ebene zu machen,

2. ihrer nationalen und internationalen Verantwortung gerecht zu werden und sich dafür einzusetzen, dass die Nutzerspuren von 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU nicht zum Teil einer allumfassenden Datenspeicherung werden,

3. ihrer Ankündigung Taten folgen zu lassen und auf bürokratische Maßnahmen zu verzichten, die Unternehmen mit Kosten belasten.»[25]

Am 24.03.2010 wurde ein weiterer Antrag der Partei gestellt, dass keine Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Europa stattfinden solle.

In diesem heißt es dass «die anlasslose, massenhafte Speicherung individueller Daten ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger sei. Diese Vorratsdatenspeicherung stelle Bürgerinnen und Bürger unter einen unzulässigen Generalverdacht und bürge selbst Risiken des Datenmissbrauchs.»[26]

Es wird weiterhin befürchtet, dass durch «eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer werde.»[27]

«Bereits jetzt werden weitere Vorratsdatenspeicherungen diskutiert. So gibt es etwa Bestrebungen, Verpflichtungen zur jahrelangen Speicherung von Fluggastdaten vorzusehen. Dass derartige Regelungen die Grundlagen unserer freien Gesellschaft untergraben, hat das Bundesverfassungsgericht eindrücklich dargelegt»[26]

5.4 Freie Demokratische Partei

Auch die FDP spricht sich gegen eine Vorratsdatenspeicherung aus. So wurde am 01.12.2005 ein entsprechender Antrag gegen eine europaweite Vorratsdatenspeicherung gestellt. In diesem kritisiert die Partei die Vorratsdatenspeicherung stark.

«Eine obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung greift in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation ein. Sie steht in deutlichem Gegensatz zum vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hervorgehobenen grundsätzlichen Verbot der Vorratsdatenspeicherung.

Das Ziel, organisierte Kriminalität und Terrorismus verhüten bzw. bekämpfen zu wollen, wird vom Deutschen Bundestag ausdrücklich anerkannt. Dieses Ziel rechtfertigt es jedoch nicht, das Kommunikationsverhalten der europäischen Bevölkerung lückenlos elektronisch zu erfassen und für Ermittlungszwecke zu speichern

Hieran vermag auch eine gegenüber früheren Vorschlägen kürzere Speicherungsfrist nichts zu ändern. Solange die Speicherung verdachtsunabhängig erfolgen soll, ist die Frist letztlich beliebig und rechtsstaatlich nicht begründbar, viel mehr ausschließlich an sicherheitspolitischen Erwägungen orientiert.»[28]

Eine kleine Anfrage der FDP an die Bundesregierung bzgl. der bisherigen Erfolge der Vorratsdatenspeicherung im Bezug auf praktische Auswirkungen wurde laut der Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz nicht ausreichend beantwortet:

«Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen. Das werde wohl auch das Bundesverfassungsgericht so sehen und die Vorratsdatenspeicherung daher aufheben.»[29]

Weiterhin forderte die Partei in ihrem Wahlprogramm 2009 «die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses durch die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung sowie den Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer.»[30]

5.5 Piratenpartei Deutschland

Die Piratenpartei setzt sich, seit ihrer Gründung am 10.09.2006 gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Sie fordert ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so dass es dem Einzelnen möglich ist seine persönlichen Daten zu kontrollieren.

Gründe hierfür sind unter anderem folgende:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.[31]

6 Aktueller Stand

Zum aktuellen Zeitpunkt, den 01.12.2010 hat sich einiges zum Thema Vorratsdatenspeicherung getan. Nachdem dass Gesetz vom Bundesverfassungsgericht am 02.03.2010 für verfassungswidrig erklärt wurde, plant die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström die EU-Richtlinie erneut zu prüfen. «Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen. Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist.»[32]

Während die EU die Richtlinie überprüft drängen die Innenminister von Bund und Ländern auf eine Wiedereinführung der Datenspeicherung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Bundesjustizministerin betonte, dass bei diesem Thema keine voreiligen Entscheidungen getroffen werden dürfen. Ihr Ministerium arbeite an einer anlassbezogenen Nutzung. Ein ähnliches Verfahren werde derzeit auch in den USA verwendet[33]. Hierbei handelt es sich um das so genannte Quick Freeze Verfahren, bei dem Daten erst durch einen richterlichen Beschluss, für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden. Dieses Verfahren wird zum aktuellen Zeitpunkt in vielen anderen Ländern bereits eingesetzt. In Deutschland hingegen kann die Staatsanwaltschaft während eines laufenden Tatbestands die Speicherung der Daten fordern. Ist ein Fall allerdings abgeschlossen kann auf die Daten nicht mehr zugegriffen werden.

Wie Thomas de Maizière, fodert auch Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, einen neuen Anlauf der Vorratsdatenspeicherung. So begründete dieser den Umstand in einem Interview mit der Wirtschaftswoche durch folgendes Beispiel: «Ein einziger Fall aus der kriminalpolizeilichen Praxis sagt über die Bedeutung der „Vorratsdatenspeicherung“ mehr aus als hundert lange Reden: Am 28.Mai 2009 erhielt das Bundeskriminalamt aus dem Ausland Hinweise auf 3.743 Zugriffe aus Deutschland auf ein kinderpornografisches Board. Der Tatzeitraum erstreckte sich über gut zwei Monate zwischen Februar und April 2009. Da damals die zur Aufklärung notwendigen Bestands- und Verkehrsdaten noch sechs Monate lang gespeichert werden mussten, war es den Ermittlern möglich, die IP-Adressen von 75 deutschen Providern insgesamt 1.237 Tatverdächtigen zuzuordnen. Viele waren der Polizei einschlägig bekannt und vorbestraft. Heute, gut neun Monate nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wäre ein solcher Tatkomplex nicht mehr aufklärbar.»[34]

Hans-Christian Ströbele (Grüne), Bundestagsabgeordneter sowie Mitglied im Rechtsausschuss und im Parlamentarischen Kontrollgremium für Geheimdienste, äußerte sich zur Forderung der Innenminister weiterhin kritisch. «Die Speicherung aller Verbindungsdaten würde 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in fast allen Lebensbereichen „durchsichtig“ machen. Soziale Kontakte würden dokumentiert, Bewegungen genau nachweisbar, persönliche Problemsituationen erkennbar, geschäftliche und private Kommunikation wären nicht länger vertraulich. Berufsgeheimnisträger wie Priester, Ärzte, Parlamentarier, Journalisten oder Anwälte würde das nötige Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten, Mandanten oder Informanten nicht mehr wahren können. Vorratsdatenspeicherung greift in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, egal wie lange sie dauert. [...]. Wenn Datenmengen fast der Gesamtbevölkerung gesammelt und gespeichert zur Verfügung stehen, entsteht der Wunsch allüberall diesen Datenschatz auch zu heben. Nicht nur bei Behörden vom Sozial- oder Finanzamt bis zum Geheimdienst, sondern auch bei Privatunternehmen werden Begehrlichkeiten wachsen, die Daten zu nutzen - oft zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Das lehrt die Erfahrung.»[34]

Gisela Piltz (FDP), Fraktionsvize im Bundestag und innenpolitische Sprecherin der Liberalen, sieht hingegen einen Kompromiss im weiteren Verlauf.

«Insoweit verfügen die Sicherheitsbehörden bereits heute über Möglichkeiten, um Telekommunikationsverbindungsdaten auf die Spur zu kommen, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Und wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Polizei darüber hinaus noch über zahlreiche Ermittlungsbefugnisse verfügt, von Observationen über Beschlagnahme bis hin zu Telekommunikationsüberwachungen.»[34]

7 Bewertung

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat in der Zeit seiner Einführung und Abschaffung für viele Kontroversen gesorgt. Durch die wachsende Anzahl an elektronischer Kommunikation, Globalisierung und einer neuen Form des internationalen Terrorismus wurde der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. So sehen Befürworter es weiterhin als wirksames und unverzichtbares Mittel gegen die Bekämpfung schwerer Kriminalität und im Kampf gegen den Terrorismus. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, müsse das Grundgesetz diesen neuen Bedürfnissen angepasst werden.

Hierbei muss allerdings darauf geachtet werden, den schmalen Grad zwischen Sicherheit und Freiheit nicht zu sehr in eine Richtung zu verlagern. Eventuell wird das Quick Freeze Verfahren, bei dem nur auf Anforderung Daten für einen festgelegten Zeitraum gespeichert werden, Abhilfe schaffen.

In dieser Hausarbeit konnte gezeigt werden, dass es durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu keiner verbesserten Aufklärung von schwerer Kriminalität kam. Auch wurden bisherige terroristische Aktivitäten, schon mit bereits vorhandenen Daten, welcher vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung gespeichert wurden, aufgeklärt.

Gegner der Vorratsdatenspeicherung befürchten, auf lange Sicht, die komplette Aufhebung des Datenschutzes und sehen in der Vorratsdatenspeicherung nur den ersten Schritt zu einer vollständigen Überwachung. Das Gesetz verstoße außerdem gegen das Grundgesetz und stelle jeden Bürger als potentiellen Terroristen dar.

8 Fußnoten

  1. vgl. eur-lex (2002)
  2. 2,0 2,1 2,2 vgl. eur-lex (2006)
  3. vgl. Bundestag (2007a)
  4. vgl. starostik.de (2010)
  5. vgl. Bundesverfassungsgericht (2008)
  6. vgl. Bundesverfassungsgericht (2009)
  7. vgl. Bundesverfassungsgericht (2010)
  8. vgl. BKA (2005)
  9. vgl. jungdemokratenhessen.de (2007)
  10. vgl. focus.de (2009)
  11. vgl. dradio.de (2006)
  12. vgl. spiegel.de (2006)
  13. vgl. Jutta Limbach (2003), S. 110
  14. vgl. forsa (2008)
  15. vgl. tagesschau.de (2008)
  16. vgl. eco.de (2009)
  17. vgl. Bundestag (2007c)
  18. vgl. netzpolitik.org (2008)
  19. vgl. noz.de (2009)
  20. vgl. cdu.de (2010)
  21. vgl. Bundestag (2007b)
  22. vgl. rp-online.de (2010)
  23. vgl. dradio.de (2010)
  24. vgl. rhombos.de (2005)
  25. vgl. Bundestag (2005a)
  26. 26,0 26,1 vgl. Bundestag (2010)
  27. vgl. BfDI (2010)
  28. vgl. Bundestag (2005b)
  29. vgl. Bundestag (2008)
  30. vgl. fdp.de (2009)
  31. vgl. piratenpartei.de (2008)
  32. vgl. welt.de (2010)
  33. vgl. tagesschau.de (2010)
  34. 34,0 34,1 34,2 vgl. wiwo.de (2010)

9 Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Beschreibung
CDU
Christlich Demokratische Union
EG
Europäische Gemeinschaft
EU
Europäische Union
FDP
Freie Demokratische Partei
SPD
Sozial Demokratische Partei Deutschland
StPO
Strafprozeßordnung
VDS
Vorratsdatenspeicherung

10 Abbildungsverzeichnis

Nr. Beschreibung
1
Grafische Darstellung des Abstimmungergebnisses

11 Tabellenverzeichnis

Nr. Beschreibung
1
Auswertung der Providerbefragung

11.1 Literatur- und Quellenverzeichnis

Verweis Literatur / Quelle
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