Augmented Reality zur Verbraucherinformation

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Name des Autors / der Autoren: Schürmann, Christian - Brandt, Gordon
Titel der Arbeit: "Augemented Reality zur Verbraucherinformation"
Hochschule und Studienort: Fachhochschule für Ökonomie und Management - FOM Essen


Inhaltsverzeichnis


1 Einführung

Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung der Computertechnologie bieten sich kontinuierlich neue realisierbare Anwendungsfelder. Eines dieser Anwendungsfelder ist die Augmented Reality. Augmented Reality oder auch erweiterte Realität ist eine computerunterstützte Erweiterung zur Realitätswahrnehmung und dient damit als Unterstützung der menschlichen Sinnesorgane. Auch wenn der Themenbereich der Augmented Reality keine neue Erfindung ist, bieten sich durch die heutige große Verbreitung von Smartphones wie das IPhone der Firma Apple, das so genannte Google-Handy mit dem Betriebssystem "Android" oder der Palm Pre aus dem Hause Palm neue Möglichkeiten zur Nutzung und Verbreitung von Augmented Reality und entsprechenden Applikationen für eine große Zielgruppe.[1] [2]

Im Rahmen dieser Fallstudie sollen die Grundlagen der Augmented Reality erläutert werden. Dazu zählen neben einer Definition, sowie Abgrenzung von Augmented Reality, eine Vorstellung der technischen Voraussetzung, sowie einen Überblick über den derzeitigen Entwicklungsstand und der möglichen Anwendungsbereiche von Augmented Reality.

Des Weiteren wird in dieser Fallstudie der Bereich der Verbraucherinformation erörtert und die Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit Hilfe von Augmented Reality Verbraucherinformation für den Endverbraucher aufbereitet und genutzt werden können.

Hierzu werden drei Anwendungsszenarien aus verschiedenen Bereichen kreiert und nach festgelegten Kriterien analysiert und bewertet. Zum Abschluss dieser Ausarbeitung wird ein Fazit die erarbeiteten Erkenntnisse reflektieren.

2 Grundlagen

In diesem Abschnitt werden die Begriffe „Augmented Reality“ und "Verbraucherinformationen" definiert und abgegrenzt. Außerdem werden zusätzliche Grundlagen erörtert, um die Verständlichkeit zu gewährleisten, sowie einen Zusammenhang mit der Thematik der Fallstudie herstellen zu können.

2.1 Augmented Reality

2.1.1 Definition und Abgrenzung

Als Augmented Reality (engl. Erweiterte Realität. kurz: AR) wird die computergestützte Erweiterung der Wahrnehmung der Realität verstanden, dies geschieht als Symbiose aus Technik und Wirklichkeit. Die durch die Augmented Reality generierten Informationen können alle menschlichen Sinnesorgane ansprechen, jedoch wird in diesem Zusammenhang häufig ausschließlich die visuelle Darstellung von Information assoziiert und realisiert.

Die Definition von Augmented Reality, die meistens in der Literatur Verwendung findet, geht auf Ronald T. Azuma zurück, der im August 1997 seine Arbeit mit dem Titel "A Survey of Augmented Reality" veröffentlichte. [3]

Nach der Definition von Azuma handelt es sich um ein AR-System, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

• die virtuelle Realität und die Realität sind miteinander kombiniert (teilweise überlagert)
• Interaktivität in Echtzeit
• Reale und virtuelle Objekte stehen 3-Dimensional zueinander in Bezug

Zur Vervollständigung von Augmented Reality-Systemen (kurz ARS) werden außerdem technische Bauteile benötigt, um AR-Anwendungen darzustellen. Kamera, Trackinggerät und die entsprechende Software gehören u.a. zu diesen Bauteilen die für eine Umsetzung notwendig sind.

Zu erwähnen wäre noch, dass die Definition nach Azuma sich nur auf einen Teilaspekt der AR beschränkt. Nachteil dieser Definition ist die Reduzierung auf technische Merkmale. Weitere Definitionen beziehen sich auf die Ausweitung von menschlichen Sinnesorganen durch Umgebungseigenschaften, die durch den Mensch nicht selbst wahrgenommen werden können. Zu den unterstützenden Sensoren werden u.a Infrarot und Radar gezählt.

Im Zusammenhang von computergestützten Realitätserweiterungen werden noch weitere Begriffe verwendet. Paul Milgram (et al.) veröffentlichten 1994 in Ihrer Arbeit "Augmented Reality: A class of displays on the reality-virtuality continuum" ein "Realitäts-Virtualitäts-Kontinuum, in dem die diversen Begriffe gegeneinander abgegrenzt wurden. [4]

Abb. 1 Darstellung: Reality-Virtuality Continumm
Abb. 1 Darstellung: Reality-Virtuality Continumm

Demnach ist die Mixed Reality (engl. gemischte Realität, kurz MR) der Oberbegriff für die Vermischung von realer und virtueller Welt. Teile der Mixed Reality sind die Augmented Reality, sowie die Augmented Virtuality (engl. erweiterte Virtualität, kurz: AV). Im Gegensatz zur Augmented Reality, wo die Darstellung zusätzlicher Informationen in der realen Welt im Fokus steht, liegt der Fokus bei der Augmented Virtuality auf der Darstellung von Informationen in einer kompletten virtuellen Umgebung. Eine Verbindung mit der Realität findet im Gegensatz zur Augmented Reality dabei nicht statt. Eine Anwendung der Augmented Virtuality findet u.a. in Flugsimulatoren bei der Ausbildung von Piloten in der Luftfahrt statt.

2.1.2 Technische Voraussetzung

Für die Nutzung von Augmented Reality gibt es einige technische Voraussetzungen, die wir hier erläutern.

Zwingend Notwendig sind:
- Gerät zum Aufnehmen des Real Environments (z.B. Kamera)
- Verarbeitungsgerät für die Augmented Reality (z.B. Telefon, PC)
- Software zur Verarbeitung des Real Environments.
- Ausgabegerät der Augmented Realitiy (z.B. Display)

Ggf. Notwendig sind:
- Tracking-System / Ortungs- Verfahren (z.B. GPS- Ortung, Kompass)
- Augmented Reality "Schablone" oder Vorlage

Da die Voraussetzungen durch viele aktuelle Handys bzw. Smartphones erfüllt werden, werden diese in der Regel am meisten mit Augmented Realitiy in Verbindung gebracht. Voraussetzung für die Nutzung auf Handys eine anpassbare Handysoftware durch Apps (IPhone) oder Add- Inns. Je nachdem wie die verarbeitende Software die Realität erkennt ist zudem ein freies Sichtfeld bzw. eine gute Beleuchtung oder ein Standort mit gutem GPS- Empfang vonnöten.

2.1.3 Entwicklungsstand

Augmented Reality ist keine Neuheit. Sie ist bereits heute nutzbar und wird auch schon auf vielen Geräten unterstützt. So wird Sie schon seit Jahren militärisch genutzt. Besonders in Kampfflugzeugen kommen Anzeigen zum Einsatz, die auf ein Head- Mounted Display bzw. ein Visier abgebildet werden. Auch im Bereich der Privatanwender gibt es bereits viele Anwendungen. So projeziert z.B. BMW bereits seit Jahren Informationen auf die Windschutzscheibe für den Fahrer. Durch Kameras ausgelesene Geschwindigkeitsbegrenzungen warnen Fahrer Im Display vor einer zu schnellen Fahrt. Desweiteren erkennen die Navigationsgeräte einiger Autohersteller Personen auf oder neben der Straße in der Nacht und melden Sie dem Fahrer.
Durch die Verbreitung der aktuellen Smartphones, welche offene Programmierschnittstellen haben und eine einfache Verbreitung der Applikationen anbieten interessieren sich immer mehr Firmen für die Anwendungsentwicklung auf den Geräten. Dies unterstützt auch den steigenden Entwicklungsstand bei AR- Applikationen. Der Entwicklungsstand ist somit bereits sehr weit fortgeschritten, wird jedoch in seiner Genauigkeit und der Menge an AR- Applikationen stetig weiter ergänzt. Die Ablösung von GPS durch das zukünftige europäische Satellitensystem Galileo könnte eine genauere Ortung der Personen möglich machen.

2.1.4 Anwendungsbereiche

Grundsätzlich kann Augmented Reality praktisch in vielen Bereichen des Alltages zum Einsatz kommen. Gerade bei der schon in der Einleitung angesprochen weiten Verbreitung von Smartphones werden sich in der Zukunft viele Einsatzmöglichkeiten bieten. Und die bereits erschienen und veröffentlichen AR-Applikationen (kurz Apps) lassen darauf schließen, dass AR-Anwendungen in Zukunft zu nehmen werden. Doch bereits heute gibt es zahlreiche AR-Anwendungen, die tagtäglich zum Einsatz kommen. [5][6] [7]AR-Anwendungen werden bei Sportübertragungen im Fernsehen eingesetzt um in Echtzeit aktuelle Informationen für den Zuschauer aufzubereiten, wie z.B. Entfernungen beim Ski-Springen, Vorsprung beim Schwimmen oder Rückstand auf die aktuelle Weltrekordzeit. Bei internationalen Fußballspielen wird die Bandenwerbung am Spielfeldrand bei der TV-Übertragung meist durch virtuelle Werbung ersetzt – je nach Sponsorenlage steht jemand anderes auf der Banderole. Bei der Schwimmweltmeisterschaft im Sommer zeigte der Fernseher auf den Bahnen flach über dem Wasser schwebende Pfeile mit Namen, Nationalität und Bestzeit der Teilnehmer – für die Zuschauer vor Ort war von alledem nichts zu sehen. Doch nicht nur im Fernsehen können AR-Anwendungen eingesetzt werden. Nachfolgend eine Aufstellung von möglichen bzw. bereits eingesetzten AR-Anwendungen, sowie entsprechenden Anwendungsbereich in Tabellenform:

Abb. 2 Beispiel einer AR-Anwendung zur Navigation in der Stadt
Abb. 2 Beispiel einer AR-Anwendung zur Navigation in der Stadt
Anwendungsbereich Beispiel
Unterhaltung Spiele (z.B. EyePet für die Sony Playstation 3), TV (Werbung bei Sportveranstaltungen),
Medizin Darstellung nicht sehbarer Elemente, "Röntgenblick" für den Mediziner während einer Operation
Militär Soldaten-/Piloteninformationssysteme,
Zivile Luftfahrt Hud-Systeme, Fluginformationssysteme, Flugsicherungssystem, Flugsimulatoren
Bildung visualisierte Anmerkungen und Tipps bei Sightsseeingtouren , Forschungsanwendungen, Darstellung von historischen, zerstörten Gebäuden, Darstellung von Geschichtsplätzen, virtuelle Objekte in Museen und Ausstellungen
Industrie Unterstützung in der Fertigung und Konstruktion durch eingeblendete Handlungsanweisungen für Techniker und Mechaniker
Navigation Darstellung von Hinweisen auf der Windschutzscheibe im Auto, beim Sport (Kennzeichnung von Skiabfahrten, Entfernungen zur nächsten Skihütte), virtuelle Städteführer
Teamarbeit Kollaboration verteilter Teams durch Konferenzen, Arbeiten an simulieren 3D-Modellen

Des Weiteren könnte bei weiterer allgemeiner Verbreitung von AR-Systemen eine Erweiterung von herkömmlichen Marketingbereichen [8] mögliche sein, wie z.B. animierte Produktpräsentationen in Zeitschriften, animierte Sammelkarten oder Online-Shopping (z.B. Darstellung des gewünschten Kleidungsstück am eigenen Körper)[9][10]

2.2 Verbraucherinformationen

2.2.1 Definition und Abgrenzung

Verbraucherinformationen sind neben dem Verbraucherschutz, der Verbraucherbildung und der Verbraucherorganisierung, sowie der Verbrauchervertretung ein Instrument der staatlichen Verbraucherpolitik. Die Rahmenbedingungen für die Verbraucherinformationen werden durch die staatliche Verbraucherinformationspolitik festgelegt und finden ihre Umsetzung im "Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation", kurz Verbraucherinformationsgesetz, auf das mit Abschnitt 2.2.3 Gesetzliche Bestimmungen näher eingegangen wird. Der Verbraucherschutz stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dieses umfasst auch die Informationsrechte des Verbrauchers. Außerdem findet eine Überschneidung mit der Verbraucherorganisierung statt, diese ist die institutionelle Basis der Verbraucherinformation.

Zur Verwirrung in der Bevölkerung führt im Allgemeinen der Begriff "Verbraucher", welches eine Vorstellung von Verbrauchen im Sinne von "Werteverzehrs" von Produkten impliziert, was in sofern irreführend ist, da Nutzen aus Gütern und Dienstleistungen ebenfalls teil der Verbraucherinformationen sind. Im Vergleich zum englischen, wo "consumer", zu Deutsch "Konsument" und "konsumieren" verwendet wird, stellt dieses jedoch nur ein Sprachliches bzw. Verständnis Problem da.

Den Kernbereich der Verbraucherinformationen bilden Informationen über Produkte und Dienstleistungen, die marktvermittelt angeboten werden. [11]Dem Konsumenten sollen über die Eigenschaften des Leistungsangebotes so viele Informationen zur Verfügung stehen, dass er bedürfnisadäquate Kaufentscheidungen treffen bzw. mit seinem Konsum gesellschaftspolitische Verantwortung übernehmen kann. Diese Aufgabe gestaltet sich in dem Maße schwieriger, wie die angebotenen Leistungen und Informationen vielfältiger und dynamischer werden. Die zentrale Frage der Verbraucherinformation stellt sich in diesem Bereich hinsichtlich der Auswahl bedürfnisrelevanter Informationen. Diese betreffen die Sicherstellung von gesundheitlichen, sicherheitsorientierten und ökonomischen Interessen des Verbrauchers. Im Rahmen des sozial-ökologisch bzw. gesellschaftspolitisch verantwortlichen Konsums kommen Informationen über die sozialen und ökologischen Folgen des Leistungsangebots hinzu. Es sind nicht nur Informationen zum Zeitpunkt der Marktentnahme relevant, sondern Informationen über den gesamten Lebenszyklus des Produktes von den enthaltenen Vorprodukten, über seine Produktion, den Konsumprozess bis hin zur Entsorgung. Neben den qualitativen Eigenschaften des Leistungsangebots sind Preise, Beschaffungsmodalitäten und neuerdings zunehmend Nachkaufaktivitäten der Anbieter von Relevanz, die aus Marketingsicht der Gestaltung von sog. Beziehungsqualitäten dienen, im Prinzip bei den Konsumenten Abwanderungsbarrieren aufbauen sollen und insofern den Leistungswettbewerb in seinem Kernbereich mindern. Ein Problem für die Schaffung von mehr Markttransparenz ist auch die zunehmende Verlagerung des Anbieterwettbewerbs auf Serviceleistungen, sog. „value added services“, die zu einer Verschleierung des Wettbewerbs im Kern des Angebots führen. Als erschwerend für die Verbraucherinformation stellt sich die Differenzierung von Vertriebskanälen heraus, nämlich einerseits Tendenzen einer zunehmenden Macht des Handels, mit der eine autonome Marktebene geschaffen wird, in der die Händler Qualitäten und Preise unter ihren sehr differenzierten Handlungsbedingungen äußerst unterschiedlich gestalten, und andererseits die Verbreitung von online Vertriebswegen im Internet. In jedem Fall ist zu konstatieren, dass im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte die Märkte in Bezug auf Angebotsqualitäten, Kommunikation, Vertrieb und Preisgestaltung sehr viel differenzierter und dynamischer geworden sind. Dies erschwert die Realisierung verbraucherpolitischer Informationsziele erheblich und erfordert von der Verbraucherinformationspolitik ihrerseits Differenzierung, Selektion und Flexibilisierung.

Ein weiterer, relativ neuer Bereich der Verbraucherinformation betrifft Informationen über die Unternehmen. Ihre Bedeutung beruht auf Veränderungen der Unternehmensrolle. Grundlegende Entwicklungen in unserer Marktwirtschaft haben dazu geführt, dass Unternehmen zunehmend über ihre marktvermittelten Leistungen hinausgehend eine erweiterte gesellschaftliche Position einnehmen. Dies resultiert zum einen aus externen Effekten des Wirtschaftens, also Folgeerscheinungen (z.B. für die Umwelt), die nicht im Markt internalisiert werden. Sie haben inzwischen universale Bedeutung erlangt und sind insofern nicht nur als Schönheitsfehler unseres Marktsystems abzutun. Daher ist das Wirtschaften nicht mehr allein als Privatveranstaltung von Eigentümer und Managern zu sehen, sondern erlangt mehr Öffentlichkeit. Dazu kommt zum anderen, dass die Machtagglomeration auf Angebotsseite fortschreitet, was zu einer Erweiterung der Handlungsspielräume von Großkonzernen führt und individualethische Probleme unternehmerischer Verantwortung verstärkt. Relevant ist hier nicht nur Macht im Marktgeschehen, sondern die darüber hinausgehende Beeinflussungsmöglichkeit für das politische, soziale und kulturelle Leben, Eingriffe in die natürliche Umwelt und Macht über technologische Prozesse. Aus diesen Gründen erweitert sich das Recht des Verbrauchers auf Information und betrifft auch das Unternehmensverhalten. Wenn die Konsumenten Verantwortlichkeit im nachhaltigen Konsum tragen sollen, muss diese angesichts der veränderten Unternehmensrolle auch die im Kaufvotum enthaltene Entscheidung für ein Unternehmen umfassen. Dazu sind Unternehmensinformationen für den Konsumenten eine notwendige, wenngleich nicht hinreichende Bedingung. „Shopping for a better world“ bezieht sich somit auf die Wahl von Leistungen einschließlich der dahinter stehenden Unternehmen. Damit ist für die Verbraucherinformationspolitik die Problematik der „disclosure-Gestaltung“ entstanden.

2.2.2 Arten von Verbraucherinformationen

Verbraucherinformationen können in drei verschiedene Arten unterteilt werden.

TYP A: Staatliche Beeinflussung und Unterstützung der Anbieterinformationen

Die Verbraucherinformationspolitik setzt auf der Anbieterseite an. Es wird ein Rechtsrahmen geschaffen, mit dem die Informationspflichten für die Anbieter festgelegt werden. Zudem schafft der Staat Anreize zur Förderung und Unterstützung verbraucherpolitisch wünschenswerter Informationsaktivitäten der Anbieter. Zu den Anbietern gehören die Hersteller von Gütern und Dienstleistungen, der Handel als Mittler von Gütern und professionelle Informationsvermittler oder „information-broker“.

TYP B: Informationen durch verbraucherpolitische und staatliche Institutionen

Verbraucherorganisationen als schwerpunktmäßig mit Verbraucherinteressen beschäftigte Institutionen und staatliche verbraucherpolitische Einrichtungen versehen den Verbraucher mit Informationen, die sonst nicht am Markt in der gewünschten Qualität erhältlich sind. Es handelt sich hier um ergänzende Informationen oder um Gegeninformationen. Die Rolle des Staates hängt hier von dem Status der Verbraucherinstitutionen ab, der sich von staatlich unabhängigen Basisorganisationen (Verbraucherinitiative) über staatlich voll-oder teilfinanzierte Fremdorganisationen mit staatlicher Aufsicht (Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest) bis hin zu Behörden erstreckt. [12] [13]

TYP C: Nützliche Informationen für den Verbraucher von dritter Seite

Der Verbraucher erhält in zivilgesellschaftlichen Zusammenhängen aus verschiedenen anderen Quellen nützliche Informationen. Dazu gehören Informationen von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen (z.B. „non-governmental organizations“ (NGO`s)), die zwar nicht hauptamtlich verbraucherpolitische Themen bearbeiten, je-doch mit ihrer Tätigkeit diese streifen und ergänzen, wie z.B. Umweltorganisationen; weiterhin Basisgruppen mit Selbsthilfecharakter oder gesellschaftspolitische Akteursgruppen. Die Artikulationswirkung all dieser Gruppen wird von den Medien im Rahmen ihrer „Issue-Politik“ stark beeinflusst. Informationen über Konsumfragen geben sich die Verbraucher auch untereinander. Dieses Phänomen wird in der Marketingtheorie als Mundwerbung bezeichnet. Die Bedeutung dieses Informationskanals ist mit der Verbreitung der Internetkommunikation wesentlich wichtiger geworden, weil im Rahmen verschiedener Internetangebote, wie Diskussionsforen, „Chatrooms“ usw. eine massenhafte interaktive Kommunikation zwischen Konsumenten erreicht werden kann. Während eine offizielle Einbeziehung dieser Information in die Verbraucherinformationspolitik auf der Basis einer informellen persönlichen Kommunikation früher nicht möglich war, bieten sich mit der Internetkommunikation durchaus verbraucherpolitische Handlungspotentiale. [14]

Das Leitziel des Typs A besteht in der Verbesserung der Markttransparenz durch eine Regelung der Anbieterinformationen im Interesse des Verbrauchers. Leitziele der Typen B und C liegen in einer Förderung von Markttransparenz durch anbieterunabhängige Informationen und darüber hinaus in einer Beeinflussung des Verbrauchers selbst in Richtung eines übergeordneten sozial-ökologischen Konsuminteresses.

Eine zentrale Frage stellt sich bezüglich der mit diesen drei Typen verbundenen Aufgaben des Staates und seinen Gestaltungsmöglichkeiten. Sie reichen von rechtlichen Ge- und Verboten über Beaufsichtigung und Kontrolle bis hin zu positiven Anreizen, wie finanzieller Unterstützung. Mit den drei Typen der Verbraucherinformation verbinden sich verschiedene Akteure, die zum einen beobachtet werden müssen, um die Situation der Verbraucherinformation zu erfassen und zu verstehen, und zum anderen von staatlicher Seite zu beeinflussen sind. Akteure sind zunächst die Anbieter. Im Rahmen ihres Marketing stellen sie mit ihrer Kommunikationspolitik dem Verbraucher Informationen zur Verfügung, deren Qualität von staatlicher Seite reguliert werden kann. Weitere Akteure sind die Verbraucherorganisationen und NGO`s mit ihrem Angebot an Verbraucherinformationen. Eine zunehmend wichtige Akteursgruppe sind die „information-broker“ oder Informationsvermittler, die entgeltlich einen Beitrag zur Markttransparenz leisten, indem sie qualitäts- und preisvergleichende Informationen zur Verfügung stellen. Diese Akteursgruppe ist durch das Medium der Internetkommunikation wesentlich bedeutungsvoller geworden. Schließlich bilden auch die individuellen Verbraucher eine Akteursgruppe. Sie sind zum einen die Nachfrager von Informationen, wobei die Kenntnis ihres Nachfrageverhaltens wichtig für den Erfolg der Verbraucherinformation ist. Zum anderen sind sie selber Sender von Informationen.

2.2.3 Gesetzliche Bestimmungen

Grundlage für die Verbraucherinformationen ist das deutsche Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz (VIG) das überwiegend am 1. Mai 2008 zeitgleich mit der Verbraucherinformationsgebührenverordnung (VIGGebV), diese beinhaltet die fälligen Gebühren für Anfragen an entsprechende Bundesberatungs- und informationsstellen, in Kraft getreten ist. [15]

Inhalt des Gesetzes ist, dass alle Verbraucher einen Anspruch auf alle den Behörden vorliegenden Informationen über Lebens- und Futtermittel, Wein, Kosmetika und Bedarfsgegenstände haben. Die Behörden sollen ihrerseits das Recht haben, über bestimmte Sachverhalte aktiv informieren zu können. Es soll künftig möglich sein, von den Behörden zu erfragen, welche Informationen über bestimmte Produkte vorliegen, beispielsweise zu deren Beschaffenheit oder Herstellungsbedingungen, ob sie Allergene enthalten, oder sonst irgendwelche Untersuchungsergebnisse darüber vorliegen. Behörden wiederum sollen in die Lage versetzt werden, Hinweise über Produkte weitergeben zu können, bei denen beispielsweise eine erhebliche Überschreitung von Grenzwerten festgestellt wurde oder bei denen es wissenschaftlich umstritten ist, ab welcher Konzentration ein bestimmtes Risiko besteht. Auch bei einem Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften soll den Behörden gestattet sein, die Namen der Firmen bekanntzugeben.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit einem Beschluss vom 21. Januar 2009 bundesweit die erste Gerichtsentscheidung zum Verbraucherinformationsgesetz erlassen. [16] Die Richten entschieden, dass

1. Der Informationsanspruch nach dem VIG setzt entgegen der Überschrift des Gesetzes nicht voraus, dass sich der Verstoß gegen Lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften auf die Gesundheit bezieht.
2. Das Gesetz erstreckt sich auch auf Verstöße, die vor seinem Inkrafttreten begangen wurden, deren Ahndung aber erst danach abgeschlossen wurde.
3. Das Interesse des Verbrauchers an der Kenntnis des betroffenen Produkts und des Erzeugerbetriebs kann bei schwerwiegenden Verstößen die Gefahr möglicher Absatzeinbußen überwiegen.
4. Strafrechtlich relevante Sachverhalte, wie z.B. eine Falschdeklaration, sind keine Geschäftsgeheimnisse.

Derzeitig werden öffentliche Warnungen oder Produktrückrufe im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, kurz: RASFF) der Europäischen Kommission ohne Namensnennung veröffentlicht. [17] Das neue Verbraucherinformationsgesetz sieht vor, dass Behörden zukünftig auch dann die Namen von Herstellern öffentlich bekanntgeben können, wenn das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dieses wird jedoch stark kritisiert, da beispielsweise eine Gegenprobe noch nicht untersucht und bewertet werden konnte und es vermutet wird, dass behördlich verschuldete Lebensmittelskandale sich häufen könnten.

Nach Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetz auf Bundesebene nach mehrmaliger Nachbesserung ist die Umsetzung des Gesetzes Ländersache. [18]

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Würdenberg, Bayern und Thüringen haben das Verbraucherinformationsgesetz bereits umgesetzt. In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen fehlt eine Umsetzung. Im Saarland, Hamburg, Bremen, Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein wird das Verbraucherinformationsgesetz bereits angewendet.

2.2.4 Verbraucherinformation vs. Verbraucherschutz

Im deutschen Recht gibt es kein gesondertes "Verbraucherschutzgesetz", das alle Fragen des Verbraucherrechts regelt. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Rechtsnormen die in Einzelgesetzen das Ziel des Verbraucherschutzes verfolgen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind z. B. die Vorschriften für die Regelung der Fernabsatzverträge oder die Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. Des Weiteren lassen sich viele Vorschriften, die meist dem gesundheitlichen Verbraucherschutz dienen, im öffentlichen Recht finden, wie z. B. das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) oder das Arzneimittelgesetz (AMG). [19]

In den vergangenen Jahren hat die öffentliche Wahrnehmung des Verbraucherschutzes stark zugenommen. Lebensmittelskandale, gefährliche Haushaltsgeräte, Deregulierung ehemals staatlicher Monopole (z. B. Post, Telefon, Bahn) bzw. von Gebietskartellen (z. B. Strom), neue Vertragsformen (z. B. Mobilfunkverträge) stellen neue Herausforderungen für Verbraucher dar. Politik und Gesetzgebung in EU, Bund und Ländern wenden sich vermehrt dem Thema zu.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Verbraucherinformationen produktbegleitende (z.B. Nährwerttabelle bei Lebensmitteln, Beipackzetteln beim Medikamenten, usw.) und mediengestützte Informationen (Werbung), sowie persönlicher Beratung (Verbraucherschutzzentrale) ist. Der Verbraucherschutz dagegen hat die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens zum Gegenstand, der auch Informationsrechte des Verbrauchers umfasst.

Somit ergibt sich eine gewisse Abhängigkeit von Verbraucherinformationen und Verbraucherschutz.

3 Augmented Reality zur Verbraucherinformation

Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit der möglichen Realisierung von Augmented Reality Anwendungen zur Verbraucherinformation. Zu einem soll die eigentliche Problemstellung erörtert werden und sowohl die technischen Voraussetzungen geklärt werden, als auch auf die spätere Umsetzung eingegangen werden.

3.1 Problemstellung

Wie in Abschnitt 2.2.2 Arten von Verbraucherinformationen bereits geklärt wurde, gibt es drei verschiedene Arten von Verbraucherinformationen. Jede von Ihnen würde eine Umsetzung durch Augmented Reality-Anwendungen ermöglichen, doch nicht jede scheint sinnvoll. Grundsätzlich sollten bereit gestellte Information von einer unabhängigen und objektiven Quelle stammen. Aus diesem Grund scheint die Realisierung von Informationen des Typ A "Staatliche Beeinflussung und Unterstützung der Anbieterinformationen" am ungeeignetsten. Eher geeignet sind Informationen des Typ B "Informationen durch verbraucherpolitische und staatliche Institutionen" und Typ C "Nützliche Informationen für den Verbraucher für den Verbraucher von dritter Seite". Eine objektive Bewertung durch die Verbraucherzentralen oder durch Tests von Stiftung Warentest, deren Produktinformationen als Anwendung zur Verfügung gestellt werden könnte, würden bei den Verbrauchern auf mehr Vertrauen stoßen, als Informationen vom Anbieter selbst. Dieser ist schließlich bestrebt sein Produkt oder seine Dienstleistung zu verkaufen. In den Anwendungsszenerien im Abschnitt 4. "Anwendungsbereiche im Rahmen von Augmented Reality zur Verbraucherinformationen" werden Augmented Reality-Anwendungen für alle drei Arten von Verbraucherinformationen durchgespielt.

3.1.1 Technische Voraussetzung

Da es schwer vorstellbar ist, das Verbraucher mit zusätzlichen Geräten, wie einer speziellen Brille oder einem speziellen Einkaufsführer( wie er zum Beispiel im Future Store des real,--Supermarktes eingesetzt wird) Ihren Einkauf von Lebensmitteln, Möbeln oder Elektrogeräten durchführen, bietet sich die Nutzung von Softwareapplikation auf einem Mobiltelefon an. Wie bereits in der Einleitung erwähnt, ist die Verbreitung von Augmented Reality Anwendungen positiv mit der Verbreitung von Smartphones wie das Iphone oder dem Google-Handy verbunden. Um die Information auf einem Mobiltelefon darstellen zu können, ist ein Mobiltelefon mit Internetanbindung (UMTS ggf. WLAN) und Kamera notwendig. Außerdem müssen zusätzliche Softwareanwendungen installierbar sein. Diese Hardwareanforderung wird von den einigen bereits erhältlichen Smartphones unterstützt. Lediglich das Softwareangebot ist noch eingeschränkt. Die ersten kostenlosen bzw. kostenpflichtigen Augmented Reality Anwendungen sind bereits für das Apple Iphone oder das Google Handy mit dem eigenen Betriebssystem Android erhältlich und werden bestimmt durch andere Gruppen im Rahmen dieser Fallstudienreihe erörtert, so dass wir darauf nicht weiter eingehen werden und uns im Abschnitt 3.1.2 Einsatzfelder den Anwendungsbereichen widmen, die den Bereich der Verbraucherinformationen berühren. [20]

3.1.2 Zielgruppen

Die Zielgruppe, die Verbraucherinformationen ansprechen sollte, sind alle Marktteilnehmer, also alle Haushalte und Personen in Deutschland, die regelmäßig Waren kaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Jedoch kann bezweifelt werden, dass eine flächendeckende Nutzung eines Angebotes von Augmented Reality-Anwendungen genutzt wird. Laut GFK-Verbraucherstudie aus dem Jahre 2008 ist die Hauptzielgruppe, die ein Smartphone wie das Apple Iphone nutzen würden, männlich und unter 40 Jahre alt. [21]Ähnlich sollte die Zielgruppe für Augmented Reality Anwendungen positioniert sein. Kunden und Verbraucher im Alter von 18 bis 50 Jahren mit einer Affinität zu technischen (Mobilen-) Endgeräten, die sich vor bzw. während des Einkauf bewusst informieren lassen wollen und darauf Wert legen, dass Qualität vor Quantität bei der Auswahl von Waren und Dienstleistung geht und auf Produkttests und Empfehlung einer Institution wie der Stiftung Warentest vertrauen, können als primäre Zielgruppe für Augmented Reality Anwendung angesehen werden.

3.1.3 Einsatzfelder

Ein großes Einsatzfeld für AR-Anwendungen könnte der Einzelhandel sein. Neben dem später kreierten Anwendungsszenario des Einsatzes im Lebensmittelhandel, bietet sich die Nutzung bei Unterhaltungselektronik an. Der Verbraucher könnte im Laden mit Hilfe einer AR-Anwendung Preise vergleichen, Testergebnisse zu seinem gewünschten Produkt aufrufen oder auf den Erfahrungsaustausch mit zufriedenen bzw. unzufriedenen Besitzern zurück greifen. Eine weitere Möglichkeit wäre, das Gerät in ein Foto des Wohnzimmers oder der Küche einzufügen und so zu kontrollieren, ob das Gerät auch optisch in die eigenen vier Wände passt. Des Weiteren könnte eine AR-Anwendung als Restaurants- oder Städteführer dienen.[22] Mit der Anwendung "Layer Reality Browser" [23] können Informationen in einer Art Wiki mit Hilfe des Live-Kamera abgerufen werden, so dass es als Städteführer genutzt werden kann. Denkbar wäre ebenfalls die Möglichkeit, die Kamera auf das Restaurant seiner Wahl zu richten, um so zu erfahren, ob das Restaurant eventuell eine Auszeichnung erhalten hat oder vielleicht sogar negativ dem Ordnungsamt aufgefallen ist und ob es sich aufgrund von Bewertungen von vorherigen Besuchern empfehlenswert ist. In die beschriebene Richtung geht das bereits veröffentlichte IPhone-App "Urbanspoon".

Ein weiteres Einsatzgebiet könnte der Automobilhandel sein. Primär im Bereich des Gebrauchtwagenhandels könnte eine AR-Anwendung zum Preisvergleich mit Schwackeliste oder mit einer Auflistung und Einblendung der am meisten verbreiteten Mängel des gewünschten Modells eine Hilfe bei der Auswahl des neuen Autos geben.

Sowohl der in den Anwendungsszenarien thematisierte Bereich des Tourismus, als auch der Bereich der Innenarchitektur bzw. Gestaltung der eigenen Wohnung mit Möbeln oder Dekorationen bieten Spielraum für AR-Anwendungen. Außerdem könnten AR-Anwendungen im Bereich Mode, Kosmetik und Recht entwickelt und eingesetzt werden.

3.2 Technische Umsetzung

3.2.1 Endgeräte

Da Verbraucherinformation stets in Alltagssituationen stattfindet betrachten wir hier nur mobile, aktuelle, alltagstaugliche Geräte wie Smartphones. Es ist nicht abzusehen, dass die AR- Anwender mit Head- Mounted Displays zum Einkauf akzeptieren würden. Sie sind hier nach Betriebssystem und nicht zwingend nach Hersteller sortiert. Aufgrund der Vielzahl der Endgeräte gibt die Auflistung lediglich einen Auszug der gängigsten Endgeräte wieder.

Mac OSx Mobile (z.B.iPhone)
IPhones von Apple sind je nach Generation für die AR- Applikationen Einsatzbereit. Viele Applikationen werden erst ab der 3. Generation unterstützt. Die verschiedenen Generationen unterscheiden sich wie folgt:
1. Generation:

  • Beinhaltet für AR notwendige Komponenten: Datenübertragung GPRS / EDGE, Kamera (2 Megapixel)
  • Beinhaltet nicht für AR notwendige Komponenten: GPS, Kompass

Aufgrund der fehlenden Komponenten sind die meisten Applikationen nicht mit dem iPhone der 1. Generation kompatibel.
2. Generation:

  • Beinhaltet für AR notwendige Komponenten: Datenübertragung UMTS, GPS, Kamera (2 Megapixel)
  • Beinhaltet nicht für AR notwendige Komponenten: Kompass

3. Generation:

  • Beinhaltet: Datenübertragung HSDPA, GPS, Kompass, Kamera (3 Megapixel)


Symbian OS

  • NOKIA N97: Datenübertragung HSDPA, GPS, Kompass, Kamera (5 Megapixel)
  • Samsung i8910: Datenübertragung HSDPA, GPS, Kompass, Kamera (8 Megapixel)


Windows Mobile

  • HTC Touch Pro 2: Datenübertragung HSDPA, GPS, Kompass, Kamera (3,2 Megapixel)


Web OS

  • Palm Pre: Datenübertragung HSDPA, GPS, Kamera (3 Megapixel)


Android

  • HTC Magic: Datenübertragung HSDPA, GPS, Kompass, Kamera (3,2 Megapixel)
  • Motorola Milestone: Datenübertragung HSDPA, GPS, Kompass, Kamera (5 Megapixel)
  • T-Mobile G2 Touch: Datenübertragung HSDPA, GPS, Kompass, Kamera (5 Megapixel)


Die Ausstattung der Smartphones sind im Bezug auf AR ähnlich. Durch die verschiedenen Betriebssysteme werden jedoch auch andere Installationsweisen benötigt. Beispielsweise werden Applikationen für das iPhone über den Apple Store, Applikationen für Android über den entsprechenden Android- Store heruntergeladen.

3.2.2 Zielgruppenakzeptanz

Die Zielgruppenakzeptanz kann an folgenden Punkten festgemacht werden:

Preis / Kosten
Viele User sind an kostenlose oder Kostengünstige Applikationen gewöhnt. Zwar müssen die Entwicklungskosten eingespielt werden, jedoch schrecken zu hohe Kosten für die Installation der Applikationen die User ab. Zudem muss vor allem im Bereich des Tourismus auf hohe Roaming- Kosten geachtet werden. Hat ein Reiseführer aus Papier einen festen Preis, so können die Kosten für Auslandsroaming schnell mehrere hundert, in Extremfällen auch mehrere tausend Euro betragen. Hier müssen die Applikationsbetreiben entweder auf das Problem hinweisen oder versuchen durch möglichst wenig Datenverbindungen ein gutes Ergebnis zu erzielen.

Usability
Durch die Touch- Screens der aktuellen Smartphones sind die meisten Geräte leicht zu bedienen, wenn die Software eine gute Ergonomie oder Logik verfolgt. Desweiteren muss beachtet werden, dass die Anzeigegröße der verschiedenen Displays oft sehr klein ist. Die Informationen müssen dementsprechend aufbereitet werden. Da z.B. hinter einer Touristenattraktion oft mehrere Wiki- Seiten Informationen hinterlegt sind können dies in der Regel nicht komplett angezeigt werden. Die Datenqualität spielt hier eine sehr große Rolle. Da auf dem Smartphonedisplay nahezu jederzeit bei Benutzung bewegte Bilder erscheinen ist zudem eine große Akkukapazität von Nöten, da die Geräte ja besonders zum telefonieren genutzt werden und die Anwender erreichbar bleiben wollen.

Kompatibilität
Da es für Smartphones verschiedenen Betriebssystemvarianten gibt ist es für den Softwarehersteller wichtig für möglichst viele Systeme kompatibel zu sein. Zudem muss der Bezug der Software auch über die entsprechenden Softwareshops gewährleistet werden, dass es bei vielen Geräten keine andere Installationsmöglichkeit gibt.

3.2.3 Umsetzbarkeitsgrenzen und Zukunftsprognosen

Die größten Probleme bei der Umsetzung von Augmented Reality herrschen derzeit noch im Tracking der Endgeräte. Ist z.B. kein GPS- Signal verfügbar funktionieren die meisten Applikationen nicht mehr. Zudem sind die Tracking- Variablen durch den Standort des Users, sowie dessen Blickrichtung oft sehr ungenau. Dies ist auch an dem berühmten "zucken" bei der AR- Überlagerungen zu sehen. In einem Athener Konzept bei dem genau diese Probleme auftraten wurden kurzerhand die bekannten Münzfernrohre für die AR- Technik benutzt. [24]

Somit war die Umsetzung durch den vorgegebenen Standort leichter. Es kann damit gerechnet werden, dass mit dem Aufbau des Galileo- Satellitensystems, welches das GPS- System in Europa ablösen soll genauere Positionsdaten an die Applikationen geliefert werden können. Immer höhere Foto- und Videoqualitäten, sowie höhere Speicher und Prozessorkapazitäten in Mobilen Geräten und stetig wachsende mobile Datenanbindungen stützen diesen Effekt noch.


Der Trend zu Telefonen, die sich leicht durch Applikationen erweitern lassen unterstützen Augmented Reality. Da die meisten neuen Geräte zudem mit allen nötigen Hardwarekomponenten (Kompass, GPS, Kamera...) ausgestattet sind wird die zu erreichende Zielgruppe stetig größer. Nun braucht es zur Nutzung der AR auch keine Brillen oder Helme mehr, mit der der AR- Nutzer auf der Straße für aufsehen gesorgt hätte. Zukünftig wird die AR- Nutzung jederzeit durch ein Gerät möglich sein, dass eh von den meisten mitgetragen wird. Somit kann sich die Technik nahtlos in den bestehenden Alltag und die Evolution des Handys vom Mobilen Telefon zum universellen Kleincomputer integrieren. Dank des Web 2.0, genauer genommen durch die offene Integrationsfähigkeit von Informationen in Wikis oder Fotocomunities wird ein stetiger aktueller Informationsstand zu den AR- Produkten gewährleistet. Aus dieser Sicht steht der weiteren Nutzung von AR nichts im Weg.

4 Anwendungsbereiche im Rahmen von Augmented Reality zur Verbraucherinformation

In diesem Kapitel werden drei verschiedene Anwendungsszenarien für die Nutzung von Augmented Reality (Anwendungen) zur Verbraucherinformation entwickelt. Nach Vorstellung des jeweiligen Szenarios werden diese entsprechend der vorher festgelegten Bewertungskriterien analysiert und benotet.

4.1 Festlegung Bewertungskriterien Anwendungsszenarien

Die Bewertungskriterien der Anwendungsszenarien sind identisch mit den Punkten der Zielgruppenakzeptanz (3.2.2). Wir bewerten die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten nach dem Preis bzw. den Kosten, der Usebility, sowie der Kompatibilität und dem Nutzen der Anwendung.

4.2 Anwendungsszenario 1: Kauf von Lebensmitteln

In Deutschland wird die Kennzeichnung von Lebensmitteln die in Fertigpackungen an den Endverbraucher verkauft und abgegeben werden durch die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) [25] geregelt. Unter Fertigpackungen werden alle Packungen verstanden, die in Abwesenheit des Verbrauchers gefüllt und verschlossen werden. Seit dem in Kraft treten der Verordnung am 3. August 1984 müssen Lebensmittelprodukte in Deutschland folgende Kennzeichnungen aufweisen:

Abb. 3 Beispiel: Lebensmittelkennzeichnung nach LMKV
Abb. 3 Beispiel: Lebensmittelkennzeichnung nach LMKV

1. die Verkehrsbezeichnung (Name und Art des Produktes)
2. der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Vertreibers
3. das Verzeichnis der Zutaten (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung – ohne Mengenangabe)
4. das Mindesthaltbarkeitsdatum oder, bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, das Verbrauchsdatum
5. die Mengenangaben/Füllmenge

Seit dem 25. November 2005 müssen in der EU auch Allergene (Stoffe, die bei Personen oder Tieren mit Überempfindlichkeitsreaktionen des Immunsystems bei der Einnahme eine allergische Reaktion versuchen können) in Lebensmitteln gekennzeichnet werden.

Des Weiteren sollten Produkte mit einem European Article Number - kurz EAN Code ausgezeichnet sein. Der EAN-Code ist eine 13 oder 8 stellige Ziffer zur einzigartigen Produktkennzeichnung. [26]

Abb. 4 Beispiel: eines EAN-Codes
Abb. 4 Beispiel: eines EAN-Codes

Außerdem besteht die Möglichkeit, Lebensmittelverpackungen mit einer Ampelkennzeichnung zu versehen. Auf dieser Ampel werden, wie man es aus dem Straßenverkehr kennt, der Gehalt an Nährstoffen, wie Fetten, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz in Form einer leicht verständlichen Ampel gekennzeichnet. Rot signalisiert dabei einen hohen Anteil, Geld einen mittleren und Grün einen niedrigen Anteil des entsprechenden Nährstoffes. [27]

Abb. 5 Beispiel: Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln
Abb. 5 Beispiel: Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln

In Deutschland wurde eine Einführung der Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Ampel im Bundestag am 6. März 2008 abgelehnt. Verbraucherschützer und Gesundheitsorganisationen fordern und unterstützen hingegen eine Einführung des Ampel-Systems. Auf freiwilliger Basis hat u.a. die Firma Frosta, ein Produzent von Tiefkühlprodukten, seine Produkte zusätzlich mit der Ampel gekennzeichnet. [28]

Die Firma Barcoo [29] hat eine Softwareanwendung für Mobiltelefone wie das Apple Iphone, Nokia Handys oder Smartphones mit dem Betriebssystem Windows Mobil entwickelt und veröffentlicht, mit deren Hilfe Verbraucher wichtige Informationen über das von Ihnen favorisierte Produkte erfahren können.

Mit Hilfe der vorhandenen Kamera und der AR-Anwendung "barcoo" wird der EAN-Code des Produktes gescannt und man erhält in Echtzeit Information über das Produkt.

Abb. 6 Beispiel: Scan eines EAN-Codes mit dem Barcoo App
Abb. 6 Beispiel: Scan eines EAN-Codes mit dem Barcoo App

Zu den Informationen gehören

- Testberichte von Stiftung Warentest und über 400 weiteren Fachmagazinen

Abb. 7 Beispiel: Testbericht über Barcoo
Abb. 7 Beispiel: Testbericht über Barcoo

- die Lebensmittel-Ampel mit Angaben zu den Nährwerten des Produktes

Abb. 8 Beispiel: Ampelkennzeichnung für das gescannte Produkt mit Barcoo
Abb. 8 Beispiel: Ampelkennzeichnung für das gescannte Produkt mit Barcoo

- Informationen zu Bewertungen des ökologischen Verhalten des Herstellers von Greenpeace oder Information des WWF zum International Seafood Guide
- Informationen von der Verbraucherzentrale Hamburg zu Plagiaten, Aromastoffen und Mogelpackungen
- regionaler Preisvergleich verschiedener Anbieter

Ebenfalls vorstellbar wäre eine Anwendung, die zu dem fotografierten Produkt Rezeptvorschläge unterbreitet und bei Auswahl eines der vorgeschlagenen Rezepte entsprechend benötigte weitere Zutaten anzeigt.

Außerdem wären Anwendungen denkbar, die als Wegweiser durch den Supermarkt fungieren könnten, in dem man seinen Einkaufszettel fotografiert und die Anwendung anhand einer Schrifterkennung eine Route durch den Supermarkt anbietet.

Im Future-Store der Firma real,- (Metro Group) wird bereits eine Anwendungen im Test eingesetzt, die in die Richtung von Augmented Reality Anwendung gehen.[30]

Kunden können mit dem Mobilen Einkaufsassistenten (MEA) selbstständig Artikel scannen, Produktinformationen abrufen und mögliche Wartezeiten an der Kasse vermeiden, da der Einkauf direkt an der Zahlstation beglichen werden kann. Kunden, die über ein Mobiltelefon mit Kamera verfügen, können die Software für den Mobilen Einkaufsassistenten auch herunterladen und so ihr eigenes Gerät zum MEA machen. Zur Nutzung dieser AR-Anwendung muss man sich bei real,- registrieren. Ist man bereits registriert, können Einkaufslisten hinterlegt werden und der Kunde wird mit Hilfe des MEA durch den Future-Store zu seinen gewünschten Produkten geleitet.

Das es bereits AR-Anwendungen im Bereich "Lebensmittel" gibt, zeigt die Wichtigkeit solcher Recherchemöglichkeiten. Das erhältliche kostenlose App "Barcoo" bietet viel Potential für weitere Erweiterungen und ist für verschiedene Smartphone-Betriebssysteme kompatibel. Unter dem Gesichtspunkt, dass die derzeitige Produktreife als "Erweiterter Betastatus" einzustufen ist, bieten sich dem Verbraucher in Zukunft noch zusätzliche Möglichkeiten. Es ist einfach anzuwenden, jedoch sehr zeitintensiv. Für Verbraucher die sich während des Einkaufes über die Produkte informieren möchten, ein ideales Mittel. Jedoch wird wahrscheinlich die Möglichkeit von Testberichten oder der Preisvergleich eines der meist genutzten Feature sein. Die Verbreitung der Anwendung könnte an der eigentlichen Zielgruppe scheitern. Vielen Verbraucher wird der technische Aufwand während des Einkaufens zu viel sein. Für Verbraucher die im Besitz eines geeigneten Smartphone sind, eine zusätzliche Möglichkeit. Ob es jedoch das Einkaufsverhalten beeinflussen kann bleibt abzuwarten. Insgesamt kann man den Verbrauchern, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, nur dazu raten, sich die entsprechenden Anwendungen herunterzuladen und zu nutzen. Selbst wenn es nicht um den gesundheitlichen Aspekt geht, um Geld zu sparen oder zu verhindern, das ein Produkt gekauft wird, das in diversen Tests durchgefallen ist. Bei kostenlosen Anwendungen eine absolut empfehlenswerte Möglichkeit Verbraucherinformation in Echtzeit zu erfahren.

4.3 Anwendungsszenario 2: Planung von Wohnungsinterieur

Ein weiterer Anwendungsbereich stellt die Planung und Einrichtung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses mit Möbeln und Dekoration dar. Planungssoftware für den heimischen PCs gibt es seit Jahren in einer Vielzahl so, dass die Entscheidung für die passende Software oft schwerer und langwieriger ausfällt, als der eigentliche Möbelkauf im Einrichtungshaus des persönlichen Vertrauens. Doch Planung ist nur das eine. Das Zitat "Papier ist geduldig" trifft gerade bei der Planung der Inneneinrichtung zu. Sah es auf dem Papier oder dem PC noch perfekt aus, stellt sich das Aufstellen der Möbel in Realität als schwieriger aus als erwartet. Resultat sind meistens zu kleine Räume für die Anzahl von geplanten Möbelstücken oder die gedachte Positionierung der Möbel wirkt in der Realität eher zugestellt und kontraproduktiv für das Raumbild als das gewünschte Gefühl von Wohnlich- und Gemütlichkeit.

Abhilfe könnten Augmented Reality-Anwendungen schaffen. Beim Besuch des Einrichtungshauses wäre ein möglich mittels des mitgeführten Mobiltelefon mit Kamerafunktion den Sessel oder den Tisch in die eigenen vier Wände zu transferieren oder von der heimischen Couch zu überprüfen, ob entsprechender Sessel oder Tisch in die gewünschte Ecke passt. Zwei Hersteller bieten potentiellen Kunden bereits diese Möglichkeit der Nutzung von Augmented Reality-Anwendungen an. Diese werden nachfolgend kurz vorgestellt.

Abb. 9 Beispiel: Werbung IKEA PS Einrichtungskamera
Abb. 9 Beispiel: Werbung IKEA PS Einrichtungskamera
Abb. 10 Beispiel: Anwendung IKEA PS Einrichtungskamera
Abb. 10 Beispiel: Anwendung IKEA PS Einrichtungskamera

Zum einen bot das schwedische Möbelhaus IKEA während einer sechs monatigen Testphase im Jahr 2009 seinen Kunden die Möglichkeit in jedem Möbelhaus der Kette die kostenlose Softwareanwendung "IKEA PS Einrichtungskamera" via Bluetooth oder Download auf Ihrem Mobiltelefon zu installieren. Der Kunden speichert die Applikation auf seinem Handy und kann jederzeit die Möbel in einem Raum positionieren. In der Applikation sind die unterschiedlichen IKEA PS Möbelstücke gespeichert und sind als Bild auf dem Handydisplay zu sehen. Mit der Kamera ihres Mobiltelefons können die Kunden die Möbel in ihrem Wohnumfeld im Verhältnis von 1:1 platzieren und die neue Wohnsituation fotografieren. [31] [32]

Das deutsche Unternehmen Metaio hat mit der AR-Anwendung "iLiving" einer Adaption seiner PC-Einrichtungssoftware für das Apple IPhone veröffentlicht. [33]Ähnlich wie bei der Anwendung von IKEA können mit dieser Anwendung Kunden ebenfalls vor dem Kauf von Möbeln oder Dekoration maßstabsgetreu in ein Foto der eigenen Wohnung einfügen. Die Software "iLiving" ermöglicht es mit Hilfe der durch das IPhone gegen Lagesensoren, die Perspektive des im Bild zu erkennen und Objekte wie Tisch, Couch oder Schrank lagegerecht im Bild zu platzieren. Per Screenshot können die verschiedenen Ideen festgehalten werden und solange immer wieder neu arrangiert werden, bis der Raum im eigenen Ermessen perfekt eingerichtet ist. Die Anwendung kann kostenlos im ITunes Appstore heruntergeladen werden.

Abb. 11 Beispiel: Anwendung iLiving mit und ohne Möbel
Abb. 11 Beispiel: Anwendung iLiving mit und ohne Möbel

4.4 Anwendungsszenario 3: Tourismus

Für das Anwendungsszenario des Tourismus gibt es bereits folgende Applikationen:

Wikitude
Das von dem Salzbuger Startup Mobilizy entwickelte Programm filmt die Umgebung und macht Informationen aus Wikipedia und Panoramio in Verbindung mit den Sehenswürdigkeiten sichtbar, indem diese im Display eingeblendet werden. Die Software unterstützt bis heute alle Android- Handys von HTC, Motorola, Samsung und Huawei, Symbian- Handys wie das N97 und das N97 mini, sowie das iPhone 3GS. Vorherige iPhone- Versionen werden aufgrund des fehlenden Kompasses (noch) nicht unterstützt. Zudem sind eine ganze Reihe weiterer Unterstützungen für 2010 angekündigt. Insgesamt werden bisher ca 350.000 Artikel unterstützt, die per Adresse oder der GPS Position durchsucht werden. Es gibt zwei Möglichkeiten nach den entsprechenden Artikeln zu suchen. - Über die sog. "Simple Search" lassen sich alle Artikel im Umkreis anzeigen - Über die "Advanced Search" lassen sich weitere Kriterien für die Suche festlegen (z.B. durch Kategorien, Distanz oder einen Suchbegriff) Die gefundenen Artikel können jeweils über eine Karten-, Satelliten-, Listen- und natürlich der Augmented Reality Ansicht angezeigt werden (Abb 14) In der Augmented Reality- Ansicht werden Informationen über diese über das gefilmte Bild gelagert. Es genügt die Kamera in die entsprechende Richtung zu halten. Das Programm steht gratis im iTunes-, Android- und Nokia Ovi Store zum Download bereit.

[34]
Abb. 12 Wikitude Suche
Abb. 12 Wikitude Suche[35]
Abb. 13 Wikitude Ergebnis
Abb. 13 Wikitude Ergebnis[36]
Abb. 14 Wikitude in der AR- Ansicht
Abb. 14 Wikitude in der AR- Ansicht[37]


Augmented Reality des Frauenhofer Institutes
Auf der Cebit in Hannover hat das Frauenhofer Ihren Touristischen Ansatz für due Nutzung von Augmented Reality vorgestellt. Hierbei werden mithilfe der AR- Technik Historische Fotografien alter Gebäude, sowie Erläuterungen dazu über die Sehenswürdigkeiten gelegt. Am Beispiel der Stadt Berlin können z.B. historische Bilder über das Brandenburger Tor, sowie den Reichstag gelegt werden. Zukünftig soll über diese Applikation z.B. zu sehen sein wie die Mauer Berlin teilte.

[38]
Abb. 15 Frauenhofer AR. Neuer Reichstag im Hintergrund, alter Reichstag in der AR- Ansicht
Abb. 15 Frauenhofer AR. Neuer Reichstag im Hintergrund, alter Reichstag in der AR- Ansicht


Layar
Layar ist keine reine Tourismus- Anwendung. Vielmehr bietet es zusammen mit anderen AR- Möglichkeiten, wie der Suche nach Immobilien auch verschiedene Tourismus Möglichkeiten an. So ist es z.B. möglich auf die berühmte Abbey- Road ein Abbild der Beatles zu platzieren oder weitere Schaffensorte der Band anzusehen. Insgesamt gibt es 42 Lokationen der Beatles, die Linear besucht werden können. Die nächste Lokation wird erst angezeigt, wenn die vorherige besucht wurde.

Desweiteren wollen die Softwarehersteller im Jahr 2010 eine Software ähnlich die des Frauenhofer Instituts bereitstellen. Hierbei sollen Berühmte Gebäude durch ein Historisches Bild überlagert werden können.
Abb. 16 AR- Ansicht der Beatles auf der Abbey Road
Abb. 16 AR- Ansicht der Beatles auf der Abbey Road [39]


Die bisher vorgestellten Applikationen sind bis auf die es Frauenhofer institutes (da noch nicht veröffentlicht) kostenlos. Dies bedeutet, dass die Hemmschwelle gering ist sich mit der AR- Applikation auseinanderzusetzen. Großer Kostenfaktor ist das Roaming im Ausland, wenn deutsche Touristen die Software nutzen wollen. Für diese Fälle empfehlen Reiseveranstalter sich Vorort entsprechende Prepaidkarten des Landes zu kaufen um nicht in horrende Kostenfallen zu tappen. Stolperstein hier könnte vor allem beim iPhone der Sim- Lock von T-Mobile sein. Desweiteren können Diebe durch die offensive Handhabung der teuren Smartphones angelockt werden. Diebstahl im Ausland ist gerade in beliebten Tourismusgebieten und vor Sehenswürdigkeiten sehr verbreitet.
Die Handhabung der Programme ist sehr einfach. Durch die eingebaute Kamera, dem GPS- Empfänger und den Kompass erkennt das Gerät automatisch den Standort des Users. Dieser kann bei den Applikationen dann noch Vorlieben suchen oder einstellen und muss anschließend lediglich das Smartphone in die gewünschte Richtung halten. Durch tippen auf den Touch- Screen erscheinen Ihm dann mehr Informationen zu den Sehenswürdigkeiten. Beachtet werden muss jedoch, dass viele ausländische Staaten keine Flächendeckende UMTS oder HSDPA- Abdeckung besitzen. Hierdurch können sich die Ladezeiten deutlich erhöhen.
Die vorgestellten Applikationen sind auf den gängigen Geräten kompatibel, wenn die allgemeinen technischen Voraussetzungen zu AR gegeben sind. Probleme mit der Kompatibilität könnte es durch die oben genannten Probleme mit der Netzabdeckung im Ausland geben.
Durch die Touristische AR- Nutzung werden die klassischen Reiseführer ein Stück verdrängt. Bereits heute werden die Programme durch die AR- Nutzer fleißig ausprobiert und genutzt. Es ist nicht abzusehen, dass die Verbraucher in Zukunft auf Reisen und Tourismus verzichten wollen. Gerade Touristen, die sich nicht akribisch auf eine Reise vorbereiten werden die Programme Rege nutzen.

5 Fazit

Augmented Reality ist keine Zukunftsvision mehr, sondern Realität. Aufgrund der Verbreitung von Smartphones und deren technische Möglichkeiten (Kameras, hochauflösende Displays, GPS-Ortung, digitalem Kompass etc.) erleben die AR-Anwendungen im Verbraucherschutz einen großen Boom. So können User z.B. die Weigerung der Nahrungsmittelindustrie zu den Ampeln auf Lebensmitteln selbst umgehen und sich problemlos Informationen zu den gewünschten Produkten suchen. Natürlich war dies auch vorher bereits möglich, jedoch musste jede Suche händisch durchgeführt und analysiert werden. Dies übernimmt nun die Kamera des Smartphones. Auch im Tourismusbereich sind Stadtrundgänge in der Vergangenheit möglich und auf dem Weg der Umsetzung. Da nicht jeder Touristenmagnet mit Informationen bestückt ist lassen sich Informationen direkt am Ort des Geschehens ohne Reiseführer, nur mit dem Handy anzeigen. Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch die Datenverbindungen im Ausland günstiger werden und jeder User ohne Angst vor einer horrenden Telefonrechnung die AR- Dienste wie selbstverständlich nutzt. Das noch recht ungenaue Tracking dürfte auch mit Einführung des Galileo- Satellitensystems ein Ende haben.

Auch die beiden kostenlosen Augmented-Reality Anwendungen von IKEA und Metaio können überzeugen. Gerade bei der Wohnungsplanung scheitern viele an der räumlichen Vorstellung und überschätzen sich mit der "pi-mal-Daumen Taktik". Oft steht man auch im Einrichtungshaus seiner Wahl und glaub, dass ist das ultimative Sofa, Bett oder ähnliches. Zu Hause ist man enttäuscht, das es nicht, wie angenommen, so perfekt in die Wohnung passt. Für alle Verbraucher die dieses Phänomen kennen, sind solche AR-Anwendung ein Segen. Gerade die Anwendungen der Firma IKEA wird eine breite Masse interessieren, schließlich steht in fast jedem deutschen Haushalt mindestens ein Möbelstück der schwedischen Möbelbauer. Die einfache Anwendung wird einen technisch versierten Verbraucher nicht überfordern. Außerdem können Fehlkaufe, gerade die Preise für Möbel und Dekorationsaccessoires können schnell ein Loch ins Haushaltsbudget reißen, vermieden werden. Eine empfehlenswerte Anschaffung zur Unterstützung für alle, die sich bei der Einrichtung der eigenen vier Wände unsicher sind, ob die eigenen Kaufwünsche, Planungsgedanken und Dekorationsfantasien realisierbar sind.

6 Abbildungsverzeichnis

Abb.-Nr.Abbildung
01Darstellung: Reality-Virtuality Continumm
02Beispiel einer AR-Anwendung zur Navigation in der Stadt
03Beispiel: Lebensmittelkennzeichnung nach LMKV
04Beispiel: eines EAN-Codes
05Beispiel: Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln
06Beispiel: Scan eines EAN-Codes mit dem Barcoo App
07Beispiel: Testbericht über Barcoo
08Beispiel: Ampelkennzeichnung für das gescannte Produkt mit Barcoo
09Beispiel: Werbung IKEA PS Einrichtungskamera
10Beispiel: Anwendung IKEA PS Einrichtungskamera
11Beispiel: Anwendung iLiving mit und ohne Möbel
12Wikitude Suche
13Wikitude Ergebnis
14Wikitude in der AR- Ansicht
15Frauenhofer AR. Neuer Reichstag im Hintergrund, alter Reichstag in der AR- Ansicht
16AR- Ansicht der Beatles auf der Abbey Road

7 Abkürzungsverzeichnis

AbkürzungBedeutung
AMGArzneimittelgesetz
AppsApplikation
ARAugmented Reality
ARSAugmented Reality System
AVAugmented Virtuality
BGBBürgerliches Gesetzbuch
EDGEEnhanced Data Rates for GSM Evolution
GPSGlobal Positioning System
HSDPAHigh Speed Downlink Packet Access
LFGBLebens- und Futtermittelgesetzbuch
LMKVLebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
NGONon governmental organization
RASFFRapid Alert System for Food und Feed
UMTSUniversal Mobile Telecommunications System
VIGVerbraucherinformationsgesetz
VIGGebVVerbraucherinformationsgebührenverordnung
W-LANWireless LAN

8 Fußnoten

  1. http://www.wdr.de/themen/computer/2/augmented_reality/index_100107.jhtml?rubrikenstyle=computer
  2. http://www.computerwoche.de/netzwerke/mobile-wireless/1911604/
  3. http://www.cs.unc.edu/~azuma/ARpresence.pdf
  4. http://vered.rose.utoronto.ca/publication/1994/Milgram_Takemura_SPIE1994.pdf
  5. http://www.heise.de/mobil/artikel/Augmented-Reality-Computer-unterstuetzter-Blick-in-die-Welt-838027.html
  6. http://mashable.com/2009/12/05/augmented-reality-iphone/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Mashable+%28Mashable%29&utm_content=Google+Reader
  7. http://www.usabilityblog.de/2009/10/augmented-reality-der-grose-trend-fernab-vom-m-commerce/
  8. http://mashable.com/2009/12/26/augmented-reality-marketing/
  9. http://mashable.com/2009/12/21/brightkite-augmented-reality/
  10. http://radar.oreilly.com/2009/10/shopping-with-ar.html
  11. http://www.vzbv.de/go/home/index.html
  12. http://www.verbraucherzentrale.de/
  13. http://www.test.de/
  14. http://www.energieverbraucher.de/de/Umwelt-Politik/Politik/Verbraucherpolitik/Verbraucherinformation__1427/
  15. http://www.vig-wirkt.de/
  16. http://www.vig-nutzen.de/Urteile.htm
  17. http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/index_en.htm
  18. http://www.bundespraesident.de/Journalistenservice/Pressemitteilungen-,11107.634505/Bundespraesident-Horst-Koehler.htm?global.back=/Journalistenservice/-%2C11107%2C4/Pressemitteilungen.htm%3Flink%3Dbp
  19. http://www.bmelv.de/cln_172/DE/Startseite/startseite_node.html
  20. http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,662380,00.html
  21. http://www.portel.de/nc/nachricht/artikel/20050-gfk-verbraucherstudie-zum-iphone-nachfolgemodell/
  22. http://mashable.com/2009/12/05/augmented-reality-iphone/
  23. http://layar.com/
  24. http://www.kompetenznetze.de/netzwerke/info-it4work-virtuelle-arbeitswelten/innovationshighlights/de/Effiziente-Mensch-Maschinen-Schnittstelle
  25. http://www.gesetze-im-internet.de/lmkv/
  26. http://www.officialeancode.com/brochure_german.php?engine=adwords&match=exact&keyword=ean+code+German&gclid=CI21q4uTop8CFQcgZwod4BFIUw
  27. http://das-ist-drin.de/glossar/specials/ampel/
  28. http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/230/379035/text/
  29. http://www.barcoo.de/
  30. http://www.future-store.org/fsi-internet/html/de/20118/index.html;jsessionid=a48b283c30d65646c85d10904197a5b6eb7a42e4c7cc.e38MaxqSaNiKci0Lbhz0
  31. http://www.ikeafans.com/home/mobile-augmented-reality-application-for-ikea-ps-range/
  32. http://www.areamobile.de/news/13178-augmented-reality-mit-ikea-in-die-zukunft-der-eigenen-vier-waende-blicken
  33. http://www.metaio.de/iliving/
  34. http://www.mobilizy.com
  35. http://www.mobilizy.com/en/wikitude-ein-reisefuhrer
  36. http://www.mobilizy.com/en/wikitude-ein-reisefuhrer
  37. http://www.mobilizy.com/en/wikitude-ein-reisefuhrer
  38. http://www.igd.fraunhofer.de/press_media/releases/pi_2009/pdf/PI_2009_06_DE.pdf
  39. http://layar.com/

9 Quellen- und Literaturverzeichnis

Milgram, P. (1994) P. Milgram, H. Takemura, A. Utsumi, F. Kishino: "Augmented Reality - A class of displays on the reality-virtuality continuum", 1994, http://vered.rose.utoronto.ca/publication/1994/Milgram_Takemura_SPIE1994.pdf
Azuma, R.T. (1997) R.T. Azuma: "A Survey of Augmented Reality", 04.08.1997, http://www.cs.unc.edu/~azuma/ARpresence.pdf
Hansen, U. (2003) Hansen, Ursula: "Verbraucherinformationen als Instrument der Verbraucherpolitik" ,Hannover/Berlin, September 2003
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