Barrierefreies Internet
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1 Einleitung: Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist im Bereich Webdesign durch die uneingeschränkte Zugänglichkeit, unabhängig von etwaigen Behinderungen des Webseitenbesuchers, im folgenden "User“ genannt, gekennzeichnet. Hierzu stehen dem behinderten User, dessen Art von Behinderungen vielfältig sein kann, besondere technische Hilfsmittel, wie z.B. die Braillezeile zur Verfügung. Die BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) schreibt in Deutschland u.a. seit 2002 vor, dass Inter- und Intranetangebote, aus öffentlichen Mitteln finanziert, behinderten Menschen uneingeschränkt zugänglich gemacht werden müssen. Die Inhalte der BITV entsprechen den WCAG 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines)[1], die ein komplexes Regelverzeichnis zur Barrierefreiheit sind[2]. Seit der BITV fordern öffentliche Auftraggeber zunehmend von den Webdesignern, die Kriterien zur Barrierefreiheit zu erfüllen. Inzwischen tendieren auch profitorientierte Dienstleister für Internetpräsenzen immer öfter zu barrierefreien Lösungen, obwohl diese hierzu nicht gesetzlich belangt werden können[3].
2 User mit Behinderung
Vorweg sei erwähnt, dass die Usability-Probleme des Users ohne Behinderungen auch auf den behinderten User zutreffen. Bei dem behinderten User kommen weitere Problematiken dazu, die in Kapitel "Barrieren auf Webseiten“ beschrieben werden. In diesem Kapitel stehen die verschiedenen Behinderungen der User im Vordergrund. Das BGG definiert in §3 die Behinderung, wie folgt:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."
Diese Definition zeigt weniger das Problem der eigentlichen Behinderung des betroffenen Menschen, sondern vielmehr die bedingte teilweise Ausgeschlossenheit aus der Gesellschaft. Zentraler Punkt sind somit die Bedürfnisse des Einzelnen.[4]
Sehbehinderungen
Als sehbehindert werden Menschen angesehen, die auf dem "besseren Auge“ unter 30% Sehkraft haben. Dabei kann die subjektive Wahrnehmung auch bei einem größeren Sehvermögen zum Empfinden einer Sehbehinderung führen[5]. Sehbehinderungen gliedern sich in drei Arten:[6]
- Sehschwäche: Kurz- oder Weitsichtigkeit und Achsverkrümmungen;
- Farbenblindheit: Farbenblinde begreifen einzelne oder alle Farben falsch oder überhaupt nicht. Es gibt drei Typen von Farbfehlsichtigkeit:[7]
- Protanope: Rotschwäche bis hin zur Rotblindheit;
- Deuteranope: Grünschwäche bis hin zur Grünblindheit;
- Titanope: Blauschwäche bis hin zur Blaublindheit, selten, als Folge von Diabetes.
Bei Rot- oder Grünschwäche werden die Farben Rot und Grün, sowie Beige, Gelb und Orange miteinander vertauscht.
- Verschiedene Stufen der Erblindung bis hin zur völligen Blindheit.
Neben den ca. 145.000 blinden Menschen leben in Deutschland ca. 500.000 Sehbehinderte, von denen 85% älter als 60 Jahre und 10% zwischen 30 und 60 Jahren sind; weitere 2,5% haben ein Alter von 0-18 und 19-30 Jahren[8]. Durch die Überalterung der Gesellschaft und den damit einhergehenden möglichen altersbedingten Augenproblemen wird sich die Zahl der Sehbehinderten bis zum Jahr 2030 noch um ein Drittel erhöhen[9].
Für sehbehinderte Menschen gibt es technische Hilfsmittel, wie Lupen oder Großbildschirme. Erblindete behelfen sich z.B. mit der Braillezeile, die die Inhalte der Webseite in Blindenschrift darstellt. Vorraussetzung hierfür ist jedoch das barrierefreie Webdesign.
Motorische Behinderung
Motorische Behinderung können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, z.B. die vielfach vorkommende Querschnittslähmung oder Multipler Sklerose. Allen Formen der motorischen Behinderungen ist die weitestgehende Eingeschränktheit der Bewegungsabläufe gemeinsam, was weitere Hilfsmittel z.B. den Rollstuhl oder bei Fehlfunktion der Hände, spezielle technische Hilfsmittel zum Umgang mit den Webinhalten notwendig macht[10]. Differenzieren lässt sich zwischen vielen alters- oder unfallbedingten Behinderungen und den angeborenen Behinderungen[11]. Wenn ein Mensch aber fähig ist, nur ein "binäres Zeichen“ einem Computer gezielt zu übergeben, genügt dieses, um einen Computer über entsprechende Software und Wissen zu nutzen[12]. Es gibt inzwischen eine Variation von Eingabegeräten für Behinderte und Erleichterungen über ein barrierefreies Webdesign, z.B. der Einsatz von Sprungmarken, die dem behinderten User das "Durchtabben“ besonders erleichtern[13].
Hörbehinderung
In Deutschland leben ca. 60.000 bis 100.000 hörbehinderte Menschen[14]. Diese Gruppe kann in Gehörlose und Schwerhörige unterteilt werden. Bei Schwerhörigen existieren drei Abstufungen: leicht-, mittel- und hochgradige Schwerhörige. Diese auditiv orientierte Gruppe, die trotz ihrer Hörbeeinträchtigung noch genügend Information über das Ohr erfassen kann und kaum visuelle Hilfe zur Kommunikation benötigt, kann gegenwärtig mit technischen Hilfsmitteln so gut unterstützt werden, dass ihre Behinderung in der Gesellschaft fast gar nicht auffällt. Die Gehörlosen bzw. so sehr hörbeeinträchtigten Menschen, bei denen die Augen wichtiger als das Ohr zur Kommunikation sind, werden auch als visuell orientierte Menschen bezeichnet[15]. Für die Verständigung untereinander nutzen sie die DGS (Deutsche Gebärdensprache), die als ein System aus Zeichen und Gesten funktioniert[16].
Lernbehinderung
Barrierefreiheit wird mit fortschreitender Integration des Internets als lebenswichtiges Kommunikationsmedium ein zunehmend wichtiges Thema im Hinblick auf die heterogenen Gruppe der Lernbehinderten, die eine kognitive, psychische oder geistige Störung haben können.
Wenn für eine Webseite eine konkrete Zielgruppe, beispielsweise ein Informationsportal für Erwachsene, das diejenigen mit Lese- und Schreibproblemen zu einem Besuch von Alphabetisierungskurse bewegen möchte, vorliegt, können zielgerichtete barrierefreie Konzepte erarbeitet werden. Ist der Adressat der Webseite allerdings die Allgemeinheit, entstehen Irritationen, da das Empfinden von Farben und Symbolmengen sehr unterschiedlich sein kann. So kann einerseits für Menschen mit Lernschwierigkeiten der Zugang zu den Webinhalten durch den Einsatz von Symbolen verbessert werden, andererseits kann diese Maßnahme bei Menschen mit Konzentrationsschwierigkeiten die Zugänglichkeit hemmen. Gewisse Farben tragen bei einigen Menschen zur Beruhigung bei und steigern die Konzentration, während sie bei anderen zur Irritation führen[17].
3 Barrieren auf Webseiten
Barrieren auf Webseiten können sowohl durch den nicht standardkonformen Einsatz von HTML 4.01 und [XHTML], als Spezifikationen des W3C, im Folgenden (X)HTML genannt, CSS und JavaScript als auch durch ein Einbinden von multimedialen Elementen wie Flashfilmen und weiteren Faktoren entstehen. In diesem Kapitel sind einige der Barrieren mit Beispielen je Kategorie, wie z.B. Skalierbarkeit oder Navigation aufgeführt. Vermeidungsmöglichkeiten der Barrieren werden in einem weiteren Kapitel aufgezeigt.
Texthinterlegung > Bilder/Multimediale Inhalte
Bilder können von Screenreadern nicht erfasst werden, wenn diese nicht mit einem Alternativtext hinterlegt sind. Audio- oder visuelle Inhalte enthalten keinen Alternativtext mit gleichem Informationsgehalt. Nach Anforderung 1 der BITV hat dieses Hinterlegen die Prioritätsstufe 1, Vgl. 5.1.
Texthinterlegung > Links
Wenn Grafiken als Links verwandt werden, werden diese nicht oder mit unkonkreten Alternativtexten im Hinblick auf ihre Funktionen hinterlegt[18], z.B. führt folgendes Listing[19] zur Ausgabe in Abbildung 1:
<a href="calr1_xl.htm#x_bild"><img src="gomfoto1/calr1_8.jpg" width="87" height="58" border="3" alt="... hier klicken!"></a>
Farben
Durch die vielen Formen der Fehlsichtigkeit können Farben an und für sich oder im Zusammenspiel bzw. Kontrast zueinander zu Problemen führen. Besonders Farbfehlsichtige können Farben und Farbnuancen, insbesondere farbige Texte, Grafiken oder Vorder- von Hintergrundfarben nicht im Sinne des Autors bzw. Designers wahrnehmen. Wenn Farben als einzige Form verwendet werden, Informationen voneinander abzugrenzen, wie beispielsweise "Rot“ bei roten Zahlen und "Schwarz“ bei schwarzen Zahlen, kann diese Barriere von Farbfehlsichtigen u.U. aufgrund mangelnder Eindeutigkeit nicht überwunden werden. Außerdem können Screenreader diese Differenzierung auch nicht selbsttätig erfassen[20]. Aus zuletzt genannten Gründen stellen Links in einem Fließtext, die bei Zustandsänderung nur die Farbe ändern, ebenfalls eine Barriere dar[21].
Verständlichkeit
In der BITV wird mehrfach die Forderung auf Verständlichkeit erhoben: Anforderung 12, 13 und 14; Bedingungen 14.1, 14.2 und 14.3. Sie ist damit ein Kernaspekt in der BITV. Verwirrende Links können Barrieren darstellen, wenn sie nach Klicken die angezeigte Seite erneut laden. Zwei gleiche Links, die unterschiedliche Ziele adressieren, sind ebenfalls Barrieren. Darüber hinaus kann der Einsatz von Popup-Fenstern unerfahrene User und Screenreader nutzende User irritieren. Unzureichende Trennung von Layout und Inhalt kann sich, neben den primären Aspekten der Navigation und Suchoptionen, als Barriere für die Orientierungsmöglichkeit des Webseitenbesuchers erweisen[22].
Navigation
Der Aspekt der Navigation wird in Anforderung 13 der BITV mit zehn Bedingungen dokumentiert. Barrieren stellen Bilder als Links und Imagemaps dar, die nicht textuell ausgezeichnet sind, da sie von Screenreadern nicht eindeutig erkannt werden[23]. Navigationen, die clientseitig Plugins oder Scripte benötigen, sind als Barrieren einzustufen[24].
Orientierung
Ein Fehlen von erklärenden Informationen, zur Orientierung auf der Webseite, für das Ausfüllen eines Formulars oder zum Umgang mit der Navigation, wird als Barriere betrachtet[25].
Skalierbarkeit
Layouts, die eine feste Größe haben und so auf bestimmte Auflösungen wie 800 x 600 Pixel oder 1024 x 768 Pixel optimiert sind, sehen nicht nur bei größeren Auflösungen unschön aus, sondern sind auch bei kleineren Auflösungen, wie sie z.B. Sehbehinderte eingestellt haben könnten oder sie auf mobilen Endgeräten existieren, durch die Darstellung von Inhaltsausschnitten und die Notwendigkeit des Scrollens benutzerunfreundlich[26]. Für die barrierefreie Darstellung von Tabellen und Frames müssen hinsichtlich geringer Bildschirmauflösungen relative Maßangaben verwandt werden; absolute Maßangaben sind in diesem Zusammenhang eine Barriere.
In Tabellen wird der Inhalt der Zellen üblicherweise von Screenreadern von links nach rechts, Zeile für Zeile, gelesen. Wenn Tabellen zum Layout genutzt werden und sich beispielsweise in der ersten Spalte die Navigation und in der Kopfzeile der "header“ befindet, so kann das Lesen des Inhalts relativ viel Zeit in Anspruch nehmen. Tabellen sind Strukturelemente, an denen sich Screenreader sehr orientieren. Daher ist die Zugänglichkeit der Navigation innerhalb einer Layouttabelle für einen Screenreader oft eingeschränkt[27].
Mehrspaltiger Text in Tabellen kann insofern zu Barrieren führen, als dass er vom Screenreader unzusammenhängend gelesen wird, weil er beispielsweise bei zwei Spalten und drei Zeilen zuerst die komplette erste Zeile, bestehend aus zwei Zellen, liest und so ein falscher Kontext entsteht; um den Sinn aufzunehmen, müsste der Screenreader Spalte für Spalte lesen[28]. Die BITV fordert in der Bedingung 10.3 zu Text in parallelen Spalten eine Gewährleistung alternativer linearisierter Information.
Geräteunabhängigkeit
Alle Funktionen auf Internetauftritten sollten unabhängig von Eingabe- und Ausgabegeräten nutzbar sein. Wenn Funktionen einer Webseite zur Steuerung explizit eine Maus als Eingabegerät benötigen, liegt u.U. für motorisch Behinderte, definitiv jedoch für Blinde, eine Barriere vor. Denn das Nutzen der Maus setzt visuelle Fähigkeiten voraus[29].
JavaScript
Zum Teil werden über JavaScript durch den Befehl "document.write“ Inhalt aus Textdateien in ganze Seiten hineingeneriert. Diese Methode führt dazu, dass einerseits nicht jeder Browser die Inhalte darstellt und dass andererseits das Laden der Webseite mehr Zeit benötigt[30]. Manche bei der Lesung des Inhalts statisch vorgehende Screenreader können bei sich dynamische verändernden Informationen insofern Probleme hervorrufen, als dass sie die Webseite immer wieder nach einer Änderung von vorne lesen[31]. Deshalb deaktivieren User zum Teil JavaScript als Einstellung.
Nach Bedingung 9.3 der BITV sind logische statt geräteabhängige "Event-Handler“ in Scripts einzusetzen, damit die Seite auch über die Tastatur bedient werden kann[32]. Barrieren stellen demnach geräte- bzw. mausabhängige Event-Handler, z.B. beim Absenden von eingegebenen Daten eines Formulars dar[33]. Ein weiteres Problem ist, dass nicht jede Zugangssoftware zu JavaScript kompatibel ist[34].
Die Bedingung 6.3 der BITV schreibt unter anderem vor, dass die Webseite auch bei ausgeschalteten JavaScript voll nutzbar sein muss. Insbesondere kann die Navigation eine Barriere darstellen, wenn sie nur über eingeschaltetes JavaScript Links zu anderen Webseiten und Informationen bereitstellt[35].
Multimedialer Content > Bsp. Flash
Folgende Punkte können beim Einsatz von Flash Barrieren darstellen:[36]
- Fehlende textuelle Hinterlegung des Flash-Objekts selbst und seiner Elemente;
- Zu wenig Kontraste und zu extensive Farben bei der Aufbereitung von Informationen, vor allem aber bei Links;
- Zu viele dynamische Elemente, die von Seh- und Mobilitätsbehinderten nur unzureichend nachvollzogen werden können;
- Sich bewegende Informationen;
- Zu große Abstände zwischen zusammengehörenden Elementen, so dass bei Vergrößerung des Inhalts die Zusammengehörigkeit verschwindet;
- Die Überfrachtung des Users mit komplexen Systemen;
- Das Nichteinhalten von Default-Werten von Screenreader. Darüber hinaus sollte die Version „Macromedia Flash MX“ verwendet werden, da ihr Einsatz die Barrierfreiheit von Flashfilmen für User von Sprachausgabe erhöht. Außerdem unterstützt sie die MSAA (Microsoft Active-Accessibility-Schnittstelle). Die Optionen der Barrierefreiheit für Flashfilme kommen sehr gut im Internet Explorer unter Windows zur Geltung[37].
4 Anforderungen an die Zugänglichkeit von Webseiten
4.1 Barrierefreie Informationstechnik - Verordnung
Seit dem 27. Mai 2002 gilt das BGG in Deutschland. Wesentliche Ziele sind, dass behinderte Menschen in der Gesellschaft gleichgestellt werden und ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen wird. In §4 des BGG wird Barrierefreiheit u.a. für "akustischen und visuelle Informationsquellen“ so definiert, dass diese für behinderte Menschen ohne äußere Unterstützung und besondere Probleme zugänglich und verwendbar sein müssen[38].
Am 24. Juli 2002 hat das Bundesministerium des Innern gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aufgrund § 11 Abs. 1 Satz 2, in dem u.a. die Aufgabe der genannten Ministerien erklärt wird, die technischen Standards zu definieren, die BITV verkündet; an diesem Tag ist die Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung gilt für Behörden der Bundesverwaltung in den Bereichen:
1. Internetauftritte und -angebote;
2. Öffentlich zugängliche Internetauftritte;
3. Über IT gestaltete, der Allgemeinheit zur Verfügung stehende, grafische Programmoberflächen.
Die Verordnung beruht auf den Richtlinien der WCAG 1.0 vom 05. Mai 1999 des
W3C. Diese unterteilt sich in 14 Anforderungen mit 66 Bedingungen. Die Bedingungen
werden in zwei Prioritäten unterschieden. In der BITV sind die ersten beiden
der ursprünglichen drei Prioritätsstufen der WCAG 1.0,
"muss erfüllt sein“, "sollte erfüllt sein“ und "ist sinnvoll“, in einer Prioritätsstufe zusammengefasst[39]. In der
BITV ist die regelmäßige Prüfung ihrer Inhalte im Hinblick technischer Veränderung
verankert. Ihre Wirkung muss spätestens nach drei Jahren geprüft werden[40].
In der BITV charakterisieren die Bedingungen der Kategorien aus der 1. Prioritätsstufe jene Techniken, die für einen barrierefreien Zugang z.B. zu einem Internetauftritt eingesetzt werden müssen, während die Bedingungen der Kategorien aus der 2. Prioritätsstufe, Maßnahmen zur Steigerung der Usability für bestimmte Usergruppen beschreibt. In Tabelle 1 ist exemplarisch eine Bedingung der 1. Prioritätsstufe und eine Bedingung der 2. Proritätsstufe der BITV für die Anforderung "Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn diese ohne Farbe betrachtet werden.“ gegenübergestellt:
| Bedingung 2.1 mit 1. Priorität | Bedingung 2.3 mit 2. Priorität |
|---|---|
| "Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z.B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente
der verwendeten Markup-Sprache.“ | "Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz- Weiß--Bildschirm und bei der Betrachtung
durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.“ |
Tabelle 1: BITV-Bedingungen unterschiedlicher Priorität
4.2 Web Content Accessibility Guidelines 1.0
Die WAI (Web Accessibility Initiative), die Teil des W3C ist, hat die Verantwortung für die Zugänglichkeit, sowie für die Barrierefreiheit in den W3C-Standards[41]. Sie hat die WCAG 1.0 als Richtlinien im Mai 1999 veröffentlicht, um Entwicklern im Webbereich, insbesondere Webdesignern und Herstellern von Tools zur Seitenerstellung, Richtlinien zur Zugänglichkeit für Informationsangebote im Web für Behinderte vorzugeben. Inhaltlich entsprechen die WCAG 1.0 den BITV-Anforderungen, die mit ihren Bedingungen in verschiedenen Kapiteln in dieser Arbeit thematisiert werden, so dass sie an dieser Stelle nicht weiter erläutert werden. Hinsichtlich der Struktur der 14 WCAG 1.0 beinhalten sie jeweils Checkpunkte, die das Vorgehen für die Realisierung der Richtlinien in typischen Stadien der Entwicklung aufzeigen. Die WAI hat jedem Checkpunkt einen von drei verschiedenen Prioritätsstufen zugewiesen. Sie differenzieren sich durch den Grad der Behinderung, die ihre Missachtung hervorruft:[42]
- Priorität 1 als "Muss-Kriterium“: Entwickler von Informationsangeboten im Web müssen diesen Checkpunkten nachkommen, da es ansonsten für mindestens eine Usergruppe unmöglich sein wird, auf die entwickelten Webangebote
zuzugreifen.
- Priorität 2 als "Sollte-Kriterium“: Entwickler von Informationsangeboten im Web sollten diesen Checkpunkten nachkommen, da es ansonsten für mindestens eine Usergruppe schwierig sein wird, auf die entwickelten Webangebote zuzugreifen.
- Priorität 3 als "Kann-Kriterium“: Entwickler von Informationsangeboten im Web können diesen Checkpunkten nachkommen, da es ansonsten für mindestens eine Usergruppe etwas schwierig sein wird, auf die entwickelten Webangebote zuzugreifen.
Hat der Webseitenentwickler die Richtlinien der WCAG bei der Umsetzung erfüllt, so kann er dies durch ein Symbol, wie in Abbildung 2 auf seiner Webseite kenntlich machen. Daneben muss die Konformitätsstufe im Text ausgeschrieben werden, damit sie z.B. von Screenreadern interpretiert werden kann. Drei Konformitätsstufen werden unterschieden:[42]
- Konformität Stufe "A“: Alle Checkpunkte der Priorität 1 sind erfüllt;
- Konformität Stufe "Double-A“: Alle Checkpunkte der Priorität 1 und 2 sind erfüllt;
- Konformität Stufe "Triple-A“: Alle Checkpunkte der Priorität 1, 2 und 3 sind erfüllt.
Ausblick auf WCAG 2.0: Zur Zeit existiert die WCAG 2.0-Version noch als eine nicht abgeschlossene Fassung, die im Folgenden auf Grundlage des Standes vom
19. November 2004 vorgestellt wird. Die WCAG 2.0 ist eine überarbeitete Version der WCAG 1.0, deren Ziele und Techniken unverändert bleiben. Geändert hat sich
der Aspekt "Anwendbarkeit“ und "Verständlichkeit“. Die Richtlinien werden in der neuen Version auch für neue Webtechniken neben (X)HTML gültig sein. Des Weiteren
sollen die Richtlinien für die Öffentlichkeit allgemein verständlicher abgefasst werden. Sie sollen in anderen Sprachen übersetzt werden, um sie so über Gesetze
weltweit einbinden zu können. Die Kriterien der WCAG 1.0 werden in vier neue, allgemeiner erstellten Prinzipien der WCAG 2.0 eingeordnet, um sie auch neben
(X)HTML und CSS für zukünftige Techniken im Web anwenden zu können.
Im Folgenden sind die vier Prinzipien der WCAG 2.0 aufgeführt:[43]
- "Wahrnehmbarkeit“;
- "Bedienbarkeit“;
- "Verständlichkeit“;
- "Robustheit der Technik“.
4.3 Section 508
1998 hat der amerikanische Kongress das Gesetz "Rehabilitation Act“ geändert, um seine technische und elektronische Informationstechnik auch Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen[44]. Ziel des Rehabilitation Act ist es, Vorschriften für Arbeitsplätze zu definieren[45]. Die Section 508 trat ergänzend in Kraft, um die Barrieren in der Informationstechnik zu beseitigen, um neue Möglichkeiten für behinderte Menschen zu schaffen und um die technische Entwicklung zu unterstützen, die diese Ziele erreichen kann[44], d.h.: Die Section 508 fordert, dass die elektronische Technik und Informationstechnik der Bundesbehörden, Menschen mit Behinderungen, sowie Angestellten und der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird[46]. Das Gesetz trifft auf alle US-amerikanische Bundesbehörden zu, die elektronische Informationstechnik entwickeln, beschaffen, warten oder nutzen[44]. Unternehmen, die mit den Bundesbehörden in Geschäftsbeziehungen stehen, sind verpichtet, entsprechend den Richtlinien der Section 508 ihre Webseite zu gestalten.
Die Forderungen in der Section 508 sind geringer als jene der WCAG 1.0. So sind fast nur die WCAG 1.0-Forderungen der 1. Priorität in der Section 508 zu finden. Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das Gesetz des "Rehabilitation Act“ schon seit 1973 existiert; zu jener Zeit gab es kein Web. Ein Jahr vor der Veröffentlichung der WCAG 1.0 ist 1998 die Section 508 eingefügt worden, um der Entwicklung in der Informationstechnik nachzukommen.
Die Anwendungsfelder der Section 508 sind im Vergleich zu den WCAG 1.0 wesentlich breiter gefasst. In diesem Gesetz wird die Barrierefreiheit auch in den folgenden Bereichen beschrieben:[44]
- Software-Anwendungen und Betriebssysteme;
- Telekommunikationsprodukte;
- Video- und Multimedia-Produkte;
- Elektronische Geräte wie Kopierer;
- Desktop und tragbare Computer.
Da in der USA die Verwaltung mit ihren Behörden bei der Wirtschaft eine große "Lobby“ haben und viele Unternehmen für die Behörden arbeiten (möchten), wird sich das Prinzip der Barrierefreiheit über die Zusammenarbeit mit den Behörden als indirekter Multiplikator weiter verbreiten können[47].
5 Technische Möglichkeiten, Barrieren zu vermeiden
In diesem Kapitel werden einige Möglichkeiten beschrieben, Barrieren bei der Gestaltung von Informationsangeboten zu vermeiden. Dabei wird der Schwerpunkt auf den unter Kapitel "Barrieren auf Webseiten“ gezeigten Problemen liegen.
Texthinterlegung > Bilder
Bildern müssen über das alt-Attribut passende Texte zugewiesen werden[48]. Folgendes Listing wäre für Abbildung 1 eindeutiger:
<a href="calr1_xl.htm#x_bild"><img src="gomfoto1/calr1_8.jpg" width="87" height="58" border="3" alt="Landschaft von LA Calera-Vergrosserung bei Klick ins Bild" /></a>
Müssen mehr Informationen zu einem Bild oder Diagramm mittransportiert werden, so muss mit dem Alternativtext entweder eine Beschreibung zum Bild auf der Seite erfolgen oder es muss die Beschreibung in eine Datei ausgelagert werden, auf die über das longdesc-Attribut vom Bild verwiesen wird. Bsp.:
<img src="images/yields.jpg" width="150" height="130" border="1" alt="Diagramm zu Gewinn/Verlust" longdesc="lange_beschreibung.html" />
Da aber nicht jeder Browser und jeder Screenreader das longdesc-Attribut unterstützt, könnte alternativ ein Link unmittelbar unter dem Bild zu einer Beschreibung
gesetzt werden. Dieser muss auch einen Link-Anker enthalten, damit von der
Beschreibung zurück zum Bild navigiert werden kann. Wichtig ist die inhaltliche
Verbindung zwischen dem alt-Text für das Bild und dem Link, damit die Zusammengehörigkeit gewährleistet ist[49].
Wenn keine alternativen Texte erforderlich sind, muss das alt-Attribut mit einem
Leerzeichen notiert werden, damit es von bestimmten Ausgabegeräten übergangen
werden kann[48].
Der Inhalt des alt-Attribut wird in den meisten Browsern als Tooltip angezeigt. Dies ergibt sich aus einer falschen Interpretation des Attributs, vgl. Abbildung 1. Das title-Attribut ist der eigentliche Tooltip, dessen Inhalt bei Notation angezeigt wird. Soll der Inhalt des alt-Attributs nicht angezeigt werden, muss das title-Attribut als leer notiert werden[50].
Texthinterlegung > Schriftbild
Generell sollten beim Schriftbild folgende Aspekte beachtet werden, um den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung von 1996 gerecht zu werden:[51] Größe, Deutlichkeit, Schärfe und Abstände. Die Schriftgröße sowie die Zeilenabstände sollten in relativen Einheiten, wie % oder em angegeben, um den Inhalt skalieren zu können[52].
Die Mindestgröße der Schrift, abhängig vom Sehabstand, macht 3mm bei einem Sehabstand von 50cm und 4,5mm bei einem Abstand von 70cm aus[53].
Es sollten mehrere Schriftfamilien angegeben werden, da unter Angabe von nur einer generischen Schriftfamilie, jedoch dem Fehlen dieser Schrift auf dem User-System die nächstbeste Schrift in alphabetischer Reihenfolge verwendet wird. Am Ende der Notation sollte für den Fall, dass die gewünschten Schriften nicht vorhanden sind, angegeben werden, ob die gewünschte Schrift mit Serifen oder serifenlos ist. Bsp.:
body {font: normal 70% Verdana, Arial, sans-serif;}
Weitere Aspekte für das Schriftbild wie Zeilenlänge oder Vermeidung von Blocksatz betreffen mehr die Usability und weniger die speziellen Barrieren. Sie werden hier nicht näher betrachtet.
Farben
Da verschiedene Formen der Farbfehlsichtigkeit existieren, müssen zu einer inhaltlichen Unterscheidung von zwei oder mehreren Elementen nicht nur Farben, sondern darüber hinaus auch andere Formen, wie Unterstreichung benutzt werden, was Bedingung 2.1 der BITV ist. Da Blinde u.a. auf Screenreader angewiesen sind, können sie die farblichen Unterschiede aufgrund der fehlenden Interpretation durch den Screenreader nicht erfassen[54]. Farben für den Text- oder den Hintergrund werden i.d.R. zur Unterscheidung der Linkzustände eingesetzt. Da dieses alleinige Unterscheidungsmerkmal nicht ausreicht, kann z.B. vor dem Link zusätzlich ein Icon notiert werden, das sich je nach Linkzustand ändert. Ein Icon vor dem aktuellen Link mit dem title-Attribut, in das ein Hinweis, wie "Sie sind hier“ eingebunden werden könnte, unterstützt die Nutzbarkeit für Blinde[55]. Außerdem kann über CSS der Wert der border-Eigenschaft verändert werden[56]. Durch diese Maßnahme bleibt die Navigation im Kontrastmodus noch eindeutig, da sie um den aktuellen Link für die Seite, auf der sich der User befindet, einen Rahmen darstellt[57].
Verständlichkeit
Die Inhalte sollten vom Layout getrennt werden und über CSS formatiert werden. Dabei werden die Inhalte über das p-Element, "Boxen“ über das div-Element, Überschriften über die Elemente h1 bis h6, ausgezeichnet, um nur einige Beispiele aufzuführen.
Anglizismen und Begriffe anderer Sprachen müssen laut der BITV als solche gekennzeichnet werden, damit diese bzgl. der Sprache von Ausgabemedien für die Sprachausgabe unterschieden werden können, z.B. Hallo userwie geht es Dir... Zur Zeit werden die Sprachkürzel, wie "es“ für Spanien, für die üblichsten westeuropäischen Sprachen von den Sprachausgaben interpretiert[48].
In (X)HTML kann der Anforderung 4 der BITV nach der Verständlichkeit von Abkürzungen über die Elemente <acronym> und <abbr> nachgekommmen werden. Bei der ersten Verwendung der Abkürzung sollte der Begriff/Name ausgeschrieben notiert werden. Der User kann sich so die Abkürzung über den Screenreader, der mit dem Inhalt des title-Attributs die Abkürzung überschreibt, ausformuliert vorlesen lassen, z.B. "Doktor“ bei "Dr.“ und nicht "D-R-Punkt“ für <acronym title="Doktor">Dr.</acronym>[58].
Um Tabellen für Screenreader verständlicher zu machen, sollten folgende Elemente und Attribute beim Tabellenkonzept miteinbezogen werden:[59]
- table summary: In dem Element "table” mit dem Attribut "summary“ kann eine Zusammenfassung des Tabelleninhalts notiert werden.
- caption: Über caption kann der Tabelle ein Name zugewiesen werden, z.B.
<table border="1"><caption>Liga-Ergebnisse</caption> <tr><td>...
- Über das th-Element werden die Inhalte der Spaltenüberschriften, wie "Siege“ und "Niederlagen“ als Kategorienamen deklariert und können über CSS formatiert werden.
- IDs: Wird den th-Elementen eine ID zugeordnet, wie etwa: <th id="Siege"> dann können die Zellen in der Spalte durch das Verwenden vom Attribut "headers“, z.B. <td headers="Siege">gegen Rom</td>... beim Lesen durch einen Screenreader direkten Bezug zueinander bekommen, indem das Ausgabegerät mit dem Lesen der Zelle den Kategorienamen in der Spaltenüberschrift wiederholt. Dieses Vorgehen fördert sehr das Verständnis blinder User für umfangreiche Tabellen.
- Gliederung: Bei komplexen Tabellen sollten die Bereiche in thead (Tabellenkopf) für Überschriften, tbody (Tabellenkörper) für Daten, und in tfoot (Tabellenfuß) für Zusatzinformationen unterteilt werden. Hinsichtlich des schnelleren Ladens ist auch die Vorgruppierung der Spalten mit dem colgroup-Element sowie eine Angabe der Tabellenweite hilfreich, da die Tabelle dann sofort angezeigt wird und nicht erst nach dem kompletten Lesevorgang ausgegeben wird. Außerdem kann Quelltext reduziert werden, da u.U. die Klasse einer Zelle nicht wiederholt genannt werden muss[60].
- Navigation: Die Navigation muss klar gestaltet sein[61] und sollte auf der ganzen Seite nach einmaligem Laden angezeigt werden können. Liegen ihre Navigationsbereiche zu weit auseinander, kann es bei Vergrößerungen durch den User zum Abschneiden von Elementen bei der Darstellung kommen[62].
Gestaltungsmöglichkeit über CSS: vgl. auch Abschnitt "Farben“.
Grafiken sollten möglichst wenig für die Navigation eingesetzt werden, da sie nicht skalierbar sind. Wird Text in den Grafiken verwandt, sollte dieser mindestens die Größe von 12 Punkten haben[63].
Zur Orientierung ist das Angeben eines Klickpfades ("bread crumb trail”) nützlich,der meist über dem Inhaltsbereich, nahe der Hauptnavigation eingefügt wird, vgl. auch Abbildung 3.
Nach der BITV-Bedingung 9.5 sind Tastaturkürzel für wichtige Navigationslinks auf einer Website bereitzustellen. Dazu gehören nicht nur die Navigation selbst, sondern auch die aktiven Bereiche eines clientseitigen Image-Map und Steuerelemente eines Formulars.
Für eine mauslose Navigation, die in Bedingung 9.5 der BITV geregelt ist, stellt HTML 4.01 zwei Attribute bereit:[64]
- "tabindex“ erlaubt, das "Durchtabben“, d.h. der User kann die Links in einer vom Webseitengestalter vordefinierten Reihenfolge benutzen.
- "accesskey“ kann für die Zuordnung von Tastaturkürzeln zu Links, Funktionselementen in einem Formular und zu aktiven Bereiche in Imagemaps eingesetzt werden.
Abbildung 3 zeigt links eine Navigation mit Bildanzeige und rechts dieselbe Navigation mit ausgeschalteter Bildanzeige. Im Moment des screenshots befindet sich der User auf der Seite "Presseecho“. Der Linkstatus ist bei beiden Bildern auf hover für Sitemap gesetzt, d.h., es ist im Moment des screenshots mit der Maus der Link "Sitemap“ berührt worden. Erkennbar ist ein aussagekräftiger Titel zum Link "Sitemap“, der auch über das Einlesen des Screereaders für Blinde nachvollziehbar ist. Für Sehbehinderte ist weiterhin die Möglichkeit gegeben, sich das Dokument über Aufruf der Sprachversion vorlesen zu lassen. Farbfehlsichtige würden an der fehlenden Unterstreichung und dem Schriftstil "fett“ beim Link "Pressecho“ dennoch die Differenzierung zu den anderen Links erkennen. Durch das Verwenden von accesskeys, wie im folgenden Listing ist diese Seite auch für Blinde mit einem Screenreader verständlich:[65]
<a accesskey="0" title="[Alt+0] Startseite, Homepage" href="http://www.access-for-all.ch/index.html"> <span class="acc-hidden">[Alt + </span>0 Startseite <span class="acc-hidden">] - Startseite, Homepage</span><br></a>
Links, die insbesondere über Bilder oder Imagemaps realisiert werden, müssen für
Screenreader textuell hinterlegt werden[67]. Bei Imagemaps sollten alle verlinkten Bereiche zudem mit redundanten Textlinks ausgezeichnet sein, da die Links im Imagemap bei fehlender oder ausgeschalteter Grafikanzeige nicht verfügbar sind. Des Weiteren sollten nur clientseitige Imagemaps eingesetzt werden, da serverseitige nicht über die Tastatur genutzt werden können und so Zugänglichkeitsprobleme entstehen können[68].
6 Ausgabemedien für Behinderte
Für Sehbehinderte, insbesondere blinde User, stehen verschiedene Ausgabemedien, zur Verfügung. Einige technische Hilfsmittel bringen sowohl Betriebssysteme als auch Anwendungen, wie die Browser zum Anzeigen der Webseiten mit. Andere sind komplexer und müssen zusätzlich erworben werden. Im Folgenden sind einige Möglichkeiten für die Zielgruppe aufgeführt:
Bildschirmauflösung:
Für User mit Sehbehinderungen ist die Reduzierung der Bildschirmauflösung auf 800 x 600 Pixel unter den Windows-Einstellungen eine Möglichkeit, Inhalte größer dargestellt betrachten zu können. Des Weiteren kann der Schriftgrad über die Einstellungen in den meisten Browser vergrößert werden[69].
Eigene Stylesheets:
Bei den üblichen Browsern, wie dem Internet Explorer oder Firefox von Mozilla, kann der User eigene Stylesheets einbinden, die er z.B. hinsichtlich der Skalierung, festlegt. Wenn bei der aufzurufenden Webseite laut den WCAG 1.0 Inhalt von Struktur getrennt wurde, kann der User die Darstellung des Inhalts nach seinen Wünschen ändern[70].
Skalierung durch Druckvorschau:
Die Druckvorschau des Internet Explorer bietet die Möglichkeit, eine ganze Webseite über die Tastenkombination "Alt“ und "+“ bzw. "-“ zu skalieren[71].
Bildschirmlupen:
Mit der softwarebasierten Bildschirmlupe bietet Windows neben anderen Betriebssystemen eine Möglichkeit, einzelne Bereiche des Monitors bzw. der Webseite zu vergrößern. Weitere "Software-Lupen“ werden kommerziell oder kostenlos angeboten[72].
Kontrastmodus:
Unter Windows kann der Kontrastmodus eingestellt werden, bei dem unter verschiedenen Farbkombinationen zur Anzeige gewählt werden kann. Unter Mac OS X können ebenfalls die Kontraste verändert und der Bildschirminhalt bis zu einem 20fachen vergrößert werden[73].
Screenreader:
Für auditiv orientierte User und fur Blinde kann eine "Screenreader“-Software in Verbindung mit einer Möglichkeit der Sprachausgabe über die Soundkarte auf Lautsprecher installiert werden. Die aufbereiteten Inhalte stammen dabei von Schnittstellen des Betriebssystems und liefern mehr Informationen, als eine Webseite beispielsweise auf dem Bildschirm anzeigt. Da Screenreader primär zur Bedienung des Betriebssystems und seiner Programme entwickelt wurden, kann die Kompatibilität zu den verschiedenen Browsern unterschiedlich sein. Daher sind "Webreader“ entwickelt worden, die Webseiten besser interpretieren. Der Webreader "Webformator“ ist eine Möglichkeit zur Sprachausgabe in Verbindung mit einem Screenreader und dem Internet Explorer. Durch den Webformator werden Webseiten besser interpretiert, d.h., es werden z.B. Alternativtexte zu den Bildern ausgelesen[74]. Die Qualität der Sprachausgabe hängt von folgenden Merkmalen ab:[75]
- "Verständlichkeit“;
- "Klangvariationsmöglichkeit“;
- "Fehlerquote“;
- "Reaktionsgeschwindigkeit“;
- "Sprachangebot“.
Braillezeile:
Die Ausgabe kann auch über die Braille (Blindenschrift) auf einer Braillezeile erfolgen. Die Braillezeile, als Alternative oder in Kombination mit der Sprachausgabe, ist ein besonderes Gerät, mit dem der User den Inhalt des Bildschirms auf einem "taktilen Display ertasten kann“. Braillezeilen enthalten bis zu 80 Zeichen in einer Zeile, von denen jedes Zeichen aus einem tastbaren Punktemuster besteht. Ein Punkt wird aus beweglichen Stiften gebildet. Sie wird in Kombination mit einer gewöhnlichen PC-Tastatur zur Eingabe eingesetzt[77].
7 CMS TYPO3 und Barrierefreiheit
TYPO3 ist ein komplexes Open Source Web Content Management System mit vielen Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten, das zur Kategorie der Enterprise-Systeme zählt. Es dient im Prinzip als Redaktionsystem bei der Inhaltsverwaltung von Internetauftritten. TYPO3 ist in PHP entwickelt worden und benötigt eine MySQL-Datenbank. TYPOScript ist der Name der Konfigurationssprache, die bei der Webprojektentwicklung verwendet wird. Die Erweiterungen, sog. "Extensions“ sind in PHP geschrieben [79]. Die aktuelle TYPO3 Version 4.0 hat zum einem nun die ehemalige Erweiterung "CSS Styled Content“ ("bk_cssstyledcontent“) [80], die die Inhalte, wie Überschriften in HTML-Strukturelemente wie "h1“ realisiert oder "div-Boxen“ erzeugt und die Formatierung externen Stylesheets überläßt, als Standard implementiert, zum anderen bietet sie einige Erweiterungen, die der Barrierefreiheit sehr entgegenkommen[81]. Mit der Erweiterung "CSS Styled imagetext“ können Bilder tabellenlos und über die weitere Extension "CSS styled IMGTEXT“ kann ein Titel und ein Alternativtext vergeben werden. Für TYPO3 gibt es darüber hinaus das Template "gov accessibility“, dass als Extension installiert wird, und ein vollständiges Layout mitbringt, welches über den Objekt-Browser hinsichtlich Farben etc. verändert werden kann[82].
Aufzählungen werden HTML-konform über die oben erwähnte Extension "CSS Styled Content“ mit den Elementen "ul“ für die unnummerierte und "ol“ für die nummerierte Liste umgesetzt. Mit Hilfe der Extensioninstallation vom "Akronymmanager“ ("sb akronymmanager“) können Abkürzungen als Worte, wie "Doktor“ für "Dr.“ ausgesprochen werden[83].
Unter Einsatz von "KB Content Table“ ("kb conttable) können Tabellen nach ausführlicher Konfiguration auch barrierefrei realisiert werden[85]. Die Erweiterung "Accessible Tables“ ("accessible tables") macht es möglich, die für die Barrierefreiheit wichtigen Elemente und Attribute mitanzugeben. Die Optionen für KB Content Tables und Accessible Tables sind in Abbildung 6 dargestellt:[86]
Durch Anpassung vom TypoScript-Code kann das Sitemap uber die standardmäßige tabellenbasierte auf eine barrierefreie Listenausgabe hin verändert werden[87].
Zur Erstellung eines barrierefreien Formulars, z.B. eines Kontaktformulars kann die Erweiterung "MailformPlus“ ("th mailformplus“) verwendet werden.
Textmenüs können barrierefrei über die "Einbettung“ in eine Liste mit Hilfe des
Elements "ul“ erzeugt werden. Bei dieser Vorgehensweise kann die Navigation auch über CSS sehr detailliert angepasst werden. Über TypoScript lässt sich ein solches Menü leicht generieren. Für den Screenreader kann die Ausgabe noch hinsichtlich der Aussprache und einer versteckten Nummerierung verbessert werden[88].
Dass mit einem modernen CMS, wie TYPO3 barrierefreies Webdesign möglich ist, zeigt auch der BIENE-Wettbewerb von 2005, bei dem unter 16 Preisträgern drei TYPO3-Projekte nominiert wurden:[89]
Goldene BIENE: http://www.theologisches-seminar-elstal.de/
Bronzene BIENE: http://www.greenpeace-berlin.de/ und http://www.tsbw.de/
8 Fazit und Ausblick
Die Vorteile barrierefreier Webseiten seien hier zunächst zusammengefasst:[90]
- Inhalte sind für jeden zugänglich;
- "Gut indizierbar für Suchmaschinen;"
- Einfache Instandhaltung;
- Kleine Dateien, schnelle Verfügbarkeit und wenig "Traffic-Kosten";
- Webseiten sind auch auf mobilen Endgeräten verfügbar;
- "Zukunftssicher".
Die Mehrkosten für barrierefreies Internet, so schätzt Klaus-Peter Wegge in einem Interview mit dem WDR, liegen zwischen 0,5 und 4%. Er ist Informatiker und Leiter der Access-Intiative, die Realisierung barrierefreier Webseiten begleitet[91].
Bei einer sehr umfangreichen Erhebung hat Validome 316.396 verschiedene Webauftritte u.a. auf Validität nach W3C-Standard untersucht. Die Daten stammten von URLs (Uniform Ressource Locator) aus dem DMOZ, dem weltweit größten Internetverzeichnis; es wurden nur deutschsprachige Domains untersucht. Abbildung 7 zeigt, dass Barrierefreiheit noch einen langen Weg vor sich hat, wenn 3,9% der Webseiten den Standards des World Wide Web Consortiums entsprechen. Nur 51,2% der Entwickler setzten CSS ein.
Die BITV macht die WCAG 1.0 für alle öffentlich finanzierte Stellen bei Internetauftritten zur Pflicht. Damit unterstützt und fordert sie zum einem die Barrierefreiheit, schafft auf der anderen Seite auch Anreize für kommerzielle und konventionelle Webseitenentwickler, sich zu einem Umdenken zu bequemen. Anreize wie der BIENE-Award fur die besten barrierefreien Webpräsenzen sind ein gutes Mittel, die Zugänglichkeit bekannter zu machen. Letztlich müssen zwei Schritte parallel laufen: Es muss sowohl in Fachkreisen unter Webseitenentwickler als auch in der Öffentlichkeit die Barrierefreiheit thematisiert werden. Dieser Prozess muss von einer sukzessiven Transparenzförderung der Vorteile gegenüber den althergebrachten, layouttechnisch bedingten Barrikaden begleitet werden, damit mehr uneingeschränkt, zugängliche Webseiten entstehen können.
9 Quellen
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Autor: Randolph Morawe


