Barrierefreiheit
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1 Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist im Bereich Webdesign durch die uneingeschränkte Zugänglichkeit, unabhängig von etwaigen Behinderungen des Webseitenbesuchers, im folgenden "User“ genannt, gekennzeichnet. Hierzu stehen dem behinderten User, dessen Art von Behinderungen vielfältig sein kann, besondere technische Hilfsmittel, wie z.B. die Braillezeile zur Verfügung. Die BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) schreibt in Deutschland u.a. seit 2002 vor, dass Inter- und Intranetangebote, aus öffentlichen Mitteln finanziert, behinderten Menschen uneingeschränkt zugänglich gemacht werden müssen. Die Inhalte der BITV entsprechen den WCAG 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines)[1], die ein komplexes Regelverzeichnis zur Barrierefreiheit sind.[2] Seit der BITV fordern öffentliche Auftraggeber zunehmend von den Webdesignern, die Kriterien zur Barrierefreiheit zu erfüllen. Inzwischen tendieren auch profitorientierte Dienstleister für Internetpräsenzen immer öfter zu barrierefreien Lösungen, obwohl diese hierzu nicht gesetzlich belangt werden können.[3]
2 User mit Behinderung
kk

