Betrachtung des aktuellen Standes zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
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| Name des Autors: | Verena Hümpfner |
| Titel der Arbeit: | "Betrachtung des aktuellen Standes zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte" |
| Hochschule und Studienort: | FOM Düsseldorf |
Inhaltsverzeichnis |
1 Einleitung
"Das Gesundheitssystem in unserem Land steht vor großen Herausforderungen"[1]. Die ständige Weiterentwicklung von Diagnostik und Therapien sowie demographische Veränderungen erzwingen eine verbesserte Koordination des Gesundheitswesens. Vorallem die Optimierung der medizinischen Versorgungskette ist gefragt, da steigende Kosten nicht mehr tragbar sind. Das Projekt elektronische Gesundheitskarte bündelt die Anforderungen an ein modernes Gesundheitssystem und verfolgt neben der Ablösung der KVK (Krankenversicherungskarte) das Ziel die Kosten des Gesundheitswesens zu reduzieren.
Die eGK (elektronische Gesundheitskarte) wird zum zentralen Element des Gesundheitswesens. Durch sie werden alle am Gesundheitsprozess beteiligten Personen und Institutionen miteinander verbunden. In Zahlen bedeutet dies die Vernetzung von ca. 80 Millionen Versicherten und über 200.000 Institutionen, zusammengesetzt aus Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Dass eine Neuerung in dieser Größenordnung nicht ohne Weiteres vollzogen werden kann, ist ersichtlich. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Aufbau der dazu erforderlichen Infrastruktur in Deutschland wird häufig als eines der "weltweit ehrgeizigsten Kommunikations- und Vernetzungsprojekte bezeichnet"[2].
Bereits im November 2003 trat das GMG (Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung) in Kraft, in welchem die Ablösung der KVK (Krankenversicherungskarte) durch die eGK zum 01. Januar 2006 beschlossen wurde. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch und auch jetzt, fünf Jahre später ist die Einführung der eGK noch immer nicht abgeschlossen.
In welcher Art und Weise die Ablösung der KVK abläuft, auf welchem Stand sich die Einführung der eGK befindet und wie sie funktioniert und eingesetzt werden soll ist das Thema dieser Seminararbeit. Auf die Kritik, die wie üblich gegenüber Neueinführungen auch gegenüber der Einführung der eGK von einigen Seiten herrscht, wird im Rahmen dieser Seminararbeit nicht eingegangen.
Die Zielsetzung ist neben der Darstellung des Einführungsprozesses mit besonderem Hinblick auf den aktuellen Stand, das Aufzeigen der Anwendungsmöglichkeiten. Ein weiteres Ziel ist die Analyse der Technologie.
Zum Grundverständnis werden zunächst in Kapitel zwei die Rechtsgrundlagen sowie die Ziele, die die Einführung der eGK mit sich bringen soll, erläutert. Zusätztlich wird auf den Aspekt des Datenschutzes eingegangen, um dann im Hauptteil ab Kapitel drei zunächst die Technologie der eGK darzulegen. Hier wird neben der Technologie der eGK selbst auch die Telematik aufgezeigt. Zusätzlich erfolgt ein Vergleich zwischen eGK und KVK. Das nachfolgende Kapitel zeigt im Detail die Anwendungen der eGK auf, welche in Pflicht- und freiwillige Anwendungen differenziert sind.
Im Anschluss, in Kapitel vier, wird die Einführung der eGK erläutert. Nach der Darlegung des bisherigen Ablaufs wird das Testszenario aufgezeigt. Der aktuelle Stand wird im letzten Kapitel des Hauptteils dokumentiert.
Abschließend werden in einem Fazit die Erkenntnisse der Seminararbeit zusammengefasst.
2 Grundlagen
2.1 Rechtsgrundlagen
Im GMG wurde der Beschluss verfasst, die bisherige Krankenversichungskarte zu einer eGK zu erweitern. Dieser Beschluss befindet sich in §291 SGB (Sozialgesetzbuch) V. Um die Anforderungen, Aufgaben und Ziele der eGK gesetzlich zu dokumentieren, ist §291a - Elektronische Gesundheitskarte - in das fünfte Buch des SGB aufgenommen worden. §291 b SGB - Gesellschaft für Telematik - ist ebenfalls durch den Beschluss der Einführung der eGK implementiert worden. Dieser Paragraph enthält die Aufgaben und Pflichten der Gesellschaft für Telematik, welche für die technische Umsetzung zuständig ist.
2.2 Kosten
Für die Kosten, die im Zuge der Einführung der eGK entstehen, sind gemäß §291a SGB V die Organisationen der Selbstverwaltung (die Verbände der Krankenkassen, Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken) zuständig. Der im Jahr 2004 von ihnen aufgestellte Kostenplan sieht 1,4 Mrd. Euro für den Aufbau der Telematikinfrastruktur und bis zu 147,9 Mio. Euro für die Betriebskosten des ersten Jahres vor[3]. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wurde die Vereinbarung getroffen, dass die Krankenkassen die Kosten für die Anschaffung der Kartenlesegeräte und die Installationskosten übernehmen.
2.3 Ziele
Neben der Ablösung der KVK verfolgt die eGK das Ziel bestimmte Prozesse zu verbessern und Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern Vorteile zu verschaffen. Die Ziele lassen sich in drei Kategorien untergliedern: Kommunikation, Effizienz und Patientenrechte.
2.3.1 Kommunikation
Die Idee einer patientenzentrierten Kommunikation ist der Ausgangspunkt um die Abläufe zwischen den vielen Gliedern des Gesundheitswesens zu vereinfachen[4]. Hauptsächlich ermöglicht die eGK eine Verbesserung der Kommunikation für alle an der Gesundheitsversorgung beteiligten Personen. Neben der reinen administrativen Kommunikation wird durch die eGK auch die Bereitstellung von medizinischen Daten erhöht. Der Austausch dieser Daten führt einerseits zum Abbau von überlagerndem Papierverkehr, andererseits bringt er finanzielle Vorteile mit sich. Die verbesserte Kommunikation im Rahmen der eGK im Vergleich zur KVK verschafft in vielen Fällen eine qualitativ bessere medizinische Versorgung, da wichtige Gesundheitsdaten direkt verfügbar sind. Gesundheitlich belastende Doppeluntersuchungen müssen nicht mehr durchgeführt werden. Ebenfalls sinkt das Risiko ungeeignete Arzneimittel verschrieben zu bekommen. Die Therapiesicherheit steigt. Zusätzlich kann einem Patienten die Verfügbarkeit der Notfallstammdaten das Leben retten.
Ein weiterer Vorteil, der sich durch die Elektronisierung ergibt ist die ärztliche Verwendung von elektronischen Arzneimittelinformationssystemen und Fachdatenbanken. Wird ein neues Medikament auf der eGK hinterlegt meldet das Informationssystem automatisch Hinweise und Gefahren auf die der Arzt Rücksicht nehmen kann. Da Ärzte aufgrund der Vielzahl von verfügbaren Medikamten nicht jedes Einzelne kennen können, soll auf diese Weise zusätzlich die Gefahr von Wechselwirkungen reduziert werden.
2.3.2 Effizienz
"Die Einführung der Gesundheitskarte wird eine Steigerung der Effizienz mit sich bringen"[5]. Zum Einen bezieht sich die Aussage von Roland Trill auf die erwarteten Einsparungen, die aus der Einführung der eGK resultieren soll. Zum Anderen ist schwerpunktmäßig die Erleichterung der verwaltungstechnischen Abwicklung von Rezepten gemeint. Aktuell wird ein Rezept elektronisch erstellt und dem Patienten in Papierform übergeben. In der Apotheke wird das Papierrezept dann wieder eingescannt um es in elektronischer Form verfügbar zu haben.
Die Aspekte, die eine Effizientsteigerung bewirken sind identisch mit den Aspekten, die die Kommunikation erhöhen. Effizienzsteigerung bzw. Kostenredukion wird durch die Verminderung von behandlungsbedürftigen Wechsel- und Nebenwirkungen von Arzneimitteln, durch die Verringerung von Doppelbehandlungen und durch die schnellere Verfügbarkeit von Notfall- und sonstigen Behandlungsdaten erwartet[6]. Die Übertragung von Daten aus Akten ärztlicher Kollegen optimiert zusätzlich die Arbeitprozesse der Ärzte. Der Arzt gewinnt Zeit für seine Patienten.
2.3.3 Patientenrechte
"Wer mehr über seinen Gesundheitszustand weiß, kann auch mehr Eigenverantwortung für seine Gesundheit übernehmen"[7]. Ein weiteres Ziel der eGK ist es, die Patientenrechte zu stärken. Da ein Patient nur Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen kann wenn er die Details seiner ärztlichen Diagnosen kennt, darf er die auf seiner eGK gespeicherten Daten einsehen. Zusätzlich entscheidet er eigenmächtig welche Daten gespeichert, ausgelesen und verarbeitet werden dürfen und wer in welchem Umfang zugriffsberechtigt ist. Die eGK verschafft dem Versicherten somit die Transparenz seiner Daten[8].
2.4 Datenschutz
Zur Einhaltung des Datenschutzes der eGK wird auf § 6c des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verwiesen. In diesem Paragraphen sind die Regelungen der mobilen personenbezogenen Speicher- und Verarbeitungsmedien niedergeschrieben.
Jeder Patient hat laut BDSG ein Auskunftsrecht über seine Daten und ihre Herkunft. Ebenfalls existiert ein Berichtigungsanspruch bzgl. fehlerhafter Daten. Gegen unzulässig gespeicherte Daten besitzt der Patient einen Löschungsanspruch.
Zusätzlich sind in §291a Abs.4 SGB V Beschränkungen bzgl. des Zugriffsrechts definiert worden. Die Beschränkungen werden mittels technischer Vorkehrungen seitens der gematik GmbH (Gesellschaft für Telematikanwendungen mit beschränkter Haftung) realisiert. Der Datenschutz gewährleistet, dass neben dem Versicherten lediglich Ärzte, Zahnärzte und Apotheker nach seiner Zustimmung auf die Daten zugreifen können.
Desweiteren werden die letzten 50 Zugriffe auf die eGK protokolliert um eine Datenschutzkontrolle zu ermöglichen.
Das Besondere am Datenschutz der eGK ist die vollständige Datenhoheit des Inhabers über alle auf der eGK gespeicherten Daten.
Wie auf der Abbildung zu erkennen, existieren fünf Datenschutzaspekte. Dabei ist der Vorrang des Datenschutzes am höchsten priorisiert: In Gesellschafterbeschlüssen wurde festgelegt, dass alle Architekturentscheidungen und die Prozessgestaltung der Telematikinfrsatruktur an erster Stelle den Erfordernissen des Datenschutzes entsprechen müssen[9].
Zusätzlich gelten folgende Eckpunkte zur Einhaltung des Datenschutzes[10]:
- Stärkung der Patientensouveränität, der Patientenrechte und Ausweitung der Eigenverantwortung und Beteiligungsrechte der Versicherten, d.h. der Versicherte wird stärker in die Entscheidungsprozesse eingebunden
- Sicherstellen der Datenschutzregeln, d.h. die Datenverarbeitung in der Telematikinfrastruktur muss neben der Zweckbindung, Datensparsamkeit und Datentrennung, auch die Betroffenenrechte und die Beherrschbarkeit des Systems gewährleisten
- IT-Sicherheit, d.h. die Telematikinfrastruktur muss vor allem die Verlässlichkeit des Systems gewährleisten
- Gestaltung von datenschutzgerechten und -fördernden Techniken, d.h. der Versichterte soll beim Selbstdatenschutz durch die Integration von Datenschutz in Komponenten, Dienste und Verfahren der Telematikinfrastruktur unterstützt werden
Laut Aussage des BMGS wird die eGK "bereits von Beginn an die Anforderungen des Datenschutzes besser als die jetzige Krankenversichertenkarte erfüllen"[11].
3 Technologie
Die Technologie der eGK bezieht sich auf zwei Bereiche. Zum Einen auf die Technologie der eGK selbst. Zum Anderen auf die Vernetzung der eGK in der IT (Informationstechnologie) -Infrastruktur des Gesundheitssystems.
3.1 Elektronische Gesundheitskarte
Bei der eGK handelt es sich um eine Mikroprozessorkarte (auch Smart Card genannt) in der Größe einer ID1-Karte (85,6 x 53,58 x 0,76 mm). Der Prozessor, der für die Verschlüsselung der gespeicherten Datensätze zuständig ist, befindet sich auf der Vorderseite der eGK. Die administrativen Daten des Versicherten werden dabei als HL7 (Health Level Seven) Dokument gespeichert. Bei HL7 handelt es sich um einen internationalen Kommunikationsstandard für Dateiformate und Protokolle zum Austausch medizinischer Dokumente, der die Kommunikation der verschiedensten Institutionen des Gesundheitswesens unterstützt[12]. Aktuell ist für die eGK ein Speicherumfang von 64KB vorgesehen. Die eGK ist signaturfähig. Ein Zugriff auf die Daten ist nur an autorisierten Stellen möglich.
3.2 Vergleich elektronische Gesundheitskarte/Krankenversicherungskarte
Im Vergleich zur eGK handelt es sich bei der KVK um eine Memory Card, also um einen reinen Datenspeicher. Der Speicher umfasst lediglich 256 Byte. Demnach ist der Speicher der eGK im Vergleich zur KVK um das 250fache höher. Sicherheitsfunktionen sind bis auf das Unterschriftenfeld auf der KVK nicht implementiert. Da die gespeicherten Datensätze auf der KVK nicht verschlüsselt sind, können diese mithilfe eines einfachen Kartenlesegeräts ausgelesen werden. Im Gegensatz zur eGK ist KVK nicht signaturfähig. Die Größe der beiden Karten ist identisch.
3.3 Telematik
Telematik meint die Vernetzung von IT-Systemen. Das Ziel dieser Vernetzung ist die systemübergreifende Verfügbarkeit von medizinischen Daten aus verschiedenen Quellsystemen. Die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen ermöglicht einen systemübergreifenden Austausch von Informationen, die in den IT-Systemen von Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen gespeichert sind. Es handelt sich dabei um ein geschlossenes Netzwerk zu dem der Zutritt nur mittels HBA (Heilberufsausweis) möglich ist[13]. HBA ist die Bezeichnung des elektronischen Arztausweises. Mit diesem kann sich der Arzt legitimieren und authentifizieren.
Im Detail handelt es sich dabei um die Vernetzung von:
- 80 Millionen Versicherten
- 123.000 niedergelassenen Ärzten,
- 65.000 Zahnärzten
- 22.000 Apotheken,
- 2.200 Kliniken
- 300 Krankenkassen[14].
Um die Telematikinfrastruktur gemäß den Sicherheitsrichtlinien und Gesetzten umzusetzen, wurde nach einer europaweiten Ausschreibung ein Projektkonsortium gegründet. Dieses Projekt, welches am 03.September 2003 startete, trägt den Namen bIT4health (better IT for better health). Folgende Unternehmen sind Mitglied des bIT4health Konsortiums:
- IBM (International Business Machines) Deutschland GmbH
- Fraunhofer IAO (Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation)
- SAP (Systeme, Anwendungen und Produkte) Deutschland AG & Co KG
- InterComponentWare AG
- Sagem Orga GmbH (ehemals ORGA Kartensysteme GmbH)
"Im Mittelpunkt der Arbeiten des Projekts bIT4health steht die Definition einer herstellerneutralen (Telematik-)Rahmenarchitektur und Sicherheitsinfrastruktur. Weitere begleitende Aktivitäten sind in den Bereichen Akzeptanzbildung, Projektmanagement, Qualitätssicherung und der wissenschaftlichen Begleitung gebündelt"[15].
Im Auftrag des BMGS (Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung) hat das bIT4health Konsortium die Rahmenarchitektur für die Telematik der eGK entwickelt. Auf Basis dieser Rahmenarchitektur haben die Frauenhofer-Institute ISST (Institut für Software- und Systemtechnik), IAO und SIT (sichere Informationstechnologie) eine Lösungsarchitektur für die Anwendung der eGK ausgearbeitet. Ebenfalls beteiligt waren Vertreter der Industrie und der Organisation der Selbstverwaltung [16].
Folgende Lösungsarchitektur ist im Auftrag des BMGS entwickelt worden:
Die Lösungsarchitektur sieht neben der Datenhoheit des Versicherten ebenso die Vermeidung neuer Datenansammlungen vor. Ebenfalls berücksichtigt sind der Datentransport und die Datenerhaltung. Desweiteren wird das Prinzip der anwendungsübergreifenden einheitlichen Lösung bedacht[17].
Die Lösungsarchitektur ist mittels drei Diensten realisiert: Infrastruktur-, Sicherheits- und Anwendungsdienst. Der Infrastrukturdienst ermöglicht die Nutzung der Plattform. Der Sicherheitsdienst ist für die Verschlüsselung der Daten zuständig, sowie für die Zugriffssicherung. Die Nutzung der verschiedenen Anwendungen der eGK ermöglicht der Anwendungsdienst.
Die Kommunikation zwischen Diensteanbieter (z.B. Versicherungen) und Dienstenutzer (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser) findet über eine Kommunikationsinfrastruktur statt. Zugang zu dieser haben lediglich registrierte Nutzer über Access Points (Zugangspunkte)[18]. Die Access Points zum AVS (Apothekenverwaltungssystem), KIS (Krankenhausinformationssystem), PVS (Patientenverwaltungssystem) und eKiosken sind dabei über einen Konnektor und einen oder mehrere VPN (Virtual Private Network) Boxen realisiert. Der Konnektor beinhaltet neben seiner Kommunikationsfunktion zu den Backendsystemen auch die Fähigkeit einen Zugang mittels Kartenterminal und Internetanwendungen aufzubauen. Den Zugriff auf die Systeme gestattet der Konnektor allen, die sich mittels eGK und HBA authentifizieren können. Nutzer, die sich nicht mittels HBA authentifizieren können (Private Nutzer, eKiosk) authentifizieren sich innerhalb der Telematiksinfrastruktur mit einer krypotografischen Identität.
Der Konnektor basiert auf dem Schnittstellenformat XML (Extensible Markup Language). Dies ermöglicht eine hohe Kompatibilität zu anderen Systemen.
Um in die Kommunikationsstruktur vorzudringen baut die an den Konnektor angebundene VPN-Box den Zugang auf. VPN-Tunnel verbinden die einzelnen Instanzen.
Die Zugangssicherung wird mittels Gateways gesteuert. Acces Gateways sichern den Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur. Service Gatesways sichern die Nutzung der Anwendungsdienste[19]. Dafür werden Zertifikationsinformationen ausgelesen und ausgewertet.
Die Anwendungssdienste (z.B. VODD (Verordnungsdatendienst) oder ePA (Dienst zum Zugriff auf die elektronische Patientenakten)) nutzen eine ZIS (Zugangs- und Integrationsschicht), die nach erneuter Zugriffsüberprüfung sowohl auf die Datentöpfe als auch auf die verschiedenen Bestandssysteme zugreifen kann.
Die Anwendungsdienste liegen außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur. Die Bestands- und Primärsysteme liegen außerhalb der Telematikinfrastruktur. Durch die separate Kommunikationsinfrastrukur "entsteht ein abgesichertes, virtuelles und privates Netz innerhalb des zugrunde liegenden Internets, für das auch ein eigener virtueller Adressraum definiert ist" [20]. Die Primär- und Bestandssysteme sind aus Sicherheitsaspekten, aber auch aus Gründen der Erweiterung nicht in die Telematikinfrastruktur integriert.
Die Krankenversicherungen/Kostenträger sind ebenfalls nicht in die Telematikinfrastruktur integriert. Da sie die Datenhoheit über die Versichertenstammdaten haben, besitzen sie einen Sonderzugriff außerhalb der Infrastruktur.
4 Anwendungen
Die eGK wird in zwei Anwendungsbereiche unterteilt: Es existieren Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen.
4.1 Pflichtanwendungen
Pflichtanwendungen sind Anwendungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Der Karteninhaber ist verpflichtet diese zu nutzen. Die Pflichtanwendungen teilen sich in drei Bereiche auf:
- Versichertenstammdaten
- eRezept (elektronisches Rezept)
- EHIC (europäische Krankenversicherungskarte)
4.1.1 Versichertenstammdaten
Die sogenannten Versichertenstammdaten sind "die administrativen Daten des Versicherten, die bereits heute auf der KVK (Krankenversichertenkarte) gespeichert sind"[21]. Dazu zählen Vor- und Zuname, die Anschrift und das Geburtsdatum des Versicherten, aber auch Informationen über die Krankenkasse, die Versichertennummer und den Versichertenstatus. Ebenfalls befinden sich ergänzende Informationen wie der Versicherten- und Zuzahlungsstatus auf der Karte. Ab dem 15. Lebensjahr befindet sich auf der eGK im Gegensatz zur KVK zusätzlich ein Lichtbild des Versicherten, welches die Karte vor Missbrauch schützen soll. Desweiteren werden durch den größeren Speicherplatz der eGK im Vergleich zur KVK keine verkürzten Namen und Adressen mehr gespeichert. Die Daten werden eindeutig.
Benötigt werden die Versichertenstammdaten zu Abrechnungszwecken bei Arzt- und Krankenhausbesuchen.
Die meisten Versichertenstammdaten befinden sich nicht nur als elektronischer Datensatz auf der Karte, sondern sind auch auf der Vorderseite der eGK aufgedruckt:
4.1.2 Elektronisches Rezept
Das eRezept meint die Übertragung des Rezeptes in elektronischer Form im Gegensatz zur bisher praktizierten Papierform. Da das Rezept eines der häufigsten Geschäftsprozesse im deutschen Gesundheitswesen darstellt, ist das eRezept eines der Hauptanwendungen der eGK, bei der die von der Telematik umgesetzten Vorteile genutzt werden sollen.
Jährlich sind ca. 700 Millionen Rezepte mit einem Gesamtwert von ca. 20 Milliarden Euro im Umlauf[22]. Dabei werden die Rezepte in der Arztpraxis meist elektronisch erstellt um dann über die Papierform in der Apotheke eingelöst zu werden. Zur Abrechnung erfasst die Apotheke diese dann wieder elektronisch. Mittels des eRezepts soll dieses Vorgehen nun vereinfacht und zeitlich verkürzt werden: Der Arzt erfasst das Rezept in der Telematikumgebung, welches dort vom Apotheker aufgerufen und weiterverarbeitet werden kann. So stehen innerhalb kürzester Zeit alle Informationen für denjenigen zur Verfügung, der sie benötigt.
4.1.3 Europäische Krankenversicherungskarte
Mit der EHIC können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten[23]. Neben den EU-Staaten gilt die EHIC auch zur Behandlung in Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der eGK, analog zur KVK. Demnach handelt es sich hierbei um keine Neuerung für den Versicherungsnehmer. Die EHIC speichert zudem Versichertenstammdaten. Neben den EHIC spezifischen Angaben des Versicherten (persönliche Kennnummer, Kennnummer der Karte und Kennnummer des Trägers) befinden sich ebenfalls Name, Geburts- und das Ablaufdatum auf der EHIC, sodass sich einige Versichertenstammdaten doppelt auf der eGK befinden. Das Unterschriftenfeld, welches sich auf der Rückseite der eGK befindet, hat sowohl für die eGK als auch die EHIC Gültigkeit.
Die Rückseite des eGK und somit die EHIC ist auf folgender Abbildung zu sehen:
4.2 Freiwillige Anwendungen
Die freiwilligen Anwendungen sind Anwendungen, die dem Versichten neben den Pflichtanwendungen zusätzlich zur Verfügung stehen. Jeder Versicherte kann frei entscheiden welche der freiwilligen Anwendungen er nutzen möchte. Die freiwilligen Anwendungen sind im SGB niedergeschrieben und unterscheiden sich gemäß §291a SGB V wie folgt:
- Daten für die Notfallversorgung (Notfalldaten)
- Elektronischer Arztbrief
- Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
- Elektronische Patientenakte
- Elektronisches Patientenfach
- Elektronische Patientenquittung
4.2.1 Notfalldaten
Auf der eGK kann der Versicherte seine notfallrelevanten Daten speichern lassen. Der Notfalldatensatz enthält folgende Informationen:
- Diagnosen
- Arzneimittelunverträglichkeiten
- Angaben zu operativen Eingriffen/therapeutischen Maßnahmen
- Befunde/Laborwerte
- notfallrelevante Medikation
- sonstige medizinische Informationen
Desweiteren befinden sich die Kontaktdaten des Hausarztes und eines Angehörigen auf der eGK.
Ziel dieser freiwilligen Anwendung der eGK ist es die Daten dem behandelnden Arzt im Notfall durch Einlesen der Karte zugänglich zu machen[24]. So ist der Arzt in der Lage bessere Diagnosen und präzisere Sofortmaßnahmen im Falle einer lebensbedrohlichen Situation einzuleiten.
Lediglich Ärzte oder Mitarbeiter medizinischer Institutionen dürfen Notfalldaten auf der Gesundheitskarte erstellen und aktualisieren. Dieses Vorgehen wird mittels des Zwei-Schlüssel-Prinzips realisiert. Der Versicherte gibt dabei seine eGK, der Arzt seinen HBA, auch HPC (Health Professional Card) genannt, in ein Chipkartenterminal. Die Erlaubnis zur Speicherung von Daten gibt der Versichte dem Arzt durch Eingabe seiner PIN. Der Arzt legitimiert sich im Gegenzug mit seinem elektronischem HBA. Dieser Ausweis enthält die Berechtigung Änderungen auf der eGK vorzunehmen. Zusätzlich signiert er die Änderungen elektronisch.
Da bei einem Notfall meist kein Netzzugang besteht um auf die Daten zugreifen zu können, werden die Notfalldaten als einzige der freiwilligen Anwendungen, analog zu den Daten der Pflichtanwendungen, auf der eGK selbst gespeichert. Die Mitarbeiter des Rettungswesens haben über ihren HBA die Berechtigung lesend auf die Daten zuzugreifen. Das Auslesen und die Anzeige übernimmt dabei ein entsprechendes Chipkartenterminal. Um im Ernstfall auf die Daten zugreifen zu können, benötigt das Rettungswesen kein Einverständnis des Patienten. Die Berechtigung die Notfalldaten ohne Einverständnis zu lesen besitzt jedoch nur das Rettungswesen.
4.2.2 Elektronischer Arztbrief
Der eArztbrief (elektronischer Arztbrief) ist eine Online-Anwendung, über die sich Ärzte, die denselben Patienten behandeln, gegenseitig Nachrichten zuschicken können. Bislang wird der Arztbrief per Post verschickt[25]. Der eArztbrief enthält analog dem Arztbief Informationen zu Befunden und dient der Dokumentation des Krankheitsverlaufs. Durch ihn informieren sich die Ärzte gegenseitig über die Behandlung des gemeinsamen Patienten. Der eArztbrief ist Teil der ePatientenakte (elektronische Patientenakte).
4.2.3 Arzneimitteltherapiesicherheit
Arzneimittel sind ein wesentlicher Bestandteil der heutigen Medizin. Ziel der Einnahme moderner Medikamte ist es den Zustand des Patienten zu verbessern. Die Einnahme beinhaltet jedoch auch immer ein gewisses Risiko. Die Wirkung der verschriebenen Arzneimittel kann in Verbindung mit anderen Medikamenten abgeschwächt oder aufgehoben werden und es kann zu nicht kalkulierbaren Wechselwirkungen kommen. Im schlimmsten Fall kann dies die Gesundheit des Patienten gefährden und sogar zum Tod führen[26]. Dieses Risiko soll durch die Dokumentation der verschriebenen Arzneimittel vermindert werden. Desweiteren soll die AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit) den Arzt in Bezug auf die Vielzahl der Arzneimittel unterstützen und ihm mittels des sogenannten elektronischen Verordnungsunterstüzungssystems Informationen bzgl. der Wirkstoffe und ihrer Zusammensetzungen geben. In der Praxis sieht die AMTS vor, dass der Arzt nach der Diagnose nicht direkt ein Medikament verschreibt, sondern dieses Medikament erst mit den Medikamenten abgleicht, die bereits auf der eGK gespeichert sind. Für dieses Vorgehen benötigt der Arzt die Zustimmung des Versicherten, welches mittels des Zwei-Schlüssel-Prinzips realisiert werden kann. Erst im Anschluss an diese Prüfung wird die Verordnung über ein Medikament erstellt. Die AMTS sieht ebenfalls den Einsatz in der Apotheke vor. Durch Zustimmung des Kundes kann ebenfalls der Apotheker die Medikamente auf der eGK abgleichen. Dieses Vorgehen ist vor allem zur Prüfung von nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel gedacht. Der Apotheker ist nach Zustimmung ebenfalls berechtigt die gekaufen Medikamente auf der eGK zu speichern. Demnach ermöglicht die eGK jedem Versicherten, der diese Anwendung nutzt, eine optimale AMTS. Alle Medikamente, rezeptpflichtig oder nicht, können so unabhängig von den Ärzten miteinander abgeglichen werden. Das Risiko von Wechselwirkungen kann somit großtmöglich verringert werden.
4.2.4 Elektronische Patientenakte
Die ePatientenakte enthält laut SGB "Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten"[27]. Aufgrund des hohen Bedarfs an Speicherplatz handelt es sich bei der ePatienakte wie bei den meisten freiwilligen Anwendungen um eine Online Anwendung. Die ePatientenakte nimmt erheblichen Einfluss auf eine papierlose Arztpraxis, da sie das Anlegen und Aufbewahren von Papierakten ersetzt.
4.2.5 Elektronisches Patientenfach
Das ePatientenfach (elektronisches Patientenfach) ist eine Anwendung die dem Patient schreibenden Zugriff auf ein Onlinefach gewährt. In diesem kann er eigenmächtig Daten ablegen. Im Unterschied zur ePatientenakte und zum eArztbrief, die nur für Ärzte schreibend zugänglich sind, notiert der Versicherte im ePatienfach z.B. selbstgemessene Blutzucker- oder Blutdruckwerte[28].
4.2.6 Elektronische Patientenquittung
Die ePatientenquittung (elektronische Patientenquittung) listet die vom Arzt erbrachten Leistungen mitsamt der entstandenen Kosten online auf. So ist der Patient in der Lage durchgeführte Behandlungen besser nachzuvollziehen. Unklarheiten können besser rekonstruiert und beseitigt werden. "Die Patientenquittung soll die Leistung des Arztes für den Versicherten transparenter machen"[29]. Nur auf Nachfrage wird die Quittung elektronisch oder in Papierform vom Arzt erstellt.
5 Einführung
Das GMG laut SGB V §291a vom 14. November 2003 hat die Einführung der Gesundheitskarte festgelegt. Gemäß diesem Gesetz war eine Einführung zum 01. Januar 2006 geplant.
Die Einführung erwies sich jedoch schwieriger als angenommen und ist noch immer nicht abgeschlossen. In ihrem Verlauf wurden sämtliche neue Verordnungen beschlossen und Änderungen zum Ursprungsszenario vorgenommen. Die beiden folgenden Unterkapitel geben eine Übersicht über den bisherigen Ablauf, sowie eine detaillierte Darstellung des Testszenarios.
5.1 Testszenario
Um die eGK einzuführen, sind im Vorfeld umfangreiche Testmaßnahmen erforderlich. Diese sind vom BMGS im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der eGK, sowie in der Neufassung dieser Verordnung definiert.
5.1.1 Testmaßnahmen
Ziel der Testmaßnahmen ist laut §2 der Verordnung die Überprüfung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur. "Sie richtet sich insbesondere auf Funktionalität, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit der einzelnen Komponenten und Dienste sowie deren funktionales und technisches Zusammenwirken innerhalb der Telematikinfrastruktur"[30]. Ebenfalls berücksichtigt werden die Auswirkungen auf die Organisation, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Desweiteren gilt es den Datenschutz sicherzustellen. Ein weiteres Ziel des BMGS ist es mithilfe der Testmaßnahmen die Akzeptanz der eGK bei Versicherten und Leistungserbringern zu verbessern.
Die Testmaßnahmen umfassen nach §3 Abs. 2 folgende Inhalte:
- eGK
- HBA und elektronischer Berufsausweis
- Kartenlesegeräte
- die Verbindung zwischen den Systemen der Leistungserbringer und der Kostenträger zur Telematikinfrastruktur (Konnektor)
- Komponenten und Dienste einer Netzwerkinfrastruktur
- sektorspezifische und sektorübergreifende Dienste
- Anwendungsdienste gemäß den Fachkonzepten und Facharchitekturen
- Dienste zur Nutzerunterstützung
- technische Einrichtungen für Versicherte zur Wahrnehmung ihrer Rechte[31]
Die Spezifikationen der einzelnen Testinhalte sind in §6 der Verordnung über die Testmaßnahmen niedergeschrieben.
5.1.2 Funktionsumfang
Der Funktionsumfang der Tests zur Einführung der eGK gliedert sich in vier Abschnitte und wird in §4 der Verordnung beschrieben. Im ersten Abschnitt wird die eGK mit den KVK typischen Anwendungen getestet. Der Test des eRezepts ist dabei auf rezeptpflichtige Arzneimittel (Ausnahme Betäubungsmittel) beschränkt. Neben den Funktions- und Qualitätsprüfungen der eGK wird die Kompabilität der spezialisierten Hard- und Softwarekomponenten geprüft. Die Tests des ersten Abschnitts erfolgen ohne Netzzugang. Im zweiten Abschnitt des Funktionstests wird die Gültigkeit der eGK mittels Netzzugang geprüft. Zusätzlich erfolgt ein Test über die Aktualisierbarkeit der personenbezogenen Daten auf der eGK. Im dritten Abschnitt wird die Übermittlung von allen am Verordnungsprozess beteiligten Leistungserbringern mittels Netzzugang getestet. Zusätzlich werden in diesem Abschnitt die freiwilligen Anwendungen der eGK getestet. Geprüft werden hier die Funktionalitäten mit dem Fokus auf ihre Praxistauglichkeit. Der vierte Abschnitt sieht den Test aller Verordnungen insbesondere die Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln, die Verordnung von Betäubungsmitteln sowie die Verordnung von Krankenhausbehandlungen vor. Zusätzlich sind spätestens ab dem vierten Abschnitt den Versicherten organisatorische und technische Verfahren zur Fernübermittlung von Verordnungen sowie zur Wahrnehmung ihrer Rechte anzubieten um technikoffen zu testen[32].
5.1.3 Teststufen
Die Tests zur Einführung der eGK sind analog der Tests zum Funktionsumfang in vier Stufen definiert. Diese sind in §5 der Verordnung niedergeschrieben.
Die Tests der ersten Stufe werden von der Gesellschaft für Telematik unter Laborbedingungen zentral durchgeführt[33]. Stufe zwei wird durch Zugriffsberechtigte (z.B. Ärzte und Apotheken) realisiert. Hier werden praktische Anwendertests mittels Testdaten im Labor durchgeführt. Die dritte Stufe sieht Tests durch Zugriffsberechtigte unter realen Einsatzbedingungen vor. Dazu werden in einzelnen Testregionen die Einsatzbedingungen mit Echtdaten der Versicherten und Leistungserbringern getestet. Geprüft werden die Funktionalitäten sowohl mit als auch ohne Netzzugang. In die dritte Stufe sind bis zu 10.000 Versicherte und die für deren Gesundheistversorgung zuständigen Kostenträger und Leistungserbringer involviert. Stufe vier erweitert die Tests der dritten Stufe auf bis zu 100.000 Versicherte in acht Regionen.
Nach erfolgreichem Abschluss der vierten Teststufe soll die eGK mitsamt allen Funktionalitäten flächendeckend ausgerollt werden.
5.2 Bisheriger Ablauf
Die Einführung der eGK ist noch nicht abgeschlossen. Bislang kann auf folgende Fakten zurückgeblickt werden:
Am 01. Januar 2004 ist das GMG in Kraft getreten, welches die gesetztlichen Grundlagen für die Einführung der eGK definiert. Zusätzlich beinhaltet es die Grundlagen zur Schaffung der Telematikinfrastruktur. Auf das weitere Vorgehen zur Einführung haben sich die Selbstverwaltung und das BMGS am 28. Oktober 2004 geeinigt. Im Rahmen der Einführungsplanung haben das BMGS und die Selbstverwaltung vorgesehen, dass die Pflichtanwendungen bei Einführungsbeginn zur Verfügung zu stehen und die freiwilligen Anwendungen erst später implementiert werden.
Zur Durchführung des Projektes ist am 11. Januar 2005 ein Gesellschaftervertrag über die "Etablierung einer Betriebsorganisation der Selbstverwaltung"[34] unterschrieben worden. Daraus hervorgegangen ist die gematik GmbH. Die gesetzlichen Grundlagen, anhand derer die gematik GmbH die Organisationsstrukur der Telematik im Gesundheitswesen umsetzen sollte, sind am 28. Juni 2005 in Kraft getreten. Da die Einführung zum 01. Januar 2006 nicht realisiert werden konnte, ist am 09. November 2005 eine Verordnung durch das BMGS verhängt worden. Gemäß dieser Verordnung haben die Testmaßnahmen durch Ersatzvornahme des BMGS Gültigkeit erlangt. Die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beinhaltet das weitere Vorgehen zur Einführung der eGK mittles vierstufigem Testverfahren. So begannen erst im Dezember 2005 die Labortests bei der gematik GmbH.
Gut ein Jahr nach Einführung der Verordnung über die Testmaßnahmen wurden diese neu verfasst. Mit Gültigkeit zum 11. Oktober 2006 wurden in der Neufassung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die Vorraussetzungen für eine zügige Fortführung der Testmaßnahmen geschaffen.
Im Dezember 2006 wurde mit dem sogenannte Feldtest mit Echtdaten in einigen Regionen der Bundesrepublik Deutschland begonnen. Beteiligt an diesem Test waren zuerst die Regionen Flensburg und Löbau-Zittau. Im Anschluss folgten Ingolstadt, sowie Bochum und Essen. Zuletzt wurde der Test in Heilbronn, Trier und Wolfsburg durchgeführt. Am 08. August 2007 beschloss die Gesellschafterversammlung den Rollout der eGK[35].
Über ein Jahr später, am 15. Dezember 2008 kamen die Gesellschafter zu einem neuen Beschluss, der ein zielgerichtetes und konsolidiertes Vorgehen hinsichtlich des Online-Rollouts vorsah. Gemeint waren zunächst die Einbeziehung des Versichertenstammdatendienstes und die Punkt-zu-Punkt Kommunikation zwischen den Leistungserbringern.
Die weiteren rechtlichen Vorgaben zur Durchführung der Testphase sind in der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen über die Einführung der eGK vom 20. August 2009 beschlossen worden.
So wurde am 01. Oktober 2009 der Basis-Rollout in der Region Nordrhein gestartet. Erste Versicherte wurden mit der eGK ausgestattet um diese in der Praxis zu testen.
Am 26. Oktober 2009 wurde schließlich der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP unterzeichnet, der die Festlegung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur und die Bestandsaufnahme der Organisationsstrukturen für die Projektsteuerung und die Auswertung der Erfahrung aus den Testregionen beinhaltet[36].
6 Aktueller Stand
Am 19. April 2010 wurde in Berlin, die durch die Regierung initiierte Bestandsaufnahme zum Aufbau der Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen und der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte durch die Gesellschafterversammlung der gematik GmbH zum Abschluss gebracht[37].
Im Rahmen der Bestandsaufnahme hat die Gesellschafterversammlung das weitere Vorgehen der nächsten Jahre festgelegt. Daraus hervorgegangen ist der Beschluss, dass die Leistungserbringer die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen und die Kostenträger die alleinige Verantwortung für die administrativen Anwendungen übernehmen. Desweiteren wurde sich darauf verständigt beim Start der Einführung drei Anwendungen in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Bei den Anwendungen handelt es sich um das Versichertenstammdatenmanagement, sowie die Verfügbarkeit der Nofalldatensätze. Als Drittes soll von Beginn an die Arzt-zu-Arzt-Kommunikation zur Verfügung stehen. Dabei hat der Spitzenverband der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) die Verantwortung für die Einführung des online gestützten Versichertenstammdatenmanagements übernommen. Für die Einführung eines Notfalldatensatzes ist nun die Bundesärztekammer zuständig. Die KBV (kassenärztliche Bundesvereinigung) übernimmt die adressierte Kommunikation der Leistungserbringer. Übergreifende Aufgaben übernehmen der GKV-Spitzenverband und die KBV gemeinsam.
Damit stellt dieser Punkt eine weitreichende Veränderung zur Ursprungsplanung dar. Zuvor war angedacht, dass alle Pflichtanwendungen bei der Einführung fertig implementiert sind und die freiwilligen Anwendungen erst im Anschluss eingeführt werden. Jetzt ist eine Mischung auf Pflicht- und freiwilligen Anwendungen angesetzt.
Eine weitere Einigung die in der Gesellschafterversammlung erzielt wurde dient der Verbesserung von Entscheidungsstrukturen. In Zukunft wird der von den Gesellschaftern benannte Staatssekretär Herr a.D. Dr. Klaus Theo Schröder im Streifall als Schlichter vermitteln[38].
Das BMGS hat zuletzt am 08. Oktober 2010 Informationen bzgl. des aktuellen Standes veröffentlicht. Aus diesen geht jedoch noch immer kein entgültiges Datum zur Einführung der eGK hervor. Lediglich die Aussage, dass der Basis Rollout fortgeführt wird "bis die neue Technik in ganz Deutschland flächendeckend zur Verfügung steht"[39] wird getroffen. Erst im Anschluss seien die Vorraussetzungen für die Ausgabe von Gesundheitskarten durch die Krankenkassen geschaffen. Als Vorrausetzungen für die Einführung verweist das BMGS auf das Grundsatzverfahren in welchem vorgesehen ist, dass eine Anwendung erst dann zur Verfügung gestellt wird, wenn der Nutzen für die Patienten, die Praxistauglichkeit sowie die Einhaltung des Datenschutzes eindeutig nachgewiesen ist. Abweichungen bzgl. der geplanten Pflicht- und freiwilligen Anwendungen sind nicht geplant[40].
Im Laufe des Einführungsprozesses kam es immer wieder zu Streitereien zwischen dem BMGS und den Krankenkassen. Im Zuge einer solchen Meinungsverschiedenheit hat das BMGS am 06. November 2010 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es die konsequente Mitarbeit der Krankenkassen bei der Einführung der eGK fordert. Diese Forderung bezieht sich auf zahlreiche im Vorfeld vom Spitzenverband ausgesprochene Mahnungen, die eine Verzögerung der Einführung beinhalten. Um den Mahnungen entgegenzuwirken wurde vom Bundestag die Beschleunigung der Einführung beschlossen. Danach wird den Krankenkassen eine Kürzung ihrer Verwaltungsausgaben um zwei Prozent angedroht, wenn sie bis Ende 2011 nicht mindestens zehn Prozent ihrer Mitglieder mit einer eGK ausgestattet haben[41]. Im Gegenzug wurde auch auf Seiten der GKV am 06. November 2010 eine Pressemitteilung erfasst, in der der Beschluss des Bundestages stark krisitiert wurde. Laut der Vorsitzenden Frau Dr. Doris Pfeiffer "würden die Kassen zu unwirtschaftlichem Verhalten gezwungen"[42].
Desweiteren wird aktuell ein neuer Vorschlag diskutiert. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler möchte mithilfe der eGK in Zukunft die Praxisgebühr automatisch einziehen lassen. Dies soll seiner Meinung nach im Rahmen der Neuerung des Versorgungsgesetztes im Jahre 2011 geschehen[43].
Am 24. November 2010 wurde von den Abgeordneten des Petitionsausschusses entschieden, dem BMGS eine Petition zu übermitteln, die eine Änderung des Organspenderechts vorsieht. So soll auf der eGK vermerkt werden ob ein Bürger zur Organspende bereit sei oder nicht[44].
Desweiteren haben die KBV und der Spitzenverband der GKV im Oktober 2010 beschlossen die Anschaffung und die Installation der Lesegeräte für die eGK finanziell zu fördern. Laut KBV sind die Beträge dabei so berechnet, dass ohne Zuzahlung ein Gerät erhältlich ist[45].
Insgesamt ist aktuell eine unsichere Situation bzgl. der Einführung zu erkennen. Ein weiterhin lang andauernder Einführungsprozess wird erwartet, in den noch einige Änderungen einfließen. Die Diskussionen werden weiterhin nicht abflachen. Jedoch nimmt das Projekt eGK entgültig Form an. Allerdings bleibt weiterhin die Frage nach dem genauem Zeitpunkt der Einführung und dem genauen Ablauf offen. Aktuell gibt es seitens des BMGS dazu keine öffentlichen Stellungnahmen.
7 Fazit
Die gesetzten Ziele der Seminararbeit, die Funktionsweise der eGK im Detail zu beschreiben und ihren Einführungsprozess zu erläutern, konnten herausgearbeitet werden. So ist ersichtlich geworden, dass die Einführung der eGK nach langem und schwerwiegendem Prozess nun endlich Form annimmt. Zu welchem Zeitpunkt jedoch alle Bürger die neue Kommunikationsebene des Gesundheitssystems nutzen werden, bleibt weiterhin abzuwarten. Spannend wird zusätzlich vor allem noch die Einführung der nach dem offiziellen Livegang zu implemetierenden Anwendungen. Im Rahmen der Seminararbeit wird ersichtlich, dass sich die Einführung der eGK als schwieriger erwiesen hat als angenommen und eine große Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. So kann mittlerweile durchaus angenommen werden, dass die vollständige Einführung der eGK insgesamt ein Jahrzehnt dauern wird.
In der Seminararbeit habe ich die Vorteile erläutert, die laut Bundesregierung durch die Einführung der eGK eintreten werden. Da es sich dabei lediglich um theoretische Annahmen handelt, wird auch hier erst die Zukunft zeigen ob sich diese ergeben werden oder nicht. Besonders kritisch betrachte ich in diesem Kontext die angedachte finanzielle Einsparung. Neben den Vorteilen darf auf keinen Fall die Tatsache vernachlässigt werden, dass der Einführungsaufwand enorm ist. Neben den Anpassungen und Umstellungen ist vor allem die finanzielle Seite nicht zu unterschätzten.
Im Rahmen der Seminararbeit bin ich im Detail auf die verschiedenen Anwendungensmöglichkeiten der eGK eingegangen. Zusätzlich habe ich die Technologie erläutert. In diesen beiden Kapiteln ist ersichtlich geworden, dass sich neben einigen Anwendungen vorallem die Technologie des Gesundheitswesens durch die Einführung der eGK verändern wird. Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei lediglich um eine Anpassung der Technologie an die Technik des 21. Jahrhunderts. Da die aktuellen Prozesse im Gesundheitssystem bereits seit längerem nicht mehr den technischen Möglichkeiten entsprechen, ist diese Umstellung jedoch enorm. So ist in meinen Augen die Einführung der eGK ein längst überfälliger Schritt.
Bis die vollständige Einführung der eGK vollzogen ist, sind noch einige Hürden zu nehmen. Die Seminararbeit zeigt aber auch auf, dass die Einführung der eGK nicht mehr aufzuhalten ist und sich auf einem gutem Weg befindet.
8 Endnoten
- ↑ Stahl, Rolf (2005), Seite 1
- ↑ Paland, Norbert (2007), Seite 5
- ↑ Vgl. BMGS (2010) a
- ↑ Vgl. Maiwald, Johanna (2006), Seite 8
- ↑ Trill, Roland (2004), Seite 224
- ↑ Vgl. ZTG (2010) a
- ↑ ZTG (2010) a
- ↑ Vgl. Trill, Roland (2009) Seite 224
- ↑ Vgl. gematik (2008), Seite 20
- ↑ Vgl. gematik (2008), Seite 21
- ↑ BMGS (2010) a
- ↑ Vgl. ITWissen (2010)
- ↑ Vgl. gematik (2010) a
- ↑ Vgl. Fraunhofer (2005) a, Seite 2
- ↑ Jäckel, Achim (2008)
- ↑ Vgl. Fraunhofer (2005) a, Seite 2
- ↑ Vgl. Fraunhofer (2005) b Seite 3
- ↑ Vgl. Fraunhofer (2005) b Seite 3
- ↑ Vgl. Fraunhofer (2005) b Seite 3
- ↑ Fraunhofer (2005) b Seite 4
- ↑ gematik (2010) b
- ↑ Vgl. Ernstmann, Nicole (2007), Seite 37
- ↑ Vgl. Krankenkassen.Deutschland (2010)
- ↑ Vgl. ZTG (2010) b
- ↑ Vgl. Schmeh, Klaus (2009), Seite 151
- ↑ Vgl. BMGS (2010) b, Seite 1
- ↑ Siehe SGB § 291a Abs. 3
- ↑ Vgl. Schmeh, Klaus (2009), Seite 152
- ↑ AOK (2010)
- ↑ BMGS (2005), Seite 1
- ↑ Vgl. BMGS (2006), Seite 1
- ↑ Vgl. BMGS (2006), Seite 3
- ↑ Vgl. BMGS (2006), Seite 3
- ↑ BMGS (2010) c, Seite 2
- ↑ Vgl. BMGS (2010) c, Seite 2
- ↑ Vgl. BMGS (2010) c, Seite 3
- ↑ Vgl. gematik (2010) c
- ↑ Vgl gematik (2010) c
- ↑ BMGS (2010) a
- ↑ Vgl. BMGS (2010) a
- ↑ Vgl. KBV (2010), Seite 3
- ↑ GKV (2010)
- ↑ Vgl. KBV (2010), Seite 1
- ↑ Vgl. Deutscher Bundestag (2010)
- ↑ Vgl. KBV (2010), Seite 2
9 Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| AMTS | Arzneimitteltherapiesicherheit |
| bIT4health | better IT for better health |
| BDSG | Bundesdatenschutzgesetz |
| BMGS | Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung |
| eArztbrief | elektronische Arztbrief |
| eGK | elektronische Gesundheitskarte |
| ePA | Dienst zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte |
| ePatientenakte | elektronische Patientenakte |
| ePatientenfach | elektronische Patientenfach |
| ePatientenquittung | elektronische Patientenquittung |
| EHIC | Europäische Krankenversicherungskarte |
| eRezept | elektronisches Rezept |
| gematik GmbH | Gesellschaft für Telematikanwendungen mit beschränkter Haftung |
| GKV | gesetzliche Krankenversicherung |
| GMG | Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung |
| HBA | Heilberufsausweis |
| HL7 | Health Level Seven |
| HPC | Health Professional Card |
| IAO | Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation |
| IBM | International Business Machines |
| ISST | Institut für Software- und Systemtechnik |
| IT | Informationstechnologie |
| KBV | Kassenärztliche Bundesvereinigung |
| KVK | Krankenversicherungskarte |
| PIN | persönliche Identifikationsnummer |
| SAP | Systeme, Anwendungen und Produkte |
| SIT | sichere Informationstechnologie |
| SGB | Sozialgesetzbuch |
| VODD | Verordnungsdatendienst |
| VPN | virtual private network |
| XML | Extensible Markup Language |
| ZIS | Zugangs- und Integrationsschicht |
10 Abbildungsverzeichnis
| Abb.-Nr. | Abbildung |
|---|---|
| 1 | Überblick über die Datenschutzeckpunkte |
| 2 | Vernetzung |
| 3 | Lösungsarchitektur |
| 4 | Zugangskomponente, Bsp. Hausbesuch |
| 5 | Zugangskomponente, Bsp. Gemeinschaftspraxis |
| 6 | Die Vorderseite der eGK |
| 7 | Das eRezept |
| 8 | Die Rückseite der eGK - EHIC |
| 9 | Der Heilberufsausweis |
| 10 | Chipkartenterminal in Gebrauch |
| 11 | Regionen des Feldtests |
11 Literatur - und Quellenverzeichnis
Monographien und Sammelwerke
| Ernstmann, Nicole (2007): | Determinanten der subjektiven Nutzenbewertung der elektronischen Gesundheitskarte und des elektronischen Rezepts, Lit Verlag Dr. W. Hopf, Berlin 2008 |
| Paland, Norbert (2007): | Vorwort in: Bales, Stefan; Dierks, Christian; Holland, Jana; Müller, Jürgen: Die elektronische Gesundheitskarte - Rechtskommentar, Standpunkte und Erläuterungen für die Praxis, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Frankfurt am Main 2007 |
| Schmeh, Klaus (2009): | Elektronische Ausweisdokumente, Carl Hanser Verlag, München 2009 |
| Stahl, Rolf (2005): | Grußwort in: Handels, Heinz; Peimann, Claus; Schmücker, Paul (Hrsg.): Praxis der Informationsverarbeitung in Krankenhaus und Versorgungsnetzen (KIS), Books in Demand GmbH, Norderstedt 2005 |
| Trill, Roland (2009): | Praxisbuch eHelath: Von der Idee zur Umsetzung, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart 2009 |
Internetquellen
| AOK (2010): | AOK-Bundesverband GbR (Hrsg.): Die Patientenquittung, Berlin 2010, http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/patientenrechte-quittung-10547.php (zugegriffen am 14.11.2010 16:12) |
| BMGS (2005): | Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.): Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der eGK, Bonn 2005, http://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_169/nn_1168248/SharedDocs/Downloads/DE/GV/GT/Gesundheitskarte/Rechtsgrundlagen/VO-Testmassnahmen-Einfuehrung-eGK-November-2005,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/VO-Testmassnahmen-Einfuehrung-eGK-November-2005.pdf (zugriffen am 22.11.2010 um 19:05) |
| BMGS (2006): | Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.): Neufassung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der eGK, Bonn 2006, http://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_169/nn_1168248/SharedDocs/Downloads/DE/GV/GT/Gesundheitskarte/Rechtsgrundlagen/Neufassung-VO-Testmassnahmen-Einfuehrung-eGK-Oktober-2006,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Neufassung-VO-Testmassnahmen-Einfuehrung-eGK-Oktober-2006.pdf (zugegriffen am 22.11.2010 19:10) |
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| Deutscher Bundestag (2010): | Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Pressemitteilung vom 24.11.2010, Berlin 2010, http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_11/2010_385/01.html (zugegriffen am 05.12.2010 17:39) |
| Fraunhofer (2005) a: | Fraunhofer-Institute ISST, IAO, SIT (Hrsg.): Lösungsarchitektur der eGK, Berlin, Stuttgart, Darmstadt 2005, http://www.sit.fraunhofer.de/Images/eGK_4_Seiter_de_tcm501-36533.pdf (zugegriffen am 15.11.2010 18:53) |
| Fraunhofer (2005) b: | Fraunhoder-Institute ISST, IAO, SIT (Hrsg.): Spezifikation der Lösungsarchitektur, Berlin, Stuttgart, Darmstadt 2005, http://www.ehealthopen.com/FuE/PDF/eGK-Kurzinfo-v1.0.pdf (zugegriffen am 15.11.2010 19:37) |
| gematik (2008): | Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Hrsg.): Übergreifendes Datenschutzkonzept der Gesundheitstelematik, Berlin 2008 http://www.gematik.de/cms/media/dokumente/release_2_3_4/release_2_3_4_datenschutz/gematik_DS_Datenschutzkonzept_V090.pdf (zugegriffen am 28.11.2010 17:36) |
| gematik (2010) a: | Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Hrsg.): Telematikinfrastruktur, Berlin 2010, http://www.gematik.de/cms/de/egk_2/telematikinfrastruktur/telematikinfrastruktur_1.jsp (zugegriffen am 15.11.2010 17:47) |
| gematik (2010) b: | Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Hrsg.): Versichertenstammdaten, Berlin 2010, http://www.gematik.de/cms/de/egk_2/anwendungen/verfuegbare_anwendungen/versichertendaten/versichertendaten_1.jsp (zugegriffen am 12.11.2010 18:06) |
| gematik (2010) c: | Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Hrsg.): Pressemitteilung vom 20.04.2010, Berlin 2010, http://www.gematik.de/cms/de/header_navigation/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen_1.jsp (zugegriffen am 05.12.2010 17:13) |
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| ITWissen (2010): | DATACOM Buchverlag GmbH (Hrsg.): HL7, Peterskirchen 2010: http://www.itwissen.info/definition/lexikon/health-level-seven-HL7.html (zugegriffen am 14.11.2010 18:26) |
| Jäckel, Achim (2008): | bIT4health, Nauheim 2008, http://www.telemedizinfuehrer.de/index.php?option=com_rd_glossary&task=view&id=5 (zugegriffen am 15.11.2010 18:18) |
| KBV (2010): | Kassenärztliche Bundesvereinigung (Hrsg.): Telematikinformationen vom 30.11.2010, Berlin 2010, http://daris.kbv.de/daris/doccontent.dll?LibraryName=EXTDARIS^DMSSLAVE&SystemType=2&LogonId=4862a54f1801563508c04cb3b1b9823c&DocId=003762992&Page=1 (zugegriffen am 05.12.2010 17:22) |
| Krankenkassen.Deutschland (2010): | Euro-Informationen GbR (Hrsg.): Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), Berlin 2010: http://www.krankenkassen.de/ausland/Europaeische-Krankenversicherungskarte/ (zugegriffen am 12.11.2010 19:20) |
| Maiwald, Johanna (2006): | Die elektronische Gesunheitskarte kommt, Berlin 2006, http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/03853.pdf (zugegriffen am 28.11.2010 15:10) |
| ZTG (2010) a: | Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen mbh (Hrsg.): Ziele der eGK Einführung, Bonn 2010, http://www.telematik-modellregionen.de/content/e1066/e1079/ (zugegriffen am 28.11.2010 15:19) |
| ZTG (2010) b: | Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen GmbH (Hrsg.): Notfalldaten, Bonn 2010, http://www.egesundheit.nrw.de/content/elektronische_gesundheitskarte/e3338/e3380/index_ger.html (zugegriffen am 13.11.2010 17:00) |
12 Rechtsquellenverzeichnis
| SGB § 291a Abs. 3: | Sozialgesetztbuch in der aktuellen Fassung 2010 |

