Einflussfaktoren für die Akzeptanz des SmartMetering bei den Endverbrauchern

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Fallstudienarbeit

Hochschule: Hochschule für Oekonomie & Management
Standort: Düsseldorf
Studiengang: Bachelor Wirtschaftsinformatik
Veranstaltung: Fallstudie / Wissenschaftliches Arbeiten
Betreuer: Prof._Dr._Uwe_Kern
Typ: Fallstudienarbeit
Themengebiet: SmartMetering
Autor(en): Michael Wenning, Kai Querchfeld
Studienzeitmodell: Abendstudium
Semesterbezeichnung: WS10
Studiensemester: 2
Bearbeitungsstatus: begutachtet
Prüfungstermin:
Abgabetermin:


Inhaltsverzeichnis


1 Einführung: Motivation und Ziele

Die Motivation war es herauszufinden aus welchen Gründen das Smart Metering noch keine breite Anwendung bei den Endverbrauchern findet. Es galt für uns zu klären, welche Gründe für den Einsatz eines intelligenten Stromzählers sprechen und welche dagegen. Gerade im Hinblick auf das Energiesparpotential und die damit verbundene Kostenersparnis interessierten uns die Vor- und Nachteile. Neben der Kostenersparnis ist auch der Umweltschutz Grund den Energieverbrauch zu senken, da der Einsatz von Atomenergie und Energie aus der Erzeugung fossiler Brennstoffe vermindert werden könnte. Ein weiterer Motivationsgrund ist der Datenschutz, der beim Smart Metering gewährleistet sein muss. Gerade in Zeiten von gestiegener Datensensibilität versuchen viele Menschen möglichst wenige Informationen über sich preiszugeben, was die Einführung von Smart Metering Systemen zusätzlich erschwert. Es gilt herauszufinden, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Akzeptanz des Smart Metering zu stärken um die Technik flächendeckend einzuführen.

2 Grundlagenbetrachtung

2.1 Definition Smart Metering

Übersetzt man das englische Wort “Smart” ins Deutsche, so bedeutet es klug bzw. intelligent. Das Wort “Meter” bedeutet Verbrauchszähler oder Messgerät. Aktuell lassen sich Energien wie Strom, Wasser, Gas und Fernwärme über den Smart Meter auslesen.

EMSA (European Smart Metering Alliance) definiert Smart Metering wie folgt: >>Es gibt keine universelle Definition von Smart Metering. Für den Gebrauch im Rahmen von ESMA wurde folgende Definition festgelegt: Smart Metering hat folgende Funktionen:

• Automatische Verarbeitung, Transfer, Management und Verwendung von Messdaten

• Automatische Abwicklung von Messungen

• 2-Wege Datenübertragung mit Zählern

• Lieferung aussagkräftiger und zeitnaher Verbrauchsdaten an die relevanten Akteure und ihre Systeme, auch an den Energieverbraucher

• Unterstützung von Diensten, die die Energieeffizienz des Energieverbrauchs und Energiesystems verbessern (Erzeugung, Übertragung, Verteilung und vor allem Endnutzung)<<[1]


Des Weiteren hat EMSA folgende Anwendungen für Smart Metering definiert und kurz beschrieben:

>> • Dienstleistungen zur Überwachung und Verbesserung der Energieeffizienz im Endverbrauch und bei verzweigter Erzeugung. Rückmeldung von Kundendaten

• Energiemanagement des Endverbrauchs

Abb. 1: Ein Intelligenter Messzähler (Smart Meter)
Abb. 1: Ein Intelligenter Messzähler (Smart Meter)

• Verkehrseinstellungen (Verbrauchszeit, Spitzenbedarf, Saisonbedingt)

• Energieeinsparung

• Bedarfssteuerung entsprechend dem Strommarkt und als Unterstützung des Netzwerkbetriebs, Begrenzung der Spitzenlast

• Smart Haushalte, Haushaltsautomation, Fernbedienung von Haushaltsgeräten durch den Kunden

• Zuschalten, abschalten, Anbindung begrenzen per Remote

• Last-Analyse, Konzepte und Prognosen (für Energiemärkte, Netzwerkbetrieb und Planung, Energieeinsparung etc.)

• Abwicklung und Abrechnung

• Virtuelles Kraftwerk, dezentrale erneuerbare Energien und KWK

• Verbesserung von Wettbewerb und Effizienz am Energiemarkt

• Kundenservice durch DSO, RESC und ESCO

• Betrugsaufdeckung

• Lieferung von Informationen an Behörden und Forscher

• Management der Meßgeräte

• Zustandsschätzung der Stromverteilungsnetzwerke

• Überwachung der Stromqualität und Verlässlichkeit

• Vorkasse

• Hilfsdienste wie frequenzgesteuerte Reserven, Spannung und Blindleistungskontrolle

• Fehleranalyse und Vorbeugungsmaßnahmen

• Sicherheit, Telemedizin und soziale Alarmdienste<<[2]

2.2 Aktueller Stand der Entwicklung

2.2.1 Aktueller Stand der Praxis

Durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes sind seit dem 01.01.2010 gesetzliche Pflichten in Kraft getreten, die das Smart Metering betreffen. So heißt es in §21b Messeinrichtungen:

>>(3a) Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG 2003 Nr. L 1 S. 65) unterzogen werden, jeweils Messeinrichtungen einzubauen, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. (3b) Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010 bei bestehenden Messeinrichtungen jeweils Messeinrichtungen anzubieten, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Der Anschlussnutzer ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.<<[3]


Zur Zeit verläuft die Einführung von Smart Metering schleppend, da sich für den Verbraucher keine hervorstechenden Vorteile durch das Smart Metering ergeben. Es existiert eine Richtlinie der Europäischen Union die sich als Ziel setzt, dass alle Haushalte bis 2010 mit der Smart Metering Technologie ausgestattet werden sollen[4]. Dies ist ein ehrgeiziges Ziel, welches die Europäische Union wohl nur erreichen kann, wenn sich ein baldiger Kostenvorteil für den Verbraucher ergibt. Ein Solcher steht jedoch zur Zeit nicht in Aussicht.

2.2.2 Aktueller Stand der Forschung

Mit der Entscheidung der Bundesregierung, bis 2014 den deutschen Messstellenbetrieb auf Smart Metering umzustellen, hat sich der Druck auf die Energieversorgungsunternehmen weiter erhöht. Seit dem 1.1.2010 sollen die ersten intelligenten Zähler das Messwesen revolutionieren. Privat- und Sonderkunden sollen durch die neue Technologie ihren Energieverbrauch steuern und damit senken können, ganz im Sinne des integrierten Energie- und Klimaschutzpaketes der europäischen Energieeffizienzrichtlinien. Smart Metering stellt die Energieversorger und Messstellenbetreiber vor große Herausforderungen, bietet allerdings mit den Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der Tarife und für eine Optimierung der Betriebsprozesse auch enorme Chancen. Die Europäische Kommission hat mit dem Mandat 441 die Standardisierung von Technologie und Anwendung in Europa beschlossen.[5]


Die Aufbereitung der über die neuen Zähler gewonnenen Informationen kann wertvolle Einsichten in das Konsumentenverhalten liefern und als Grundlage für die Entwicklung segmentspezifischer, an den Kundenbedürfnissen ausgerichteter Angebote dienen. Dies kann sich positiv auf die Zufriedenheit der Konsumenten mit ihrem EVU auswirken und zu einer langfristigen Kundenbindung führen.[6]


EMSA beschreibt auch, dass weiterer Bedarf in der Entwicklung der automatischen Zählerablesung besteht, >>die weitaus mehr Anwendungen dienen soll, als nur der traditionellen Grundeinrichtung, Abrechnung und Spannungskontrolle. Die gemeinsame Ansicht der Autoren dieses Berichts ist, dass Energieeffizienzverbesserung im Endverbrauch & Kundenrückmeldung, Energiemanagement, Energieeinsparung und Bedarfssteuerung sehr wichtige Anwendungen des Smart Metering darstellen, die eine weitere Entwicklung verdienen und nötig haben.<<[7]

Derzeit wird des Weiteren noch an einer direkten Steuerung von Geräten mit hohem Energiebedarf über den Smart Meter entwickelt.

3 Smart Metering bei den Endverbrauchern

3.1 Einflussfaktoren für die Akzeptanz

3.1.1 Energieeffizienzpotential durch Smart Metering

Einige Energieversorger haben in der Vergangenheit bereits Pilotprojekte im Bereich des Smart Metering durchgeführt. Diese Studien zeigten, dass der durchschnittliche Energiebedarf der Haushalte um 5 bis 10 Prozent zurückging[8]. Jedoch muss hierbei besonders beachtet werden, dass dies nur den Durchschnitt darstellt. So haben Haushalte, die bereits auf ihren Energieverbrauch achten, ein sehr viel geringeres Sparpotential, als Haushalte die sich um ihren Energieverbrauch bisher nicht gekümmert haben. Es liegt letztenendes am Verbraucher, welche Energieinsparungsmöglichkeiten dieser hat.

3.1.2 Kosten

Die Kosten stellen wohl den größten Einflussfaktor für die Akzeptanz des Smart Metering dar. Die Energieversorger erheben oftmals hohe Einrichtungpreise. Zusätzlich fallen oft ein erhöhter Grundpreis und ein erhöhter Verbrauchspreis an. Die entstehenden Mehrkosten lassen sich durch den Einsatz von Smart Metering oft nicht kompensieren, da Smart Metering selbst keine Energie spart, sondern lediglich dem Nutzer Hilfestellung beim Energiesparen gibt. Für die Datenübertragung zum Energieversorger wird ebenfalls Strom benötigt, der zu Lasten des Kunden geht. Um die Kosten und eine mögliche Ersparnis darzustellen wurde eine Modellrechnung anfegertigt, die als Kostengrundlage die aktuellen Bezugskonditionen der Firma Yello Strom annimmt:


Posten[9] Yello Strom Standardtarif Yello Strom Sparzählertarif
Kosten für Wechsel vom Standardtarif zum Sparzählertarif enfällt 79 Euro
Grundpreis 11,57 Euro 19,99 Euro
Verbrauchspreis pro kWh 25,27 Eurocent 25,27 Eurocent
Nebenzeitrabatt pro kWh Nicht vorhanden 1 Eurocent


Durch das Smart Metering entstehen jedem Yello Strom Kunden zusätzliche Kosten in Höhe von 101,04€. Diese Kosten entsprechen einem Wert von ca. 400 kWh Strom. Diese Kosten enstehen durch den erhöhten monatlichen Grundpreis, den Yello Strom veranschlagt. Die Mehrkosten pro Jahr entsprechen einem Gegenwert von ca. 400 kWh Strom pro Jahr. Jeder Haushalt müsste also pro Jahr 400 kWh Strom einsparen, um die Kosten zu auszugleichen. Gerade für Haushalte, die einen geringen Strombedarf aufweisen, ist eine solche Stromreduzierung, die durch die Vorteile des Smart Metering zurückzuführen sein muss, sehr schwierig zu bewerkstelligen.

Seit Anfang 2011 sind Energieversorger dazu verpflichtet dem Kunden einen Nebenzeitrabatt einzuräumen, wenn diese Smart Metering nutzen. Auch hier lässt sich Yello Strom als Beispiel anführen. Yello Strom gewährt dem Kunden von März bis September einen Rabatt um einen Eurocent in der Zeit zwischen 18 und 7 Uhr. Zwischen Oktober und Februar wird der gleiche Nachlass gewährt. Hier allerdings in der Zeit zwischen 21 und 6 Uhr.[9]

Diese Zeiten gelten als nicht verbraucherorientiert. Anhand der folgenden Grafik lässt sich dies verdeutlichen:


Abb. 2: Energielastverteilung in deutschen Haushalten vom 01.10.2009 - 27.02.2009.
Abb. 2: Energielastverteilung in deutschen Haushalten vom 01.10.2009 - 27.02.2009.



Die Grafik zeigt das Lastprofil des Durchschnittshaushalts im Jahr 2009. Die meiste Energie wird demnach zwischen 10 und 22 Uhr verbraucht. Verglichen mit den Nebenzeittarifen von Yello Strom lässt sich sagen, dass der Strom gerade dann günstig ist, wenn durchschnittlich wenig Strom verbraucht wird. Dies kommt dem Energieversorger zu Gute, da er die Energielast besser verteilen kann. Dem Kunden kommt dies weniger entgegen, da er seine Energienutzungsgewohnheiten ändern muss. Weiter entspricht der Preisnachlass von einem Eurocent 4% im Bezug auf den Normalpreis pro kWh. Dieses Sparpotential kann als äußerst gering angesehen werden. Um die Stromvergünstigungen optimal nutzen zu können muss der Hauptstromverbrauch in die Nebenstromzeit verlegt werden. Dies ist je nach dem individuellen Tagesablauf mehr oder weniger aufwendig. Durch programmierbare Haushaltsgeräte wäre die optimale Nutzung des vergünstigten Stromes möglich. So könnte man einstellen, dass die Wasch- oder Spülmaschine sich automatisch anschalten, sobald die Nebenzeit beginnt. Oft bieten jedoch nur neue Geräte solche Timer an. Die Anschaffung neuer Geräte mit Timer steht jedoch in keinem Verhältnis zum Sparpotential von einem Eurocent pro kWh.

3.1.3 Datenschutz

Der Datenschutz stellt ein weiteres wichtiges Einflusskriterium für die Akzeptanz des Smart Metering dar. Viele Bürger fühlen sich bereits von Staat und Industrie ausspioniert. Sie empfinden sich oft als gläserne Bürger. Gerade deshalb sind viele Bürger im Hinblick auf Smart Metering sehr skeptisch, da sich durch die gesammelten Informationen leicht personen-, bzw. haushaltsbezogene Profile erstellen lassen.

Dr. Moritz Karg aus dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beschreibt den Datenschutz wie folgt:

>>

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung:

1. Recht selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten zu bestimmen

2. Schutz der Privatsphäre

3. Freie Entfaltung der Persönlichkeit

4. Aufrechterhaltung fairer Kommunikationsverhältnisse

<<[10]


>>

Begriff des personenbezogenen Datums § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).

<<[11]


>>

Personenbezogene Daten • Subjektive Vorstellung des Datenverarbeiters unerheblich

• „Betroffene/r“

 • Bestimmte natürliche Person
 • Bestimmbare natürliche Person
 • Kein Schutz juristischer Personen
 • Persönliche oder sachliche Verhältnisse
 • Besondere personenbezogene Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG)

BVerfG: „… unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung [gibt es] kein „belangloses“ Datum mehr.„

<<[12]


>>

• Profilbildung durch Ressourcenverbrauch

 • Energienutzung ist Spiegelbild des menschlichen Lebens in moderner Gesellschaft
 • Individuelle Last- und Nutzungsprofile - Rückschluss auf Lebensgewohnheiten
   • über 35.000 Messpunkte im Jahr möglich - Elektrizität
   • „Granufink-Problem“ - Wasserverbrauch

• Ausforschungspotenziale

 • Sekundegenaue Erfassung des Verbrauchs
 • Erkenntnisse über Nutzung von Geräten in Echtzeit
 • Unmittelbares Einwirken auf technische Geräte (?)
 • ...

<<[13]



>>

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt • § 4 BDSG (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. • Jede Datenverarbeitung bedarf einer Rechtsgrundlage

 • Gesetz                    -   z.B. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG
 • Andere Rechtsvorschrift   -   bereichsspezifische Regeln
 • Einwilligung              -   § 4a BDSG

<<[14]


>>

Datensicherheit • Vertraulichkeit der Verbrauchsdaten

 • Zugriff durch Dritte offline und online
 • Schutz der Daten bei Übermittlung (Stromnetz?)
 • Twitter?

• Integrität der Verbrauchsdaten

 • „Echtheit“ des erfassten Verbrauches
 • Zugriffs- und Änderungsprotokollierung

• Verfügbarkeit

 • Sicherheit der Speicherung der Verbrauchsdaten

• Schutzniveau?

 • Smart Meter-Profile > Online-Banking

<<[15]

3.2 Vor- und Nachteile für den Endverbraucher

3.2.1 Vorteile

Der Endverbraucher erhält eine detaillierte, zeitnahe Verbrauchsinformation über Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, die ihm sowohl die Verbrauchszeit als auch die Verbrauchshöhe bekannt gibt und erhält so einen genauen Verbrauchs- und Kostenüberblick.[16] Durch die Informationspflicht der Energieversorger, wird dem Kunden ermöglicht, seinen Verbrauch mittels PC von Zuhause auszuwerten. Diese und zusätzlich gezielte Hinweise auf Stromkosteneinsparmöglichkeiten, können monatliche bzw. jährliche Verbrauchseinsparungen von durchschnittlich ca. 5-10 % erreichen.[8]. Um die Spitzlastperioden zu verringern, bieten viele Energiekonzerne günstige Tarife in Nebenzeiten an, sodass die Endverbraucher ihre Stromnachfrage von den teuren Spitzlastzeiten in die günstigeren Nebenzeiten verschieben kann.[17] Die sogenannten dynamischen Tarife können dem Stromverbrauch zusätzliche Einsparungen von 4% ermöglichen, die besonders als monetäre Anreize für eine Änderung des Konsumverhaltens dienen.[18]

Meike Dackweiler und Joerg Utecht beschreiben im Energieverbraucherportal die Vorteile des Smart Metering wie folgt: >>Die Vorteile der Smart Meter scheinen schier unendlich zu sein: Dank der Möglichkeit, seinen Stromverbrauch jederzeit über das Internet ablesen zu können, wird der Kunde in die Lage versetzt, seinen Stromverbrauch aktiv zu gestalten, "Stromfresser" zu identifizieren und gegebenenfalls energiesparendere Geräte zu kaufen. Einige Tools zeigen dem Verbraucher an, wie viel Geld und C02 er gespart hat. Mit einer Hochrechnung des aktuellen Verbrauchs kann der Kunde sehen, wie viel bei gleich bleibendem Verbrauch auf das ganze Jahr gespart werden kann. Die Verbraucher sollen dadurch zum Stromsparen motiviert werden und das kommt auch der Umwelt zu Gute: Wenn weniger Strom benötigt wird, verringert sich der CO2-Ausstoß großer Kraftwerke. Durch die digitale Arbeitsweise der Smart Meter entfällt die jährliche Kontrolle durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke, die bei den herkömmlichen Stromzählern notwendig ist. Langfristig sollen diese Ersparnisse auch die Stromkosten für den Verbraucher senken. Die Stromrechnung könnte modernisiert und beispielsweise monatlich gezahlt werden. EnBW will sogar variable Tarife entsprechend der Spitzenlasten zu bestimmten Tageszeiten einführen: Zur "Kochzeit" am späten Vormittag ist der Strom besonders teuer, spät nachts wird er günstiger. Zusammen mit dem Softwarehersteller IBM hat EnBW ein Gerät entwickelt, dass Kunden mit variablen Tarifen anzeigt, was der Strom aktuell kostet.<<[19]

3.2.2 Nachteile

Der Energieversorger kann aus den übermittelten Daten, die Lebensgewohnheiten der Endverbraucher auslesen. So lassen sich veraltete Geräte mit hohem Strom und Wasserverbrauch wie Spülmaschinen, Kühlschränke oder Waschmaschinen herausfiltern und sind so ideale Ansprechpartner für Angebote von Elektro-Neugeräten. Durch den permanenten Datenaustausch entstehen weitere Kosten, die nicht zu vernachlässigen sind. Beispielsweise verfügt nicht jeder Haushalt über einen DSL-Anschluss (Digital Subscriber Line) zur Übertragung der Zählerstände.


Abb. 3: Breitbandanschlüsse in Deutschland je 100 Einwohner
Abb. 3: Breitbandanschlüsse in Deutschland je 100 Einwohner


Meike Dackweiler und Joerg Utecht beschreiben im Energieverbraucherportal weitere Risiken für den Verbraucher wie folgt:

>>Die sichere Übertragung von Daten über das Internet ist nach wie vor ein latentes Problem. Zwar müssen Systeme, wie sie für den Smart Meter in Frage kommen, hohen Sicherheitsstandards genügen, aber eine Garantie für die Datensicherheit der Kunden bietet das nicht. Die Digitalisierung der Stromzähler hat den Nachteil, dass die Smart Meter für Externe leichter manipulierbar werden. Weiterhin hat der Anbieter permanent die Möglichkeit, die aktuellen Stromverbrauchsdaten einzusehen. Dies erinnert an das Szenario des "gläsernen Verbrauchers", eine Problematik, wie sie beispielsweise bei den so genannten Payback-Karten besteht: Nicht nur der Kunde sondern auch sein Versorger erhalten detaillierte Kenntnisse darüber, wann, wo, wie viel Strom verbraucht wurde.<<[20]

Außerdem dürfen die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für die "SmartMeters" nicht vernachlässigt werden, die momentan noch nicht gerade billig sind. Deswegen sollte man sich im Vorfeld informieren ob sich wirtschaftlich eine Anschaffung dieser intelligenten Messzähler überhaupt lohnt. Bei EnWB zahlt man aktuell eine Umbaugebühr von 99,99 € und einen Grundpreis inkl. Stromzähler und Nutzung der Online-Module 14,95 €/Monat² (² Bruttopreis inkl. 19 % Umsatzsteuer). Die Verbrauchspreise variieren zwischen den Normalstromtarifen und Sparstromtarifen zu den gegebenen Zeiten.[21]

3.3 Verbraucherverhalten durch Smart Metering

Das Smart Metering ermöglicht dem Endverbraucher immer aktuelle Informationen über den Verbrauch ausgewählter Geräte abzurufen und er kann dadurch Rückschlüsse auf seinen Energieverbrauch ziehen. Mit der Sammlung dieser Informationen kann der Kunde sich einen eigenen Informationspool erstellen und kann so auf sein Verbrauchsverhalten richtig reagieren.

Auch die Energieversorger verändern durch die Gestaltung von dynamischen Tarifen stark das Verbraucherverhalten.[22] Beispielsweise wird bei EnBW (Energie Baden-Württemberg AG) neben den Normalstrompreisen von 8 Uhr - 20 Uhr, Sparstromzeit zwischen 20 Uhr - 8 Uhr angeboten. So könnten die Verbraucher energieintensive Tätigkeiten wie Wäschewaschen, Trocknen oder Staubsaugen in die günstige Sparstrom-Zeit verlagern.[23]



Abb. 4: Tageslastkurve eines 1-Personenhaushaltes
Abb. 4: Tageslastkurve eines 1-Personenhaushaltes

4 Fazit

Das Smart Metering Systeme noch keine breite Anwendung in der Öffentlichkeit finden, liegt vor allem an den hohen Kosten. Die Mehrkosten für die entsprechenden Systeme können nur bei größeren Haushalten über die Energieeinsparungen ausgeglichen werden. Für kleine Haushalte lohnt die Anschaffung aus monetären Gründen nicht. Neben den Kosten, die an den Stromanbieter entrichtet werden müssen, muss auch eine Möglichkeit der sicheren und schnellen Datenübertragung gewährleistet sein. Oftmals werden die Verbrauchsinformationen über DSL oder vergleichbare Datenübertragungswege versendet. Auch diese Übertragunstechniken kosten, falls diese noch nicht vorhanden sind, ein monatliches Endgeld von ca. 30€[24] und verbrauchen zusätzlich Strom. Zur Zeit überwiegen die Nachteile der neuen Technik. Neben den Kosten sind die Verbraucher vor allem um den Datenschutz besorgt, da sich mit Hilfe der Stromverbrauchsdaten relativ leicht Bewegungsprofile erstellen lassen. Die Entscheidung der Bundesregierung den deutschen Messstellenbetrieb bis 2014 auf Smart Metering umzustellen, bedeutet für die Energieversorgungsunternehmen eine große Herausforderung, da das Vertrauen und die Bereitschaft zum Einsatz von Smart Metering nun schnell erlangt werden muss.

5 Anhang

5.1 Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bedeutung
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
DSL Digital Subscriber Line
EMSA European Smart Metering Alliance
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
EVU Energieversorungsunternehmen

5.2 Abbildungsverzeichnis

Nr. Beschreibung Quelle
1 Ein Intelligenter Messzähler (Smart Meter) de.wikipedia.org: Intelligenter_zaehler-_Smart_meter.jpg
2 Energielastverteilung in deutschen Haushalten vom 01.10.2009 - 27.02.2009. de.wikipedia.org: Lastprofil_VDEW_H0_Winter.png
3 Breitbandanschlüsse in Deutschland je 100 Einwohner www.tecchannel.de: internet_zugaenge_40_prozent_aller_haushalte_ohne_breitband
4 Tageslastkurve eines 1-Personenhaushaltes de.wikipedia.org: Lastkurve.svg

5.3 Tabellenverzeichnis

Nr. Beschreibung
1 Modellrechnung nach aktuellen Bezugskonditionen der Firma Yello Strom

5.4 Fußnoten

  1. Pekka Koponen (ed.), Luis Diaz Saco, Nigel Orchard, Tomas Vorisek, John Parsons, Claudio Rochas, Adrei Z. Morch, Vitor Lopes, Mikael Togeby (2008): Definition von Smart Metering, Anwendungen und Identifikation der Vorteile Zusammenfassung S. 4, Abgerufen am 08.01.11
  2. Pekka Koponen (ed.), Luis Diaz Saco, Nigel Orchard, Tomas Vorisek, John Parsons, Claudio Rochas, Adrei Z. Morch, Vitor Lopes, Mikael Togeby (2008): Definition von Smart Metering, Anwendungen und Identifikation der Vorteile Zusammenfassung S. 4, Abgerufen am 08.01.11
  3. Gesetze Online: §21b Messeinrichtungen, Abgerufen am 08.11.2011.
  4. VDE-Analyse: Smart Energy 2020, Abgerufen 08.11.2011.
  5. EW Medien und Kongresse GmbH: Einladung zur 3. EW-Fachtagung Smart Metering 2010 in Deutschland am 23. und 24. Februar 2010 im Pullman Hotel in Köln, Abgerufen am 07.11.2011
  6. André Hackbarth, Reinhard Madlener, Juliet Reiss, Hartwig Steffenhagen (2008): Smart Metering bei Haushaltskunden – Stand der Entwicklungen in Deutschland, Abgerufen am 08.01.11
  7. Pekka Koponen (ed.), Luis Diaz Saco, Nigel Orchard, Tomas Vorisek, John Parsons, Claudio Rochas, Adrei Z. Morch, Vitor Lopes, Mikael Togeby (2008): Definition von Smart Metering, Anwendungen und Identifikation der Vorteile Zusammenfassung S. 4, Abgerufen am 08.01.11
  8. 8,0 8,1 Stiftung Warentest: Intelligente Stromzähler, Abgerufen 08.11.2011.
  9. 9,0 9,1 Yello Strom: Preisrechner: Manuelle Eingabe der Postleitzahl erforderlich! Preisauskunt für PLZ 41469, Abgerufen 08.11.2011.
  10. Dr. Moritz Karg (2010): Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein S. 6, Abgerufen am 08.01.2011
  11. Dr. Moritz Karg (2010): Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein S. 8, Abgerufen am 08.01.2011
  12. Dr. Moritz Karg (2010): Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein S. 9, Abgerufen am 08.01.2011
  13. Dr. Moritz Karg (2010): Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein S. 10, Abgerufen am 08.01.2011
  14. Dr. Moritz Karg (2010): Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein S. 14, Abgerufen am 08.01.2011
  15. Dr. Moritz Karg (2010): Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein S. 22, Abgerufen am 08.01.2011
  16. André Hackbarth, Reinhard Madlener, Juliet Reiss, Hartwig Steffenhagen (2008): Smart Metering bei Haushaltskunden – Stand der Entwicklungen in Deutschland, Abgerufen am 07.11.2011
  17. Dirk Fox (2010): Smart Meter S. 408, Abgerufen am 07.11.2011
  18. André Hackbarth, Reinhard Madlener, Juliet Reiss, Hartwig Steffenhagen (2008): Smart Metering bei Haushaltskunden – Stand der Entwicklungen in Deutschland, Abgerufen am 08.01.11
  19. Meike Dackweiler / Joerg Utecht: Smart Meter - Die intelligenten Stromzähler kommen, Abgerufen am 08.01.2011
  20. Meike Dackweiler / Joerg Utecht: Smart Meter - Die intelligenten Stromzähler kommen, Abgerufen am 08.01.2011
  21. EnBW Broschüre: Voller Durchblick für volle Kostenkontrolle! EnBW Intelligenter Stromzähler®, Abgerufen am 08.01.11
  22. André Hackbarth, Reinhard Madlener, Juliet Reiss, Hartwig Steffenhagen (2008): Smart Metering bei Haushaltskunden – Stand der Entwicklungen in Deutschland, Abgerufen am 08.01.11
  23. EnBW Broschüre: Voller Durchblick für volle Kostenkontrolle! EnBW Intelligenter Stromzähler®, Abgerufen am 08.01.11
  24. Deutsche Telekom AG: Tarif Call und Surf Basic, Abgerufen 08.11.2011.


5.5 Quellen

http://www.gesetze-im-internet.de

http://www.smart-metering-deutschland.de

http://www.eonerc.rwth-aachen.de

http://www.energieverbraucherportal.de

http://www.yellostrom.de

http://www.tecchannel.de

http://www.test.de

http://www.telekom.de

http://www.exzellenz.nrw.de

http://www.esma-home.eu/UserFiles/file/downloads/Final_reports/D3%20Summary_de.pdf

http://www.springerlink.com/content/qu0l72185j847n25/fulltext.pdf

http://www.enbw.com/content/de/_media/_pdf/evg_produkte/enbw_isz.pdf

https://www.datenschutzzentrum.de/smartmeter/20100218-karg-datenschutzrechtliche-anforderungen-smart-meter.pdf

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