Erfolgreiches Studium für Blinde und Sehbehinderte
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| Name des Autors / der Autoren: | Sandra Bergmann, Julia Liebchen |
| Titel der Arbeit: | "Erfolgreiches Studium für Blinde und Sehbehinderte" |
| Hochschule und Studienort: | FOM Berlin |
1 Einleitung
"Der Strukturwandel der hochindustrialisierten Länder von der Industrie- zur Informationsgesellschaft hat die Ressource "Information" zu einer wichtigen Einflussgröße werden lassen. Der Zugang zur Information wird mehr und mehr zu einer Grundvoraussetzung für die integrative Teilnahme an der Gesellschaft [...]."[4, S.1] Die Vernachlässigung des Zuganges zu Informationen kann soziale Ausgrenzungen hervorrufen. "Immer häufiger ist die Rede von einer globalen Informationsgesellschaft, in der jedermann zeit- und ortsunabhängig auf die gewünschten Informationen zugreifen kann."[4, S.1]
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 (1) besagt, dass "jeder das Recht hat auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach Artikel 3 (1) sind "alle Menschen vor dem Gesetz gleich" und nach Absatz (3) darf "niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Laut Artikel 5 (3), sind "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei". Das gesamte Schulwesen steht nach Artikel 7 (1) unter der Aufsicht des Staates. Folgerichtig ist das "Lernen, als konstituierendes Merkmal des Menschseins, eine Grundvoraussetzung für die berufliche und soziale Eingliederung in die Informationsgesellschaft."
Vielen Menschen, besonders Blinden und Sehbehinderten, bleibt jedoch der Zugriff auf wichtige Informationen versperrt aufgrund von technischen, organisatorischen oder finanziellen Barrieren.
1.1 Statistischer Überblick
In Deutschland leben rund 145.000 blinde und über 500.000 sehbehinderte Menschen. Von den 145.000 blinden Menschen sind 6% (rund 8.700) unter 18 Jahre, 7% (10.150) 18 bis unter 30 Jahre und 17% (rund 24.650) 30 bis 60 Jahre alt. Die restlichen 70% sind älter 60 Jahre. Demnach sind 34.800 blinde Menschen im erwerbsfähigen Alter. Nur rund 30% haben einen Arbeitsplatz.
Nach Hochrechnungen sind von den 500.000 sehbehinderten Menschen 10% (50.000 Menschen) zwischen 30 und 60 Jahren, jeweils etwa 2,5% (12.500 Menschen) 0 bis 18 Jahre und 19 bis 30 Jahre und rund 85% älter als 60 Jahre. Insgesamt sind 62.500 sehbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Die Gruppe der über 18- und unter 60-jährigen entspricht demnach einem Gesamtbevölkerungsanteil[1] von 0,21%[2].[2]
Weltweit gibt es rund 37 Millionen blinde und 124 Millionen sehbehinderte Menschen. Alle fünf Sekunden erblindet ein Mensch. 90% der blinden Menschen leben in den Entwicklungsländern.[3]
1.2 Themenrelevanz
Aktueller denn je, ergeben sich im Zeitalter des rasanten technologischen Fortschritts und des Überangebotes an Informationen viele ungeklärte Fragen bezüglich eines Studiums für behinderte Menschen. Was geschieht mit denen, die sich innovativer Informationstechnologie nicht frei bedienen können, da sie körperlichen Einschränkungen unterliegen? Gehören sie nicht zur Zielgruppe der Unternehmen, da sie nur einen Bruchteil der konsumfreudigen Gesellschaft darstellen und dadurch keinen eigenen Markt bilden können? Existieren Regularien, die sich derer annehmen und Gesetze erlassen, um eine Teilnahme für den normalen Informationszugang zu ermöglichen oder werden sie von Wirtschaft und Staat ausgegrenzt? Ist es nicht die Aufgabe der computerisierten Welt, sinnvolle Techniken zu entwickeln, um zukunftsweisende Schnittstellen zu bilden und Barrieren abzubauen?
All diese Fragen können in der vorliegenden Fallstudie nicht beantwortet werden. Sie dienen jedem interessierten Leser dazu, einen Anreiz zu geben, sich grundsätzlich Gedanken über integrative Möglichkeiten im IT-Sektor machen zu können. Diese Fallstudie beschränkt sich daher auf ein Thema des Bildungsbereiches und untersucht die von Hochschulen gegebenen und notwendigen Chancen des Absolvierens eines Studiums trotz Blindheit oder Sehbehinderung mit Hilfe von Informationstechnologie. Die Relevanz des Themas beruht auf dem bisher nur sehr geringen prozentualen Anteil von blinden und sehbehinderten Studierenden an deutschen Hochschulen und Universitäten.
1.3 Zielsetzung
Diese Fallstudie wird im Rahmen eines Studiums zum Thema "Erfolgreiches Studium trotz Sehbehinderung und Blindheit" ausgearbeitet. Betrachtet werden dabei die sozialen, organisatorischen und technologischen Aspekte. Es wird der Ist-Zustand analysiert, Gesetze und Regelungen beschrieben, sowie Problemanalysen detailliert betrachtet.
Als Ergebnis der Fallstudie wird anhand der Ermittlung von Problemlösungen eine Checkliste erarbeitet. Diese soll deutschlandweit den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden und online abgerufen werden können. Die Checkliste wird sich dabei in drei Bereiche (Soziales Engagement, Organisation und Technologien) gliedern.
2 Sozialinformatik und menschenzentrierte IT-Systeme
Der grundsätzliche Ansatz der Informatik ist ein wissenschaftlicher, der die reine systematische Erfassung, Speicherung, Übertragung, Darstellung und Verarbeitung von Informationen mit Hilfe von digitalen Rechnern ohne Nebenaspekte betrachtet. Die Nebenaspekte finden sich hingegen in diversen Spezialisierungsformen der Informatik wieder.
2.1 Definition
In der Sozialinformatik liegt der Fokus auf der Berücksichtigung und der Integration sozialer Aspekte im Hinblick auf gesellschaftlich benachteiligte Menschen, die IuK-Technologien[3] nicht oder nur eingeschränkt konsumieren können. Da beispielsweise dem Internet inzwischen die Bedeutung eines zentralen Instruments des Alltags zukommt, spricht man im Fall sozial benachteiligter Menschen von digitaler Armut. Die Sozialinformatik soll daher eine Brücke zu verbessertem Zugang der heute gängigen Medien schlagen und findet als relativ neuer Studiengang im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, in den neuen Medien, der Medienpädagogik und Erziehungswissenschaft Anwendung.
Der Forschungsansatz, der den Menschen in den Mittelpunkt eines IT-Systems stellt und einen intuitiveren und effizienten Mensch-Maschine-Dialog ermöglicht, nennt man menschenzentrierte IT-Systeme. Bei Einsatz dieser Betrachtungsstrategie werden psychologische und motorische Fähigkeiten sowie Einschränkungen des Menschen berücksichtigt. Daraus resultierende Forschungsergebnisse erlauben somit eine weitere Analyse des IT-Systems und die Verbesserung und Anpassung der Systemeigenschaften.
2.2 Informationstechnik für Menschen mit Behinderung
Diesen beiden Aspekten bedient sich die vorliegende Fallstudie bei der Herausarbeitung geeigneter Hilfsmittel. Sie stellt den Menschen mit körperlichen Einschränkungen und den daraus resultierenden gesellschaftlichen Nachteilen in den Mittelpunkt der Betrachtung und erforscht den gezielten Einsatz von Informationstechnologie zur Alltagsbewältigung und Überwindung von Alltags-Barrieren.
Unerlässlich bei Überlegungen zum Thema Informationstechnik für Menschen mit Behinderung ist die Unterscheidung der verschiedenen Behinderungsformen und die Betrachtung und Zuordnung der jeweiligen Informationstechnik, da die Anforderungen an eine IuK-Lösung[3] je nach Behinderungsform sehr stark variieren.
Beispielsweise benötigen taubstumme Menschen im Bereich der Mobilfunktechnologie ein Software-Modul, das die Übersetzung von Sprache in Text beherrscht, wohingegen sich blinde Menschen den Text einer ein- oder ausgehenden SMS in Sprache übersetzen lassen müssen. Außerdem muss im Produktdesign die Beschaffenheit der Tastatur berücksichtigt werden, damit blinde Menschen die Funktionstasten erfühlen können. Ausstattungsmerkmale wie GPS[4] können helfen, um die eigene Position zu ermitteln und an einen Zielort navigiert werden zu können. Geistig behinderte Menschen hingegen benötigen vielleicht eher eine stark vereinfachte Form eines Mobilfunkgerätes. Ein Software-Modul sollte das Bereitstellen von zwei Benutzermodi ermöglichen, damit administrative Einstellungen wie das Festlegen von bestimmten Telefonnummern vorgenommen werden können und dem geistig behinderten Menschen nur zur Verwendung freigeschaltet werden.
3 Sehbehinderung und Blindheit
Im Allgemeinen versteht man unter Blindheit eine fehlende oder sehr stark eingeschränkte Fähigkeit des Sehvermögens. Um eine Sehbehinderung oder Blindheit definieren zu können, bedarf es einer kurzen Erklärung des Begriffs 'Sehrest': Der sogenannte Sehrest wird in Prozent ausgewiesen und definiert die nach deutschem Recht geltenden Sehbehinderungsformen. Dabei kann beispielsweise ein ausgewiesener Sehrest von weniger als 10% entweder bedeuten, dass ein Gegenstand erst aus 10 m Entfernung erkannt werden kann, wohingegen ein Mensch mit normaler Sehkraft diesen bereits aus 100 m Entfernung erkennt, oder dass ein Mensch nur 10% des normalen Gesichtsfeldes erkennt (Tunnelblick).
3.1 Definition
Eine Sehbehinderung bei einem Menschen liegt vor, wenn sich die Sehkraft auf dem besser sehenden Auge mit oder ohne Sehhilfe nicht mehr als 30% von dem, was ein normaler Mensch sehen kann, unterscheidet. Man spricht dabei von einem Sehrest kleiner 30%. Bei einer hochgradigen Sehbehinderung besitzt der Mensch hingegen nur noch einen Sehrest von weniger als 5% auf dem besser sehenden Auge.
Wenn das besser sehende Auge jedoch nicht mehr als 2% der Normsehschärfe besitzt, gilt der Mensch als blind. In diesem Fall ist nur noch eine Hell-/Dunkelwahrnehmung möglich.
3.2 Formen der Behinderung
Bei einer angeborenen Blindheit lernt der Mensch vom Kindesalter an, seinen Alltag im Rahmen seiner Möglichkeiten zu bewältigen. Das frühe Erlernen der Brailleschrift[5] im Schulkind-Alter, der Umgang mit taktilen Medien im Allgemeinen und der Einsatz eines Blindenstocks fördern sowohl den Zugang zu Informationen als auch die territoriale Mobilität. Erblindet der Mensch jedoch inmitten seines Lebenslaufes, so ist er gezwungen, seinen kompletten Alltag zu restrukturieren. Die Unterstützung von Menschen seines Umfeldes ist dabei von besonders hoher Bedeutung.
In beiden Fällen jedoch unterliegt der Mensch vielen alltäglichen Einschränkungen und ist lebenslang von Hilfsmitteln, anderen Personen und einer gewissen Akzeptanz des Umfeldes abhängig.
3.3 Probleme durch die Behinderung
Aufgrund des fehlenden oder begrenzten Sehvermögens sind die Blinden und Sehbehinderten auf die verbleibenden Sinne, zumeist Tast- und Hörsinn, den taktilen und auditiven Sinn, verstärkt angewiesen. Durch die eingeschränkt schlechte Orientierung in unbekannter Umgebung ist der auditive Sinn unabdingbar wichtig für das Zurechtfinden und die Erfassung räumlicher Informationen. Durch Einschränkungen in der Mobilität, benötigen sie Zeit, sich an neue Umgebungen gewöhnen zu können. Man spricht hierbei auch vom Fernsinn. Als Nahsinn dagegen ist der taktile Sinn zu betrachten, da er sich auf das Ertasten von Objekten in näherer Umgebung des Menschen bezieht. Problematisch werden kann es, wenn Gefahren der räumlichen oder näheren Umgebung nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können. Viele Berufe sind daher schon von vornherein für Blinde nicht zugänglich. Daraus ergeben sich oftmals psychosoziale Probleme und Stresssituationen, die auch durch fehlende Akzeptanz und Abhängigkeit von anderen Menschen bedingt sein können.
"Systemtheoretisch betrachtet ist der Mensch ein Informationssystem, welches Daten aufnehmen (=Input), in Informationen umwandeln (=Verarbeitung) und anschließend an seine Umwelt weitergeben (=Output) kann. Voraussetzung für den Informationsaustausch zwischen Sender und Empfänger ist ein Kanal (der sich - den fünf Sinnen entsprechend - aus fünf Subkanälen konstituiert, deren synergetische Leistung höher als die Summe der Einzelkapazitäten ist). Handelt es sich bei der Empfängerinstanz um einen Blinden oder Sehbehinderten, wird die funktionale Gesamtleistung dieses Kanals durch den Ausfall des visuellen Subkanals herabgesetzt. Bedenkt man, dass etwa 80% aller Informationen den Empfänger über den Sehsinn erreichen, ist diese Beeinträchtigung erheblich. Damit ein Wissenstransfer stattfinden kann, muss die Diffusion der Information über die verbliebenen Subkanäle (in erster Linie über den auditiven und taktilen Subkanal) erfolgen."[4, S.20]
3.4 Grundlegende Hilfsmittel
Der Langstock (Blindenstock) dient blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen als Orientierungshilfe. In speziellen Trainings kann der Umgang damit erlernt werden. Ein Blindenhund bietet neben dem sozialen Aspekt ebenfalls eine Hilfestellung bei der Fortbewegung.
Mit Hilfe der Blindenschrift (Braille-Schrift: 1825 von Louis Braille entworfen) können Texte erfasst werden. Dabei sind Buchstaben, Zahlen und Satzzeichen in Kombinationen von Punkten in einem bestimmten Schema angeordnet und können durch ihre in Papier und Karton eingestanzten Erhebungen ertastet werden. Um das Umfeld auf die fehlende Sehkraft aufmerksam zu machen, kann ein Drei-Punkte-Anstecker oder eine -Armbinde getragen werden.
4 Gesetzliche Bestimmungen
Laut den gesetzlichen Bestimmungen ist ein barrierefreies Studium garantiert. Da es bundesweit betrachtet nur wenige Hochschulen gibt, die auf die speziellen Anforderungen sehbehinderter und blinder Menschen eingehen und strukturierte Angebote zur Verfügung stellen, bleibt den blinden und sehbehinderten Studierenden nur die Möglichkeit, aus einer eingeschränkten Angebotspalette heraus einen Studiengang zu wählen und sich somit für einen beruflichen Weg in einigen Fällen unabhängig persönlicher Präferenzen zu entscheiden. Ausnahmen bilden mit vereinzelten Studiengängen die Universität Karlsruhe, die Technische Universität in Dresden, die Fernuniversität Hagen und spezielle Angebote der Universität Gießen. Da es keine verbindlichen staatlichen Regelungen gibt, sind behinderte Studierende einer doppelten Belastung ausgesetzt. Mit Hilfe der Sozialträger oder Studentenwerke können Assistenzleistungen und Eingliederungshilfen in Anspruch genommen werden. Die Assistenzleistung kann von einem Kommilitonen übernommen werden, der im besten Fall den gleichen Studiengang belegt, einem Zivildienstleistenden oder einem anderen durch die Hochschule gestellten oder extern gestellten Assistenten erfolgen. Diese helfen den Studierenden bei der täglichen Bewältigung von Mobilitätsbarrieren. Beispielsweise begleiten sie die blinden oder sehbehinderten Studierenden zu den Vorlesungen, suchen ihnen Plätze oder lesen ihnen Tafelbilder vor, die sie gegebenenfalls mitschreiben. Für die Dauer des Studiums können sich die Studierenden auch Braillezeilen zur Verfügung stellen lassen. Zusätzlich ist es ein großer Vorteil, wenn es die Möglichkeit an den Hochschulen gibt, Texte in Blindenschrift umzuwandeln oder elektronisch zu speichern, um sie in synthetischer Sprache bei Bedarf auszugeben.
4.1 Regelungen des Bundes und der EU
Um ein Studium erfolgreich absolvieren zu können, müssen bestimmte Rahmenbedingungen der Hochschulen eingehalten werden, um auf die Bedürfnisse der Blinden und Sehbehinderten eingehen zu können. Die rechtliche Stellung von Menschen mit Behinderungen ist weitläufig in verschiedenen Gesetzestexten verankert. Für Studierende mit Behinderungen gibt es speziell ausgeführte Texte, die sich aus dem Grundgesetz ergeben. Als Basis steht die Verfassung, das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland, die nach Artikel 20 (1) "ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" ist, im Vordergrund. "Das in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes festgelegte Benachteiligungsverbot besitzt daher für die Integration Behinderter in die Schul- und Hochschulausbildung besondere Gültigkeit."[4, S. 146]
Detaillierter geht das Hochschulrahmengesetz im § 2 Absatz 5 Satz 1 auf die gesetzlichen Grundlagen ein. "Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit; sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von behinderten Studierenden."[13] Ebenfalls tragen sie, wie in §2 (4) S 2 HRG festgeschrieben, die Verantwortung dafür, dass die Geschädigten die Angebote der Hochschulen möglichst frei von Assistenzleistungen in Anspruch nehmen können.
Die Teilnahme am öffentlichen Leben und das Vermeiden von Barrieren haben gesetzlich nur optionalen Charakter. Es sind Richtlinien und Empfehlungen, die ausgesprochen werden, bei Nichteinhaltung jedoch nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Hochschulen und Universitäten sind stark voneinander abweichend und geeignete Rahmenbedingungen durchaus nicht selbstverständlich. Studierende mit Beeinträchtigungen bleibt somit häufig nur der Appell zur Berücksichtigung der Anforderungen.
"In den Hochschulgesetzen der Länder ist in der Regel die selbstbestimmte Teilhabemöglichkeit von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit an der Hochschulausbildung als Aufgabe der Hochschulen definiert. Außerdem sind hier oder in ergänzenden Gesetzen die Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und die Nachteilsausgleiche im Zusammenhang mit so genannten Langzeitstudiengebühren geregelt. Eine Zusammenstellung der relevanten Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf den Internetseiten der Informations- und Beratungsstelle." [14, S. 267] Bezüglich des Wohnortes der Autorinnen dieser Fallstudie wird hier, im Speziellen, das Beispiel des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) betrachtet. Dabei hält jedes Bundesland an seinen eigenen Bestimmungen und Richtlinien fest. Das BerlHG bestimmt in § 4 Abs. 7:
"Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten und Studentinnen und treffen in allen Bereichen die erforderlichen Maßnahmen zur Integration der behinderten Studenten und Studentinnen. Für die Durchführung des Studiums und der Prüfung sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die unter Wahrung der Gleichwertigkeit einen Nachteilsausgleich gewährleisten." Der § 9 Absatz 2 regelt unter "Rechte und Pflichten der Studenten und Studentinnen" die Sicherstellung der Integrationshilfe. "Jedem Studenten und jeder Studentin mit Behinderung soll die erforderliche Hilfe zur Integration nach § 4 Abs. 6 zur Verfügung gestellt werden." § 44 Absatz 1 enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot: "Die Mitglieder der Hochschule sind verpflichtet [...] sich so zu verhalten, dass niemand wegen [...] einer Behinderung oder seines Alters benachteiligt wird."
Zur Regelung der Prüfungsmodalitäten besagt § 16 Satz 4 HRG: "Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen." Weiterhin sind im § 31 Absatz 3 Möglichkeiten festgeschrieben, "bei Nachweis körperlicher Beeinträchtigungen und Behinderungen ganz oder teilweise Prüfungsleistungen in der vorgesehenen Form durch gleichwertige Prüfungsleistungen in anderer Form zu ersetzen".
"Um die behinderungsbedingten Einschränkungen und Mehraufwendungen anzugleichen, wurden so genannte Nachteilsausgleiche geschaffen, die je nach landesrechtlichen Bestimmungen stark divergieren. So existieren in wenigen Bundesländern spezielle Gesetzesregelungen", während für das restliche Bundesgebiet "der universitäre Nachteilsausgleich nur generisch über das Benachteiligungsverbot (Art. 3, Abs. 3, GG), § 126 Sozialgesetzbuch IX sowie die Absätze 4 und 3 des § 2 des Hochschulrahmengesetzes geregelt" wird. [4, S. 151]
Die weiterführenden, detailliert beschriebenen Rechte der behinderten Studierender ergeben sich aus folgenden Gesetzestexten:
BGG - Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
BITV - Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
SGB IX - Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.12.2008 I 2959
SGB V - Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 17.3.2009 I 534
SGB XII - Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch - Sozialhilfe - Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2008 I 2955
Der erhebliche persönliche Mehraufwand der einzelnen Studierenden könnte reduziert werden, würde es grundlegende Verbesserungen in Rahmenbedingungen und Organisationen der Hochschulen geben. Durch den Ausgleich der momentanen Defizite in den Strukturen der Hochschulordnungen, könnten wesentlich mehr sehbehinderte und blinde Menschen die Möglichkeit eines Studiums in Erwägung ziehen. Das Anliegen der Studierenden nach Gleichberechtigung in den Rahmenbedingungen und Chancengleichheit, ohne Diskriminierung, sollte zukünftig stärker berücksichtigt werden.
Weiterhin gibt es bundesweit Empfehlungen, die zur Eingliederung der Behinderten in die Hochschulen ausgesprochen werden. Die aktuelle Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz, HRK, "Eine Hochschule für Alle", der sechsten Mitgliederversammlung vom 21.04.2009 zum Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, befasst sich weitläufig mit dem Thema und stellt die Stimme der Hochschulen dar.
4.2 Staatliche Förderungen
Ein Studium zu absolvieren heißt auch, sich mit vielen verschiedenen Kostenträgern auseinanderzusetzen. Zusätzliche Gebühren fallen an, welche mit Studentenwerken, Sozialhilfeträgern, Krankenkassen und anderen staatlichen Einrichtungen zu klären sind. Als behinderter Studierender hat man neben den üblichen Ausgaben für Studiengebühren, der Wohnungsmiete, Selbstversorgung mit Essen und der Freizeit auch Mehrausgaben für Betreuer, Assistenten oder spezielle Hilfsmittel zu tragen. Staatlich gefördert werden kann ein Studium durch das System des Blindengeldrechts, insbesondere nach dem SGB II und SGB XII und den Landesblindengeldgesetzen, der ergänzende Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und ihre Auswirkungen auf das Blindengeld. Viele Studierende sind auf finanzielle Unterstützung und Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) angewiesen. Die Finanzen werden wie bei den sehenden Studierenden auch über das BaföG, eine staatliche Finanzierungshilfe, geregelt. Wobei Studierende mit Behinderung auch über die Regelzeit hinaus Leistungen zugesprochen werden. "Auch das Wohngeld ist, wie das BAföG, eine staatliche Förderung im Sinne eines Mietzuschusses. Es wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert und muss in der Regel nicht zurückerstattet werden. Im Grunde ist jeder Bürger berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Für Studierende gestaltet sich dies allerdings etwas komplizierter, da diese in der Erstausbildung unterhaltungsberechtigt sind."[6] Weiterhin gibt es eine Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. i. V. m. § 97 SGB XII die Leistungen in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel der Wohnsituation oder allgemeinen Integration, gestattet.
"Seit dem 1. Januar 2008 ist der Rechtsanspruch zur neuen Leistungsform des persönlichen Budgets in Deutschland gültig. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der Antragsteller in vollem Umfang entsprochen wird und dass bei Vorliegen der rechtlichen Grundlagen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung eines persönlichen Budgets zu gewähren sind. Mit dem persönlichen Budget können behinderte Menschen ihren Bedarf an Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen. Nach § 17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist Ziel des persönlichen Budgets (in Tests mit einer Höhe von 200-800 Euro im Monat berechnet), behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. [Unter (07/2009) http://www.forsea.de/ kann "Das Persönliche Budget" – Handbuch für Leistungsberechtigte von E. Bartz bestellt werden.] " [6]
Um die Kosten der Studiengebühren senken zu können, ist es möglich einen Antrag zu stellen, der Studierende mit einer erheblich studienerschwerenden Behinderung von der Studiengebührenpflicht befreit. "Nachgewiesen werden kann eine Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuchs mit einem Schwerbehindertenausweis oder einem Bescheid eines Versorgungsamtes, so dass ein Grad der Behinderung (von 30-100) festgestellt ist."[6]
Letztendlich ist es auch möglich, durch Stiftungen und Stipendien das Studium zu finanzieren. Mit einem guten bis sehr guten Notendurchschnitt stehen die Chancen gut gefördert zu werden, ohne Rückzahlung von Bafög oder ähnlichen Finanzierungsmitteln.
5 Hilfsorganisationen und Fördervereine
Auszug von Verbänden und Organisationen für den Studienbereich:
BEH (Bundesfachverband Elektronische Hilfsmittel für Behinderte e.V.)
Berufsverband der Rehabilitationslehrer (Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V.)
BFS-e.V. (Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V.)
Blinden Portal (Adressen und Informationen der Themengebiete Sehbehinderung und Blindheit)
blista (Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.)
BLIZ (Zentrum für Blinde und sehbehinderte Studierende)
BOD (Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands e.V.)
DSW (Deutsches Studentenwerk)
BOD (Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands e.V.)
DVBS (Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf)
ISCB (Interessengemeinschaft sehgeschädigter Computerbenutzer, Selbsthilfeverein für den Informationsaustausch zur Nutzung technischer Blindenhilfsmittel)
Mbz Karlsruhe (Medienberatungszentrum für elektronische Hilfsmittel für Sehbehinderte des Landes Baden-Württemberg)
Seh-Netz (Infoportal für die Unterstützung zur Suche nach Informationen zu Blindheit und Sehbehinderung)
VBS (Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V. – Bundesvorstand)
VzFB (Verein zur Förderung der Blindenbildung mit Onlinemedien- und Büchershop)
Weiterführende, nicht studienspezifische Vereine, Selbsthilfegruppen, Hilfsorganisationen und Fachverbände sind hier nicht weiter aufgelistet.
6 Studium trotz Barrieren
Trotz Behinderung ein Studium zu beginnen, ist eine enorme Herausforderung für die Betroffenen, denn sie sind sowohl auf der Ebene des alltäglichen Organisationsablaufs, als auch auf sozialer und technischer Ebene vielen Barrieren ausgesetzt.
Im sozialen Bereich sind die Studierenden auf die Unterstützung von Interessengemeinschaften, Fördervereinen und Selbsthilfegruppen angewiesen, ebenso wie auf Hilfestellungen der jeweiligen Kommilitonen, Professoren und Dozenten. Daher sollten Professoren und Dozenten ein gewisses Maß an sozialpädagogischer Kompetenz vorweisen und im Umgang mit Behinderten geschult sein.
Aus technischer Sicht muss dem Studierenden die Ausstattung mit behindertengerechten Arbeits- und Hilfsmitteln ermöglicht werden, sowie der Zugang zu Informationen und Studienmaterialien ohne Benachteiligung geschaffen werden.
Der organisatorische Rahmen umfasst die Studienberatung und -unterstützung von Beginn an und den Ausgleich der Benachteiligung bei Prüfungsmodalitäten.
Checklisten-Einträge 01. Problem: Unterstützung durch Dozenten, Professoren und Kommilitonen 02. Problem: Behindertengerechte Arbeits- und Hilfsmittel 03. Problem: Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren
6.1 Ist-Analyse
Laut eines Berichtes der FAZ JOB.NET vom 13. April 2008, gibt es ca. 8.000 sehgeschädigte Studierende unter zwei Millionen insgesamt in Deutschland Studierenden. Der prozentuale Anteil der sehgeschädigten Studierenden in Deutschland beträgt folglich 2,5%, aufgeteilt in 2.100 starke und 5.800 mittlere Sehgeschädigte. Durch gesetzliche Regelungen [Vgl. Kapitel 4] ist ihnen ein barrierefreies Studium durch Assistenzleistungen und Hilfestellungen garantiert, um die gleichen Chancen wie alle anderen Studierenden zu erhalten.
Um eine Ist-Analyse anstellen und demnach den aktuellen Zustand ermitteln zu können, bedarf es einer umfangreichen Datenerhebung und der gezielten Auswahl der Ansprechpartner. Bezogen auf die aktuelle Fallstudie sind drei verschiedene Quellen von Relevanz: Die Hochschulen, die Betroffenen selbst und entsprechende Interessenverbände.
Da dem Internet nur wenig hilfreiche Daten entnommen werden konnten, wurden zwei Online-Umfragen erstellt, die sich einerseits an Hochschulen und andererseits an Interessenverbände, -vereinigungen und -institute richtete.
Die Auswahl der Hochschulen, die angeschrieben wurden, erfolgte nach Bundesland und nach der Größe und dem Umfang der Ballungsgebiete, so dass alle Bundesländer berücksichtigt werden konnten. Insgesamt wurden 47 Hochschulen angeschrieben. Die Auswahl der Organisationen hingegen richtete sich nach den jeweiligen Aufgabengebieten und Interessenbereichen. Insgesamt konnten 24 verschiedene Organisationen angeschrieben werden. Die beiden Fragebögen wurden über die Online-Plattform ‚Umfrage Online[6]‘ bereitgestellt. Der Zugang konnte daher mittels Browser und aktiviertem JavaScript erfolgen. Das Anschreiben, das per E-Mail erfolgte, enthielt kurze Angaben zu den Autoren, sowie der Beschreibung des Anliegens, den Link zur Online-Umfrage und die Angabe über den jeweiligen Umfang der beiden Fragebögen und der Deadline.
Die Resonanz belief sich dabei auf 6,38% der Hochschulen und 58,33% der Organisationen und war somit teilweise enorm gering. Ein Indiz dafür, dass durchaus Handlungsbedarf besteht, Chancengleichheit für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte zu erreichen und eine gewisse Sensibilisierung für das Thema, das die Grundlage für eine gute Berufsaussicht bildet, zu schaffen. In den beiden folgenden Kapiteln werden ein paar interessante Antworten der Fragebögen vorgestellt.
6.1.1 Umfrageergebnis der Organisationen
Das Interesse an einem Studium konnte durch die Organisationen, die an der Umfrage teilgenommen haben, damit beantwortet werden, dass ca. 70% ein Studium nach ihrem schulischen Abschluss in Erwägung ziehen.
Die für die Betroffenen relevanten Themen sind: Wahl des Studiengangs und entsprechende berufliche Aussichten, Unterstützungen während des Studiums (z.B. Gibt es Ansprechpartner und welche Personen sind die richtigen Ansprechpartner vor Ort? Wie verhält es sich mit der Mobilität auf dem Gelände und in den Gebäuden?), Regelungen (z.B. Existieren verlängerte Prüfungszeiten?) und Kostenvergünstigungen. In vielen Fällen gehen die Interessenten sogar davon aus, dass ein Studium mit degenerativer Sehbehinderung kaum möglich sei. Zudem bestehen viele Zweifel und Ängste in Bezug auf Belastung und Zeitdruck, Isolation, Abhängigkeit und eine mangelhafte Integration in den Alltag (z.B. Kann das Tafelbild oder die PowerPoint-Präsentation überhaupt gelesen werden? Was passiert, wenn Grafiken nicht erkannt werden können? Kann problemlos auf benötigte Materialien zugegriffen werden? Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung? Nehmen die Dozenten/Professoren Rücksicht auf die Behinderung? Mit welchem Belastungsgrad ist zu rechnen? Können die Semester überhaupt in der vorgegebenen Zeit abgeschlossen werden?).
Einige Interessenverbände bieten persönliche Beratungstermine, behinderungsspezifische Unterstützung durch Ambulanzlehrer oder Gruppentreffen an, in denen Erfahrungen ausgetauscht werden können und auf Probleme, Zweifel und Ängste eingegangen wird. Andere Organisationen und Schulen bereiten die Schüler gezielt auf den Übergang zum Studium vor, indem beispielsweise Praktika an Hochschulen absolviert werden können. Zudem ist das Interesse an Computer- und Internetkursen, die auch von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden, sehr groß. Das Internet stößt dabei auf einen sehr hohen Akzeptanzgrad und gewährt einen unkomplizierten Zugriff auf Informationen.
Alle Organisationen beantworteten die Frage, ob sie sich eine Zusammenarbeit mit einer Hochschule wünschen mit Ja, von denen 70% bereits mit Hochschulen zusammenarbeiten. Die Effekte, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben sind: Bessere Ausbildung, individuelle Beratung, Erfahrungsaustausch mit Absolventen, Informationen über Studiengänge und Wissensaustausch, der eine allgemeine Themen-Sensibilisierung aller Teilnehmer bewirkt.
6.1.2 Umfrageergebnis der Hochschulen
Die Frage nach Interesse an der in dieser Fallstudie erarbeiteten Checkliste, beantworteten alle teilnehmenden Hochschulen mit Ja.
Pro sehbehinderten Studierenden ergibt sich pro Semester ein Mehraufwand für administrative Tätigkeiten von ein bis drei Stunden. Ein Aufwand, der verträglich erscheint.
Die Bereitstellung von Sonder-Materialien wird individuell durch eine persönliche Assistenz des Studentenwerkes geregelt. Mittels vorhandenen Braillezeilen können notwendige Informationen abgerufen werden.
Sofern eine Universitätsbibliothek zur Verfügung steht, werden vergrößerte Kopien für sehbehinderte Studierende kostenlos angefertigt, wird benötigte Literatur beschafft und die verlängerte Ausleihe für drei Monate bereitgestellt.
Die Orientierung auf dem Campus-Gelände erfolgt individuell durch eine Studienassistenz. Mobilitätstrainings werden nur teilweise unterstützend angeboten.
Die Frage nach Interesse an technologischen Neuerungen, die es den Studierenden ermöglichen, sich besser auf dem Gelände zu orientieren, beantworteten alle Hochschulen mit Ja.
6.2 Motivationsanalyse
Nach kindesgerechten Förderprogrammen und schulischer Laufbahn in jungen Jahren, in der die meisten organisatorischen Probleme ohne Eingreifen des Betroffenen selbst geregelt werden, stellt ein Studium, an einer Hochschule, einen ersten großen Schritt in die Selbstständigkeit dar. Vordergründig ist die Unabhängigkeit zu betrachten, denn studieren heißt oftmals, für eine gewisse Zeit, Abschied von der bekannten Umgebung zu nehmen und Eigenverantwortung zu zeigen. Darin möchten auch die blinden und sehbehinderten Studenten in nichts nachstehen. Doch nur wenige Motivierte wagen bisher den Schritt in ein Studium. Die wenigen Interessenten präferieren eher auf Literatur basierende theoretische Fächer im Bereich der Sozialwissenschaften. Eher technisch oder mathematisch Versierte, stehen oftmals noch vor einem Entscheidungsproblem, da in diesen Wissenschaften die Informationstechnologie für Barrierefreiheit noch in der alltäglichen Realisierung zurücksteht bzw. der technologische Einzug dahingehend noch viel Potential gebietet.
Die soziale Integration ist durchaus noch nicht in dem Rahmen gegeben wie es wünschenswert wäre. Sehgeschädigte Studierende benötigen Organisationstalent und Durchhaltevermögen. Sie müssen mehr Energie aufbringen als ihre Kollegen, um notfalls auch als isolierte Einzelkämpfer den Unialltag zu überstehen. Die Isolation geschieht häufig unbewusst, aus der Angst der blinden und sehbehinderten Studierenden heraus, angestarrt und nicht verstanden zu werden, weil sie anders sind und öfter auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Doch gerade angehende Studierende sollten ein angemessenes Sozialverhalten vorweisen. Um sich für die Hochschule einzuschreiben bedarf es viel Selbstbewusstsein und Mut.
6.3 Generelle Fragestellung zum Studiengang
Für die weitere Zukunft im Berufsleben ist es wichtig, die eigenen Chancen zu erkennen und sich eine gute Bildungsgrundlage zu schaffen. Die eigenen Interessen und Fähigkeiten, sowie die Möglichkeiten müssen sorgsam durchdacht sein. Durch die stetige Veränderung des Arbeitsmarktes und der damit verbundenen wachsenden Vielfalt der Studiengänge, wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, den richtigen Studiengang zu finden. Es ist wichtig, sich umfassend beraten zu lassen, um genau die Hochschule zu finden, die ortsbezogen, fachlich und menschlich zum jeweiligen Interessenten passt. Um in der Auswahl sicher zu gehen, ist es in der Findungsphase durchaus sinnvoll, sich mit den Gegebenheiten und Bedingungen vor Ort vertraut zu machen und wichtige Details mit den jeweiligen Verantwortungsbereichen zu klären.
Vor Beginn eines Studiums sollten demnach genügend Informationen zum gewünschten Studiengang eingeholt werden, denn es gibt durchaus Aufgabengebiete, die aufgrund fehlender oder stark beeinträchtigter Sehkraft, nur schwer oder gar nicht ausgeführt werden können. In erster Linie betrifft dies visuell orientierte Studiengänge.
Desweiteren setzt die Wahl eines Studiengangs auch eine genaue Betrachtung der Zulassungsbedingungen voraus. In einigen Studiengängen sind bspw. bereits absolvierte und spezifische Praktika notwendig oder besondere Leistungen in bestimmten Fachgebieten notwendig.
Weiterhin ergibt sich die Frage, ob eine Fernuniversität als Alternative zum Präsenzstudium in die engere Auswahl kommen könnte. In Deutschland ist die Fernuniversität Hagen die einzige staatliche Hochschule mit Ergänzungs- und Aufbaustudiengängen, die auch spezialisiert ist auf blinde und sehbehinderte Menschen. Bedenklich ist, bei dieser Art des Studiums, die mangelnde Kommunikation mit den Kommilitonen sowie die Erfordernis der hohen Selbstdisziplin.
Checklisten-Einträge 04. Problem: Begrenzte Auswahl an Studiengängen (Zugang zu grafischen Studienmaterialien) 05. Problem: Persönliche Ausgrenzung 06. Problem: Abhängigkeit von anderen Menschen
6.4 Problemanalyse
Eine problematische Studienbeeinträchtigung liegt vor, wenn Studierende, die aufgrund einer vorhandenen gesundheitlichen Schädigung, in ihrer Sehfähigkeit und der Ausübung ihres Studiums eingeschränkt sind. Gerade körperlich beeinträchtigte Personen müssen sich den Weg zum Studium aufgrund des notwendigen Nachteilsausgleich durch Behördengänge, Kontaktaufnahmen zu Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit, Antragstellungen diverser Art, ärztlichen Gutachten und Kostenübernahmebelegen bahnen und daher einen nicht unerheblichen zeitlichen Vorlauf für die Verwaltungsangelegenheiten im eigenen Interesse einplanen.
Von Studierenden wird im Allgemeinen ein hohes Maß an Flexibilität, Eigeninitiative und Eigenrecherche, sowie Eigenverantwortung abverlangt. Der Mehraufwand eines behinderten Studierenden ist hierbei jedoch sogar um einiges höher.
Bei den Studieninteressierten ergeben sich bereits vor der Wahl eines Studiengangs viele offene Fragen (Vgl. Kapitel 6.1). So ist der Zugriff auf die Inhalte der Studiengänge ebenso mit Unklarheiten behaftet wie die Fragestellungen, ob die Inhalte denn auch in dem vorgegeben zeitlichen Rahmen verarbeitet werden können, verschiedene Tätigkeiten überhaupt ausgeführt werden können und die Hochschule Unterstützungsleistungen anbietet und die Dozenten und Professoren Rücksicht nehmen können. Die Angst vor Ausgrenzung durch die mangelnde Möglichkeit, in den Studienalltag integriert werden zu können, ist sehr groß.
Überlegungen hinsichtlich der Inanspruchnahme einer persönlichen Assistenz oder Betreuungsperson zur Alltagsbewältigung oder zur Unterstützung im Universitätsalltag sollte der Studieninteressierte ebenfalls anstellen und sich über die Möglichkeiten bei den entsprechenden Behörden oder Trägern informieren.
Die Analyse der Studierumgebung bedingt die Betrachtung verschiedener Alltagsaspekte und -situationen insbesondere in Hinblick auf blinde und sehbehinderte Studierende, um Problematiken zuordnen und Lösungen in organisatorischer und informationstechnologischer Sicht anbieten zu können.
Checklisten-Einträge 07. Problem: Zeitlicher Vorlauf für Verwaltungsangelegenheiten vor Studienbeginn 08. Problem: Zugang zu Informationen der Hochschulen 09. Problem: Persönliche Assistenz zur Alltagsbewältigung
6.4.1 Territoriale Mobilität
Unter territorialer Mobilität versteht man die selbstständige Orientierung und Bewegung eines Individuums auf einem bestimmten Gelände. Für blinde und sehbehinderte Menschen ergeben sich hierbei große Barrieren und insbesondere dann, wenn das Gelände, die Umgebung oder das Gebäude unbekannt sind.
Die territoriale Mobilität im Universitätsalltag bezeichnet das Zurechtfinden in Studentenwohnheimen, Wohnungen, den Weg zum Studienort, sowie das Auffinden von Hörsälen, Büroräumen, der Mensa und anderen Räumlichkeiten des alltäglichen Bedarfs. Für Blinde und Sehbehinderte ergeben sich daraus Barrieren, die zu Beginn eines Studiums meist nur mit fremder Hilfe - sei es durch soziale oder technologische Hilfestellung - überwunden werden können.
Neben der reinen Orientierung spielt auch der Faktor Zeit eine nicht ganz unwichtige Rolle. Da die Pausenzeit zwischen zwei Vorlesungen kurz und die Entfernung zum nächsten Seminarraum/ Hörsaal etc. auch größer sein kann, stehen gerade Blinde und Sehbehinderte vor einem zeitlichen Engpass. Wenn zudem die Hörsäle überfüllt sind und der Studierende einen Platz benötigt, um seine technischen Hilfsmittel anschließen zu können, kann weitere wertvolle Zeit verstreichen.
Auch die Wahl eines geeigneten Wohnortes während des Studiums ist mit Einschränkungen und speziellen Bedürfnissen behaftet. Bedingt durch die Eingewöhnung in ein neues Umfeld ist es für blinde Studenten sinnvoller, sich von Anfang an einen festen Wohnsitz zu suchen. Zu beachten ist, ob das Halten von Haustieren - speziell Blindenhunden – erlaubt ist. Der Aufenthalt in einem Studentenwohnheim kann sich auf eine gewisse Aufenthaltsdauer beschränken, bietet jedoch den Vorteil, nicht auf sich allein gestellt sein zu müssen, da sich Kommilitonen in unmittelbarer Umgebung befinden und das Wohnheim meist nicht unweit vom Campus entfernt ist.
Checklisten-Einträge 10. Problem: Orientierung in unbekannter Umgebung 11. Problem: Zeitmanagement bei kurzen Pausenzeiten 12. Problem: Überfüllte Hörsäle 13. Problem: Wohnungssuche 14. Problem: Aufenthaltsdauer im Wohnheim
6.4.2 Informationelle Mobilität
Unter informationeller Mobilität versteht man den freien, individuellen Austausch zu benötigten Informationen. Darunter fallen jegliche Arten von Informationen wie Literatur, Zeitschriften, alle Arten von Informations- und Kommunikationsmedien, das Internet, sowie die benötigten Studienmaterialien. Bezogen auf die Studierumgebung handelt es sich hierbei insbesondere um Studienmaterialien zur Ver- und Bearbeitung von Studieninhalten bis hin zur jeweiligen Abschlussarbeit. Für blinde und sehbehinderte Menschen ergeben sich hierbei große Barrieren und insbesondere dann, wenn benötigte Literatur nicht in Blindenschrift übersetzt ist oder noch nicht digitalisiert wurde und diese erst zugänglich gemacht bzw. aufbereitet werden muss. Die Konvertierung von Literatur für Blinde ist zudem heute noch kostenträchtig und zeitaufwendig, sofern keine digitalen Formate unterstützt werden. Der barrierefreie Zugang zu Internetseiten und zur Literatur in Bibliotheken ist daher von besonderer Bedeutung. Eine wichtige Rolle spielt auch die Ausleihfrist in Bibliotheken, da blinde und sehbehinderte Menschen unter Umständen mehr Zeit benötigen, um Informationen aufbereiten zu können.
Checklisten-Einträge 15. Problem: Zugang zu Studienmaterialien 16. Problem: Nicht digitalisierte Studienmaterialien
7 Problemlösungen
7.1 Problemlösungen mit moderner Informationstechnologie
Durch moderne Informationstechnik ist die Möglichkeit gegeben, vorhandene IuK-Technologien aufzugreifen und an individuelle Bedürfnisse unserer Gesellschaft anzupassen, neue Technologien zu entwickeln und marktreif zu machen. Im Hinblick auf das vorliegende Thema dient die moderne Informationstechnik dazu, Benachteiligungen auszugleichen, Barrieren abzubauen und geeignete Lösungen für die Teilhabe am Bildungswesen anzubieten, um für den Menschen eine Chancengleichheit zu schaffen. Viele verschiedene Entwicklungen wurden in den letzten Jahren eingeführt und haben heute bereits den Status eines nicht mehr wegzudenkenden Hilfsmittels erreicht. Dazu gehören beispielweise Braillezeilen[7], Programme zur Braille- und Sprachausgabe (Screenreader[8]), Vorleseprogramme, Scanner mit OCR-Software[9] und Brailledrucker[10], mit denen Texte in Blindenschrift in Papier eingearbeitet werden können.
Im Folgenden werden Problemlösungen auf die in Kapitel 6.4 erarbeiten Problematiken mit Hilfe moderner Informationstechnologie aufgezeigt.
7.1.1 Territoriale Mobilität
7.1.1.1 GPS-Ortung
Im Zuge des Zeitalters alltagstauglicher GPS-Ortung[4] kann die Navigation zur Hochschule und auf dem Gelände selbst durchgeführt werden und der Studierende zu seinem Zielort - einem bestimmten Gebäude - geleitet werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen werden bestimmte Navigationsgeräte angeboten, die über eine einfache und vor allem tastbare Bedienung, sowie eine verstärkte Sprachausgabe und der Abfrage der jeweiligen Standort-Ermittlung verfügen.
Da sich GPS[4] nur für die Orientierung im Außengelände eignet, könnten Hochschulen Navigationsgeräte, die auf die Bedürfnisse Sehbehinderter und Blinder zugeschnitten sind, leihweise für das Auffinden bestimmter Gebäude, die sich über ein großes Campus-Gelände erstrecken oder sogar über verschiedene Standorte verteilt sind, für die Eingewöhnungszeit anbieten.
Weitere Informationen erhalten Sie bspw. auf der Seite der Firma ‚Papenmeier Reha-Technik‘ über das Navigationssystem Trekker (Firmen-URL (07/2009): http://www.papenmeier.de/; Produkt-URL (07/2009): http://www.papenmeier.de/rehatechnik/produkte/unterwegs/navi/index.html)
GPS-Empfänger[4], die mit vorhandenen Mobilfunkgeräten via Bluetooth gekoppelt werden, dienen zur Integration der Navigationssoftware in einen bereits vertrauten Alltagsgegenstand. Für die Betriebssysteme und Produkte der verschiedenen Hersteller existieren inzwischen diverse Möglichkeiten, Kartenmaterial in das Mobilfunkgerät auch kostenlos zu integrieren. Nennenswert ist dabei die Open-Source-Software[11] des Loadstone-Projektes, das neben der Ortung und Navigation auch eine individuelle Speicherung und Benennung von Punktkoordinaten ermöglicht. Eine Zuordnung von bestimmten Routen-Punkten kann nicht nur für Bahnhöfe, Geschäfte und andere wichtige Standorte erfolgen, sondern auch für Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Software wird von blinden Programmierern aus Canada, den Niederlanden und Großbritannien entwickelt, die Verbesserungsvorschläge aus der ganzen Welt erhalten.
Eine kostenlose Alternative zur Anschaffung zusätzlicher Geräte bietet beispielsweise die Navigationssoftware Loadstone. Die Installation der Software könnte von der Hochschule (bspw. von technisch versierten oder interessierten Studierenden) als zusätzliche Service-Leistung angeboten werden. Um eigene Punkt-Koordinaten speichern zu können, müssten relevante Strecken einmalig mit einer Begleitung abgelaufen werden und könnten direkt auf dem Mobilfunkgerät des blinden oder sehbehinderten Studierenden gespeichert werden. Derzeit kann Loadstone nur von Mobilfunkgeräten eingesetzt werden, die das Symbian-Betriebssystem einer Serie60-Plattform nutzen. Zusätzlich wird ein Bluetooth-GPS-Receiver benötigt. – Überlegenswert für Hochschulen, die Informatik-Studiengänge anbieten, wäre sogar die Teilnahme an der Entwicklung des Loadstone-Projektes, gerade um die Weiterentwicklung voranzutreiben und somit die Verbreitung der Software und den Fortbestand des Projektes zu ermöglichen.
Weitere Informationen zum Loadstone-Projekt erhalten Sie auf den Projekt-Seiten [Englisch-sprachige URL (07/2009): http://www.loadstone-gps.com/]. Deutschsprachige Informationen zu Mobile Geo [URL (07/2009): http://www.mobilespeak.de/mobile_geo.htm]
Checklisten-Einträge
10. Problem: Orientierung in unbekannter Umgebung
Problemlösung:
Navigationssystem für Blinde und Sehbehinderte könnten zur Ausleihe angeboten werden (z.B. Trekker).
Mobilfunkgeräte der Sehbehinderten und Blinden mit Navigationssoftware ausstatten (z.B. bei Symbian-Betriebssystemen:
Loadstone) und Unterstützung bei Speicherung von Punkt-Koordinaten. Vielleicht sogar Möglichkeit für Informatik
Studiengang in Betracht ziehen, sich an dem Projekt zu beteiligen.
7.1.1.2 RFID und Bluetooth
RFID (Radio-Frequency-Identification) bezeichnet ein elektronisches Verfahren, das Daten über eine bestimmte Entfernung per Funk übertragen kann. Ein RFID-System besteht dabei aus drei wesentlichen Komponenten: Einer Antenne oder einer Spule, die ein elektromagnetisches Feld erzeugt, welches dauernd aktiv sein kann oder durch Sensoren aktiviert werden kann, einem RFID-Schreib-/Lesegerät, welches Informationen aus einem Transponder auslesen und je nach Anwendungsfall Daten auf einen Transponder schreiben kann und einem Transponder, einem Datenträger mit Antenne und Datenspeicher, der kontaktlos ausgelesen und beschrieben werden kann.
Für den mobilen Einsatz eignen sich RFID-Gesamtsysteme, in denen die Antennen bereits enthalten sind. Da zwischen beiden Antennen, der des RFID-Schreib-/Lesegerätes und der des Transponders, keine Sichtverbindung notwendig ist, ist dieses System für viele verschiedene Einsatzzwecke geeignet.
Ein Forschungsteam der University of Rochester (New York, USA) entwickelte ein Orientierungssystem mittels RFID-Technologie[12]. Über kabellose RFID-Reader[13], die in Blindenstöcke oder Schuhe integriert werden, können Umgebungsinformationen, die über RFID-Transponder[14], die an bestimmten Gebäuden angebracht sind, abgerufen werden. Die eingelesenen Daten werden über ein PDA bzw. MDA oder ein Mobiltelefon in Sprachsignale übersetzt.
Detaillierte Informationen können Sie der Homepage der University of Rochester [URL (07/2009): http://www.rochester.edu/] der Publikation 'Contextual Computer Support for Human Activity' entnehmen.
Die RFID-Technologie[12] wird inzwischen von verschiedenen Forschungsgruppen genutzt und für alltägliche, gesellschaftliche Zwecke angepasst, erweitert und optimiert. Beispielsweise wird in der Schweiz seit Juli 2008 ein Produkt namens 'PAVIP Transport' (Personally Assistent for Visually Impaired People) im öffentlichen Nahverkehr erprobt. Alle notwendigen Informationen zur Busfahrt werden über portable Multifunktionsgeräte, RFID-Transponder[14], die an Haltestellen angebracht werden, und Sende-/ Empfangseinheiten, die in den Fahrzeugen fest installiert werden, in akustischer Form zur Verfügung gestellt. Das Projekt soll die Mobilität und Unabhängigkeit sehbehinderter und blinder Menschen erhöhen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Schweizer Ingenieurbüros Bones AG [URL (07/2009): http://www.bones.ch/bones/pages/ger/bones/bones.html]
Der sogenannte 'Tag It Guide', der von der Firma 'Dräger & Lienert Informationsmanagement' entwickelt wurde, liest Informationen aus RFID-Chips aus und gibt diese an mobile Endgeräte weiter. Diese geben die Daten nicht nur als Sprachsignal aus, sondern zeigen sie sogar auf einer mobil verfügbaren Braillezeile an. Das Auffinden beliebiger Gegenstände der Wohnung, des Arbeits- oder Studienortes kann mit Hilfe dieser Technologie ermöglicht werden, indem beliebige Gegenstände mit selbstklebenden Funketiketten (z.B. reservierte Behinderten-Plätze in Hörsälen/Seminarräumen etc.) individuell ausgestattet werden können. Der RFID-Reader[13] wird dazu an das Etikett gehalten und mit einer individuellen Bezeichnung versehen. Da zwischen beiden Elementen keine Sichtverbindung notwendig ist, ist dieses System auch enorm alltagstauglich. Ein wichtiger Kostenpunkt sind die Ausgaben für die jeweils benötigten Funketiketten (Tags).
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Firma 'Dräger & Lienert Informationsmanagement GbR' [URL (07/2009): http://www.dlinfo.de/ bzw. http://www.dlinfo.de/showprodukts.php?cat=16]
An der Universität von Michigan haben Wissenschaftler ein Orientierungssystem namens 'Talking Points' entwickelt, das auf Bluetooth[15] basiert und nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen mit Umgebungsinformationen, indem sie an das Mobilfunkgerät gesendet werden, im Vorübergehen versorgt. Funketiketten fungieren, analog zu den RFID-Lösungen[12], als Sende-Einheit. Die Informationsspeisung erfolgt über ein Webinterface, mit dem die Inhaber der Etiketten die spezifischen Informationen zum Point-of-Interest[16] verwalten können. Der Vorteil gegenüber den reinen RFID-Entwicklungen[12] ist die Verwendung von Bluetooth[15] und die damit verbundene nahtlose Integration in vorhandene Mobilfunkgeräte, da diese bereits größtenteils über Bluetooth-Schnittstellen verfügen.
Weitere Informationen können über die Projekt-Seite der University of Michigan abgerufen werden [URL (07/2009): http://talking-points.org/].
Der Vorteil der ‚Talking Points‘-Lösung gegenüber den anderen hier vorgestellten reinen RFID-Entwicklungen ist die Verwendung von Bluetooth und die damit verbundene nahtlose Integration in vorhandene Mobilfunkgeräte, da diese bereits größtenteils über Bluetooth-Schnittstellen verfügen. Mittlerweile werden jedoch auch Mobilfunkgeräte angeboten, die auch eine RFID-Antenne enthalten, so dass per RFID gesendete Daten vom Mobilfunkgerät empfangen werden können. Die Verbreitung ist jedoch noch nicht so weit fortgeschritten wie die der integrierten Bluetooth-Schnittstelle. Sowohl das Außengelände eines Hochschul-Campus als auch die Gebäude von innen könnten mit RFID-Tags versehen werden und so zu einer verbesserten Orientierung und Unabhängigkeit blinder und sehbehinderter Studierender beitragen.
Der ‚Tag It Guide‘ kann ganz allgemein zu einer verbesserten Organisation des Alltags beitragen. Die Einsatzmöglichkeiten erstrecken sich dabei über die Kennzeichnung von bestimmten technischen Komponenten, die von sehbehinderten und blinden Studierenden für das Studium benötigt werden, über die Kennzeichnung von Behinderten-Plätzen in Hörsälen und Seminarräumen, bis hin zum Einsatz in der Aktenhaltung und den Universitätsbibliotheken.
Ein wichtiger zu berücksichtigender Kostenpunkt sind die Ausgaben für die jeweils benötigten Funketiketten (Tags) und je nach Entscheidung die Kosten der RFID-Schreib-/Lesegeräte bzw. der Mobilfunkgeräte mit integrierter RFID-Antenne.
Checklisten-Einträge
10. Problem: Orientierung in unbekannter Umgebung:
Problemlösung:
Campus-Gelände und Hochschulgebäude mit RFID-Tags ausstatten und RFID-Reader leihweise zur Verfügung stellen. Campus-
Gelände und Hochschulgebäude Talking Points mit Umgebungsinformationen versehen, damit die Studierenden die Informationen
via Mobilfunkgerät empfangen können
12. Problem: Überfüllte Hörsäle
Problemlösung:
Reservierte Behinderten-Plätze mit RFID-Tags kennzeichnen (z.B. Tag It Guide)
7.1.1.3 Sonstige
Einige Lösungsansätze sind dabei jedoch ebenso wichtig wie trivial und sollten daher nicht unberücksichtigt bleiben. Ein Aufzug, der mit Sprachausgabe ausgestattet ist und Schalter besitzt, die mit Blindenschrift versehen sind, kann den Studierenden problemlos in das richtige Stockwerk befördern.
Checklisten-Einträge
10. Problem: Orientierung in unbekannter Umgebung:
Problemlösung:
Fahrstühle mit Sprachausgabe und Blindenschrift-Schaltern versehen
7.1.2 Informationelle Mobilität
Damit sich sehbehinderte und blinde Studierende über die Studienangebote einer Hochschule informieren können, ist es wichtig, barrierefrei gestaltete Internetseiten anzubieten und die Studieninhalte auf den Seiten zu publizieren. Dazu gibt es seit Juli 2002 die BITV[17] des Bundes, deren Anforderungen und Bedingungen auf den Zugänglichkeitsrichtlinien des W3C[18] nach den Web Content Accessibility Guidlines 1.0 basieren und die den Einbezug der Gruppe behinderter Menschen für Internetauftritte grundlegend regeln.
Um den Zugang zu Informationen in Bezug auf Literatur kostengünstig zu ermöglichen, wurde ein digitales Format für Hörbücher namens DAISY[19] entwickelt, dessen internationale Standardisierung durch das DAISY-Konsortium forciert wird. Die DAISY-Bücher sind Hörbücher, die auf einer CD-Rom gespeichert werden und das komplette Navigieren durch das Buch erlauben. Zum Abspielen von Literatur, die in das DAISY-Format konvertiert wurde, wird ein spezieller DAISY-Player als Gerät oder ein DAISY-Reader als Software-Modul für den PC benötigt. Die Software für den PC kann von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig kostenlos heruntergeladen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage des Daisy-Konsortiums [URL (07/2009): http://www.daisy.org/]. Den Download des kostenlosen Daisy-Lesers können Sie über die Homepage der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig vornehmen [URL (07/2009): http://www.daisyleser.de/]. Weitere Informationen und eine Übersicht aller in DAISY übersetzten Werke finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Blindenbücherei in Hamburg [URL (07/2009): http://www.blindenbuecherei.de/] sowie der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig [URL (07/2009): http://www.dzb.de/]. Nehmen Sie ruhig auch Kontakt auf, sofern bestimmte Literatur im DAISY-Format benötigt wird, jedoch noch nicht zur Verfügung steht!
Checklisten-Einträge
08. Problem: Zugang zu Informationen der Hochschulen
Problemlösung:
BITV-Regelungen des Bundes umsetzen.
Informationen dazu können bspw. über (07/2009) http://www.einfach-fuer-alle.de/ abgerufen werden.
16. Problem: Nicht digitalisierte Studienmaterialien
Problemlösung:
Anfragen an Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
und an Blindenbücherei in Hamburg stellen, um Literatur im Daisy-Format anfordern zu können.
7.1.2.1 Klassische Komponenten
Die Universität Karlsruhe empfiehlt die folgenden klassischen technischen Komponenten, die aufeinander und das Betriebssystem abgestimmt sein sollten, für die Ausstattung eines studiengerechten Arbeitsplatzes für blinde und sehbehinderte Studierende:
Blinde Studierende:
- Leistungsstarkes Notebook (bzw. PC)
- Mobiles Notizgerät mit integrierter Braillezeile
- Mobile 40-stellige Braillezeile
- Scanner mit OCR-Software[9]
- Screenreader[8] mit deutscher und englischer Sprachausgabe (z.B. JAWS[20])
- Funknetzkarte
- Handelsüblicher Drucker bzw. taktiler grafikfähiger Drucker
- Ergänzungen der Autoren:
Sehbehinderte Studierende:
- Leistungsstarkes Notebook (bzw. PC)
- Portable Kamera
- Scanner mit OCR-Software
- Großschriftsystem mit deutscher und englischer Sprachausgabe
- Fernsehlesegerät
- Funknetzkarte
- Handelsüblicher Drucker
- Ergänzungen der Autoren:
- TFT-Bildschirm (Flimmer- und strahlungsfrei) mit Split-Screen-Modus [21]
- Monitorschwenkarm
- Sehbehindertengerechte Tastatur (Schwarze Tastatur mit besonders großen weißen Buchstaben)
- Ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung (Kaltlichtlampen)
Befindet sich in der Hochschule eine Bibliothek, so sollte es möglich sein, mittels geeigneter OCR-Scanner[9] und Brailledruckern[10] Literatur auch in Blindenschrift auszugeben.
Checklisten-Einträge
02. Problem: Behindertengerechte Arbeits- und Hilfsmittel
15. Problem: Zugang zu Studienmaterialien
Problemlösung:
Empfehlungen der Universität Karlsruhe berücksichtigen und technische Komponenten zur
Verfügung stellen bzw. Arbeitsplätze für sehbehinderte und blinde Studierende einrichten.
7.1.2.2 Zukunftsweisende Komponenten
Das Royal National College for the Blind (RNC) ist eine britische Bildungseinrichtung, die sehbehinderten und blinden Jugendlichen und Erwachsenen eine berufliche Qualifizierung und Weiterbildung inklusive individueller Trainingsangebote ermöglicht. Das Bildungswerk entwickelte in dreijähriger Zusammenarbeit mit der New Yorker Firma Touch Graphics und anderen Hochschulen das T3 – die „Talking Tactile Technology“. Diese Technologie erlaubt blinden und sehbehinderten Studierenden seit 2006 den Zugang zu grafischen Studienmaterialien. Zur Inbetriebnahme des T3-Digitizer Tablett wird dieses per USB mit dem Notebook oder PC verbunden. Die dazugehörige Software-CD wird eingelegt, eine beliebige taktile Thermopapiergrafik auf die Geräteoberfläche gelegt und vom Bedienenden berührt. Die Bildbetrachtung erfolgt über die berührungssensitive Oberfläche, die auch das Ansteuern bestimmter Grafik-Segmente ermöglicht und mittels einer Audio-Datei die notwendigen Informationen oder Tutorien als Ganzes ausgibt. Zudem bietet das System den Dozenten und Professoren der verschiedenen Hochschulen und Studiengänge die Möglichkeit, spezifisches Unterrichtsmaterial selbst aufzubereiten, so dass die Studierenden den uneingeschränkten Zugang zu allen notwendigen Studieninhalten erhalten können. Die langjährige und intensive Erprobung des Gerätes, der Software und des Umgangs mit T3 durch das RNC hat zudem gezeigt, dass das T3 in Prüfungen und Tests zum Einsatz kommen kann.
Weitere Informationen stehen auf den Internet-Seiten des RNC [http (07/2009)://www.rncb.ac.uk/] zur Verfügung. Deutschsprachige Informationen können über das Berufsförderungswerk Düren [Projektname: AHVIIT – Abschluss 2008 – URL (07/2009): http://www.bfw-dueren.de/projekte/abgeschlosseneprojekte/ahviitaccess/] oder die Firma ‚Dräger & Lienert Informationsmanagement GbR‘ [URL (07/2009): http://www.dlinfo.de/] beschafft werden.
Bei der Hyperbraille-Zeile handelt es sich ebenfalls um eine berührungsempfindliche/interaktive Stiftplatte, die mit dem Computer verbunden ist und zukünftig Sehbehinderten und Blinden als grafikfähiges Display dienen soll. Die Platte besteht aus 60 Zeilen mit je 120 Stiften, die je nach Grafik-Vorlage bzw. – Oberfläche nach oben ragen und dadurch taktil erfasst werden können. An dem vom BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) geförderten Forschung-Projekt, das 2010 abgeschlossen sein soll, beteiligen sich bundesweit mehrere Hochschulen und Organisationen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, nicht nur ein System für den schulischen Gebrauch, sondern auch für den mobilen Einsatz zu entwickeln, um blinden und sehbehinderten Menschen damit den Zugang zu neuen Bildungs- und Informations-Segmenten und Berufsfeldern zu ermöglichen.
Weitere Informationen können auf der Projekt-Seite ‚Hyperbraille‘ abgerufen werden [URL (07/2009): http://www.hyperbraille.de/]
Sowohl die hier vorgestellte Lösung mit Thermopapiergrafiken als auch die Entwicklung der Hyperbraille-Zeile sind Entwicklungen, die den Zugang zu grafischen Studienmaterialien ermöglichen (werden) und somit endlich die Basis schaffen, blinden und sehbehinderten Menschen eine breite Palette an Studiengängen anbieten zu können. Leider ist die Anfertigung an Thermopapiergrafiken ein wichtiger Kostenfaktor, der bei der Wahl eines entsprechenden Gerätes einkalkuliert werden müsste.
Checklisten-Einträge
04. Problem: Begrenzte Auswahl an Studiengängen (Zugang zu grafischen Studienmaterialien)
Problemlösung:
Am Hyperbraille-Projekt beteiligen (z.B. Nachfrage nach Test-Geräten),
um Einsatzmöglichkeiten der Hyper-Braillezeile zu testen
und damit zur Entwicklung des Gerätes beizutragen. Der zusätzliche Nutzen ergibt sich
daraus, dass Blinde auf grafische Daten zugreifen können.
7.2 Problemlösungen durch organisatorische Maßnahmen
Die für die Teilhabe und Eingliederung blinder und sehbehinderter Studierender am und in den Hochschulalltag lassen sich jedoch nicht grundsätzlich durch IuK-Technologien[3] verbessern und die Angebote sind schlichtweg abhängig von der Akzeptanz des Nutzers, so dass die folgenden beiden Kapitel die Betrachtung der Problemlösungen aus organisatorischer Sicht und durch die Inanspruchnahme menschlicher Hilfeleistungen erläutern soll.
Vom Deutschen Studentenwerk wurden diesbezüglich Publikationen für die Hochschulen und Studieninteressierten angefertigt und herausgegeben, so dass an dieser Stelle verschiedene Empfehlungen nur in kurzen Abschnitten dargestellt werden.
7.2.1 Territoriale Mobilität
Mobilitätstrainingsmaßnahmen dienen dazu, dem Studierenden eine Orientierungshilfe zu geben und eine gewisse Vertrautheit zur neuen Umgebung aufzubauen. Eventuell können tastbare Orientierungspläne zur Verfügung gestellt werden. Die Schulungen werden bundesweit durchgeführt und vom Bundesverband der Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V. organisiert und durchgeführt. Die Kosten werden im Regelfall von der Krankenkasse getragen.
Weitere Informationen können über die Homepage des Bundesverbandes abgerufen werden [URL (07/2009): http://www.rehalehrer.de/].
Des Weiteren könnten persönliche Assistenzen zur Verfügung gestellt werden, die den blinden oder sehbehinderten Studierenden nach der Vorlesung vom Seminarraum/Hörsaal abholen, ihn zum nächsten Veranstaltungsort begleiten und ihn beim Anschließen technischer Geräte behilflich sind. Diese Dienstleistung könnte bei Bedarf angeboten werden; bspw. dann, wenn der Studierende den Bedarf an dieser Serviceleistung per Telefon im Vorfeld anmeldet.
In einigen wenigen Studentenwohnheimen, die im Allgemeinen meist in der Trägerschaft der jeweiligen Studentenwerke liegen, werden neben der Möglichkeit, eine verlängerte Aufenthaltsdauer zu beantragen, sogar unterstützende Dienstleistungen wie Fahr- und Haushaltsdienste angeboten. Die Kosten für die unterstützenden Dienstleistungen bei speziellen Bedarfen im persönlichen Alltag und die Finanzierung studienbedingter Assistenzen können vom Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden.
Weitere Informationen können über das Deutsche Studentenwerk eingeholt werden [URL (07/2009): http://www.studentenwerk.de/]
Checklisten-Einträge
10. Problem: Orientierung in unbekannter Umgebung
Problemlösung:
Mobilitätstrainingmaßnahmen anbieten.
Die Organisation und Durchführung erfolgt bundesweit durch den
Bundesverband der Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V.
11. Problem: Zeitmanagement bei kurzen Pausenzeiten
Problemlösung:
Individuelle persönliche Begleitung zwischen zwei Veranstaltungen als Dienstleistung anbieten.
14. Problem: Aufenthaltsdauer im Wohnheim
Problemlösung:
Kontakt zum Deutschen Studentenwerk oder örtlichen Studentenwerk herstellen.
Für behinderte Studierende besteht die Möglichkeit, eine verlängerte Aufenthaltsdauer
zu beantragen.
7.2.2 Informationelle Mobilität
Persönliche Assistenzen für die Bewältigung des Studienalltags, die Texte vorlesen, Literatur recherchieren und taktile Medien anfertigen, werden von diversen Hochschulen zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung studienbedingter Assistenzen können vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Weitere Informationen können über das Deutsche Studentenwerk eingeholt werden [URL (07/2009): http://www.studentenwerk.de/]
Checklisten-Einträge
15. Problem: Zugang zu Studienmaterialien
Problemlösung:
Studienassistenz zur Verfügung stellen, die Texte vorlesen, Literatur recherchieren
und taktile Medien anfertigen.
Finanzierung kann durch Sozialhilfeträger erfolgen.
7.2.3 Prüfungsmodalitäten
Auf Basis einer Sehschwäche oder Blindheit können Leistungsnachweise ohne Hilfsmittel nur mit wissentlich größeren Schwierigkeiten erbracht werden. Klausuren müssen demnach behindertengerecht aufbereitet werden, um diese Problematik auszugleichen. Das heißt, es müssen Dateiformate verwendet werden, die dann in eine, für blinde und sehbehinderte Studierende, wahrnehmbare Form konvertiert werden können. Die Aufbereitung ist mit einem höheren Zeitaufwand verbunden, den es im Vorfeld zu berücksichtigen gilt. Empfehlenswert ist an dieser Stelle ein Konvertierungsdienst für die einzelnen Hochschulen.
Zudem benötigen blinde und sehbehinderte Studierende wesentlich mehr Zeit, um Texte überhaupt erfassen zu können. Dieser Nachteil könnte mit einem zusätzlichen zeitlichen Puffer ausgeglichen werden.
Der Ausgleich durch Hilfsmittel erfolgt mit Hilfe von adaptierten PC´s. Das kann bei den Blinden mit Hilfe von Braillezeilen, Sprachausgaben und Bildschirmlesegeräten erfolgen. Bei sehbehinderten Studenten wiederum geschieht dies mittels Großbildschirmen oder Vergrößerungssoftware.
Checklisten-Einträge
03. Problem: Nachteilausgleich im Prüfungsverfahren
Problemlösung:
Die Studienmaterialien in taktile Unterlagen aufbereiten und im Gesamten mehr Zeit für blinde und sehbehinderte Studierende
einplanen. Weiterhin sollten technische Hilfsmittel für Prüfungsleistungen bereitgestellt werden.
7.2.4 Sonstige Aspekte
Grundsätzlich benötigen behinderte Studierende mehr Zeit und mehr Aufmerksamkeit in Bezug auf die Beratung und Betreuung vor und während eines Studiums. Die Betreuung ist daher auch nicht alleinige Aufgabe der Studienberatung oder eines Behindertenvertreters, die sich um grundlegende Problemstellungen kümmern, denn spezifische Probleme treten meist in der Vorlesung selbst auf, wenn inhaltliche Themen nicht sofort verstanden wurden oder der Komplexitätsgrad so hoch ist, dass sie nur mit fremder Hilfe verstanden werden können (z.B. Diagramme/Grafiken enthalten sind). Hier sollten auch die Dozenten und Professoren für diese Problemstellung sensibilisiert werden und darüber informiert sein, sofern blinde und sehbehinderte Studierende sich für eine Vorlesung eingeschrieben haben. Aufgrund des grundsätzlichen Gefühls sozialer Ausgrenzung, das bei einem Betroffenen entstehen kann (Vgl. Kapitel 6.3), kann sich auch die Angst davor einstellen, den Kontakt zum Dozenten oder Professoren zu suchen. Daher ist es wichtig, dass Dozenten und Professoren den Kontakt auch zu den jeweiligen Studierenden suchen und nachfragen, ob Probleme bestehen und zusätzlich eine psychologische Betreuung angeboten wird.
Das Einholen verschiedener Anträge, Kostenübernahmeerklärungen, Antragstellungen bei Ämtern etc. beschert den hilfebedürftigen Studieninteressierten vor Beginn eines Studiums einen enorm hohen Verwaltungsaufwand (Vgl. Kapitel 6.4). Die meisten Hochschulen bieten daher umfassende Unterstützungsleistung bei Antragsverfahren und Vermittlung von Kontakten an. Auskunft erhält man daher bei den jeweiligen Studienberatungsstellen oder beim Deutschen Studentenwerk.
Hörsäle und Seminarräume können in einigen Studiengängen relativ überfüllt sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, Behinderten-Plätze zu reservieren und optisch zu kennzeichnen.
Checklisten-Einträge
01. Problem: Unterstützung durch Dozenten, Professoren und Kommilitonen
Problemlösung:
Professoren und Dozenten müssen für das Thema der Behinderung sensibilisiert werden und
darüber informiert sein, sofern sich bspw. Sehbehinderte oder Blinde für die Teilnahme
an einer Vorlesung eingeschrieben haben. Die Kontaktaufnahme zum Studierenden sollte
zwischenzeitlich auch vom Dozenten/Professoren ausgehen.
05. Problem: Persönliche Ausgrenzung
Problemlösung:
Psychologische Betreuung anbieten oder Kontakt zu psychologischen Betreuern über die
Studienberatung herstellen.
07. Problem: Zeitlicher Vorlauf für Verwaltungsangelegenheiten vor Studienbeginn
Problemlösung:
Unterstützungsleistungen bei Antragsverfahren anbieten und Studieninteressierten
darüber informieren, welche Anträge ausgefüllt werden können. Das Deutsche
Studentenwerk hat dazu eine Informationsbroschüre herausgegeben.
12. Problem: Überfüllte Hörsäle
Problemlösung:
Behinderten-Plätze reservieren und kennzeichnen
8 Hochschulen-Checkliste
Als Ergebnis der Fallstudie ‚Erfolgreiches Studium trotz Sehbehinderung Blindheit‘, die im Rahmen des Diplomstudiengangs der Wirtschaftsinformatik (2009) erarbeitet wurde, wird den Hochschulen und interessierten Verbänden eine Empfehlungsübersicht in Form einer Checkliste zur Verfügung gestellt. Sie hat zum Ziel, eine verbesserte Integration blinder und sehbehinderter Studierender bzw. Studieninteressierter in Hochschulen zu erreichen, eine allgemeine Sensibilisierung für das Thema zu schaffen und technologische Möglichkeiten aufzuzeigen, die den Zugang zu Informationen erleichtern können und anderen wichtigen Aspekten, die sich aus der Behinderung ergeben, begegnen.
Die grundsätzliche Aufbau der Checkliste gliedert sich in drei Bereiche: Soziales Engagement, Organisation und Technologien
8.1 Bewertungsbogen
Über den Bewertungsbogen haben Sie als Hochschule die Möglichkeit, sich selbst zu testen. Stellen Sie darüber fest, ob Ihr Engagement ausreicht, um Sehbehinderten und Blinden ein barrierefreies Studium auf Ihrer Hochschule anbieten zu können. Sollten Sie keine hohe Punktzahl erreichen, können Sie sich im Kapitel ‚Allgemeiner Überblick‘ über verschiedene Problemlösungen informieren.
Für jede beantwortete Frage gibt es daher Punkte, die je nach Problemrelevanz mit 1 bis 5 Punkten bewertet werden. Jede Frage kann entweder mit einem Kreuz für Ja beantwortet werden oder wird ausgelassen. Maximal können 110 Punkte erreicht werden.
| Nr. | Fragestellung | Antwort | Pkt. |
|---|---|---|---|
| Internet-Auftritt der Hochschule | |||
| 01 | Ist Ihr Internet-Auftritt nach den Regelungen des BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetzes) umgesetzt? | 1 | |
| 02 | Können die Informationen über Studiengänge und Ansprechpartner Ihrem Internet-Auftritt problemlos entnommen werden (Übersichtliche Darstellung)? | 1 | |
| Zusammenarbeit mit Interessenverbänden | |||
| 03 | Arbeiten Sie mit Blindenanstalten oder ähnlichen Organisationen zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und Lösungsvorschläge für sich ergebene Problematiken gemeinsam zu erarbeiten? | 4 | |
| 04 | Können blinde und sehbehinderte Schüler an Ihrer Hochschule ein Praktikum absolvieren, um die Möglichkeit zu erhalten, sich auf ein Studium und somit auf die Gegebenheiten und den Ablauf vorbereiten zu können? | 4 | |
| Zeitlicher Vorlauf für Verwaltungsangelegenheiten vor Studienbeginn | |||
| 05 | Bieten Sie den Studieninteressierten vor Beginn des Studiums Unterstützungsleistungen bei den verschiedenen Antragsverfahren an? | 2 | |
| 06 | Informieren Sie die Studieninteressierten darüber, welche Anträge aufgrund der Behinderung ausgefüllt werden können und ausgefüllt werden müssen? | 2 | |
| Aufenthaltsdauer im Wohnheim | |||
| 07 | Teilen Sie den Studierenden mit, dass sie aufgrund ihrer Behinderung die Möglichkeit haben eine verlängerte Aufenthaltsdauer für Studentenwohnheime beim örtlichen oder dem Deutschen Studentenwerk zu beantragen? | 1 | |
| Unterstützung durch Dozenten, Professoren und Kommilitonen | |||
| 08 | Bieten Sie Schulungen für Ihr wissenschaftliches Personal an, um Sie für die Behinderungsform zu sensibilisieren? | 4 | |
| 09 | Wird Ihr wissenschaftliches Personal grundsätzlich über die Teilnahme von Sehbehinderten und Blinden an Vorlesungen informiert? | 3 | |
| 10 | Nimmt Ihr wissenschaftliches Personal den Kontakt zu sehbehinderten und blinden Studierenden auf, um individuellen Lerndefiziten entgegenzuwirken? | 5 | |
| Psychologische Aspekte (Isolation, Ausgrenzung etc.) | |||
| 11 | Stellen Sie psychologische Betreuer/Ansprechpartner zur Verfügung? | 3 | |
| 12 | Können Sie den Kontakt zu psychologischen Betreuern herstellen? | 1 | |
| Zeitmanagement bei kurzen Pausenzeiten | |||
| 13 | Bieten Sie den sehbehinderten und blinden Studierenden an, sich in den Pausenzeiten individuell von einem Veranstaltungsort zum nächsten von einer Studien-Assistenz begleiten zu lassen? | 5 | |
| Nicht digitalisierte Studienmaterialien | |||
| 14 | Stellen Sie Anfragen an Zentralbüchereien (z.B. die Deutsche Zentralbücherei zu Leipzig), um Literatur im Daisy-Format für sehbehinderte und blinde Studierende zu beschaffen? | 4 | |
| 15 | Ist Ihre eigene Bibliothek so ausgestattet, dass jegliche verfügbare Literatur von sehbehinderten und blinden Studierenden verarbeitet werden kann? | 5 | |
| Orientierung in unbekannter Umgebung | |||
| 16 | Bieten Sie Mobilitätstrainingmaßnahmen an, um die Studierenden an die neue Umgebung zu gewöhnen? | 5 | |
| 17 | Sind Ihre Fahrstühle mit Sprachausgabe und Blindenschrift-Schaltern versehen? | 4 | |
| 18 | Können sich die Studierenden für die Eingewöhnungszeit GPS-Navigationssysteme ausleihen, um weit voneinander entfernte Studien-Standorte zu überbrücken? | 4 | |
| 19 | Planen Sie eine Ausstattung Ihres Campus-Geländes und Ihrer Gebäude mit RFID-Tags, damit sich sehbehinderte und blinde Studierende grundsätzlich gut orientieren können (z.B. Talking Points)? | 5 | |
| 20 | Entwickeln die Studierenden der Informatik-Studiengänge vielleicht sogar im Rahmen von Forschungsprojekten eigene Lösungen, die zukünftig eine bessere Orientierung erlauben? | 5 | |
| Überfüllte Hörsäle | |||
| 21 | Haben Sie in großen Hörsälen Behinderten-Plätze reserviert und gekennzeichnet? | 2 | |
| 22 | Verfügen die Behinderten-Plätze (zu mindestens 50%) über Stromanschlussmöglichkeiten, damit technische Hilfsmittel angeschlossen werden können? | 2 | |
| 23 | Sind die Behinderten-Plätze mit RFID-Tags versehen, damit sich sehbehinderte und blinde Studierende in großen Hörsälen besser orientieren können? | 5 | |
| Zugang zu Studienmaterialien | |||
| 24 | Stellen Sie Studienassistenten zur Verfügung, die Texte vorlesen, Literatur recherchieren und taktile Medien anfertigen? | 4 | |
| Behindertengerechte Arbeits- und Hilfsmittel | |||
| 25 | Haben Sie die Empfehlungen des Studienzentrums für Sehgeschädigte der Universität Karlsruhe (zu mindestens 75%) berücksichtigt und die technischen Komponenten zur Verfügung gestellt? | 4 | |
| 26 | Stellen Sie sogar weitere technische Komponenten zur Verfügung, die es den sehbehinderten und blinden Studierenden erleichtern, auf Studienmaterialien zugreifen zu können? | 5 | |
| Zugang zu grafischen Studienmaterialien | |||
| 27 | Existieren in Ihrer Hochschule Brailledrucker (taktile grafikfähige Drucker), damit auf grafische Studienmaterialien zugegriffen werden kann? | 5 | |
| 28 | Beteiligen Sie sich an Tests der Hyper-Braillezeile oder verfügen Sie sogar über Test-/Beta-Geräte? (Projekt endet 2010) | 5 | |
| Eigenes Engagement | |||
| 29 | Führen Sie eigene Forschungsprojekte durch, deren grundsätzliches Ziel ist, Chancengleichheit für behinderte Studierende/Studieninteressierte zu schaffen? | 5 | |
| 30 | Haben Sie innerhalb der letzten fünf Jahre eine Auszeichnung für barrierefreies Studienangebot o.ä. erhalten? | 5 | |
| Gesamtpunktzahl | 110 | ||
Bewertung:
0 - 35 Punkte: Leider würden wir Ihnen momentan dringend davon abraten, blinde und sehbehinderte Studierende in Ihrer Hochschule aufzunehmen. Bei Interesse finden Sie hilfreiche Informationen im 'Allgemeinen Überblick'.
36 - 50 Punkte: Sie sollten Ihr Angebot in Bezug auf die Erreichung der Chancengleichheit im Studium für Blinde und Sehbehinderte dringend weiter ausbauen. Die Vermutung liegt nahe, dass Sie verschiedene Maßnahmen bereits umsetzen. Davon wären jedoch weitaus mehr möglich. Informieren Sie sich über den im folgenden Kapitel dargestellten allgemeinen Überblick, dem Sie verschiedene Problemlösungen entnehmen können.
51 - 75 Punkte: Die Basis dafür, blinden und sehbehinderten ein Studium zu ermöglichen, haben Sie geschaffen. Blinde und sehbehinderte Studierende können grundsätzlich an Ihrer Hochschule im Rahmen der Chancengleichheit studieren. Für Sie wäre vielleicht der weitere Ausbau Ihres Dienstleistungsangebotes in Hinblick innovativer Technologien interessant und vielleicht können Sie daher dem allgemeinen Überblick ein paar hilfreiche Aspekte entnehmen, die sich in Ihre Hochschule integrieren lassen.
76 - 85 Punkte: Sie bieten blinden und sehbehinderten Studierenden eine sehr gute Grundlage dafür, ein Studium trotz der Behinderung erfolgreich absolvieren zu können. Chancengleichheit und Integration wird bei Ihnen groß geschrieben. Rein theoretisch müssten Sie nichts verbessern. Vielleicht finden Sie dennoch ein paar interessante Aspekte im allgemeinen Überblick. Das Ergebnis, das Sie über diese Bewertung ermitteln konnten, könnten Sie Interessenverbänden nahelegen und damit das Image Ihrer Hochschule stärken.
86 – 110 Punkte: Sie sind perfekt ausgestattet und bieten die beste Basis dafür, sehbehinderten und blinden Studierenden ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Zudem steht Ihre Hochschule innovativen Technologien des sozialen Dienstleistungssektors sehr offen und zudem sehr engagiert gegenüber. Sie könnten mit dem Ergebnis, das Sie über diese Bewertung ermitteln konnten, bei den Interessenverbänden werben und dadurch das Image der Hochschule stärken.
8.2 Allgemeiner Überblick
Da es zu einer Problemstellung sowohl aus organisatorischer als auch technologischer Sicht eine Lösung geben kann, finden sich einige Aspekte mehrfach wieder. Des Weiteren wurde auf ausführliche Erläuterungen bewusst verzichtet. Diese können je nach individuellem Bedarf der Fallstudie direkt entnommen werden. Jede Problemstellung ist ebenso wie jede Empfehlung der Problemlösungsübersicht mit den entsprechenden Kapiteln, denen sie entstammen, verlinkt.
8.2.1 Problemstellungen
Im Folgenden werden Probleme aufgezeigt, die sich aufgrund der Sehbehinderung oder Blindheit größtenteils ergeben, sofern ein Studium in Betracht gezogen wird. Die Probleme wurden im Rahmen der Fallstudie durch Betrachtung verschiedener Kriterien erarbeitet. Unterstützend wurden Problemstellungen von Organisationen (Blindeninstituten etc.) geschildert, die mit den Betroffenen arbeiten, sie bspw. schulisch ausbilden, sie in allgemeinen Lebensfragen beraten u.v.a.m.
01. Problem: Unterstützung durch Dozenten, Professoren und Kommilitonen [[1]]
02. Problem: Behindertengerechte Arbeits- und Hilfsmittel [[2]]
03. Problem: Nachteilausgleich im Prüfungsverfahren [[3]]
04. Problem: Begrenzte Auswahl an Studiengängen (Zugang zu grafischen Studienmaterialien) [[4]]
05. Problem: Persönliche Ausgrenzung [[5]]
06. Problem: Abhängigkeit von anderen Menschen [[6]]
07. Problem: Zeitlicher Vorlauf für Verwaltungsangelegenheiten vor Studienbeginn [[7]]
08. Problem: Zugang zu Informationen der Hochschulen [[8]]
09. Problem: Persönliche Assistenz zur Alltagsbewältigung [[9]]
10. Problem: Orientierung in unbekannter Umgebung [[10]]
11. Problem: Zeitmanagement bei kurzen Pausenzeiten [[11]]
12. Problem: Überfüllte Hörsäle [[12]]
13. Problem: Wohnungssuche [[13]]
14. Problem: Aufenthaltsdauer im Wohnheim [[14]]
15. Problem: Zugang zu Studienmaterialien [[15]]
16. Problem: Nicht digitalisierte Studienmaterialien [[16]]
8.2.2 Problemlösungen
8.2.2.1 Soziales Engagement
01. Problemlösung: Unterstützung durch Dozenten, Professoren und Kommilitonen [[17]]
- Professoren und Dozenten sollten für das Thema der Behinderung sensibilisiert werden. Daher könnten Sie den Kontakt zu einer Blindenanstalt oder ähnlichen Organisation Ihrer Umgebung aufnehmen und nach Schulungen oder anderen Formen des Erfahrungsaustausches für Ihr wissenschaftliches Personal fragen. (Z.B. Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. ((07/2009) http://www.blista.de))
- Professoren und Dozenten sollten darüber informiert sein, sofern sich bspw. Sehbehinderte oder Blinde für die Teilnahme an einer Vorlesung eingeschrieben haben. Daher könnten Sie Ihren Verwaltungsunterlagen für die Studiengänge und Vorlesungen einen Vermerk mit Name und Matrikelnummer des sehbehinderten und/oder blinden Studierenden für die Dozenten/Professoren hinzufügen.
- Die Kontaktaufnahme zum Studierenden sollte zwischenzeitlich auch vom Dozenten/Professoren ausgehen. Da viele blinde und sehbehinderte u.U. länger brauchen, um Informationen verarbeiten zu können (z.B. Texte per Braillezeile erfassen müssen), können in Einzelgesprächen zwischen den Betroffenen und Dozenten/Professoren Lerndefizite (z.B. aufgrund des Lerntempos oder fehlender Information über Grafiken) aufgedeckt werden.
05. Problemlösung: Persönliche Ausgrenzung [[18]]
- Psychologische Betreuung anbieten (durch eigenen Mitarbeiter/Angestellten)
- Kontakt zu psychologischen Betreuern über die Studienberatung herstellen (z.B. Deutsches Studentenwerk: (07/2009) http://www.studentenwerk.de)
Die Problemstellungen 06. (Abhängigkeit von anderen Menschen), 09. (Persönliche Assistenz zur Alltagsbewältigung) und 13. (Wohnungssuche) sind nicht grundlegend Aufgabe der Hochschulen, sondern eher als existenzielle Grundlagen zu betrachten. Grundsätzlich wird bei blinden und sehbehinderten Studenten eine Abhängigkeit (06) von anderen Menschen bestehen bleiben, so dass hier an Menschlichkeit, Verständnis und soziales Engagement appelliert wird. Zur alltäglichen Hilfestellung (09) können Assistenzleistungen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen können über das Deutsche Studentenwerk eingeholt werden [URL (07/2009): http://www.studentenwerk.de/] oder [URL(07/2009): http://www.studentenwerke.de/pdf/Broschuere_Studium_und_Behinderung_Gesamt_2006.pdf]Diese persönlichen Assistenten können im Alltag bei der Bewältigung von außerschulischen Problemen helfen. Auch die Wohnungssuche (13) ist ein wichtiger Aspekt, der Hilfestellungen oder Assistenzleistungen erfordern könnte, die eine Hochschule nicht in vollem Umfang gewährleisten kann.
8.2.2.2 Organisation
03. Problemlösung: Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren [[19]]
- Aufbereitung der Studienmaterialien in taktile Unterlagen.
- Mehr Zeit für blinde und sehbehinderte Studierende einplanen.
- Bereitstellung technischer Hilfsmittel für Prüfungsleistung.
07. Problemlösung: Zeitlicher Vorlauf für Verwaltungsangelegenheiten vor Studienbeginn [[20]]
- Unterstützungsleistungen bei Antragsverfahren anbieten und Studieninteressierte darüber informieren, welche Anträge ausgefüllt werden können. Das Deutsche Studentenwerk hat dazu eine Informationsbroschüre herausgegeben ((07/2009) http://www.studentenwerk.de).
10. Problemlösung: Orientierung in unbekannter Umgebung [[21]]
(Problemlösungen zu 10. auch im Unterpunkt: 8.2.2.3 Technologien)
- Mobilitätstrainingmaßnahmen anbieten. Die Organisation und Durchführung erfolgt bundesweit durch den Bundesverband der Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V. ((07/2009) http://www.rehalehrer.de/). Die Kosten werden u.a. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
11. Problemlösung: Zeitmanagement bei kurzen Pausenzeiten [[22]]
- Individuelle persönliche Begleitung zwischen zwei Veranstaltungen als Dienstleistung anbieten. Dieser Service könnte beispielsweise per Telefon durch den zu Begleitenden beauftragt werden und von Kommilitonen oder Zivildienstleistenden durchgeführt werden.
12. Problemlösung: Überfüllte Hörsäle [[23]] (Problemlösungen zu 12. auch im Unterpunkt: 8.2.2.3 Technologien)
- Behinderten-Plätze reservieren und kennzeichnen. Zudem sollten mindestens 50% der Behinderten-Plätze über Stromanschlussmöglichkeiten verfügen, damit die Studierenden ihre technischen Geräte anschließen können.
14. Problemlösung: Aufenthaltsdauer im Wohnheim [[24]]
- Kontakt zum Deutschen Studentenwerk oder örtlichen Studentenwerk herstellen. Für behinderte Studierende besteht die Möglichkeit, eine verlängerte Aufenthaltsdauer zu beantragen. ((07/2009) http://www.studentenwerk.de)
15. Problemlösung: Zugang zu Studienmaterialien [[25]] (Problemlösungen zu 15. auch im Unterpunkt: 8.2.2.3 Technologien)
- Studienassistenz zur Verfügung stellen, die Texte vorlesen, Literatur recherchieren und taktile Medien anfertigen. Die Finanzierung kann durch Sozialhilfeträger erfolgen. ((07/2009) http://www.studentenwerk.de)
16. Problemlösung: Nicht digitalisierte Studienmaterialien [[26]]
- Anfragen an Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig ((07/2009) http://www.dzb.de/) und/oder an Blindenbücherei in Hamburg ((07/2009) http://www.blindenbuecherei.de/) stellen, um Literatur im Daisy-Format anfordern zu können.
8.2.2.3 Technologien
02. Problemlösung: Behindertengerechte Arbeits- und Hilfsmittel [[27]]
- Empfehlungen des Studienzentrums für Sehgeschädigte der Universität Karlsruhe berücksichtigen und technische Komponenten zur Verfügung stellen bzw. Arbeitsplätze für sehbehinderte und blinde Studierende einrichten. ((07/2009) http://www.szs.uni-karlsruhe.de/)
04. Problemlösung: Begrenzte Auswahl an Studiengängen (Zugang zu grafischen Studienmaterialien) [[28]]
- Mittels einer Hyper-Braillezeile lassen sich Grafiken über eine taktile Oberfläche ausgeben. Da die Hyper-Braillezeile im Rahmen eines Forschungsprojektes, das vom BMWi gefördert wird und an dem bereits verschiedene Hochschulen teilnehmen, bis 2010 entwickelt werden soll, bietet es sich für Hochschulen an, sich am Hyperbraille-Projekt zu beteiligen (z.B. Nachfrage nach Test-Geräten), um die Einsatzmöglichkeiten der Hyper-Braillezeile zu testen und damit zur Entwicklung des Gerätes beizutragen. ((07/2009) http:www.hyperbraille.de)
08. Problemlösung: Zugang zu Informationen der Hochschulen [[29]]
- BITV-Regelungen des Bundes umsetzen. Informationen dazu können bspw. über (07/2009) http://www.einfach-fuer-alle.de/ abgerufen werden.
10. Problemlösung: Orientierung in unbekannter Umgebung [[30]] [[31]] (Problemlösungen zu 10. auch im Unterpunkt: 8.2.2.2 Organisation)
- Orientierung im Außengelände: GPS-Navigationssystem für Blinde und Sehbehinderte zur Ausleihe anbieten (z.B. Trekker (07/2009) http://www.papenmeier.de/).
- Orientierung im Außengelände: Mobilfunkgeräte der Sehbehinderten und Blinden mit Navigationssoftware ausstatten (z.B. bei Symbian-Betriebssystemen: Loadstone) und Unterstützung bei Speicherung von Punkt-Koordinaten durch Studien-Assistenz, die bestimmte Routen einmalig mit dem Studierenden ‚ablaufen‘. Das Mobilfunkgerät muss über einen GPS-Empfänger verfügen, der als Zusatzkomponente käuflich erworben werden kann. Vielleicht ist das Loadstone-Projekt gerade auch für Studiengänge der Informatik interessant, sich an der Entwicklung zu beteiligen, da es sich um eine Systemsoftware handelt, die von Blinden realisiert wird. ((07/2009) http://www.loadstone-gps.com/)
- Orientierung im Außengelände und in Gebäuden: Campus-Gelände und Hochschulgebäude mit RFID-Tags ausstatten und RFID-Reader leihweise zur Verfügung stellen.
- Orientierung im Außengelände und in Gebäuden: Campus-Gelände und Hochschulgebäude mit RFID-Tags ausstatten und über 'Talking Points' mit Umgebungsinformationen versehen, damit die Studierenden die Informationen via Bluetooth mit ihrem Mobilfunkgerät empfangen können. ((07/2009) http://talking-points.org/)
- Orientierung in Gebäuden: Fahrstühle mit Sprachausgabe und Blindenschrift-Schaltern versehen
12. Problemlösung: Überfüllte Hörsäle [[32]] (Problemlösungen zu 12. auch im Unterpunkt: 8.2.2.2 Organisation)
- Reservierte Behinderten-Plätze mit RFID-Tags kennzeichnen (z.B. Tag It Guide (07/2009) http://www.dlinfo.de/)
15. Problemlösung: Zugang zu Studienmaterialien [[33]] (siehe auch Nr. 02) (Problemlösungen zu 15. auch im Unterpunkt: 8.2.2.2 Organisation)
- Empfehlungen des Studienzentrums für Sehgeschädigte der Universität Karlsruhe berücksichtigen und technische Komponenten zur Verfügung stellen bzw. Arbeitsplätze für sehbehinderte und blinde Studierende einrichten. ((07/2009) http://www.szs.uni-karlsruhe.de/)
9 Fazit
Sehbehinderte oder blinde Studenten gesondert zu betrachten, zielt in eine falsche Richtung. Inmitten des regulären Studentenalltags müssen sie sich oftmals ohne fremde Hilfe zurecht finden und sinngemäß durch die einzelnen Semester kämpfen, wenn sie die beruflichen Karrierechancen ausbauen wollen. Unter der Voraussetzung sich ausreichend und genauestens mit dem gewünschten Studiengang, der jeweiligen Hochschule, dem sozialen Umfeld und auch der Infrastruktur beschäftigt zu haben, stehen die Chancen gut, ein Studium erfolgreich zu absolvieren. Studierende mit Einschränkungen in ihrer Sehfähigkeit oder Blinde haben, verglichen mit anderen Studierenden, einen großen Mehraufwand im Rahmen organisatorischer und zeitlicher Faktoren zu bewältigen.
Die Auswahl der Hochschule sollte individuell geschehen, in Abhängigkeit der Sehschädigung und der Integrationsmöglichkeiten für den jeweiligen Studierenden. Eine Einstufung der verschiedenen Hochschulen in Form eines Hochschul-Rankings o.ä. ist nicht das Ziel dieser Fallstudie. Es ist lediglich grundsätzlich festzustellen, dass die Belange sehbehinderter und blinder Studierender im Allgemeinen noch nicht genügend berücksichtigt werden, gleichwohl verschiedene Empfehlungen zur Erreichung der Chancengleichheit vorliegen. Den Verantwortungsbereichen der Hochschulen wird daher empfohlen, in Zusammenarbeit mit Beauftragten der Behinderten- und Interessenverbände die bestehenden Barrieren zu verkleinern oder gar ganz abzubauen.
Der Einsatz von neuen und bereits alltagserprobten Technologien bietet zudem viele Möglichkeiten, die Lebensqualität derer zu erhöhen, die aufgrund von Behinderungen verschiedenen gesellschaftlichen Einschränkungen unterliegen. Ob es sich dabei um ältere oder jüngere Menschen handelt, ist dabei nicht von hoher Relevanz, denn IuK-Technologien[3] können an die verschiedenen Bedürfnisse angepasst werden. Wichtig ist nur, dass die Bedürfnisse erkannt und richtig interpretiert werden.
Um noch einmal den Ansatz menschenzentrierter IT-Systeme und der Sozialinformatik aufzugreifen, geht es grundsätzlich darum, mittels IuK-Technologien eine Hilfestellung anzubieten, den Menschen als Dreh- und Angelpunkt zu betrachten, seine Lebensweisen und -situationen zu berücksichtigen und nicht aufgrund übermäßig eingesetzter IT-Komponenten sogar noch weiter von der Gesellschaft zu isolieren und damit genau das Gegenteil dessen zu bewirken, was ursprünglich im Vordergrund stand – die verbesserte Integration in den Alltag und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Daher ist es neben dem gezielten Einsatz technischer Komponenten ebenso notwendig, den Dialog mit Betroffenen zu suchen und eine Sensibilisierung aller Beteiligten zu erreichen.
Die Gesamtanzahl der Studierenden in Deutschland beläuft sich auf rund 2 Mio., von denen rund 8000 sehgeschädigt sind. Am Beispiel des Bundeslandes Berlin wird aufgezeigt, wie sich eine mögliche Anzahl von Studenten zusammen setzen könnte. Laut dem Statistischen Landesamt Berlin gibt es rund 130.000 Studierende, die sich auf 35 Berliner Hochschulen und Universitäten verteilen. Der berechnete Anteil für Berlin beläuft sich auf rund 520 blinde oder sehbehinderte Studenten. Würde sich, theoretisch gesehen, auf jeder Hochschule die gleiche Anzahl an Personen einschreiben, wären das rund 15 Studierende mit Sehschädigungen pro Hochschule. Da sich jedoch nicht nachweisen lässt, wie viele Einschreibungen es tatsächlich geben würde, wenn sich der Angebotsumfang für Blinde und Sehbehinderte erweitert, sind diese Angaben nur als Richtwerte zu betrachten. Eine genaue Anzahl derer, die ein Studium nach ihrer schulischen Laufbahn in Betracht ziehen, konnte aufgrund fehlender Quellen leider nicht ermittelt werden. Der ‚Woche des Sehens‘ konnten lediglich Zahlen in Abhängigkeit der Altersgruppen entnommen werden. Demnach gibt es 8.700 blinde und 12.500 sehbehinderte Menschen unter 18. Wie viele davon jedoch zukünftig ein Studium in Betracht ziehen werden, ist völlig offen. Möglicherweise handelt es sich daher um zukünftige Schulabgänger in Höhe von 21.200 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Zuordnung dieser Größe zu den einzelnen Bundesländern ist leider ebenfalls nicht möglich. Aus diesem Grund sollte für die Hochschulen individuell eine Auswahl der Maßnahmen oder Schritte erfolgen, die ein Studium für Blinde und sehbehinderte möglich machen können.
Bezogen auf das vorliegende Thema wäre es mit den genannten Empfehlungen, ob durch organisatorische oder technologische Maßnahmen, möglich, eine Grundlage dafür zu schaffen, die Chancen für sehbehinderte und blinde Menschen im Bildungswesen zu erweitern und mit Hilfe derzeitiger und künftiger Informationstechnologie auszubauen.
10 Danksagung
Abschließend möchten wir uns bei denen bedanken, die sich diesem Thema angenommen haben und die Zeit finden konnten, uns durch hilfreiche Hinweise, die Bereitstellung von Informationsmaterial und durch die Beantwortung der Fragebögen, bei der Bearbeitung der Fallstudie zu unterstützen.
Herzlichen Dank!
Sandra Bergmann & Julia Liebchen
11 Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| BaföG | Bundesausbildungsförderungsgesetz |
| BerHG | Berliner Hochschulgesetz |
| BGG | Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen |
| BITV | Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem BGG |
| BMWi | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie |
| bspw. | beispielsweise |
| CD | Compact Disc |
| etc. | et cetera |
| e.V. | eingetragener Verein |
| GG | Grundgesetz |
| GPS | Global Positioning System |
| HRG | Hochschulrahmengesetz |
| IuK | Informations- und Kommunikationstechnologie |
| IT | Informationstechnologie |
| MDA | Mobile Digital Assistant |
| OCR | Optical Character Recognition |
| PC | Personal Computer |
| PDA | Personal Digital Assistant |
| S. | Seite |
| SGB | Sozialgesetzbuch |
| SMS | Short Message Service |
| TFT | Thin Film Transistor |
| RFID | Radio-Frequency-Identification |
| URL | Uniform Resource Locator |
| USB | Universal Serial Bus |
| Vgl. | Vergleich |
| W3C | World Wide Web Consortium |
12 Abbildungsverzeichnis
| Nr. | Abbildung |
|---|---|
| 1 | Anzahl blinder und sehbehinderter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 2009 - Daten-Quelle: Woche des Sehens) Anteil Erwerbsfähiger herausgestellt |
| 2 | Abb.2) Anzahl blinder erwerbsfähiger Menschen in der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 2009 - Daten-Quelle: Woche des Sehens) |
| 3 | Grad der Studienbeeinträchtigung nach Art gesundheitlicher Schädigung - Studierende mit gesundheitlicher Schädigung in Prozent (Stand: 18. Sozialerhebung - Quelle: DSW/HIS) |
| 4 | Erblindungsursachen (Stand: 26.11.2008 - Daten-Quelle: Gesundheitsportal Onmeda) |
| 5 | Das Alphabet in Blindenschrift, wobei immer alle 6 Punkte dargestellt werden, aber die gesetzten Punkte als gefüllte Kreise und die nicht gesetzten Punkte als leere Kreise (Stand: 07/2009 - Quelle: Blista in Marburg - http://www.blista.de) |
| 6 | Screenshot der Datenerhebung (Online-Umfrage an Organisationen) |
| 7 | Screenshot der Datenerhebung (Online-Umfrage an Hochschulen - Seite 1+2) |
| 8 | Screenshot der Datenerhebung (Online-Umfrage an Hochschulen - Seite 3+4) |
| 9 | Beispiel für einen Monitor mit vergrößerter Schrift (Stand: 07/2009 - Quelle: Blista in Marburg - http://www.blista.de) |
| 10 | Screenshot der Checkliste (Titelseite) |
| 11 | Screenshot der Checkliste (Seite 1+2) |
| 12 | Screenshot der Checkliste (Seite 3+4) |
| 13 | Screenshot der Checkliste (Seite 5+6) |
| 14 | Screenshot der Checkliste (Seite 7+8) |
| 15 | Screenshot der Checkliste (Seite 9+10) |
| 16 | Screenshot der Checkliste (Seite 11+12) |
| 17 | Vielen Dank in Brailleschrift |
13 Literaturverzeichnis
| [1] DBSV (2009) | DBVS (2009); Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. - Spitzenverband der deutschen Sehbehinderten und Blinden; URL: http://www.dbsv.org/ |
| [2] Statistisches Bundesamt Deutschland (07/2009) | Bevölkerung nach Altersgruppen in Deutschland: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Zeitreihen/LangeReihen/Bevoelkerung/Content100/lrbev01ga,templateId=renderPrint.psml |
| [3] Woche des Sehens (2009) | Zahlen und Fakten: http://www.woche-des-sehens.de/presse/zahlen-und-fakten/ |
| [4] Tinnes, Judith (2007) | Tinnes, Judith: Informationszugang für Blinde und Sehbehinderte: Möglichkeiten und Grenzen, VDM Verlag Dr. Müller e. K. und Lizensgeber |
| [5] Behinderung und Studium (07/2009) | http://www.behinderung-und-studium.de/dokumentationen/assistenzfinanzierung/assistenzleistung-fuer-blinde-und-sehbehinderte-menschen |
| [6] Handicap Infobuch (07/2009) | http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/kontakt/handicap/infobuch_in_gro__schrift.pdf |
| [7] Studentenwerke (07/2009) | http://www.studentenwerke.de/pdf/BR6_STUBEH_05_KapIII_Organisation%20des%20Studienalltags.pdf |
| [8] Dr. Kahlisch, Thomas (2009) | http://www.kahlisch.de |
| [9] Schriftenreihe zum Blindenrecht (07/2009) | http://www.dbsv.org/ratgeber/recht/schriftenreihe-zum-blindenrecht/ |
| [10] Forschung zugunsten behinderter Menschen (07/2009) | http://ec.europa.eu/research/leaflets/disabilities/page_70_de.html |
| [11] Bundesarbeitsgemeinschaft (07/2009) | http://www.behinderung-und-studium.de/links |
| [12] Gesetzestexte (07/2009) | http://alle-inklusive.de/?page_id=154 |
| [13] Gesetzliche Grundlagen (07/2009) | http://www.behinderung-und-studium.de/dokumentationen/behinderung/gesetzliche-grundlagen |
| [14] Studium und Behinderung (2005) | Prof. Dr. Rinkens, Hans-Dieter; Präsident des Deutschen Studentenwerks: Studium und Behinderung, Praktische Tipps und Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit, 6. Auflage, Berlin 2005 |
| [15] SGB (07/2009) | http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html |
| [16] Studentenwerke Newsletter August 2009 | http://www.studentenwerke.de/pdf/IBS_Tipps_und_Infos_08_2009.pdf |
| [17] Papenmeier Reha-Technik (07/2009) | Firmen-Homepage: http://www.papenmeier.de/ |
| [18] Loadstone-Projekt (07/2009) | Projekt-Seite: http://www.loadstone-gps.com/ |
| [19] Mobile Geo (07/2009) | Produkt-Informationen: http://www.mobilespeak.de/mobile_geo.htm |
| [20] University of Rochester (07/2009) | Homepage der University of Rochester: http://www.rochester.edu/ |
| [21] Bones AG (07/2009) | Firmen-Homepage: http://www.bones.ch/bones/pages/ger/bones/bones.html |
| [22] Dräger & Lienert Informationsmanagement GbR (07/2009) | Firmen-Homepage: http://www.dlinfo.de/ |
| [23] Talking Points (07/2009) | Projekt-Seite der University of Michigan: http://talking-points.org/ |
| [24] Daisy-Konsortiums (07/2009) | Homepage des Daisy-Konsortiums: http://www.daisy.org/ |
| [25] Blindenbücherei in Hamburg (07/2009) | Homepage der Blindenbücherei in Hamburg: http://www.blindenbuecherei.de/ |
| [26] Einfach für Alle (07/2009) | Homepage der Initiative Aktion Mensch für ein barrierefreies Internet: http://www.einfach-fuer-alle.de/ |
| [27] Berufsförderungswerk Düren (07/2009) | Homepage des Berufsförderungswerk Düren: http://www.bfw-dueren.de |
| [28] HyperBraille (07/2009) | Projekt-Seite: http://www.hyperbraille.de/ |
| [29] Bundesverband der Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V. (07/2009) | Homepage des Bundesverbandes der Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V.: http://www.rehalehrer.de/ |
| [30] Deutsches Studentenwerk (07/2009) | Homepage des Deutschen Studentenwerkes: http://www.studentenwerk.de |
| [31] Studienzentrum für Sehgeschädigte (07/2009) | Homepage des Studienzentrums für Sehgeschädigte der Universität Karlsruhe: http://www.szs.uni-karlsruhe.de/ |
| [32] Studentenwerke-Broschüre, aus 2006, für Studium und Behinderung (07/2009) | http://www.studentenwerke.de/pdf/Broschuere_Studium_und_Behinderung_Gesamt_2006.pdf |
14 Fußnoten
- ↑ Gesamtbevölkerung in Deutschland im Jahr 2007: 82.217.830 Menschen - Quelle: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Zeitreihen/LangeReihen/Bevoelkerung/Content100/lrbev01ga,templateId=renderPrint.psml
- ↑ Berechnung des Bevölkerungsanteils blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland: 97.300 * 100 / 20-40: 25,0% = ca 20.554.457 + 40-60: 30,3% = ca 24.912.002 = 45.466.459
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 IuK-Technologien: Informations- und Kommunikationstechnologie: Beschreibt die ganzheitliche Betrachtung der beiden Technologien
- ↑ 4,0 4,1 4,2 4,3 GPS (Global Positioning System): Weltweites Satelliten-Navigationssystem
- ↑ Brailleschrift = Blindenschrift: 1825 von Louis Braille entwickelt
- ↑ Umfrage Online: Portal für die Erstellung von Auswertungen und Umfragen (http://www.umfrageonline.com/)
- ↑ 7,0 7,1 Braillezeile: Blindenschrift-Texteingabe und -/Textausgabegerät, das an den Computer angeschlossen wird
- ↑ 8,0 8,1 Bildschirmleseprogramm, Software-Produkt; vermittelt Bildschirminformationen via Sprachsynthese oder taktil via Braillezeile
- ↑ 9,0 9,1 9,2 Texterkennungssoftware
- ↑ 10,0 10,1 10,2 Blindenschriftdrucker; führender Hersteller: Index aus Schweden
- ↑ OSS (Open Source Software): Software mit frei zugänglichem Quellcode, der weiterentwickelt und vertrieben werden kann
- ↑ 12,0 12,1 12,2 12,3 RFID: Radio Frequenzy Identification zur Auszeichnung und Identifikation von Objekten und Personen. Es bezeichnet ein elektronisches Verfahren, das Daten über eine bestimmte Entfernung per Funk überträgt und besteht aus einem Datenträger (RFID-Tag), einer Antenne und einem Lesegerät
- ↑ 13,0 13,1 RFID-Reader: Lesegerät, das Daten des Transponders auslesen kann.
- ↑ 14,0 14,1 RFID-Transponder: Datenträger mit Antenne und Datenspeicher, der kontaktlos ausgelesen und beschrieben werden kann.
- ↑ 15,0 15,1 Bluetooth: Standard für die Funk-Kommunikation
- ↑ POI: Für den Nutzer eines Navigationssystems wird damit ein Ort, der von bestimmten Interesse sein könnte, bezeichnet
- ↑ Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
- ↑ W3C: World Wide Web Consortium
- ↑ DAISY ist die Abkürzung für Digital Accessible Information System (Deutsch: Digitales, zugängliches Informationssystem)
- ↑ Software-Produkt unterstützt diverse Windows-Betriebssysteme, Office-Produkte und gängige Browser; Zusatzmodule bei der FA. Papenmeier erhältlich
- ↑ Split-Screen-Modus: gleichzeitige Ausgabe von Computer- und Kamerabild auf Bildschirm

