IPTV - Das Fernsehen der Zukunft? Vorstellung und technischer Überblick

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Name des Autors: Benjamin Kr.
Titel der Arbeit: IPTV - Das Fernsehen der Zukunft? Vorstellung und technischer Überblick
Hochschule und Studienort: FOM Essen


Inhaltsverzeichnis


1 Abkürzungsverzeichnis

AbkürzungBedeutung
ADSLAsymmetric Digital Subscriber Line
BNetzABundesnetzagentur
CASConditional Access System
DRMDigital Rights Management
DSLDigital Subscriber Line
EPGElectronic Program Guide
HDHigh Definition
IGMPInternet Group Management Protocol
IPTVInternet Protocol Television
MPEGMoving Picture Experts Group
PCPersonal Computer
QoSQuality of Service
RStVRundfunkstaatsvertrag
SDStandard Definition
STBSet-Top-Box
TKGTelekommunikationsgesetz
TVTelevision
TVWFTelevision Without Frontiers
VDSLVery High Data Rate Digital Subscriber Line
VoDVideo-on-Demand
ZDFZweites Deutsches Fernsehen

 

2 Abbildungsverzeichnis

Abb.-Nr.Abbildung
1Unicast vs. Multicast
2Goldmedia-Prognose IPTV-Haushalte in Deutschland 2012
3Anzahl der IPTV-Nutzer in Europa
4Der gegenwärtige Rechtsrahmen für IPTV

 

3 Tabellenverzeichnis

Tabelle Nr.Beschreibung
1Bandbreiten für ausgewählte Anwendungsfälle (Erfahrungswerte)
2Unterscheidung Web-TV und IPTV
3IPTV-Angebote von Telekommunikationsunternehmen
4Vorteile von IPTV

 

4 Was ist IPTV

IPTV ist in aller munde, doch die wenigsten wissen was sich wirklich hinter dieser Abkürzung verbirgt. Viele verbinden damit Fernsehen aus dem Internet und zählen auch solche Dienste wie "YouTube" dazu. Dabei handelt es sich hierbei um das ganz normale Fernsehprogramm, welches nur einen anderen Übertragungsweg benutzt. In diesem Falle das Internet Protocol.[1]


4.1 Definition von IPTV

Man findet verschiedene Definitionen zum Thema IPTV. Nachfolgend drei Definitionen.


1: "IPTV is defined as the secure and reliable delivery to subscribers of entertainment video and related services. These services may include, for example, Live TV, Video On Demand (VOD) and Interactive TV (iTV). These services are delivered across an access agnostic, packet switched network that employs the IP protocol to transport the audio, video and control signals. In contrast to video over the public Internet, with IPTV deployments, network security and performance are tightly managed to ensure a superior entertainment experience, resulting in a compelling business environment for content providers, advertisers and customers alike."[2]


2: "Definition „Fernsehen wie bisher – über IP“
Mit IPTV verbinden manche Experten heute vor allem ein Produkt, das die Verlegung des etablierten, klassischen Rezeptionsmodells des Fernsehens auf eine andere Distributionsplattform auf der Basis einer anderen Technologie darstellt – Fernsehen der gewohnten, bisherigen Bauart auf der Infrastruktur des IP-Netzes, von einigen Fachleuten sogar noch weiter eingegrenzt als „innerhalb eines technisch abgegrenzten, geschlossenen, proprietären Systems“, bei dem der Nutzer gesondert Eintritt zahlen muss.

Dies ist eine enge Definition, die den Vorteil hat, dass sie leicht überschaubar ist und auch in ihren Implikationen für Inhalte, Technik, Marketing und Regulierung leichter diskussionsfähig als breitere Definitionen. Sie ist technikaffin und bezieht sich auf die Technik der Verteilung der Fernsehsignale, stellt sich damit auf eine definitorische Ebene wie Kabel-Fernsehen oder Satelliten-Fernsehen, unterhalb des generischen Begriffs „Fernsehen“".[3]


3: "Internet Protocol Television (IPTV) bezeichnet die Übertragung von digitalen TV-Inhalten über ein geschlossenes Netzwerk mittels Internet Protocol. Der Empfang erfolgt über eine Set-Top-Box (STB), die in der Regel an ein xDSL-Modem angeschlossen wird. Damit ist IPTV eine weitere (Fernseh-)Übertragungstechnik neben Antenne (Terrestrik), Kabel und Satellit: über die breitbandige Internetverbindung.

IPTV stellt neben Kabel, Satellit und Terrestrik einen weiteren Empfangsweg für Fernsehen dar. Voraussetzung für den Empfang ist ein breitbandiger Internetzugang und ein Empfangsteil (Set-Top-Box), das gemietet oder gekauft wird. Zusätzlich muss ein monatlicher Abopreis an den Anbieter entrichtet werden."[4]


Da es für die wesentlichen Schnittstellen von IPTV noch keinen einheitlichen Standard gibt, arbeiten verschiedene IPTV-Anbieter im Open-IPTV-Forum zusammen, um übergreifende Spezifikationen für die Bereitstellung von Diensten für das Internetfernsehen zu entwickeln und existierende Standards zu integrieren. Dies ist z.B. die Voraussetzung dafür, dass die verschiedenen Set-Top-Boxen mit jedem Anbieter funktionieren und nicht, wie jetzt noch üblich, nur mit einem speziellen Anbieter.[5]

 

4.2 Funktionsweise von IPTV

Was braucht man für IPTV und wie funktioniert es?


4.2.1 Set-Top-Box

Als erstes braucht man zum Empfang von IPTV eine Set-Top-Box (STB), dies ist das Teilnehmerendgerät. Es dient als Schnittstelle zwischen Benutzer und dem Netzwerk. Auf der STB laufen verschiedene Dienste wie etwa ein EPG (Electronic Program Guide), welches dem Benutzer erlaubt, durch das Programmbouquet zu navigieren. Es ist mit einer elektronischen Fernsehzeitung zu vergleichen. Die STB ist zuständig für die Umwandlung der digitalen IPTV-Signale in Signale, die von herkömmlichen TV-Geräten wiedergegeben werden können.[6]

 

4.2.2 Encoder

Auf der Seite der Anbieter von IPTV benötigt man sogenannte Encoder. Dieser hat die Aufgabe, Eingangssignale verschiedener Formate in einen digitalen und komprimierten Datenstrom umzuwandeln (kodieren). Das Videoausgabesignal ist in MPEG oder Windows Media kodiert. Echtzeitvideoencoder sind nicht mehr so teuer wie früher und stellen deswegen nicht mehr den größten Teil der Kosten für ein "Video Distributions System" dar. Viele dieser Live-TV-Encoder befinden sich in den zentralen Kopfstationen der Netze.

Wichtige technische Merkmale von Videoencodern sind:

  • Qualität der Kodierung
  • Kompressionsrate
  • Vielfalt der Kodieralgorithmen
  • Unterstützung von Multiplexing[7]

 

4.2.3 Kanalwechsel

Abb.1: Unicast vs. Multicast
Abb.1: Unicast vs. Multicast[8]

Der Kanalwechsel bei IPTV ist eine besondere Herausforderung, da er anders als beim "normalen" Fernsehen funktioniert. Anwendungen in IP-Netzwerken sind meist Unicast. Es wird eine Verbindung zwischen zwei Computern hergestellt, dadurch steigt allerdings die Last im Netz. Dies würde bei TV-Distributionen zu Übertragungsengpässen führen, deswegen verwendet man hier Multicast (ein TV-Sender zu vielen Empfängern).

Beim Kanalwechsel wird von der STB eine IGMP-Nachricht generiert. Diese wird an das Netz gesendet und trifft auf einen Multicastknoten, dieser erkennt die Nachricht und repliziert den entsprechenden Kanal. Die Kopie wird an die STB gesendet. Dieser Vorgang dauert etwa 100ms bis einige Sekunden.

Die Dauer des Kanalwechsels resultiert aus:

  • dem zeitlichen Sicherheitsabstand gegen unbeabsichtigten Kanalwechsel
  • der Aufforderung zum Kanalwechsel
  • dem Wechsel der Multicastgruppe
  • dem MPEG-Dekodierungsprozess (umfasst Demultiplexing, Recording, Decoding und CAS-Schlüssel)[9]

 

4.2.4 Middleware

Es kommt eine sogenannte Middleware zum Einsatz. Dabei handelt es sich um eine Software- und Hardware-Infrastruktur, die dafür sorgt, dass die verschiedenen Komponenten einer IPTV-Lösung miteinander verbunden werden. Zum Einsatz kommt ein verteiltes Betriebssystem, welches auf den Servern der Netzbetreiber läuft und auch auf der STB beim Kunden. Die Middleware versorgt die Videoserver, verbindet die EPG mit den Servern für Inhalt, sorgt dafür, dass auf der STB nur kompatible Software läuft und fungiert für die STB als Bootserver.

Wichtige technische Merkmale einer Middleware sind:

  • Zuverlässigkeit
  • Skalierbarkeit
  • Schnittstellen zu anderen Systemen[10]

 

4.2.5 Video-Codierung

Zur Video-Codierung kommt bei IPTV, im Gegensatz zu Kabel oder Satellit, die mit MPEG-2 codiert sind, meist MPEG-4 AVC bzw. Windows Media VC-1 zum Einsatz. Das liegt an den eingeschränkten Übertragungskapazitäten der xDSL-Leitungen die bei IPTV zur Verfügung stehen. [11]


Kompressionsverfahren MPEG2 MPEG2 MPEG4 MPEG4
Qualität SD HD SD HD
Anzahl der Streams 1 1 1 1
Geschätzte resultierende Bandbreite 4-6 Mbit/s 8-10 Mbit/s ca. 2,5 Mbit/s 6-8 Mbit/s

Tab. 1 - Bandbreiten für ausgewählte Anwendungsfälle (Erfahrungswerte)[12]

 

4.2.6 Zugangsberechtigungssysteme

Die meisten privaten TV-Sender werden nur verschlüsselt übertragen, deshalb benötigt man noch Zugangsberechtigungssysteme (CAS). Diese gewährleisten den Schutz der Inhalte vor unberechtigter Nutzung. Die Inhalteanbieter verlangen nach einem CAS und zusätzlich nach einem DRM System mit denen nicht nur die Echtzeitprogrammnutzung kontrolliert werden kann, sondern auch die Distribution der Inhalte.Die meisten CAS/DRM-Systeme nutzen eine Kombination aus Scrambling (Vertauschen von Bildinformationen) und Verschlüsselung (Encryption). Das CAS/DRM Modul entschlüsselt dann den Datenstrom im Decoder.

Wichtige technische Merkmale von CAS/DRM sind:

  • Smart Card im Gegensatz zu Soft Client
  • Sicherheit
  • Serverskalierbarkeit und Integration mit Encoder
  • Videoserver und Set-Top-Box[13]

 

4.3 Abgrenzung zu WebTV, InternetTV und Video-on-Demand

Die Begriffe IPTV und Web-TV werden häufig synonym verwendet und unter dem Begriff Internetfernsehen zusammengefasst. Dies ist allerdings nicht ganz richtig und man muss die Begriffe unterscheiden.

Der Begriff IPTV wurde weiter oben schon erklärt im Gegensatz dazu ist Web-TV das laden (Streaming) von TV-artigen Inhalten (Videos und Filme) aus dem offenen Internet. Diese Inhalte sind meist kostenfrei verfügbar und es genügt ein PC und ein Breitbandanschluss.[14]


Typ IPTV Web-TV
Reichweite Eigenes Netz (lokal) Weltweit, nationale Einschränkung möglich
Qualität Quality of Service (QoS) Best Effort
Benötigte Bandbreite Mind. 4 Mbit/s Breitband, ab 1 Mbit/s
Videoformate MPEG2, MPEG4, Microsoft VC1 Windows Media Player, RealNetworks, QuickTime, Flash
Nutzer Registrierte Kunden mit IP-Adresse und Lokalisierung Potenziell alle Internetnutzer, Registrierung und Lokalisierung bei einigen Portalen
Empfangsgerät Set-Top-Box, TV-Gerät PC
Auflösung SD, HD Abhängig von Bandbreite

Tab. 2 - Unterscheidung Web-TV und IPTV[15]


Zu Web-TV gehören unter anderem die Dienste wie Zatoo und Joost oder auch die Mediathek vom ZDF. Diese bieten entweder eine Auswahl an Live-Programmen oder Inhalte zum Download an. Es gibt mittlerweile auch schon einige (kostenpflichtige) Video-on-Demand Anbieter, wie z.B. Maxdome. Auch werden die Portale wie z.B. YouTube, Clipfish oder MyVideo als Web-TV Angebote bezeichnet.[16]

 

5 Verfügbarkeit von IPTV

Abb.2: Goldmedia-Prognose IPTV-Haushalte in Deutschland 2012
Abb.2: Goldmedia-Prognose IPTV-Haushalte in Deutschland 2012[17]

IPTV breitet sich in Deutschland langsamer aus als im Rest von Europa, dies liegt an den länderspezifischen Besonderheiten des deutschen Fernsehmarktes.[18]

 

5.1 In Deutschland

Der Fernsehmarkt in Deutschland zeichnet sich durch ein hohes Angebot an Free-TV-Sendern, eine hohe Kabelpenetration und eine vergleichsweise langsame Breitbandentwicklung und Digitalisierung (im Kabel) aus. Verschiedene Studien kommen zu dem Ergebnis, dass es im Jahre 2010 zwischen 1 Million und 3 Millionen IPTV-Haushalte geben wird. Die Schätzung für das Jahr 2012 liegt zwischen 1,66 Millionen und 2,5 Millionen.[19]


 

In Deutschland gibt es momentan drei Telekommunikationsunternehmen, die IPTV anbieten. Die Deutsche Telekom mit "T-Home Entertain", HanseNet mit "Alice homeTV" und Arcor mit "Arcor-Digital TV".[20]


T-Home Entertain Alice homeTV Arcor-Digital TV
Start Oktober 2006 Mai 2006 Oktober 2007
Empfangsvoraussetzung ADSL, ADSL2+, VDSL ADSL2+ ADSL2+
Empfangbar in Auf VDSL-Netz in 27 Städten, bis Ende 2008: 50 Städte; auf ADSL2+-Netz in 750 Städten. Reichweite ca. 17 Mio. Haushalte In mehr als 150 Städten. Reichweite ca. 10 Mio. Haushalte In 51 Städten, bis Sommer 2008 in 150 Städten geplant. Reichweite ca. 10 Mio. Haushalte
Programmpakete (Preise) *1 Bis zu 105 Free-TV-Sender, 74 Pay-TV-Kanäle. Pakete ab 49,95 € bis 74,95 € zzgl. Pay-TV-Pakete und Sprachpakete (ab 2,99 €) Bis zu 60 Free-TV-Sender, 40 Pay-TV-Kanäle. Pakete an 24,80 € bis 59,80 € zzgl. Zusatzoptionen (big Entertaiment 14,90 €) Mehr als 50 Free-TV-Sender, 70 Pay-TV-Kanäle. Pakete ab 34,90 € bis 44,90 €. Premiumangebote (Sport, Unterhaltung, ausländische Sender; ab 5,95 €)
Einmalige Einrichtungskosten (entfallen häufig) 99,99 € 59,80 € 49,95 €
Techniker (Preis) Für eine Pauschale von 49,90 € ist ein Techniker verfügbar, der die Geräte einrichtet und ggf. eine Einführung erteilt Installation der mitgelieferten Anschlusskomponenten durch einen Techniker für 61,90 € möglich Installation der mitgelieferten Anschlusskomponenten durch einen Techniker für 69,95 € möglich
Enthaltene Hardware Set-Top-Box T-Home X301T, einmalig 99,99 € Alice-homeTV-Set-Top-Box (Mietpreis in Abopreis enthalten) Arcor-Set-Top-Box, einmalig 49,95 € plus 9,95 € Versandkosten
Internetanbindung, -tarif DSL 16000, DSL-Flatrate; bei Verfügbarkeit auch VDSL 25 MBit/s (50 MBit/s möglich, Aufpreis: 5 € pro Monat) DSL 16000, DSL-Flatrate DSL 6000 oder DSL 16000 DSL-Flatrate (All-inclusive-Tarife)
HDTV Verfügbar mit VDSL (derzeit 3 Sender, 2 Pay-TV-Sender) Set-Top-Box HDTV-fähig, allerdings noch keine entsprechenden Angebote Noch nicht verfügbar
Video-on-Demand (Preis je Titel) mehr als 2.600 Titel (0,99 € bis 3,99 €) ca. 1.200 Titel (0,90 € bis 5,90 €) ca. 500 Titel (0,99 € bis 3,99 €)
Anzahl der Abonnenten ca. 180.000 ca. 20.000 keine Angabe
*1 Die Paketpreise beinhalten standardmäßig einen breitbandigen Internetzugang und eine Telefon-Flatrate.

Tab. 3 - IPTV-Angebote von Telekommunikationsunternehmen[21]

 

5.2 In Europa

Abb.3: Anzahl der IPTV-Nutzer in Europa
Abb.3: Anzahl der IPTV-Nutzer in Europa[22]

Frankreich zählt in Europa mit über 2 Millionen Nutzern zu den Ländern mit den meisten IPTV-Haushalten, gefolgt von Spanien mit 500.000 Nutzern und Italien mit 250.000 Nutzern. Die große Anzahl an IPTV-Nutzern in Frankreich liegt an dem begrenzten Free-TV-Angebot und der schlechten Verbreitung von Kabel. IPTV wird in Frankreich seit Ende 2003 angeboten.

Ein früher Marktstart garantiert aber nicht immer Erfolg, in Großbritannien ist IPTV seit September 2000 verfügbar und bis heute kaum relevant. Dies liegt ebenfalls an den spezifischen Marktbedingungen. Großbritannien verfügt über eine hohe Digitalisierung und einen starken Wettbewerb im Pay-TV-Markt.[23]

 

6 Vor- und Nachteile von IPTV

Es gibt einige Dinge die für einen IPTV-Anschluss im Vergleich zu einem Kabel- oder Satellitenanschluss sprechen. Einige dieser Vorteile sind allerdings noch nicht komplett umgesetzt.


Klassifizierung Beschreibung
Individualität/Selbstbestimmung
* Zusammenstellung des eigenen Fernsehprogramms
* Eigene Auswahl und Gestaltung von Inhalten und Zusatzdiensten
Zeitsouveränität
* Time-Shifting und Ad-Skipping: Zeitunabhängiges Programm, Just-missed-Funktion, Verhinderung von Werbeunterbrechungen
* Persönlicher Videorekorder: Filme können bei Bedarf abgerufen werden, eigener Videorekorder ist nicht notwendig
Video-on-Demand
* Sendungen/Filme per Fernbedienung zu jeder Zeit auf Abruf
* Hollywood-Kinofilme und -Blockbuster
Interaktivität
* Interaktive Zusatzdienste: Voting (z.B. Mitspielen bzw. Abstimmen bei "Wer wird Millionär"), Bestellfunktion (z.B. bei Shoppingsendern); Zusatzfunktionen über aktuelles Programm   (z.B. Statistiken oder Hintergrundberichte)
* Spiele (auch mit mehreren Spielern)
Preisliche Aspekte
* Preisvorteil durch Bündelangebote (Triple Play)
* Eine Rechnung, ein Ansprechpartner für TV, Telefon und Internet
Technisch-organisatorische Vorteile
* Schnelle Breitbandverbindung
* Hochauflösende HDTV-Bildqualität
* Quality of Service
* Verhinderung von Medienbrüchen
* Verknüpfung mit anderen Diensten und Anwendungen (z.B. mit mobilen Endgeräten)
Inhaltliche Programmaspekte
* Programmvielfalt (Radio, Free-TV und Pay-TV, Spartensender)
* Elektronischer Programmführer auf dem Bildschirm mit diversen Funktionen (Suchen, Lesezeichen, Programmieren)

Tab. 4 - Vorteile von IPTV[24]


Nachteile von IPTV sind u.a.:

  • Bandbreitenaufteilung (eine gewisse Menge der Bandbreite ist für IPTV reserviert und steht somit nicht für das Internet zur Verfügung)
  • Zusätzliche Geräte (es wird für jeden Fernseher eine Set-Top-Box benötigt, diese ist auch nicht unter den Anbietern kompatibel)
  • Die Umschaltzeiten (sie sind bei IPTV deutlich höher als beim klassischen TV)
  • Weniger Anonymität (durch die Verbindung von IPTV mit dem DSL-Anschluss lässt sich leicht festhalten, welcher User welche Sendungen wann schaut)
  • Zeitverzögerung (das Programm von IPTV ist einige Sekunden langsamer beim User als das herkömmliche TV-Programm)

 

7 Rechtliche Rahmenbedingungen

Für das Fernsehen über die klassischen Verbreitungswege, wie z.B. Kabel oder Satellit, gelten eindeutige Regeln. Diese fallen unter das Rundfunkrecht. Bei IPTV ist dies anders, dort spielt noch das Telekommunikationsrecht mit rein, da der Übertragungsweg über das Internet Protocol stattfindet.

Auszug und Aufbereitung aus den relevanten Stellen des Rundfunkrechts und des Telekommunikationsrechts.


7.1 Rundfunkrecht

"Deutsches Rundfunkrecht

1. In Deutschland sind die Bundesländer für die Rundfunkregulierung zuständig. Sie haben hierzu gemeinsame Grundsätze im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) festgelegt. Weitere Vorschriften finden sich in den Mediengesetzen der einzelnen Bundesländer. Die zuständige Einrichtung der Regulierung ist die jeweilige Landesmedienanstalt.

2. Rundfunk ist nach dem Rundfunkstaatsvertrag die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.

3. Solange die klassischen linearen TV-Programme im Internet, also nur über eine andere Distributionsplattform ohne Charakteränderung, verbreitet werden, und der Nutzer sein Programm nicht individuell zusammenstellen und/oder interaktiv handeln kann, ist diese Art von IPTV im engeren Sinne als Rundfunk anzusehen.

4. Bei IPTV im weiteren Sinne wird es in Zukunft stärker um die Individualunterhaltung und -information auf der Basis unterschiedlicher Dienste gehen. Auf die Frage der technischen Verbreitungsplattform kommt es dabei immer weniger an. Entscheidend ist der Inhalt des Dienstes. Das neue IPTV könnte nach der Phase der Distribution von Rundfunk über das Netz recht schnell in Formen übergehen, bei denen der Nutzer sich seine Inhalte in Form von TV-Programmen, ob kommerziell oder selbst produziert, Videos, etc. selbst, „on-Demand“, zusammenstellt."[25]


"Europäisches Rundfunkrecht

1. Mit Veröffentlichung der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 im Amtsblatt der EU ist am 18. Dezember 2007 eine neue audiovisuelle Mediendiensterichtlinie in Kraft getreten, die die bisherige Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" Fernsehrichtlinie bzw. TV Without Frontiers (TVWL-RL) ablöst und von den Mitgliedsländern im Verlauf von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist. Die bisher gültige Fernsehrichtlinie bestimmt einen Mindeststandard, den die Mitgliedsstaaten im Rahmen der Regulierung von Inhalten von Fernsehsendungen gewährleisten müssen und der im Wesentlichen auf folgenden Grundprinzipien beruht:

  • Verpflichtung der Programmanbieter, nach Möglichkeit mehr als die Hälfte der verfügbaren Sendezeit europäischen Werken vorzubehalten. Hierzu enthält die Richtlinie bestimmte Quotenregelungen.
  • Bewahrung bestimmter öffentlicher Interessen wie z. B. der kulturellen Vielfalt, des Schutzes Minderjähriger und Gewährleistung des Rechts auf Gegendarstellung.
  • Maßnahmen zur Förderung der Produktion und Verbreitung europäischer Fernsehprogramme.
  • Maßnahmen des Verbraucherschutzes hinsichtlich Werbung, Sponsoring und Teleshopping, auch in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken.
  • Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung nicht auf Ausschließlichkeitsbasis in einer Weise übertragen werden, die bedeutenden Teilen der Öffentlichkeit die Möglichkeit vorenthält, das Ereignis zu verfolgen.

2. Die Fernsehrichtlinie bezieht sich auf Fernsehsendungen. Hierunter sind per Richtliniendefinition die drahtlose oder drahtgebundene, erdgebundene oder durch Satelliten vermittelte, unverschlüsselte oder verschlüsselte Erstsendung von Fernsehprogrammen zu verstehen, die zum Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt ist. Der Begriff schließt die Übermittlung an andere Veranstalter zur Weiterverbreitung an die Allgemeinheit ein. Nicht ein geschlossen sind Kommunikationsdienste, die auf individuellen Abruf Informationen oder andere Inhalte übermitteln, wie Fernkopierdienste, elektronische Datenbanken und andere ähnliche Dienste.

3. Klassische an die Allgemeinheit gerichtete TV-Programme in IPTV-Netzen unterliegen damit den Standards der TVWF-Richtlinie.


Vor dem Hintergrund der Digitalisierung und neuer technologischer Plattformen für Fernsehen wie Internet, PC, Video und Handy ist die TVWF-Richtlinie, die nur für die analoge Verbreitung von Fernsehen galt, vom Europäischen Parlament nun mit der Audiovisuellen Mediendiensterichtlinie zu einem „technologieneutralen“ Rechtsrahmen fort entwickelt worden. Der Anwendungsbereich der neuen Richtlinie umfasst solche Dienste, deren Hauptzweck im Angebot bewegter Bilder mit und ohne Ton zur Information, Unterhaltung und Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze liegt. Nicht unter die Richtlinie fallen damit die elektronischen Dienste, die diesen Hauptzweck nicht erfüllen wie die elektronische Presse, private Kommunikation und elektronischer Handel.

Bei der Regulierungsdichte wird künftig zwischen linearen und nicht-linearen Diensten unterschieden:

  • Lineare Dienste sind solche, bei denen der Diensteanbieter den Zeitpunkt der Programmübertragung und den Programmplan festlegt (sogenannter Push Content).
  • Bei nicht-linearen Diensten wählt der Diensteanbieter ein Inhaltsangebot aus, der Nutzer bestimmt jedoch den Übertragungszeitpunkt, also wann er das Programm sehen will (sogenannter Pull Content). Die Auswahl- und Steuerungsmöglichkeiten des Nutzers sind hier demnach größer als bei linearen Diensten. Regelungen zum Inhalt des Programms, die für ein möglichst breit gefächertes Programmangebot sorgen sollen, haben eine geringere Bedeutung, da der Nutzer sich sein Programm in einem stärkeren Maße individuell zusammenstellen kann."[26]

 

Abb.4: Der gegenwärtige Rechtsrahmen für IPTV
Abb.4: Der gegenwärtige Rechtsrahmen für IPTV[27]

7.2 Telekommunikationsrecht

"Deutsches Telekommunikationsrecht

1. Regelungsgegenstände sind Telekommunikationsnetze und -dienste. Telekommunikationsdienste sind nach der Definition des § 3 Nr. 24 TKG in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdiensten in Rundfunknetzen. Im Vordergrund steht die Transportleistung, also die Übertragung von Signalen. Der Vorgang des Transports der Daten des IPTV über Telekommunikationsnetze ist damit ein Telekommunikationsdienst.

2. Der Bund besitzt die Gesetzgebungskompetenz für die Telekommunikation (Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG). Zuständig für die Telekommunikationsregulierung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA), also eine Bundesbehörde. Soweit IPTV das Transportnetz betrifft, bestimmt die BNetzA über die Anwendung der telekommunikationsspezifischen Regulierungsinstrumente.

3. Die relevanten EU-Richtlinien sind mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ins deutsche Recht umgesetzt worden. Alle Verpflichtungen gelten damit auch im deutschen Recht und sind detailliert im TKG geregelt (z. B. in den §§ 9 ff., 16 ff., 27 ff., 78 ff. TKG)."[28]


"Europäisches Telekommunikationsrecht

1. Die Telekommunikationsregulierung wird im Wesentlichen durch europäische Vorgaben bestimmt, die in nationales Recht umzusetzen sind. Das EU-Recht enthält Vorgaben zur Telekommunikationsregulierung im Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Für IPTV treffen insbesondere die Rahmenrichtlinie, die Zugangsrichtlinie, die Genehmigungsrichtlinie und die Universaldienstrichtlinie zu. Telekommunikationsnetze, über die Daten für IPTV transportiert werden, fallen in den Anwendungsbereich des EU-Telekommunikationsrechts.

2. Das europäische Recht berücksichtigt die Tatsache, das Medien- und Informationstechnologien zunehmend verschmelzen. Es bezieht sich auf Übertragungswege und -netze (Transportebene). Ausdrücklich nicht Regelungsgegenstand sind die Inhalte von Diensten, die über elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden. Damit fallen z. B. Rundfunkinhalte nicht in den Anwendungsbereich der Telekommunikationsregulierung. Diese fallen unter die – im Anschluss noch dargestellten – rundfunkrechtlichen Vorschriften.

3. Im Mittelpunkt der Telekommunikationsregulierung steht die Schaffung von Wettbewerbsmärkten. Das wird insbesondere über die Kontrolle von Marktmacht erreicht. Anknüpfungspunkt für Regulierung ist das Vorhandensein von beträchtlicher Marktmacht auf einem zuvor abgegrenzten Telekommunikationsmarkt. Diese Marktmacht soll durch bestimmte Regulierungsinstrumente kontrolliert und im Idealfall abgebaut werden. Das ist der Regelungsgegenstand der Rahmenrichtlinie. Sie enthält die Grundsätze und Prinzipien des einheitlichen Rechtsrahmens für Kommunikationsnetze und -dienste. Hierzu gehören Telekommunikationsnetze (Festnetz, Mobilfunknetz), Kabelfernsehnetze, terrestrische Rundfunknetze, Satellitennetze und Netze, die das Internet Protokoll (IP) verwenden. Daneben gelten verschiedene Einzelrichtlinien:

4. Die Zugangsrichtlinie regelt den Zugang zu Einrichtungen und/oder Diensten eines Anbieters mit beträchtlicher Marktmacht und die Zusammenschaltung von Kommunikationsnetzen. Sie ermöglicht es, Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht bestimmte Verpflichtungen aufzuerlegen (Transparenz, Gleichbehandlung, getrennte Buchführung, Zugang, Preiskontrolle, Kostenrechnung).

5. Die Genehmigungsrichtlinie führt das Prinzip der Allgemeingenehmigung ein. Anbieter, die Telekommunikationsnetze betreiben und Telekommunikationsdienste anbieten möchten, benötigen keine Lizenz mehr, sondern müssen ihr Vorhaben nur bei den nationalen Regulierungs behörden notifizieren.

6. Die Universaldienstrichtlinie stellt die gemeinsamen Prinzipien für die Universaldienstverpflichtung fest, also die Bereitstellung eines Mindestangebotes an Diensten für alle Endnutzer zu einem erschwinglichen Preis. Bestimmte Verpflichtungen gelten für alle Unternehmen, andere nur für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht. [...]"[29]

 

8 Fazit

Ob IPTV in Deutschland das Fernsehen der Zukunft wird, bleibt abzuwarten. Das Potenzial dafür hat es offensichtlich. Jetzt kommt es auf die Telekommunikationsunternehmen an, welche Zusatzangebote sie anbieten und wie sie es vermarkten. Ich selbst habe es schon mit dem Telekommunikationsanbieter HanseNet getestet und war im großen und ganzen zufrieden. Ich konnte aber keine besonderen Vorteile gegenüber einem Digitalen Kabelanschluss feststellen.

 

9 Fußnoten

  1. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 10 ff
  2. ITU (2006), Seite 2
  3. Dieter et al. (2008), Seite 11
  4. PWC (2008), Seite 14
  5. Vgl. PWC (2008), Seite 17
  6. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 34
  7. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 34
  8. Vgl. Simpson et al. (2007)
  9. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 34 f
  10. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 35
  11. Vgl. Dieter et al. (2008), 37
  12. Vgl. PWC (2008), Seite 16
  13. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 38
  14. Vgl. PWC (2008), Seite 14 ff
  15. Vgl. PWC (2008), Seite 15
  16. Vgl. PWC (2008), Seite 15 f
  17. Vgl. Dr. Goldhammer et al. (2007), Seite 160
  18. Vgl. PWC (2008), Seite 20
  19. Vgl. PWC (2008), Seite 20 ff
  20. Vgl. PWC (2008), Seite 21 ff
  21. Vgl. PWC (2008), Seite 22
  22. Vgl. PWC (2008), Seite 20
  23. Vgl. PWC (2008), Seite 20
  24. Vgl. PWC (2008), Seite 15
  25. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 28
  26. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 28 f
  27. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 30
  28. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 30
  29. Vgl. Dieter et al. (2008), Seite 30 f

10 Literatur- und Quellenverzeichnis

Dieter et al. (2008) Dieter, Stephan; Dr. Schrameyer, Dirk: IPTV – Über Internet anders fernsehen?!: Mehrwert oder nur mehr Kosten?, LfM-Technik Band 7, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Düsseldorf 2008, ISBN 978-3-940929-00-6
Dr. Goldhammer et al. (2007) Dr. Goldhammer, Klaus (Hrsg.); Birkel, Mathias; Buchwald, Roman: IPTV 2012 - Marktpotenziale für IP-basiertes Fernsehen in Deutschland, Goldmedia, Berlin 2007
ITU (2006) ITU - International Telecommunication Union (Hrsg.): Status report on the work of the ATIS IPTV Interoperability Forum (IIF), ohne Verlagsangaben, Geneva 2006
PWC (2008) PWC - PricewaterhouseCoopers (Hrsg.): IPTV Das neue Fernsehen?, ohne Verlagsangaben, Düsseldorf 2008
Simpson et al. (2007) Simpson, Wes; Greenfield, Howard: IPTV and Internet Video, Butterworth Heinemann, 2007, ISBN 978-0-240809-54-0
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