Konzept eines Buchungssystems für eine Squash-WM
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Fallstudienarbeit | |
| Hochschule: | Hochschule für Oekonomie & Management |
| Standort: | Essen |
| Studiengang: | Bachelor Wirtschaftsinformatik |
| Veranstaltung: | Fallstudie / Wissenschaftliches Arbeiten |
| Betreuer: | Prof._Dr._Uwe_Kern |
| Typ: | Fallstudienarbeit |
| Themengebiet: | Konzeption einer IT-Infrastruktur für eine Squash WM |
| Autor(en): | Andreas Boland, Stefan Weyhofen, Tobias Frerix, Sven Dreyfeldt |
| Studienzeitmodell: | Abendstudium |
| Semesterbezeichnung: | WS10 |
| Studiensemester: | 2 |
| Bearbeitungsstatus: | begutachtet |
| Prüfungstermin: | |
| Abgabetermin: | |
1 Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| AO | Abgabenordnung |
| BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
| BSDG | Bundesdatenschutzgesetz |
| BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
| BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
| EGBGB | Einführungsgesetz BGB |
| HGB | Handelsgesetzbuch |
| LSDG | Landesdatenschutzgesetz |
| SSL | Secure Sockets Layer |
2 Einleitung
Zunächst werden Gründe für ein Online – Buchungssystem genannt und welche Überlegungen nötig sind, um eine Online – Lösung umzusetzen. Im weiteren Verlauf wird auf ein fiktives Beispiel eingegangen, bei dem die konzeptionelle Umsetzung herausgearbeitet wird. Zum praktischen Verständnis wird nach dem Konzept auf ein programmiertes Online – Buchungssystem eingegangen, welches jedoch nur einen Teil einer möglichen Umsetzung aufzeigt. Anschließend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen betrachtet. Am Schluss der Ausarbeitung werden in einer Bewertung die Vor- und Nachteile eines Online Buchungssystems dargestellt, sowie ein Vergleich verschiedener kostenpflichtigen und kostenlosen Lösungen und eine Kostenbetrachtung aufgezeigt.
Insgesamt liegt der Schwerpunkt der Fallstudie auf die theoretische Konzepterstellung, da eine umfangreiche Umsetzung eines Online – Buchungssystem im zeitlichen Rahmen nicht möglich ist und das Konzept als Rahmenbedingung für einen allgemeinen Lösungsansatz betrachtet werden kann.
3 Hintergrund
3.1 Historische Entwicklung des Internets
In den letzten 16 Jahren ist die Anzahl von Internetnutzern weltweit auf gut 700 Mio. gestiegen. Das Internet beflügelt besonders die Wirtschaft, denn um auf dem Markt flexibel agieren zu können, werden alle Formen der elektronischen Geschäftsabwicklung genutzt. Man spricht auch vom so genannten E-Business. Unter E-Business fällt u.a. auch der Bereich des E-Commerce, welches die elektronische Vermarktung und den Handel von Waren und Dienstleistungen über elektronische Medien wie das Internet bezeichnet. Darunter fällt auch der Bereich eines Online – Reisebüros. Ein Online-Reisebüro ist thematisch nichts anderes als Online Buchungssystem.[1]
3.2 Definition, Merkmale, Formen eines Reisebüros
Ein Reisebüro ist eine Handelsunternehmung. Sie sind für den Verkauf von touristischen- und Beförderungsleistungen von Verkehrsunternehmen zuständig. Außerdem verkaufen Reisebüros Leistungen aus dem Freizeitsektor (z.B. Eintrittskarten).
Ein Reisebüro steht in einer Art Mitteltellung zwischen den Produzenten/Hersteller einer beliebigen Tourismusleistungen und dem Endverbraucher (dem Reisenden). Der Hersteller einer Tourismusleistung beauftragt die Reisebüros diese an den Touristen oder Geschäftskunden zu verkaufen.
Ein Reisebüro stehen entweder in der Position eines Handelsvertreters (§§ 84 ff HGB) oder als Makler (§§ 93 ff HGB). Als Handelsvertreter hat ein Reisebüro einen rechtlichen Anspruch auf eine Provision auf den vermittelten Umsatz. Diese Provision (auch Grundprovision genannt) wird in dem Vertrag zwischen dem Hersteller, der Tourismusleistung und des Reisebüros festgehalten. Dabei kann es sich bei der Provision um einen Prozent- oder Festbetrag handeln. Desweiteren können auf die Grundprovision Premien vertraglich festgesetzt werden z.B. bei einer Umsatzsteigerung.
Als Handelsvertreter kann das Reisebüro ein spezielles Endgeld für deren Leistungen (das sogenannte Fee) vom Kunden verlangen. Bei Pauschalreisen gilt dieser Entgeldanspruch jedoch nicht, da hierbei der vom Leistungshersteller vorgegebende Preis eingehalten werden muss. Im Falle, dass ein Reisebüro zwei Leistungen anbietet, z.B. Flug und Hotel, und beide Leistungen werden gemeinsam durch einen Gesamtpreis ausgeschrieben, wird das Reisebüro rechtlich zu einem Reiseveranstalter und haftet nach § 651 BGB für diese Leistungen. Meisten lohnt sich, trotz des Haftungsrisikos, sich als Reiseveranstalter zu bestätigen, wenn durch Vermittlung von eigenen Veranstaltungen (z.B. Studien- oder Rundreisen) die eigene Rendite gesteigert werden kann.
Im folgenden werden die unterschiedlichen Formen der Reisebüros kurz aufgezählt. Abgegrenzt werden diese nach den Hauptgeschäftstätigkeiten.
- das Vollreisebüro: besitzt IATA-, Bahn- und DER-Lizenzen und einen Agenturvertrag mit mind. einem Leitveranstalter, Recht zum Verkauf von Linienflugscheinen und Bahntickets
- das Touristik-Reisebüro: besitzt i.d.R. keine eigene Lizenz für Beförderungsleistungen.
- Das Firmenreisebüro: auch Business-Travel-Büro genannt; hauptsächlich Geschäftsreiseverkehrleistungen, berät und optimiert (IT-gestützt) das Geschäftsreisevolumen von Firmen,
- Onlinereisebüros: Vertrieb von Tourismusleistungen meist über das Internet (E-Commerce)
- Incoming-Agenturen: Zielgebietsagenturen; Vermittlung von Tourismusleistungen am Reiseziel ortsfremde Reiseveranstalter und Touristen.[3]
3.3 Entwicklung des Web – Tourismus in Deutschland
Die Zahl der Internet-User in Deutschland lag im Frühjahr 2010 bei knapp 49 Millionen. Dies entspricht ein Bevölkerungsanteil von knapp 70%. Auf der Abbildung 2 (Abb. 2: Entwicklung des Web-Tourismus in Deutschland zwischen 2000 und 2007) wird dargestellt, wie viele Personen zwischen 2000 und 2007 das Internet als Informationssuche oder auch als Buchung von Reiseinhalten genutzt haben.
Nach den neusten Zahlen informieren sich in Deutschland mehr als 35 Millionen Personen im Internet über eine konkrete Reise. Die am meist aufgerufenen Seiten der Internetnutzer sind Homepages von Hotels. Außerdem sind Fremdenverkehrszentralen und regionalen Touristikgesellschaften populär. 84 Prozent der User haben Seiten von Fremdenverkehrszentralen aufgerufen, um sich über den eigenen Urlaub zu informieren,63 Prozent der User waren allein in den vergangenen zwölf Monaten auf den genannten Internetseiten. Neben den Onlinepräsenzen der Hotels sind auch so genannte Web-2.0-Angebote, wie Bewertungsplattformen im Internet, beliebt geworden, da die Urlauber sich zum Beispiel Kommentare zu den Hotels raussuchen, oder auch selbst welche verfassen können. Jeder zweite User, der im Internet eine Reise buchen möchte, hat sich bereits Eindrücke von anderen Usern über das gewählte Reiseziel beschafft.[5]
3.4 Gründe für den Erfolg der Online - Buchung
In den letzten Jahren sind besonders die Billigflieger oder auch die Hotelbuchungen über das Internet, aber auch die Vielzahl der Veranstalter überproportional gewachsen. Besonders das sogenannte Dynamic Packaging, welches das Bündeln verschiedener Reisekomponenten für den Kunden bedeutet, hat großen Anteil an die hohen Online – Umsätze gehabt.
Es gibt fünf Kernelemente der Werbung, die bei einem Internetauftritt relevant sind. Dazu zählen verschiedene Links, Suchmaschineneinträge (google.com), Printwerbungen in Zeitungen oder auf Plakaten, Direktmanagement und Präsentationen auf Messen oder Events.
82,4 Prozent aller Online – Reisebüros betreiben regelmäßig Online – Werbung.
60 Prozent der Online-Tourismusanbieter wollen eine bestimmte Zielgruppe mit ihren Angeboten ansprechen. Dabei werden Personen zwischen 30- bis 50-Jahren, Führungskräfte, Angestellte und Selbstständige, sowie Kultur- und Sportreisende in Betracht gezogen. Dahinter liegt nur der Strand- und Badetourismus, sowie die Geschäftsreisenden.
Die meist gebuchten touristischen Leistungen der User sind Pauschalreisen (72,9%). Dahinter folgen die Last – Minute – Reisen (44,3%), Reiseversicherungen (41,4 %), Flugtickets (37,1 %) und dem Städteurlaub (25,7 %).
Die nächste Grafik ( Abb. 3: Darstellung der Online - Buchungen und Umsätze zwischen 2004 und 2007) zeigt die Buchungen und deren Umsätze privater Reisen, die im Internet zwischen 2004 und 2007 abgeschlossen sind. Der Trend geht deutlich hin zu den Online – Buchungen. Der Umsatz mit privaten Reisen, die vollständig oder teilweise im Internet gebucht wurden, befindet sich 2006 bei 8,5 Milliarden Euro. Das sind 18 % mehr als im Vorjahr, indem es nur 7,2 Milliarden Euro waren. Die Prognose für 2007 liegt bei einem Umsatz von 10 Milliarden Euro, also einen weiteren Anstieg von 18 %.
Der Umsatz spiegelt sich auch im Absatz der Reisen wieder. Dort wurde 2006 von den 127,1 Millionen gebuchten Urlaubsreise fast jede vierte im Internet gebucht bei 30 Millionen Online – Buchungen. Für das Jahr 2007 hat die BITKOM einen erneuten Anstieg auf 35 Millionen Online – Buchungen prognostiziert.[6]
Doch nicht nur in Deutschland ist ein starker Trend in Richtung der Online – Buchung zu sehen. In Europa spiegelt sich ein ähnliches Bild wieder. Auf der Abbildung 4 (Abb. 4: Umsatz des Online-Reisemarktes in Europa von 2006 bis 2010 in Milliarden Euro) ist der Umsatz des Online – Reisemarktes zwischen den Jahren 2006 und 2010 dargestellt.
Auch hier ist ein regelmäßiger Anstieg des Umsatzes zu erkennen.
Lag der Anstieg des Umsatzes in Deutschland jährlich zwischen 1,1 und 1,5 Milliarden Euro, so liegt dieser in Europa bei ca. 10 Milliarden.
Doch nicht nur diese Zahlen unterstreichen den Trend der Online – Buchungen. Eine Auswertung der Roland Berger Reisebüroumfrage aus dem Jahre 2006 (Abb. 5: Entwicklung der Vertriebsstellen in Deutschland zwischen 2001 und 2005 + 5 Jahres Prognose) zeigt die Entwicklung der klassischen Reisebüros in den vergangenen Jahren auf. Dabei ist zu erkennen, dass sich die Anzahl der der klassischen Reisebüros zwischen 2001 und 2005 um rund 27 % verringert hat. Außerdem wird sich nach einer Umfrage zu urteilen die Anzahl der Reisebüros bis heute nochmals deutlich verringern.
3.5 Erwartungen des Kunden bei einer Online – Buchung
Auf der folgenden Abbildung (Abb. 5: Grafische Übersicht der Erwartungen an Online - Reisebüros) werden die Erwartungen an ein Online – Reisebüro dargestellt. Hierbei ist deutlich zu erkennen, dass die einfache Bedienung, ein großes Angebot aber auch die Sicherheit der Daten und der Preis die Hauptkriterien an ein Online – Reisebüro sind. Außerdem ist zu erkennen, dass sich seit 2006 die Wertigkeit bzw. die Priorität der Kriterien nicht großartig verändert hat.
Das Österreichischen Verkehrsbüro AG (ÖVB) hat im Jahr 2000 eine Studie angelegt, um die Erfolgskriterien von Online-Reisebüros zu untersuchen. Hierbei wurde ein „virtuelles Reisebüro“ als Einheit im Unternehmen gegründet. Anschließend wurde die Studie mit den folgenden neun österreichischen und deutschen Online – Reisebüros verglichen: AllesReise.com, Easytravel, Expedia (D), Lastminute (D), Lufthansa CC (D), Restplatzbörse, Ruefa Reisen, TUI Reisecenter Austria, Österreichisches Verkehrsbüro. Es wurden 56 Personen ausgewählt, die über die eigenen Erwartungen zu einem Online – Reisebüro befragt wurden. Außerdem haben jeweils 3 der 56 Personen einen der eben genannten Online – Anbieter getestet. Bei den Tests ging es um die Bewertung der Eingangsseite, sowie der Durchführung einer Pauschalreisebuchung und der anschließenden Bewertung der Funktionsweisen. [10]
Das Ergebnis zeigte auf, dass neben Kriterien wie eine einfache und übersichtliche Bedienung, Datensicherheit, Preise und ein großes Angebot auch eine Hilfefunktion, schnelle Zugriffszeiten und ein Preisvergleich relevant sind. Eher unwichtig ist der Bekanntheitsgrad des Online – Reisebüros und die Art und Weise, wie ein Ticket an den Endkunden geleitet wird.
4 Konzept
4.1 Anforderungen der Teilnehmer
4.1.1 Sicherheit
Die Sicherheit bei Onlinebuchungssystemen spielt heutzutage eine wichtige Rolle. Dem Anwender sind der Vertrauensvolle Umgang mit seinen Daten, sowie der höchste technische Standard zur sicheren Übertragung der sehr wichtig. Daher sind die Akzeptanz und die Nutzung eines Onlinebuchungssystems stark von diesen Kriterien abhängig.
Um eine hohe Sicherheit bei der Datenübertragung zu erreichen, gilt es SSL zu verwenden. SSL ist ein etablierter Verschlüsselungsstandard, der auch bei Online-Banking verwendet wird. SSL stellt sicher, dass die Daten verschlüsselt über das Internet übertragen werden, dass die Server zu dem Übertragen wird mittels Zertifikat authentifiziert wird und das die Daten korrekt übertragen werden und nicht auf dem Übertragungsweg verändert werden(„Man in the middle“ Attacken). Damit der Server, der das Buchungssystem bereitstellt, als Vertrauenswürdig gegenüber den Nutzern des Systems eingestuft werden kann, wird ein gültiges Zertifikat einer öffentlichen Stelle benötigt. Mittels dieses Zertifikates kann der Nutzer überprüfen, ob der Server der verwendet wird, der Richtige für das Buchungssystem ist.
Dies wird heutzutage auch schon zur Vereinfachung von den Webbrowsern übernommen.
Um dieses Sicherheitsbewusstsein dem Anwender auch nahe zu legen, ist es sinnvoll auf der Website entsprechende Zertifizierende Logos zu platzieren.
Zur Buchung von Angeboten werden jedem Anwender ein Benutzername und ein Passwort ausgehändigt. Mittels dieser Authentifizierung kann dem Anwender ein für Ihn passendendes Angebot bereitgestellt werden und auch Sicherheitsbedürfnisse des Betreibers erfüllt werden. So ist es zum Beispiel dem Anwender möglich, mit nur einmaliger Eingabe der Bankinformationen, mehrmals Buchungen durchzuführen. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit für Falscheingaben erheblich. Für den Betreiber hat dies den Vorteil, dass nachvollzogen kann, welcher Anwender wann welches Paket gebucht hat und dass im Falle eines Angriffs auf das Buchungssystem schnell nachvollzogen werden kann, von welchem Benutzer der Angriff ausging und welcher Schaden angerichtet wurde.
4.1.2 Look & Feel
Das Design des Buchungssystems sollte ein paar geltenden Regeln folgen. So ist es sinnvoll beim Ausrichten der Elemente auf der Webseite den goldenen Schnitt zur Hilfe zu nehmen. Der goldene Schnitt beschreibt das Verhältnis zweier Strecken zueinander. Bei einem Onlinebuchungssystem, das Hauptsächlich aus Navigationsleiste und Inhaltsfenster besteht, wird mit dem Goldenen Schnitt das Verhältnis der Breite der Navigationsleiste und des Inhaltsbereiches beschrieben.
Beim goldenen Schnitt, muss das Verhältnis zwischen Strecke a und b 1:1,618. Dieses Verhältnis empfindet der Mensch als besonders harmonisch, da es sehr häufig in der Natur vorkommt. Besucht ein Gast eine Webseite die nach diesen Regeln entworfen wurde, wird es sie als harmonisch empfunden was einen weiterem Verblei auf der Seite zugutekommt.
Warum der goldene Schnitt eine solch positive Auswirkung auf den Menschen hat, ist noch nicht wissenschaftlich geklärt worden. Zahlreiche Tests aber, haben belegt das Formen und Designs nach dem goldenen Schnitt bevorzugt werden.
4.1.3 Webstandards und Technologien
Zusätzlich sollte auf Webstandards zur Darstellung von Inhalten zurückgegriffen werden, welche eine hohe Kompatibilität zu den meist benutzten Webbrowsern aufweisen. Dies erweist sich in der derzeitigen Form der Webstandards und Browser schwierig, da alle Browser die Standards unterschiedlich interpretieren. Laut Webmasterpro.de waren Ende 2010 die folgenden fünf Browser die am meisten genutzten:
| Browser | Marktanteil in % |
|---|---|
| Firefox | 50,5 |
| Internet Explorer | 34,1 |
| Google Chrome | 4,7 |
| Safari | 4,3 |
| Opera | 2,8 |
Diese Browser sollten auf Kompatibilität mit dem Onlinebuchungssystem getestet werden um ein reibungsloses Funktionieren für den Großteil der Anwender sicherstellen zu können.
Bei interaktiven Inhalten zeigt sich ein anderes Bild der Verbreitung:
| Technologie | Verbreitung in % |
|---|---|
| JavaScript | 98 |
| Flash | 94 |
| Silverlight | 7 |
| SVG | 50 |
Aufgrund der Verbreitung sollte nur auf JavaScript und Flash Inhalte für die interaktive Darstellung zurückgegriffen werden. Auf HTML5 sollte noch aufgrund der geringen Verbreitung der kompatiblen Browserversionen verzichtet werden auch wenn die Nutzung einige Vorteile bringen würde.
4.1.4 Nutzbarkeit der Webseite
Da die Webseite einen hohen Grad an Funktion erfüllen muss, ist die einfache und intuitive Benutzbarkeit der Seite ein weiterer Faktor der Akzeptanz. Um zu überprüfen ob eine Webseite leicht Nutzbar vom Anwender ist, hat das W3C Konsortium eine Empfehlung herausgegeben. Das W3C (World Wide Web Consortium) ist ein Konsortium, dass aus einen Teil festangestellter sowie freier Mitarbeiter besteht, die Webstandards und Empfehlung zur Entwicklung von Webseiten definieren um Entwickler einen Anhaltspunkt sowie vorhandenes Know-how zur Verfügung zu stellen.
Die „Web Content Accessibility Guidelines“ geben den Entwicklern Hinweise, die die Entwicklung von leicht Nutzbaren Webseiten erleichtern. Zur Überprüfung der Nutzbarkeit empfiehlt das W3C:
- Verwendung eines automatischen Nutzbarkeit Analyse Tools
- Überprüfen der Syntax (HTML, JavaScipt)
- Verwendung der Webseite mit einem Text-only Browser
- Verwendung von Browsern die nicht alle Inhalte komplett darstellen können
- Verwendung von verschiedenen Browsern (Alte und Neue)
- Benutzung eines Sprachbasierten Browsers
- Überprüfung der Rechtschreibung und Grammatik
- Überprüfung der Webseite durch Menschen mit Behinderungen
Diese Empfehlungen beinhalten auch die Überprüfungen auf Nutzbarkeit von behinderten Menschen, die Hilfsmittel benötigen um die Webseite Nutzen zu können. Da dies sehr leicht umzusetzende Empfehlungen sind, sollte man dies vor Gestaltung des Online Buchungssystems beachten.
4.1.5 Werbung
Werbung auf der Webseite sollte auf Sponsorenwerbung beschränkt sein um nicht den Eindruck zu erwecken, dass mit der Webseite zusätzlich Geld eingenommen werden soll. Das Online Buchungssystem sollte die Funktionen in den Vordergrund stellen und unaufdringlich wirken. Da es sich um ein Buchungssystem für eine Squash WM handelt, ist der Breite der aufrufenden Nutzer stark auf Sportler begrenzt.
4.1.6 Protokollierbarkeit
Da es sich um ein Buchungssystem handelt hinter dem auch finanzielle Transaktionen stecken, ist die Protokollierbarkeit ein wichtiges Kriterium. Jede getätigte Buchung muss für den Anwender nachvollziehbar und auch später noch aufrufbar sein. So ist es für den Nutzer sehr wichtig, sehen zu können, welche Buchung bereits durchgeführt wurden und ob sie vom Veranstalter bestätigt wurden. Dies ist Beispielweise bei der Buchung von Trainingsräumen während der WM sehr wichtig, damit bei Missverständnissen einwandfrei die richtige Buchung belegt werden kann. Diese belege sollten auch in gedruckter Form mit offiziellem Charakter, zum Beispiel durch eine Druckfunktion, verfügbar gemacht werden.
Vor der WM sollte es dem Benutzer möglich sein, schnell die Ortsgegebenheiten zu erfassen, um die für ihn Notwendigen Buchung wie Hotels, Flüge und Trainingsplätze durchführen zu können. Während der WM ist es wichtig, dass alle aktuellen Spieldaten möglichst Zeitnah in das System eingetragen werden können um den Nutzen aktuelle Spielergebnisse bereitzustellen. Dadurch können davon abhängige Buchungen wie die Verlängerung der Buchung eines Hotelzimmers möglichst schnell durchgeführt werden.
4.1.7 Benachrichtigungen
Sollten sich Änderungen in zuvor bestätigten Buchungen ergeben, müssen die Vereine auf schnellstem Wege darüber Informiert werden. Dies kann zum Beispiel über ein automatischen SMS und E-Mail Versand durchgeführt werden. Diese Änderungen sollten dem Anwender auch sofort auf der Buchungswebseite ersichtlich sein um Unklarheiten zu vermeiden
4.1.8 Infrastruktur
Die Infrastruktur des Systems muss für den Anwender hochverfügbar angelegt werden um den Turnierverlauf nicht zu gefährden. Hierbei kann auf einen Hoster zurückgegriffen werden, der eine Hochverfügbarkeit garantiert. Sollte eine eigene Infrastruktur verwendet werden, ist es wichtig die Systeme redundant auszulegen. Zu berücksichtigen wären hier die Stromversorgung, die Netzwerkinfrastruktur sowie die Server. Dies verringert den Einfluss eines Hardwaredefektes auf die Erreichbarkeit des Buchungssystems. Eine ständige Überwachung aller Komponenten ist notwendig, um Fehler schnell zu erkennen, zu lokalisieren und zu beheben.
4.1.9 Kontaktmöglichkeiten für Anwender
Fehler auf der Webseite die durch den Benutzer entdeckt werden oder Fragen sollten über ein spezielles Kritikformular behandelt werden. Hinter diesem Formular muss ein fest definierter Prozess stehen, der sicherstellt das Fragen oder Probleme möglichst schnell durch ein Team behoben werden. Diese Funktion ist speziell für ein Onlinebuchungssystem für eine Sportveranstaltung wichtig, da Buchungsprobleme der Sportler sich sehr schnell auf die Organisation des Turniers auswirken können. Funktioniert beispielsweise das Hotelbuchungssystem nicht mehr nach beenden der Gruppenphase des Squashturniers, werden viele Vereine große Probleme haben die Spieler für den Rest der WM unterzubringen. Die Folgen einer solchen Panne können für den Veranstalter zu einem großen Desaster führen.
Daher sollte der Eingang von Problemmeldungen der Anwender für den Anwender quittiert werden und auf direktem Wege zu dem Problemlösungsteam weitergeleitet werden, dass mindestens aus Entwicklern der Buchungsplattform sowie Technikern der IT-Infrastruktur bestehen muss. Zusätzlich sollte der Anwender über jede Änderung eines Status seiner Meldung Infomiert werden um ihn auf dem Laufenden zu halten. Durch einen solchen Prozess kann auf die Probleme am schnellsten reagiert werden.
Das Kritikformular selber sollte aus Angaben des Benutzers bestehen, mit dem er bei Rückfragen kontaktiert werden kann. Zusätzlich sollte es dem Anwender auch ermöglicht werden das Formular anonymisiert abzuschicken um dem Betreiber auch Meinungen kundzutun.
4.2 Anforderungen der Organisatoren
Den Organisatoren steht das System zur Verfügung um Buchungen zu bestätigen und Änderungen im Turnierablauf bekannt zu machen. Auch für den Organisator ist es wichtig, eine Echtzeitübersicht der Spiele sowie Ressourcenbelegungen(Trainingsplätze, Hotels, …) zu bekommen. Änderungen müssen sofort geändert werden können und eine entsprechende Mitteilung zeitnah ausgesendet werden. Dies kann zum Beispiel über E-Mail oder SMS durchgeführt werden. Zusätzlich zu den geänderten Buchungen sollten auch die alten, nicht mehr gültigen Buchungen, aus Gründen der Nachvollziehbarkeit gespeichert werden und eingesehen werden können.
Der Organisator muss jede Buchungen bestätigen, damit gewährleistet ist, dass keine Fehlbuchungen platziert werden. Dadurch können zusätzlich Fehler, die nicht vom System ermittelt wurden, korrigiert werden. Buchungen die von Anwendern durchgeführt wurden sollten für den Organisator automatisch aus buchhalterischen Gründen ausgedruckt werden.
Um die Spielergebnisse und den weiteren Turnierverlauf möglichst schnell an das System zu übermitteln, wäre eine Schnittstelle zu mobilen Geräten hilfreich. Die Spielführer könnten mit einem Smartphone ausgestattet werden, welches eine Applikation installiert hat mit der die Änderungen in System eingetragen werden können. Dies könnte eine nativ für diesen Zweck geschriebene Anwendung sein, könnte Alternativ aber auch über den Webbrowser mit der herkömmlichen Webschnittstelle des Buchungssystems erledigt werden.
Die Verbindung des Smartphone zum Buchungssystem ist aus Sicherheitsgründen mit einem privaten Netz durchzuführen. Grundsätzlich sollten Nutzer der Smartphone Anwendung die gleichen Möglichkeiten haben, wie die Nutzer des eigentlichen Buchungssystems.
4.2.1 Vorteile für den Organisator
Die Nutzung eines Online Buchungssystems bedeutet für die Organisatoren eine erhebliche Koste n und Zeitersparnis. Die Buchungen müssen nicht mehr per Telefon oder Fax angenommen und verarbeitet werden, sondern werden automatisch vom Buchungssystem verarbeitet und ausgewertet. Das einmalige Eingeben der Daten, wie verfügbare Trainingsplätze und Hotels, benötigt Zeit, erleichtert aber die Arbeit der Organisatoren kurz vor stattfinden des Turniers da das Kontrollieren von Buchungen weitestgehen in der für das Turnier zeitkritischen Phase entfällt. Dadurch kann für den Organisator Personal und somit auch Kosten eingespart werden.
Die Ressourcen können insgesamt mit einem Online Buchungssystem besser geplant werden, da zum Beispiel mit einem Blick festgestellt werden kann, wie viele Trainingsplätze noch verfügbar sind und ob eventuell kurzfristig noch eine Erweiterung notwendig ist. Dies bringt für den Organisator ein hohes Maß an Flexibilität.
Durch die Nutzung eines einzelnen Buchungssystems für alle Vorgänge während der Squash WM kann der Organisator die Abrechnung nach dem Turnier leichter durchführen. Mit einfachen Datenbankabfragen kann er unter anderem die Gesamtrechnungssumme für bestimmten Verein ermitteln oder Auskünfte über die Kosten einer bestimmten Ressource erteilen. Die Ausführung der Rechnungsläufe kann mit passenden Schnittstellen auch automatisiert durchgeführt werden.
4.2.2 Buchungspakete
Zur leichteren Ermittlung des Bedarfs für die Nutzer, sollte es den Organisatoren möglich sein, mittels des Buchungssystems, vorgefertigte Buchungspakete für die Mannschaften zu definieren. Diese sollten auch Zeitraumbezogen definierbar sein um zum Beispiel Frühbucherrabatte umsetzen zu können.
4.3 Buchungssystem
4.3.1 Zahlungssysteme
Das Buchungssystem selber sollte Schnittstellen zur Anwendung von Bargeldloser Bezahlung per Internet haben. Um möglichst vielen Nutzer diese Funktionen bieten zu können sollten die größten Onlinezahlungsdienste Unterstützt werden.
Am deutschen Beispiel ist zu sehen, dass die meisten Rechnungen per Lastschrift beglichen wurden und nur 11% per Online Zahlungssysteme. Die Kreditkarte nimmt mit 20% einen großen Teil ein und ist neben den Online Zahlungssystemen die einzige sichere Möglichkeit weltweiten Geldtransfers zu tätigen.
Da viele Vereine dem Organisationskomitee jedoch persönlich bekannt sind und sich die Anzahl in Grenzen hält, ist in vielen Fällen auch eine Zahlung auf Rechnung denkbar, um die Anfallenden Kosten zu begleichen.
4.3.2 Internationale Nutzbarkeit
Laut W3C muss bei Webseiten zwischen internationalen und mehrsprachigen Webseiten unterscheiden werden. Eine Webseite ist international, wenn sie in einer Sprache verfasst ist aber trotzdem für Anwender aus der ganzen Welt nutzbar sein soll. Die am meisten verwendete Sprache bei internationalen Webseiten ist Englisch.
Eine Webseite ist Mehrsprachig, wenn es eine Auswahl zwischen verschiedenen Sprachen gibt.
Im Falle des Onlinebuchungsystems ist es sinnvoll ein Mix aus beiden zu verwenden. Da es sich um eine WM handelt, nehmen Vereine aus vielen Nationen teil, in denen Englisch nicht als Sprache ausreicht. Aus diesem Grund ist eine Mehrsprachige und internationale Webseite für ein Buchungssystem für die Squash WM 2010 sinnvoll.
4.4 Fachkonzept
Für das nachfolgende Fachkonzept werden im Folgenden zunächst die Rahmenbedingungen festgelegt. Um den Rahmen nicht zu sprengen wird nur der Teil des Buchungssystems erarbeitet der sich auf die Teilnehmer und deren Trainer, Betreuer und Offiziellen bezieht. Der normale Publikumsverkehr wird dabei außeracht gelassen. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Teilnehmer der Squash-WM dem System bekannt ist mit allen relevanten Daten (wie z. B. Land, Adresse, Bank- oder Kreditkartendaten, etc.). Auf Grund der vielen Möglichkeiten zum Austragungsort anzureisen wird ebenfalls davon ausgegangen, dass sich die Mannschaften selbst um die An- und Abreise kümmern. Die Umfang an Möglichkeiten die im diesem System gebucht werden können beschränkt sich auf folgende in vier sogenannten „Paketen“ unterteilten Optionen:
| Paket | Beschreibung |
|---|---|
| Unterkunft & Verpflegung | An- und Abreise, 3* – 4* Hotels, Anzahl der Zimmer, Verpflegung im Hotel , Anzahl der Personen die die Verpflegung in Anspruch nehmen, Preis pro Zimmer |
| Eintrittskarten | Eintrittskarten zu den Spielen der WM mit verschiedenen Preisklassen und Rängen, Anzahl der Eintrittskarten |
| Trainingsplätze | Von wann bis wann an welchen Tagen auf welchem Court zu welchen Preisen |
| Physio | Von wann bis wann an welchen Tagen in welchem Physio-Raum zu welchen Preisen (Kraftsport, Ausdauer, Schwimmen, etc.) |
Zusätzlich dazu gibt es noch drei Standartpakete, die vorgefertigte Einstellungsmöglichkeiten aus der individuellen Paketauswahl haben und sich in Light-, Standard- und Premium aufteilen. Sie unterscheiden sich u. a. im Preis und der Qualität. Als Zahlungsmethode gibt es die Möglichkeit der Banküberweisung oder mit der Kreditkarte.
4.4.1 EPK
Der nächste Schritt zur Umsetzung des Buchungssystems ist die Beschreibung des Prozesses. Dazu bedienen wir uns einer ereignisgesteuerten Prozesskette (EPK) die Abschnittsweise erläutert wird. Die Großansicht der EPK finden sie hier: http://winfwiki.wi-fom.de/index.php/Bild:Frrr.jpeg . Der Prozess startet nachdem der User auf der offiziellen Homepage den Link „Angebote für Teilnehmer“ angeklickt hat.
Der User betritt die erste Seite des Buchungssystem-Moduls. Zunächst muss er sich für eine Sprache entscheiden in der die folgenden Seiten dargestellt werden. Danach muss er die Zugangsdaten die im per E-Mail im Vorhinein zugegangen sind angeben. Bei falscher Eingabe springt das System mit einer Fehlermeldung der Falscheingabe zurück und fordert zur Erneuten Eingabe auf.
Ist der User erfolgreich angemeldet muss er sich für eine der zwei möglichen Optionen entscheiden (siehe Abbildung).
Dieser Teilprozess zeigt die Möglichkeiten der Option A (individuelle Paketauswahl aus der letzten Abbildung). Der Benutzer hat die Auswahl zwischen 4 Paketen. Er kann einen, mehrere oder alle wählen. Unter jedem Packet befinden sich noch zusätzliche individuelle Auswahlmöglichkeiten (siehe Rahmenbedingung) im Container „angeben der relevanten Daten“ zusammengefasst werden. Bei einem Fehler in der Eingabe wird der User eine Seite zurückgeworfen und die betreffende Fehlermeldung angezeigt.
Dieser Teilprozess zeigt die Möglichkeiten der Option B (Standart). Mit „angeben der relevanten Daten“ verhält es sich so wie bei Option A.
Sind die Angaben korrekt (entweder Option A oder B) muss der User seine Angaben die er gemacht hat bestätigen. Wenn er dies tut, so ist dieser Teilprozess abgeschlossen. Sollte er den Schritt abbrechen (z. B. weil er einen Fehler festgestellt hat) so wird er zu dem Punkt im Prozess weitergeleitet an dem er sich wieder zwischen Option A und B entscheiden muss.
Wenn der User seine Angaben als Korrekt bestätigt hat, ist der nächste Schritt die Auswahl der Zahlungsmethode. Hat er sich für eine der beiden Möglichkeiten entschieden, gibt er die relevanten Zahlungsdaten dazu ein die dann auf Plausibilität geprüft werden. Bei einem Misserfolg erscheint eine Fehlermeldung und er muss seine Daten erneut eintragen.
Wenn die Plausibilitätskontrolle keinen Fehler gefunden hat wird der User wie schon beim Teilprozess der Paketbuchung dazu aufgefordert seine Daten zu bestätigen. Wenn er sie bestätigt folgt der nächste Teilprozess. Bei Ablehnung wird er zu dem Punkt weitergeleitet an dem er die Zahlungsmethode wählen muss.
Zu guter Letzt muss der User noch die ganze Buchung bestätigen bevor die Buchung ins System übernommen wird. Sollte er ablehnen so wird er zum Punkt „auswählen einer Option“ weitergeleitet.
Hat er seine Angaben bestätigt wird die Buchung vollzogen. Es geht eine Bestätigungs-E-Mail an den User heraus, der Administrator bekommt eine Meldung per E-Mail das eine neue Buchung eingetragen ist und die Buchungsdaten des Users werden in die Datenbank eingetragen. Dann wird der User auf die erste Seite weitergeleitet und damit ist dann der Prozess abgeschlossen.
4.4.2 EER-Modell
Im nächsten Step wird der Prozess mit Hilfe des Programms MySQL Workbench [15] (V.5.2.31) in ein EER-Modell (Enhanced Entity Relationship Model) übertragen.
Das Ergebnis der Prozessmodellierung:
4.5 Aus dem Modell zur Realität
4.5.1 Datenbank
Wie es der Name des Programms zur ERR-Modell-Erzeugung schon erahnen lässt wird die hinter dem System stehende Datenbank aus einer lizenzfreien MySQL [1] Variante des Unternehmens Oracle [2] entstehen.
Dazu bietet das Programm die Möglichkeit mittels eingebauter Forward-Engineering Funktion das ERR-Model direkt als MySQL Query (Quelltextformat) auszugeben. Da das Programm währenddessen Unstimmigkeiten im Code ermittelt und ggf. selber bereinigt wird die Datenbankstruktur keine logischen Fehler aufweisen.
4.5.2 Webpage-Entwicklung
Als Technologien für die Internetpräsenz werden außschließlich die Programmiersprachen verwendet die am meisten im Internet verbreitet sind. Zudem wird die Oberfläche der Seite auf die beiden meistverbreitesten Browser optimiert. Dadurch wird gewährleistet, dass die meisten Besucher die Seite ordnungsgemäß und wie vorgesehen angezeigt bekommen und nicht in den Funktionalitäten beschränkt werden.
Daraus ergeben sich folgende Präferenzen die in die Entwicklung einfließen:
Programmiersprachen (jeweils den aktuellste Version)
JavaScript, HTML, PHP
Browser (jeweils der aktuellsten Version)
Firefox, Internet Explorer
Zur Generierung des Quellcodes wird auf das Freeware-Programm Notepad++ [16] zurückgegriffen.
Das Layout wird an die bereits vorhandene Internetpräsenz http://www.squashwm2011.de angepasst.
4.5.3 Demo
Es folgt die Demo der Entwicklung mit Hilfe von Screenshots und einer Erläuterung. Es werden keine Fehleingaben gemacht, so dass nur der positive Buchungsverlauf gezeigt wird. Es wird von der deutschsprachigen Variante ausgegangen.
Das Menü wurde um den Punkt "Angebote für Teilnehmer" erweitert. Nach klicken des Links wird der User auf die Seite des Buchungssystems weitergeleitet.
Als nächstes muss der User die Sprache auswählen. In der Demo gehen wir von der deutschsprachigen Variante aus.
Hier wird der User aufgefordert sein Login-Daten einzugeben und abzusenden.
In diesem Formular macht der User seine Angaben und bestätigt diese.
Damit ist die Buchung abgeschlossen
5 Rechtliche Rahmenbedingungen
5.1 Datensicherheit
5.1.1 Was ist Datensicherheit?
Neben den gesetzlichen Vorschrift zur Datensicherung hat also auch der Unternehmer ein Interesse daran diese „sicherungsbedürftigen“ Daten zu schützen. Die meisten Daten werden heut zu Tage in EDV-Systemen abgelegt, welche im Gegensatz zu dem alten Datenablage System (Akten), einer Vielzahl von verschiedenen Bedrohungen gegenüber stehen, wie z.B. eine unbefugte Modifikation von Daten. Jede real gewordene Bedrohung hat für den Unternehmer immer eine unmittelbare Auswirkung, wie z.B. hat eine „unbefugte Modifikation von Daten“ die Auswirkung das die Integrität der Daten verloren geht, wodurch der Unternehmer nicht mehr sicher stellen kann, dass die Daten korrekt und vollständig sind. Die Daten sind durch diese Unsicherheit für den Unternehmer ab diesen Zeitraum unbrauchbar![20]
Neben dem Unternehmer haben besonders auch Fremde ein Interesse daran, dass Ihre sensiblen Daten die beim Unternehmer gespeichert sind, geschützt werden, z.B. gegen unbefugten Zugriff, daher auch die unzähligen Gesetze die sich in verschiedenen Gesetzesbüchern wieder finden. Keiner fühlt sich wohl, wenn seine sensiblen Daten z.B. Bankdaten von Fremden unbefugt eingesehen und entwendet werden. Ein unbefugter Zugriff auf sensible Daten kann für den Unternehmer nicht nur den Verlust des Vertrauens gegenüber den Kunden bedeuten, sondern auch rechtliche, sowie Wirtschaftliche Konsequenzen von Schadensersatzansprüche bis hin zur Insolvenz nach sich ziehen.
Der Unternehmer hat also erstens ein begründetes Interesse daran und ist auch dazu verpflichtet, die Datensicherheit zu gewährlisten bzw. Maßnahmen zu ergreifen die die Daten schützen, denn letzten Ende betrifft dies auch die Fortsetzung der Unternehmung.[21]
Aufgrund der Unmengen an Schnittstellen, sowohl technische als auch Softwarebasierte, bei einem EDV-Systemen gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Gefahrenquellen, welche sowohl von innen als auch von außerhalb des Unternehmens kommen können. Bei den Gefahren muss es sich nicht nur um technische Gefahren handeln, sondern es können auch Menschliche Gefahren, wie z.B. eine unachtsame Putzfrau die den Stecker eines Servers herauszieht. Auch natürliche Gefahren können ein nicht ausreichend gesichertes EDV-System bedrohen z.B. ein Blitzeinschlag, aufgrund vergessenen Überspannungsschutz.[22]
- Technischer Systemausfall
- Systemmissbrauch
- Spionage
- Fehlbedingung durch Personal
- Höhere Gewalt
- (Distributed) Denial of Service Attacken
- Computer Viren, Trojaner und Würmern
- Spoofing, Phishing, Pharming oder Vishing
- Sabotage
- Betrug und Diebstahl
- Fahrlässigkeit
- etc. [24]
Dies sind nur ein paar der Bedrohungen für ein EDV-System, die Liste aller Bedrohungen ist noch deutlich länger und von der vorhandenen Infrastruktur abhängig, z.B. ist ein ans Internet angeschlossener Computer einer größeren Gefahr ausgesetzt, als ein Computer ohne Internet. Einen Umfangreichen Überblick über Gefahrenquellen für EDV-Systeme liefert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im IT-Grundschutzhandbuch, welches kostenfrei vom Bundesamt zur Verfügung gestellt wird. In diesem werden die Gefahren Ihren Ursprungsquellen nach in verschiedenen Katalogen aufgeführt:[25]
- G1 Höhere Gewalt
- G2 Organisatorische Mängel
- G3 Menschliche Fehlhandlungen
- G4 Technisches Versagen
- G5 Vorsätzliche Handlungen
Gleichzeitig stellt das Bundesamt auch die passenden Gegenmaßnahmen im IT-Grundschutzhandbuch zur Verfügung:[26]
- M1 Infrastruktur
- M2 Organisation
- M3 Personal
- M4 Hardware und Software
- M5 Kommunikation
- M6 Notfallvorsorge
5.1.2 Notwenige Maßnahmen
Eine weitere Möglichkeit ein Datensicherheitskonzept zu entwickeln, ist das verwenden eines speziellen Phasenmodells:[30]
- Anforderungen für den EDV-Einsatz festlegen
- Gefahren-/Schwachstellen-/Risikoanalyse
- Einschätzung/Bewertung der Risiken
- Mögliche Kontrollen und Sicherungen ermitteln
- Bewertung und Entscheidung der Maßnahmen
- Dokumentation der Maßnahmen und Einführung
- Kontrolle der Einhaltung
- Regelmäßige Überprüfung auf Anpassungsbedarf
Da wir nicht die komplette EDV Landschaft kennen, gehen wir für das Konzept eines Online Buchungssystems von einem Standardwebserver auf Linux-Basis aus. Die Entwicklung eines finalen Datensicherheitskonzeptes, sofern nicht schon vorhanden, sollte vom zuständigen Systemadministrator übernommen werden, da dieser mit der Systemlandschaft vertraut ist und dadurch die Checklisten am besten Bearbeiten kann bzw. die Sicherungsmaßnahmen am besten kennt. Im Folgenden werden wir einige der wichtigsten Gefahren für den Webserver, der allein schon durch die Internet Erreichbarkeit vielen Gefahren gegenüber steht. Gleichzeitig werden wir zu diesen Gefahren die passenden Gegenmaßnahmen aufführen:
- Gefahr: (Distributed) Denial of Service Attacken
- Beschreibung:
- Ein Denial of Service Angriff (zu Deutsch Dienstverweigerung) hat das Ziel, die Arbeitsfähigkeit des angegriffenen Objektes möglichst stark zu reduzieren bzw. dieses ganz zum Einstellen der Arbeit zu bewegen. Dies geschieht durch eine systematische Überlastung des Systems durch unsinnige Anfragen. Erfolgt ein solcher Angriff von vielen verteilten Systemen (z.B. Botnetzwerk) spricht man von einem Distributed Denial of Service. Das System wäre so nicht für den Kunden des Online Buchungssystems verfügbar, es kann teilweise auch zum Datenverlust kommen, wenn Daten nicht mehr vollständig übertragen werden können, da derServer ausgelastet ist.[31][32]
- Eintrittswahrscheinlichkeit:
- Die Eintrittswahrscheinlichkeit für ein solches Szenario ist steigt ständig.[33] Zumal dieses Verfahren auch verwendet wird, um andere Angriffe auf ein System durchführen zu können.
- Gegenmaßnahmen:
- Einfache Sperrlisten und Paketfilter in einem Router können solche Denial of Service Angriff erkennen bzw. abwehren.[34]
- Beschreibung:
- Gefahr: Offene Ports / nicht benötigte Dienste
- Beschreibung:
- Offene Ports oder nicht benötigte Dienste auf einem Webserver können einen Fremden ungewollt Zugang zu einem System geben. Der dieses System dann unter seiner Kontrolle bringt oder sich Zugang zu den dort gespeicherten Daten verschafft.[35]
- Eintrittswahrscheinlichkeit:
- Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist höher als beim DoS angriff, denn Kriminelle durchsuchen das Netz laufend nach Servern mit offenen Ports mittels Port-Scannern.
- Gegenmaßnahmen:
- Beschreibung:
- Gefahr: Viren, Würmer, Trojaner, usw.
- Beschreibung:
- Bei Viren, Würmern, und Trojanern handelt es sich um Software die dazu konzipiert wurde, schaden auf die einer oder andere Weise anzurichten, sogenannte Malware. Viren und Würmer dienen dazu Systeme so zu verändern, wie deren Entwickler es vorgesehen hat, z.B. ein System komplett lahm zu legen. Trojaner sind ehr als Datensammler bekannt sind, diese Tarnen sich als nützliche Software, sammeln aber im Hintergrund wichtige Informationen (z.B. Passwörter) und leiten diese an Ihre Hersteller weiter.[38][39][40]
- Eintrittswahrscheinlichkeit:
- Das Infektionsrisiko bei ungeschützten Windows-Basierten System ist sehr hoch, denn teilweise reicht es mit dem Internet Explorer 1-2 Webseiten zu besuchen, um sich zu infizieren.
- Gegenmaßnahmen:
- Um Systeme zu schützen sollte immer ein aktueller Virenscanner installiert sein. Zusätzlich sollten auf Betriebssystemebene immer die aktuellsten Updates eingespielt werden, um Sicherheitslücken zu schließen die Viren, Würmer und Trojaner ausnutzen. Eine Firewall und ein Proxy Server, welche Viren, Trojaner und Würmer und bestimmten Umständen auch herausfiltern können, können die Sicherheit erhöhen. Das Bundesamt empfiehlt auch den Einsatz von Open-Source Software, z.B. Linux, denn bei diesen Quellcodeoffenen Anwendungen werden Sicherheitsprobleme schneller gefunden, als bei verschlossenen Softwareprodukten.[41][42][43][44]
- Beschreibung:
- Gefahr: Sicherheitslücken
- Beschreibung:
- Neben offenen Ports bzw. Lücken in der Firewall gibt es noch die Sicherheitslücken im Betriebssystemen oder in der verwendeten Software, worüber sich Fremde Zugang zum System verschaffen können bzw. Schadsoftware einspielen können.
- Eintrittswahrscheinlichkeit:
- Bei Open-Source Systemen / Anwendungen ist es ehr unwahrscheinlich das Sicherheitslücken lange unentdeckt bleiben, meistens werden diese Umgehend behoben, daher auch die Empfehlung des Bundesamtes. Die Wahrscheinlichkeit dass eine Anwendung Sicherheitslücken aufweist, ist sehr hoch.
- Gegenmaßnahmen:
- Die Hauptgegenmaßnahme gegen Sicherheitslücken ist das kontinuierliche Einspielen von Sicherheitsupdates.
- Beschreibung:
- Gefahr: Unverschlüsselte Verbindungen
- Beschreibung:
- Durch eine Unverschlüsselte Verbindung werden die Daten im Klartext übertragen und es ist für kriminelle ein leichtes diese Daten abzufangen und auszulesen, z.B. bei offenen W-Lan’s (unverschlüsselt).
- Eintrittswahrscheinlichkeit:
- Die Wahrscheinlichkeit eines Eintreten dieses Risiko’s, dass sich kriminelle die Mühe machen, die Daten abzufangen und auszulesen ist ehr gering, allerdings sollte wie auch bei den anderen Präventiv gehandelt werden und jegliche Gefahr schon im Keim abgewehrt werden.
- Gegenmaßnahmen:
- Der Aufruf des Online Buchungssystems sollte vollständig über eine Verschlüsselte Verbindung (SSL) erfolgen und nicht nur der Login. Konkret heißt das, dass zw. dem Browser des Kunden und dem Online Buchungssystem eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut wird, über diese dann die sensiblen Daten übertragen werden können. Die Daten sind durch diese Verschlüsselung vor Fremdzugriff geschützt, da diese nicht mehr im Klartext übertragen werden. [45][46]
- Beschreibung:
- Gefahr: Unsichere Passwörter
- Beschreibung:
- Unsichere Passwörter (z.B. Namen oder oft verwendete Wörter, etc.) sind für Angreifer leicht mittels Wörterbuch Attacken oder mit Brute-Force Attacken zu knacken. Wodurch sich Angreifer leicht Zugang zu sensiblen Bereichen verschaffen können.
- Eintrittswahrscheinlichkeit: Unsichere Passwörter sind für einen Angreifer der einfachste Weg in ein System einzudringen, bevor er nach Sicherheitslücken sucht.
- Gegenmaßnahmen:
- Damit fremde sich nicht einfach den Zugang zu dem Online Buchungssystem bzw. dem zugrunde liegenden EDV-System verschaffen können, sollte jedes Passwort eine hohe Sicherheit aufweisen. Wie erreicht man eine hohe Sicherheit bei Passwörtern? Für Erstellung von sicheren Passwörtern sollten spezielle Regeln gelten, die der Maßnahme „Regelung des Passwortgebrauchs“ des IT-Grundschutzhandbuches[47] entnommen werden können. Am sichersten ist ein Passwort, wenn dieses generiert wird, hier könnte z.B. das kostenlose Tool „KeyPass“[48] zum Einsatz kommen, das neben einer verschlüsselten Passwort Datenbank auch einen Passwort Generator anbietet
- Beschreibung:
- Gefahr: Unverschlüsselte Daten
- Beschreibung:
- Falls sich ein Fremder durch irgendetwas mal Zugang zu der Datenbank verschaffen kann, die dem Online Buchungssystem zu Grunde liegt, sollte er nichts mit den Daten anfangen können, da diese verschlüsselt abgelegt wurden.
- Eintrittswahrscheinlichkeit:
- Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos ist ehr gering, wie bei allen Risiken, allerdings existiert eine Gesetzesgrundlage, wonach dieses Risiko abgesichert werden muss.
- Gegenmaßnahmen:
- Die Daten die über das Online Buchungssystem erfasst werden, sollten in der Datenbank verschlüsselt abgelegt werden, denn bei einem Online Buchungssystem werden ja auch z.B. Bankdaten abgefragt. Solche sensiblen Daten benötigen einen besonderen Schutz, was auch durch das Gesetz abgesichert ist, siehe dazu das Thema Datenschutz. [49]
- Beschreibung:
- Gefahr: Technisches Versagen
- Beschreibung:
- Die Hardware des zugrunde liegenden Online Buchungssystems ist konstant im Einsatz und jede Hardwarekomponente kann spontan einen Technischen Defekt erleiden, z.B. die Festplatten. Existiert in diesem Fall keine Datensicherung dieser Festplatten, Sicherung im Sinne von Kopie, dann können alle Daten des Buchungssystems verloren sein und es entsteht ein wirtschaftlicher Schaden.
- Eintrittswahrscheinlichkeit:
- Von den hier aufgeführten Risiken ist, dies sicherlich ein Risiko mit der größten Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Hardware ist im Dauerbetrieb und es kann immer etwas Mal kaputt gehen.
- Gegenmaßnahmen:
- Es ist dringend zu empfehlen ein Sicherungskonzept (Backupkonzept) zu entwickeln, welches mindestens einmal wöchentlich eine Volldatensicherung vorsieht und während der Woche eine durchgehende Inkrementelle Sicherung. Inkrementelle Sicherung bedeutet, das nur die Delta Daten seit der letzten Sicherung gesichert werden. Das Backupkonzept sollte zu dem das Generationenprinzip berücksichtigen und möglichst auch Anwenden, so dass für die Daten eine optimale Sicherheit erreicht wird bzw. man jederzeit in der Lage ist, die Daten vollständig wiederherstellen zu können.[50] [51]
- Beschreibung:
Bei den hier aufgeführten Gefahren handelt es sich nur um einen Ausschnitt von einigen wichtigen Gefahren und deren Gegenmaßnahmen, die im Rahmen des Online Buchungssystems auftreten können. Mit Hilfe der oben angeführten Hilfsmittel (z.B. Checklisten) können weitere Gefahrenquellen im Zielsystem identifiziert werden, die die Datensicherheit bedrohen könnten. Einer der wichtigsten Gegenmaßnahmen gegen eine Vielzahl ist jedoch, wenn die verwendete Software und Technik sich auf den aktuellsten Stand befindet, das heißt z.B. dass der Virenscanner regelmäßig zu aktualisieren ist. Des Weiteren sollte das Datensicherheitskonzept kontinuierlich überprüft werden, z.B. durch die Checklisten, ob dieses noch für den Stand der Technik ausreichend ist.
5.2 Datenschutz
5.2.1 Was ist Datenschutz?
Unter personenbezogenen Daten versteht man alle Einzelangaben über persönliche Verhältnisse, wie Name, Anschrift, Alter, usw. oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten natürlichen Person, wie Vermögen, Schulden, usw. die Ihr direkt zugeordnet werden können. Wohingegen Firmendaten juristischer Personen, Anonymisierte Daten und Statistische Daten keine personenbezogenen Daten sind und somit nicht unter den Datenschutz fallen.[56]
Kritisch sind die Situationen in denen große Organisationen personenbezogene Informationen sammeln, verarbeiten und auswerten ohne dass die betroffenen Personen davon Kenntnis haben
[57]. »Dabei kann es sich sowohl um private Organisationen (wie z.B. Auskunfteien, Adresshandel, Arbeitgeber, etc.) als auch um staatliche Stellen (z.B. Polizei und Geheimdienste, gesetzliche Sozialversicherungen, sonstige Ämter und Behörden handeln.«[58] Die privaten Organisationen haben ein besonderes Interesse an den personenbezogenen Daten, da Sie diese zur Verbesserung der Marktpositionierung nutzen können bzw. gezielter den Kunden erreichen und so zwangsläufig Ihren Gewinn steigern. Auch das Internet mit den verschiedenen Social Network Portalen (z.B. Facebook) sollte nicht außer Acht beim Thema Datenschutz gelassen werden, denn solche Portale basieren auf personenbezogenen Daten.
Das BSDG, das Landesdatenschutzgesetz und andere bereichsspezifische Regelungen sollen dabei das Recht der „informationellen Selbstbestimmung“ sichern[59]. Die Gesetze unterscheiden zwischen dem öffentlichen und privaten Bereich, wobei im öffentlichen Bereich jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eine gesetzliche Erlaubnis benötigt wird. Das heißt ein Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung oder die betroffene Person stimmt ausdrücklich der Datenverarbeitung zu[60]. Der private Bereich ist ausschließlich im BDSG geregelt, wobei sich die Regelungen für den öffentlichen Bereich im BDSG und im LSDG finden[61].
Die personenbezogenen Daten werden allerdings weiterhin durch eine Vielzahl von Vorschriften geschützt, wohingegen im privaten Bereich das Datenschutzgesetz den Verarbeitenden viele Freiräume einräumt und weniger konkretisiert ist. Dies rührt daher, dass die privaten Stellen sich auch auf gewisse Grundrechte (z.B. Berufsfreiheit) beziehen können, die das Datenschutzgesetz sonst beeinträchtigen könnte. Das Datenschutzgesetzt stellt gewisse Regelungen auf, die einen Ausgleich schaffen zwischen den verschiedenen Rechtspositionen.[62]
Bei einem automatisierten Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung und Auswertung personenbezogener Daten ist es erforderlich das dieses von einem Datenschutzbeauftragten abgenommen wird oder wenn ein solcher nicht vorhanden ist, dies entsprechend beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten angezeigt wird. Private Stellen die 10 oder mehr Mitarbeiter haben, welche konstant personenbezogene Daten verarbeiten müssen einen Datenschutzbeauftragten vorweisen können. Trotz Datenschutzbeauftragen liegt die Verantwortung weiter bei der Geschäftsführung, die Sorgen zu tragen hat, dass z.B. die EDV und die »Daten im Sinne der IT-Sicherheit (§9 BDSG […])« geschützt werden.[63]
Bei jeder Datenerhebung sollte der in §3a des BDSG’s definierter Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit beachtet werden. Das heißt es sollten so wenige wie möglich personenbezogene Daten erfasst bzw. wenn möglich sogar vermieden werden, durch die Möglichkeit der Anonymisierung. Auch sollten »so genannte besondere Arten von Daten gemäß §3 Abs.9 BDSG, nämlich Daten über rassische und ethnische Herkunft, die politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit und das Sexualleben« besonders geschützt werden.[64]
5.2.2 Notwenige Maßnahmen
- Zugangskontrolle
- Datenträgerkontrolle
- Speicherkontrolle
- Benutzerkontrolle
- Transportkontrolle
- usw.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt auf seiner Webseite im IT-Grundschutzhandbuch[68][69] eine umfangreiche Liste von möglichen Gefahren und den dazugehörigen Gegenmaßnahmen auch um Thema Datenschutz bereit.[70] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt bei der Beurteilung der notwendigen Maßnahmen für ein IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept das zurückgreifen auf fachkundige Unterstützung, da es beim Thema Datenschutz es eine schwierige Rechtslage gibt. Denn der Datenschutz ist nicht nur im BDSG bzw. in den LDSG geregelt, sondern auch in verschiedenen anderen Gesetzen, wie z.B. dem Teledienstdatenschutzgesetz. [71] Die Empfehlung für das Buchungssystems der Squash-WM weicht nicht von der des Bundesamtes ab, denn gerade bei offiziellen Plattformen sollte beim Thema Datenschutz alles korrekt sein, darum empfehlen auch wir das zurückgreifen eines fachkundigen Unterstützers, denn das Thema Datenschutz ist, wie beschrieben in den Gesetzestexten weit verstreut.
Was auf jedenfall beim Thema Datenschutz auf der Webseite des Online Buchungssystem realisiert werden muss, ist dass die Nutzer auf die Erhebung, Verarbeitung und die Nutzung von personenbezogenen Daten hingewiesen werden, mittels einer Datenschutzerklärung nach dem Telemediengesetz.[72] Bei dem Online Buchungssystem handelt es sich nämlich um ein Telemedium, welches dem Telemediengesetz unterliegt. Was ein Telemedium ist und warum das Online Buchungssystem unter die Telemedien fällt, werden wir später unter Rechtliche Aspekte -> Impressum erläutern. In §13 des Telemediengesetzes findet sich folgender Absatz:[73]
- »(1)Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
- (...)«
Danach ist eine Datenschutzerklärung auf der Webseite zu platzieren, die den Nutzer über den Umfang und den Zweck der Erhebung seiner personenbezogenen Daten informiert. Die Datenschutzerklärung hat den Nutzer vor Beginn des Nutzungsvorganges, im Falle des Online Buchungssystems wäre das der Login auf der Seite, darüber zu informieren. Die Datenschutzerklärung muss für den Nutzer auch jeder Zeit auf der Seite verfügbar sein. Bei nicht beachtung, sieht das Telemediengesetz entsprechende Bußgelder vor[74]. Im Internet gibt es unzählige Beispiele, wie eine Muster-Datenschutzerklärung[75] aussehen könnte. Eine genaue Vorschrift, was diese alles beinhalten bzw. wie diese Aufgebaut sein muss, existiert nicht.
5.3 Rechtliche Aspekte
5.3.1 Impressum
- Telemediengesetz §1: [78]
- »(1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.«
Nach §2 des des Telemediengesetzes ist die Organisation hinter der Squash WM 2011 der Dienstanbieter der für das Online Buchungssystem zuständig ist:
- Telemediengesetz §2: [79]
- » 1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt;bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert,
- (…)«
Wodurch sich nach §5 des Telemediengesetzes ergibt, dass der Dienstanbieter gegenüber dem Telemedium Nutzer eine Informationspflicht hat:
- Telemediengesetz §5: [80]
- » (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:«
Was genau wird dabei unter geschäftsmäßig verstanden? Aus §2 Abs. 5 des Telemediengesetzes (früher Teledienstgesetz §3 Abs.5[81]), kann nach der Quelle domain-recht.de dies aus dem Gesetzestext ableitet werden, so dass es bei Geschäftsmäßig um z.B. Online Shops, das Anbieten von Dienstleistungen, etc. handeln kann. Dabei muss es nicht mal eine Gewinnerzielungsabsicht existierten. Das Online Buchungssystem kann mit einem Online Shop verglichen werden, denn wie auch im Online Shop werden dem Kunden verschiedene Dinge zum Kauf angeboten.[82][83]
Die Betreiber des Online Buchungssystem, also die Organisation hinter der Squash WM 2011, haben gegenüber den Nutzern / Kunden eine Informationspflicht und müssen nach §5 folgende Informationen im Impressum bereit stellen:
- Telemediengesetz §5: [84]
- » (…)
- 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
- 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
- 3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
- 4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
- (…)
- 6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
- (…)«
Aber nicht nur im Telemediengesetz finden sich Regelungen für Online Shops bzw. Online Buchungssystemen, im BGB §312c[85] findet sich eine ähnliche Regelung wie im Telemediengesetz, wonach der Anbieter den Kunden vor dem Entstehen eines Vertrages über seine Identität genau zu unterrichten hat. Näheres zu den genauen Angaben die getätigt werden müssen finden sich im EGBGB §246 Abs.1 Satz 1 und 2:[86]
- Einführungsgesetz BGB §246: [87]
- (1) Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung stellen:
- 1. seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung,
- 2. die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,
Nach diesem Gesetzestext muss das Online Buchungssystem auf jedenfall ein Impressum vorweisen. Die Angaben die vom §246 EGBGB zu erfolgen sind, werden schon durch die Angaben die durch das Telemediengesetzes zu erfolgen sind, erfüllt. Wo genau das Impressum auf der Webseite des Online Buchungssystems platziert werden muss ist nicht geregelt, allerdings sagt §5 des Telemediengesetzes aus, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ ist.[88]
5.3.2 Widerrufsrechte
Gemäß BGB §312d gelten für im Internet geschlossene Verträge bestimmte Widerrufsrechte. Über diese Widerrufsrechte muss der Betreiber des Online Buchungssystem informieren, dabei ist darauf zu achten, das diese Information korrekt ist, in der richtigen Form erfolgt und zum richtigen Zeitpunkt. Eine nicht Information über Widerrufsrechte hat zur Folge, dass das Widerrufsrecht unbegrenzt gültig ist, was nicht im Sinne des Betreibers sein kann. Bei dem geplanten Buchungssystem wird es auch ein Buchungspaket geben, welches eine Hotelreservierungen beinhaltet, also handelt sich dabei um eine externe Dienstleistung die über dieses System gebucht werden kann. Diese externen Dienstleistungen haben auch Wiederrufsfristen. Eventuell besteht auch seitens der späteren Betreiber des Online Buchungssystems das Ausschließend des Widerrufsrechts, was nur über über eine Erklärung über die Widerrufsrechte gehen würde.[89][90]
Das Bundesminiterium der Justiz stellt auf seiner Webseite eine Muster Wiederrufsbelehrung bereit, die die Mindestanforderungen und zur rechtlichen Absicherung ausreichend ist - jedoch nicht ganz unumstritten ist. Für die Absicherung des Online Buchungssystems könnten noch ein paar Ergänzungen notwendig sein. Zum Zeitpunkt als dieses Konzept erstellt wurde, stand die neue überarbeitete Version der Mustervorlage des Bundesministerium der Justiz nicht zur Verfügung.[91][92]
5.3.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auch das Online Buchungssystem sollte über Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen, in denen alle wesentlichen Fragen wie Vertragsschluss, Haftung, Gewährleistung, Gerichtsstand und anwendbares Recht, etc. klären können. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden natürlich auch mit in den Vertragsabschluss mit dem Kunden mit eingebunden und stellen somit das Grundgerüst des Online Buchungssystems da, weshalb die AGB's sorgfältig ausgearbeitet werden sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen dabei nicht gegen das geltene Recht verstoßen, das heißt man darf dem Kunden keine Rechte absprechen, die er laut Gesetz hat, z.B. das er bei einem Mangel eine Nachbesserung verlangen kann.[93]
Der Kunde muss vor Vertragabschluss die Möglichkeit haben, sich die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen durchlesen zu können, daher empfiehlt es sich wie bei der Datenschutzerklärung, diese so zu positionieren auf der Seite, dass diese dem Kunden leicht zugänglich und jederzeit verfügbar ist.
6 Bewertung
Die konzipierte Eigenentwicklung hat den Vorteil, dass diese komplett nach den Wünschen des Kunden gestaltet werden kann, d.h. es gibt auch nur die Funktionen die der Kunde haben möchte und das System ist nicht mit Funktionen überladen, die der Kunde überhaupt nicht nutzt. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Individualsoftware eine extrem geringe Bekanntheit aufweist, wodurch Sicherheitslücken im System im Netz kaum bekannt werden. Was ist ein Vorteil ist, ist aber auch ein Nachteil, durch die geringe Bekanntheit werden Fehler und Sicherheitslücken sehr selten und spät gefunden. Nur durch teures und umfangreiches Testen können Fehler gefunden werden, aber ein 100% fehlerfreies System wird man nie erreichen können. Ein weiterer Nachteil ist, dass durch die individuelle Entwicklung eines Online Buchungssystems hohe Kosten entstehen, im Vergleich zu einer anderen Lösung, z.B. Open-Source.[94] Das Online Buchungssystem muss komplett von Grund auf konzipiert, entwickelt und getestet werden. Es besteht sicherlich eine Möglichkeit die Eigenentwicklung in das Drupal System zu integrieren, z.B. Nutzung der Userdatenbank.
Eine Open-Source Lösung hat für den Auftraggeber den Vorteil, dass diese kostenlos im Internet zur Verfügung steht, wodurch solche Lösungen im Internet eine große Verbreitung finden. Die hohe Verbreitung führt dazu, dass Fehler und Sicherheitslücken schnell gefunden und behoben werden. Bei einer Open-Source Lösung entstehen nur die Implementierungskosten für die Installation und Einrichtung dieser Lösung.[95] Im Internet haben wir für das Open-Source CMS Drupal das Modul „Ubercart“[96][97] gefunden, welche die Anforderungen für die Squash-WM 2011 erfüllen könnte. Bei „Ubercart“ handelt es sich um ein Online Shop Modul, welches aber so konfiguriert werden könnte, dass hiermit ein Buchungssystem abgebildet werden kann.[98] Vom Umfang her übersteigt das Shop-System zwar das gewünschte, jedoch konnte für Drupal keine andere passende Erweiterung gefunden werden, die einen akzeptablen Entwicklungsstand erreicht hat. Für „Ubercart“ findet sich auch eine Erweiterung, wodurch ein Hotel-Buchungssystem in diesem Shop realisiert werden kann, jedoch befindet sich dieses Addon noch in der Beta-Phase.[99] Die Version 2.0 vom Ubercart Shop-System soll auch dem die EU-Vorgaben erfüllen die für Shop-Systeme gelten.[100]
Neben diesen beiden Möglichkeiten für ein Online Buchungssystem gibt es noch eine dritte Alternative für das Buchungssystem und zwar die Verwendung einer kostenpflichtigen Standardlösung. Im Rahmen dieses Konzeptes haben wir als kostenpflichtige Standardlösung die Anwendung „book to date“ von Data Becker ausgesucht, da Data Becker ein bekannter Anbieter von qualitativ guter Software ist und eine Demo-Version zu testzwecken bereitstellt. Die Kosten die für diese Software entstehen belaufen sich auf 476€ zzgl. den Implementierungskosten für die Installation, Einbindung und Konfiguration der Software. Die Standardsoftware hat den Nachteil, dass diese sich schlecht an die Bedürfnisse des Kunden anpassen lässt, jedoch wirbt Data Becker auf seiner Webseite, dass sich diese Software leicht in jede Webseite integrieren lässt, wodurch diese auch in das Drupal System eingebunden werden könnte.[101]
7 Schlussbetrachtung
Wenn man sich die Entwicklungen der Internets, die Umsätze und die Zahlen der Online - Buchungen in den letzten Jahren anschaut, wird deutlich, dass sich die Bedeutung von E-Commerce und demnach auch die von Online - Buchungssystemen deutlich vergrößert hat.
Bei der theoretische Konzepterstellung eines Buchungssystem gibt es jedoch Anforderungen, die von verschiedenen Seiten betrachtet werden müssen. Im allgemeinen ist die Art und Weise wichtig, wie ein Online-Reisebüro rechtlich nach außen auftritt. Zum anderen ist besonders bei dem Medium "Internet" und des großen Tourismusangebots im World Wide Web die Zufriedenheit des Kundens relevant. Wichtig hierbei ist neben der einfachen und übersichtliche Bedienung, Preise oder ein großes Angebot die Datensicherheit. Dabei muss auf etablierte Verschlüsselungsstandards, wie SSL, und einer sicheren Authentifizierung mittels Benutzername und Passwort gesetzt werden.
Für die Umsetzung eines Buchungssystem im Internet ist auch die Kompatibilität relevant. Hierbei müssen Webstandards und Technologien beachtet werden, sowie die damit zusammenhängende Nutzbarkeit der Webseite.
Die Basis für die Realisierung eines solchen Buchungssystems ist eine genaue Planung. Hierzu wurde die Umsetzung des Buchungssystems als ereignisgesteuerten Prozesskette (EPK) dargestellt und die Teilprozesse in einem EER-Modell (Enhanced Entity Relationship Model) übertragen. Zur entgültigen Realisierung müssen zwischen verschiedenen Datenbanklösungen und Programmiersprachen gewählt werden.
Bei den rechtlichen Rahmenbedinungen ist es wichtig, Datensicherheit, Datenschutz und rechtliche Aspekte einzuhalten. Es muss sichergestellt werden, dass die Daten unmittelbar und mittelbar vor möglichen Beeinträchtigungen und Missbrauch geschützt werden. Zum Datenschutz darf das das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten nicht beeinträchtigt werden. Zu den rechtlichen Aspekten gehören ein Impressum, ein Widerrufsrecht und die allgemeinen Geschäftsbedinungen.
Zusammengefasst kann man sagen, dass der Erfolg eines Online-Buchungssystems steht und fällt mit der Qualität und der strukturierten Ausarbeitung des dahinterstehnenden Konzeptes.
8 Fußnoten
- ↑ Kurs.de -> Internetstatistik
- ↑ Kurs.de -> Internetstatistik
- ↑ Wirtschaftsrisiko Gabler -> Definition Reisebüro
- ↑ Verband Internet Reisevetrieb e.V -> Daten und Fakten zum Online-Reisemarkt 2009 Seite 14
- ↑ Pressemeldung -> Touristische Informationsbeschaffung über das Internet in Deutschland
- ↑ Onlinereisebuchungen -> Onlinereisebuchungen im Internet
- ↑ Onlinereisebuchungen -> Onlinereisebuchungen im Internet
- ↑ Umsatz im Onlinereisemarkt -> Umsatz des Online-Reisemarktes in Europa von 2006 bis 2010 (in Milliarden Euro)
- ↑ Entwicklung Reisebüro -> Entwicklung der Reisebüros und eine 5 Jahres Prognose
- ↑ Informa Online Reisebüro -> Kundenwunsch an einem Online-Reisebüro
- ↑ Verband Internet Reisevetrieb e.V -> Daten und Fakten zum Online-Reisemarkt 2009 Seite 7
- ↑ WebmasterPro -> Webanalyse - Aktuelle Browser-Marktanteile
- ↑ WebmasterPro -> Webanalyse: Verbreitung von Webtechnologien und Plugins
- ↑ BitKom -> Studie zu genutzten Zahlungssystemen im Internet
- ↑ mysql.de -> MySQL Workbench (GUI Tool)
- ↑ notepad-plus-plus.org -> Download the current version
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Vgl. T-Online.de -> Gesetzeslage bei der Datensicherung
- ↑ Vgl. Handelsblatt -> Deutschland diskutiert über Datensicherheit
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> IT-Grundschutzhandbuch
- ↑ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> IT-Grundschutzhandbuch
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> IT-Grundschutzhandbuch
- ↑ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> GSTOOL
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> GSTOOL
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> DDos
- ↑ Vgl. IT-Handbuch -> Datenschutz und Datensicherheit
- ↑ Winfuture -> DDoS
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> DDos
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> DDos
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> DDos
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> Minimales Betriebssystem
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> IT-Grundschutzhandbuch
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Vgl. IT-Handbuch -> Datenschutz und Datensicherheit
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> DDos
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> Einsatz von Viren-Schutzprogrammen
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Vgl. IT-Handbuch -> Datenschutz und Datensicherheit
- ↑ Vgl. heise.de -> SSL für Hotmail kappt Windows-Live-Verbindungen
- ↑ Vgl. heise.de -> Firefox-Erweiterung klaut Sitzungen bei Facebook, Twitter und Co.
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> Regelung des Passwortgebrauchs
- ↑ Keypass -> Download
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> Datenbank-Verschlüsselung
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datensicherheit
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> Datensicherungskonzept
- ↑ Bundesministerium der Justiz -> Bundesdatenschutzgesetz
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datenschutz
- ↑ Vgl. o.V., Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit -> BVerfG - Urteil
- ↑ Vgl. o.V., Virtuelles Datenschutzbüro -> Informationelle Selbstbestimmung
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datenschutz
- ↑ Vgl. o.V. Virtuelles Datenschutzbüro -> Was ist Datenschutz?
- ↑ o.V.Virtuelles Datenschutzbüro -> Was ist Datenschutz?
- ↑ Vgl. o.V. Virtuelles Datenschutzbüro -> Was ist Datenschutz?
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datenschutz
- ↑ Vgl. o.V., Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> IT-Grundschutz Datenschutz
- ↑ Vgl. o.V. Virtuelles Datenschutzbüro -> Was ist Datenschutz?
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datenschutz
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datenschutz
- ↑ IHK Düsseldorf -> Datenschutz
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> B 1.5 Datenschutz / Quelle: BfDI - Übersicht
- ↑ IHK Düsseldorf -> Datenschutz
- ↑ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> B 1.5 Datenschutz (PDF)
- ↑ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> B 1.5 Datenschutz / Quelle: BfDI - Übersicht
- ↑ Vgl. IHK Düsseldorf -> Datenschutz
- ↑ Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> B 1.5 Datenschutz / Quelle: BfDI - Übersicht
- ↑ Law-Blog -> Datenschutzerklärung
- ↑ dejure -> Telemediengesetz §13
- ↑ dejure -> Telemediengesetz §16
- ↑ Law-Blog -> Datenschutzerklärung
- ↑ Vgl. chip.de -> Impressum nicht vergessen!
- ↑ Vgl. domain-recht.de -> Impressum: Wann muss was auf die Website?
- ↑ dejure -> Telemediengesetz
- ↑ dejure -> Telemediengesetz
- ↑ dejure -> Telemediengesetz
- ↑ dejure -> Teledienstgesetz §3
- ↑ Vgl. chip.de -> Impressum nicht vergessen!
- ↑ Vgl. domain-recht.de -> Impressum: Wann muss was auf die Website?
- ↑ dejure -> Telemediengesetz
- ↑ dejure -> BGB §312c
- ↑ Vgl. chip.de -> Impressum nicht vergessen!
- ↑ dejure -> Einführungsgesetz BGB §246
- ↑ Vgl. domain-recht.de -> Impressum: Wann muss was auf die Website?
- ↑ Vgl. unternehmer -> rechtlichen Aspekte
- ↑ Vgl. channelpartner.de, -> Rechtliche Aspekte Ihres Internetshops
- ↑ Vgl. unternehmer -> rechtlichen Aspekte
- ↑ Vgl. channelpartner.de, -> Rechtliche Aspekte Ihres Internetshops
- ↑ Vgl. channelpartner.de, -> Rechtliche Aspekte Ihres Internetshops
- ↑ Vgl. Universität Hannover -> Potenziale und Risiken von Standard- und Individualsoftware
- ↑ Vgl. Universität Hannover -> Potenziale und Risiken von Standard- und Individualsoftware
- ↑ ubercart -> Download
- ↑ Vgl. drupal -> uebercart
- ↑ Vgl. drupal -> Übercart - das "neue" Shopsystem von Drupal
- ↑ Vgl. drupal -> ubercart Hotel Reservierung Addon
- ↑ Vgl. rufzeichen -> uebercart
- ↑ Vgl. Data Becker -> Book to Date
9 Literatur- und Quellenverzeichnis
| Referenz | Detail |
|---|---|
| BitKom -> Studie zu genutzten Zahlungssystemen im Internet | Studie zu genutzten Zahlungssystemen im Internet, Bitkom.org, Dezember 2010, http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_WebMonitor4_Download.jpg |
| Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> B 1.5 Datenschutz / Quelle: BfDI | B 1.5 Datenschutz / Quelle: BfDI, auf Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Dezember 2010, https://www.bsi.bund.de/cln_174/ContentBSI/grundschutz/baustein-datenschutz/html/b01005_bfdi.html |
| Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> B 1.5 Datenschutz / Quelle: BfDI - Übersicht | B 1.5 Datenschutz / Quelle: BfDI - Übersicht, Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dezember 2010, https://www.bsi.bund.de/cln_156/ContentBSI/grundschutz/baustein-datenschutz/html/index_htm.html |
| Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> Datenbank-Verschlüsselung | Datenbank-Verschlüsselung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Dezember 2010, https://www.bsi.bund.de/cln_156/ContentBSI/grundschutz/kataloge/m/m04/m04072.html |
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| Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> Einsatz von Viren-Schutzprogrammen | Einsatz von Viren-Schutzprogrammen , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Dezember 2010, https://www.bsi.bund.de/cln_156/ContentBSI/grundschutz/kataloge/m/m04/m04003.html |
| Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> GSTOOL | GSTOOL, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Dezember 2010, https://www.bsi.bund.de/cln_183/DE/Themen/weitereThemen/GSTOOL/Uebersicht/uebersicht_node.html |
| Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> IT-Grundschutzhandbuch | IT-Grundschutzhandbuch, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Dezember 2010, https://www.bsi.bund.de/cln_174/ContentBSI/grundschutz/kataloge/kataloge.html |
| Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> Minimales Betriebssystem | Minimales Betriebssystem , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Dezember 2010, https://www.bsi.bund.de/cln_156/ContentBSI/grundschutz/kataloge/m/m04/m04095.html |
| Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -> Regelung des Passwortgebrauchs | Regelung des Passwortgebrauchs , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Dezember 2010, https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/grundschutz/kataloge/m/m02/m02011.html |
| Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit -> BVerfG - Urteil | „Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur auf der Grundlage eines Gesetzes, das auch dem Datenschutz Rechnung trägt (Volkszählungsurteil) (BVerfG)“, auf „Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“, Dezember 2010, http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/Rechtsprechung/BDSGDatenschutzAllgemein/Artikel/151283_VolkszaehlungsUrteil.html?nn=419502 |
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| Keypass -> Download | KeyPass Passwort Datenbank, keepass.info, Dezember 2010, www.keypass.info |
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| Verband Internet Reisevetrieb e.V -> Daten und Fakten zum Online-Reisemarkt 2009 Seite 14 | Definition und Fakten zum Online-Reisemarkt 2009, Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), 2009, http://www.v-i-r.de/download-mafo-datenfakten/df-2009-web.pdf |
| Virtuelles Datenschutzbüro -> Informationelle Selbstbestimmung | Informationelle Selbstbestimmung - Was bedeutet das? , auf Virtuelles Datenschutzbüro, Dezember 2010, http://www.datenschutz.de/recht/grundlagen/ |
| Virtuelles Datenschutzbüro -> Was ist Datenschutz? | Informationelle Selbstbestimmung - Was bedeutet das? , auf Virtuelles Datenschutzbüro, Dezember 2010, http://www.datenschutz.de/recht/fundament/datenschutz/ |
| WebmasterPro -> Webanalyse - Aktuelle Browser-Marktanteile | Webanalyse - Aktuelle Browser-Marktanteile, Webmasterpro.de, Dezember 2010, http://www.webmasterpro.de/portal/webanalyse-aktuell.html |
| WebmasterPro -> Webanalyse: Verbreitung von Webtechnologien und Plugins | Webanalyse: Verbreitung von Webtechnologien und Plugins, Webmasterpro.de, Dezember 2010, http://www.webmasterpro.de/portal/webanalyse-technologien.html |
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| Wirtschaftslexikon Gabler -> Definition Reisebüro | Definition Reisebüro,Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH , http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/reisebuero.html |
10 Tabellenverzeichnis
| Tab.-Nr. | Tabelle |
|---|---|
| 1 | Verbreitung der Webbrowser |
| 2 | Verbreitung von Webtechnologien |
| 3 | Packete des Buchungssystems |
11 Abbildungsverzeichnis
| Abb.-Nr. | Abbildung |
|---|---|
| 1 | Darstellung Entwicklung der Hosts weltweit zwischen 1994 und 2010 |
| 2 | Entwicklung des Web-Tourismus in Deutschland zwischen 2000 und 2007 |
| 3 | Darstellung der Online - Buchungen und Umsätze zwischen 2004 und 2007 |
| 4 | Umsatz des Online-Reisemarktes in Europa von 2006 bis 2010 (in Milliarden Euro) |
| 5 | Entwicklung der Vertriebsstellen in Deutschland zwischen 2001 und 2005 + 5 Jahres Prognose |
| 6 | Grafische Übersicht der Erwartungen an Online - Reisebüros |
| 7 | Aufteilung einer Webseite nach dem goldenen Schnitt |
| 8 | Genutzte Zahlungsarten im Internet |
| 9 | EPK: Der User betritt die erste Seite des Buchungssystem-Moduls |
| 10 | User erfolgreich angemeldet |
| 11 | EPK: Möglichkeiten der Option A |
| 12 | EPK: Möglichkeiten der Option B |
| 13 | EPK: Angaben korrekt |
| 14 | EPK: Auswahl der Zahlungsmethode |
| 15 | EPK: Plausibilitätskontrolle |
| 16 | EPK: Buchung bestätigen |
| 17 | EPK: Prozess abgeschlossen |
| 18 | Enhanced Entity Relationship Model |
| 19 | Demo: Angebote für Teilnehmer |
| 20 | Demo: Sprache auswählen |
| 21 | Demo: Login-Daten eingeben |
| 22 | Demo: Formular |
| 23 | Demo: Buchung abgeschlossen |

















