Untersuchung von Benutzerführungskonzepten und Inhaltsdarstellung moderner Web 2.0-Anwendungen mit besonderer Betrachtung der Barrierefreiheit
Aus Winfwiki
| Name des Autors / der Autoren: | Christian Toennessen |
| Titel der Arbeit: | "Untersuchung von Benutzerführungskonzepten und Inhaltsdarstellung moderner Web 2.0-Anwendungen mit besonderer Betrachtung der Barrierefreiheit" |
| Hochschule und Studienort: | FOM Neuss |
Inhaltsverzeichnis |
1 Einleitung
In dieser Seminararbeit geht es zunächst grundsätzlich um die Untersuchung des Benutzerführungskonzeptes und der Inhaltsdarstellung einer modernen „Web 2.0“-Anwendung. Hauptaspekt wird dabei die Betrachtung der Barrierefreiheit dieser Anwendung sein.
Auf den Begriff „Barrierefreiheit“ aufmerksam, wurde ich im Rahmen meiner neu zugewiesenen Aufgabe im Beruf - unseren „Style-Guide“ zu pflegen.
Bisher war dies eine Aufgabe die man nebenbei machen konnte, doch kam durch den Begriff „Barrierefreiheit“ neue Brisanz in das Thema.
Eine neu eingestellte Dame aus einer Geschäftsstelle sah keine Menüpunkte. Nachdem ein Fehler der Anwendung ausgeschlossen war, stellte sich durch weiteres Nachfragen heraus, dass diese Dame eine Kontrastsehschwäche hatte.
Kurz darauf kamen viele Fragen auf:
„Unser gesamtes Gebäude ist barrierefrei. Was bringt das, wenn unsere Anwendungen - unser Arbeitsmittel - es nicht sind?“
„In welchem Grad sind unsere Anwendungen barrierefrei?“
„Was ist mit den Mitarbeitern mit Kontrast- / Rot/Grün-Sehschwäche?“
„Was ist mit denen mit allgemeiner Sehschwäche?“
„Welche Eingabehilfen bieten wir? Welche sollten wir bereitstellen?“
„Was können wir machen, damit unsere Anwendungen barrierefrei sind?“
Das sind nur einige Fragen, die schon grundlegende Konzepte unseres Style-Guide, aber auch weiterführend die Konzepte der Web-Seiten-Generierung betreffen. Des Weiteren stellt sich die Frage welche Zielgruppe bedient werden muss und was kann/muss die Anwendung dazu beitragen?
Wie können z.B. Fehlermeldungen oder wichtige Felder dargestellt werden?
Um eine nachvollziehbare Untersuchung durchzuführen werde ich jedoch nicht auf die Firmen-Anwendungen, sondern auf Wikipedia und Youtube als moderne „Web 2.0“-Anwendungen zurückgreifen.
Ziel dieser Arbeit ist, die eben erwähnten Fragen beantworten und bewerten zu können, um abschließend ein grundlegendes Verständnis für das Thema Barrierefreiheit in „Web 2.0“-Anwendungen zu erreichen.
2 Grundlagen
2.1 Definition
2.1.1 Benutzerführungskonzept
„Durch die Benutzerführung wird einem Nutzer die Bedienung und die Benutzung eines Endgerätes (z.B. Telefon, Faxgerät, Handy, PC) erleichtert und teilweise erst ermöglicht. Die Benutzerführung wird unter verschiedenen Gesichtspunkten vom Hersteller konzipiert und gruppiert ähnliche oder inhaltlich zusammengehörige Aktionen und Bedienelemente, die dem Nutzer eine leichte und ergonomisch intuitive Bedienung erlauben. Der Nutzer erhält im Rahmen der Benutzerführung vom Endgerät Hinweise für Eingaben oder Reaktionen, die von ihm auszuführen sind. Benutzerführung kann durch verschiedene Hard- und Softwaremechanismen ermöglicht werden, z.B. durch:
- Verwendung eines Displays (mit Hinweistexten und/oder Symbolen),
- Verwendung sonstiger Leuchtanzeigen (LED, etc.),
- Verwendung eines Tongenerators und eines Lautsprechers,
- Funktionstasten.“[1]
Auf eine Webseite bezogen ist also ein Benutzerführungskonzept die Idee, wie die Zielgruppe (die Nutzer) mit der Seite interagieren können. Dabei wird nicht nur Wert auf die reine Möglichkeit dazu gelegt, sondern auch auf eine einheitliche, leicht erlernbare und vorallem intuitive Bedienung. Der Nutzer sollte im optimalsten Fall mit neuen Funktionen ohne überhaupt nachdenken zu müssen umgehen können.
2.1.2 Web 2.0
Nach dem Gabler Wirtschaftslexikon lautet die Kurzerklärung des Begriffs „Unter dem Begriff Web 2.0 wird keine grundlegend neue Art von Technologien oder Anwendungen verstanden, sondern der Begriff beschreibt eine in sozio-technischer Hinsicht veränderte Nutzung des Internet, bei der dessen Möglichkeiten konsequent genutzt und weiterentwickelt werden. Es stellt eine Evolutionsstufe hinsichtlich des Angebotes und der Nutzung des World Wide Web dar, bei der nicht mehr die reine Verbreitung von Informationen bzw. der Produktverlauf durch Websitebetreiber, sondern die Beteiligung der Nutzer am Web und die Generierung weiteren Zusatznutzens im Vordergrund stehen.“[2].
Tim O‘Reilly gilt als Vorreiter in Sachen „Web 2.0“, brachte als erster eine Definition, war Mit-Initiator der ersten „Web 2.0“-Konferenz im Jahr 2004[3].
Nach eben genannten Defintion kann man das "Web 2.0" auch als "Mitmach-Web" bezeichnen. Die Benutzer einer Seite können selbständig deren Inhalt bestimmen und verändern. Sei es auf den eigenen Profilseiten von sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing, oder aber auch auf Unterhaltungsseiten wie Youtube oder Myspace.
Der weitere Zusatznutzen bei "Web 2.0"-Seiten ist unter Anderem natürlich, dass Betreiber der Seiten weniger Arbeit haben den Inhalt zu finden. Es müssen allerdings immer mehr Fragen in Richtung Datenschutz/-sicherheit gehen, denn je mehr Möglichkeiten ein Website-Betreiber dem Nutzer gibt, desto höher ist natürlich auch die Gefahr, dass Lücken auftreteten, die schadhaft genutzt werden können.
2.1.3 Barrierefreiheit
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“[4]
In dieser Formulierung sind indirekt schon moderne Webseiten mit eingebettet. Den Teil "[...] Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen[...]"[4] kann man auch auf die bereits genannten "Web 2.0"-Seiten abbilden. Facebook, Youtube oder aber auch Wikipedia passen recht gut auf diese Beschreibung.
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2.1 BGG
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG) ist zum 01.05.2002 in Kraft getreten. „Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen“[5]
2.3 Richtlinien für barrierefreies Webdesign
2.3.1 WCAG
Die W3C hat zum 05.05.1999 die Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte in der Version 1.0 veröffentlicht. Die neueste Version (Version 2.0) dieser Zugänglichkeitsrichtlinie ist am 29.10.2009 erschienen.
Die WCAG ist lediglich eine Richtlinie und keine Gesetzesverordnung. Ziel der W3C mit dieser Richtlinie ist es, „[...]einen gemeinsamen Standard für die Barrierrefreiheit von Webinhalten zur Verfügung zu stellen, der die Bedürfnisse von Einzelpersonen, Organisiationen und Regierungen auf internationaler Ebene erfüllt.“[6]
2.3.2 BITV
Die BITV ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.„Die Verordnung gilt für:
Internetauftritte und –angebote,
Intranetauftritte und –angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
der Behörden der Bundesverwaltung.“ [7]
2.3.3 Section 508
Das amerikanische Gesetzt "Section 508" ist vergleichbar mit der deutschen BITV.
Die Internetpräsenz beschreibt das Gesetz wie folgt: "In 1998, Congress amended the Rehabilitation Act to require Federal agencies to make their electronic and information technology accessible to people with disabilities. Inaccessible technology interferes with an individual's ability to obtain and use information quickly and easily. Section 508 was enacted to eliminate barriers in information technology, to make available new opportunities for people with disabilities, and to encourage development of technologies that will help achieve these goals. The law applies to all Federal agencies when they develop, procure, maintain, or use electronic and information technology. Under Section 508 (29 U.S.C. ‘ 794d), agencies must give disabled employees and members of the public access to information that is comparable to the access available to others. It is recommended that you review the laws and regulations listed below to further your understanding about Section 508 and how you can support implementation. " [8]
Es ist somit ebenso eine Vorschrift für öffentliche Einrichtungen (in dem Fall für deren Bundesämter), deren Seiten für Menschen mit behinderungen zugänglich zu machen.
3 Tools
3.1 Testtools
3.1.1 Truwex Online 2.0
„Truwex ist ein gratis online Überprüfungswerkzeug um Websites auf deren Barrierefreie Informationstechnik, Datenschutz, Performance und generell die Qualität zu überprüfen. Truwex misst die download Zeiten jedes einzelnen Webelementes und veranschaulicht auf visueller Basis mögliche Probleme durch Screenshots und/oder hervorgehoben im Quellkode jeder einzelnen Webseite. Eventuell verwendete JavaScripts und Flashfiles werden dabei auch analysiert. "Truwex online validation Tool" ist Teil des "Truwex website quality assurance and reporting" Produktes und ist eine Serverapplikation um die Barrierefreie Informationstechnik, Datenschutz und Qualität einer gesamten Website zu testen, sowie automatisch entsprechende maßgeschneiderte Reports und Statistiken an das entsprechende Klientel zu versenden. Zum Beispiel an Administratoren, Websiteverantwortliche, Regionalmanagement, Management oder verantwortliche strategischer Teilbereiche wie Barrierefreie Informationstechnik, Datenschutz usw..“[9] Dieses Tools kann automatisiert z.B. eine Seite nach dessen WCAG 1.0, WCAG 2.0 und/oder BITV-Kompatibilität testen.
3.1.2 Color verification-tool
Das Color contrast verification tool von HP ist online unter : „http://www.hp.com/hpinfo/abouthp/accessibility/webaccessibility/color_tool.html“ aufrufbar.
Es dient dazu herauszufinden, ob zwei Farben im direkten Vergleich zueinander kontraststark sind. Dabei gibt man beide Farben an und erhält einen Wert, der über einem bestimmten Schwellwert liegen sollte, um den gewünschten Kontrast zu erreichen.
Dieses Tool ist für sämtliche Entwickler von Grafiken, Style-Guides, oder sonstigen Produkten, die mit Farbe eine bestimmte Wirkung erzielen wollen wichtig. Ein starker Kontrast kann z.B. ein Produkt von vielen anderen Produkten abheben, genauso wie bei Fehlermeldungen auf Web-Seiten ein starker Kontrast aufmerksam auf diesen Fehler macht.
3.2 Unterstützungstools
3.2.1 Screenreader
Ein Screenreader ist eine Software, die zur sprachlichen Ausgabe der auf dem Bildschrim dargestellten Inhalte dient. Dabei werden jedoch keine Formen und Farben beschrieben, sondern der zugehörige Text ausgegeben. Screenreader können allerdings nicht nur den Inhalt sprachlich aufbereiten, sondern auch für eine Braillezeile verständlich machen.[10]
Es gibt verschiedenste Screenreader für ein komplettes Betriebssystem (wie z.B. JAWS), aber auch welche speziell für Browser. „Fire Vox“ ist ein Plugin für den FireFox, das nicht nur den Inhalt einer Website einfach vorliest, sondern auch Elemente einer Seite erkennt und dementsprechend behandelt.
3.2.2 Braillezeile
Bei der Braille-Zeile handelt es sich um ein Comuterausgabegerät, das an den Rechner angeschlossen wird, um den Inhalt des Bildschirms für Blinde lesbar zu machen. Die Punktschrift wird allerdings nicht auf Papier geprägt, sondern eine Lochmaske, die vor der PC-Tastatur liegt, drückt winzige Stifte in verschiedenen Kombinationen hoch. Dadurch formen sich Buchstaben und Zahlen in Punktschrift und übersetzen somit den Inhalt des Bildschirms[...] Bevor eine Braille-Zeile oder eine Sprachausgabe die erforderlichen Daten ausgibt, müssen diese Ausgabeeinheiten mit den hierfür notwendigen Informationen versorgt werden.“[12] Das geschieht über den soeben beschriebenen Screenreader.
3.2.3 Sonstige Eingabe-/Ausgabehilfen
Betriebsysteme, sei es nun Mac OS, Windows oder eine der vielen Linux-Distributionen, liefern häufig eigene Tools von sich aus mit. Für allgemeine Sehschwächen kann man eine Bildschirmlupe (Software) nehmen, die Auflösung variieren oder die Schrift größer stellen. Für Kontrastschwächen bietet das Betriebsystem oft eine Invertierung der Farben, oder ein Kontraststarkes Farbschema. Für körperlich stark eingeschränkte Personen, die lediglich noch eine Maus bedienen können, gibt z.B. es eine Bildschirmtastatur, oder aber auch die Möglichkeit einer Spracheingabe.
4 Untersuchung der Beispielanwendung
4.1 Vorgehen
Ich werde bei der Untersuchung zunächst nur Truwex Online 2.0 nutzen. Die Tests werde ich unterteilen in einen reinen Section 508-Test, einen reinen BITV-Test und einen reinen WCAG-Test.
Fallen keine Besonderheiten auf, so werde ich auf die Liste mit Checkpunkten von der BITV zurückgreifen und die dementsprechenden Punkte hier aufführen.
4.1.1 Untersuchungsobjkete
Untersucht werden die Startseite von Wikipedia Deutschland und die Startseite von Youtube Deutschland.
4.1.2 Abgrenzung
Eine Vollständige Untersuchung aller Wikipedia bzw Youtube-Seiten ist zeitlich nicht möglich. Daher werde ich hier nur die Startseiten betrachten.
4.2 Testergebnisse
4.2.1 Section 508
Wikipedia:
Nach Truwex besteht die Hauptseite von Wikipedia den Section 508-Test ohne Auffälligkeiten.
Youtube:
Bei Youtube tauchen gleich mehrere Auffälligkeiten nach Section 508 auf:
- Alt is missing
- Object without alternative inner Text
- Clickable image without alt
- Frame has not title
- Form control without explicit label is found (zweimal)
4.2.2 BITV
Wikipedia
Nach Truwex besteht die Hauptseite von Wikipedia den BITV-Test ohne Auffälligkeiten.
Youtube
Nach Truwex besteht die Hauptseite von Youtube den BITV-Test ohne Auffälligkeiten.
4.2.3 WCAG 1.0
In Truwex ist der Test zu WCAG 1.0 unterteilt in die einzelnen Stufen von WCAG:
- WCAG 1.0 Level A
- WCAG 1.0 Level AA
- WCAG 1.0 Color Contrast Formular
Alle drei Stufen wurden aktiviert und es kam zu folgendem Ergebnis:
Wikipedia
Alle Tests erfolgreich!
Aber: Die Startseite von Wikipedia beinhaltet täglich andere Artikel. Nicht jeder Artikel ist 100% barrierefrei nach WCAG 1.0. Führt man den Test mehrmal an verschiedenen Tagen durch, wird man das merken.
Yotube
- Alt is missing
- Object without alternative inner text
- Clickable image without alt
- Frame has no title
- Form control without exlpicit label is found (zwei mal)
- Low-contrast text is found (zwei mal)
- Fixed fonts are found (zehn mal)
- Hardly readable text for voice-reader is found
- Device-depend event handler is found (145 mal)
- Link name/destination clash (8 mal)
- Inline styles are found (68 mal)
- Low luminosity contrast text is found (zwei mal)
- Frame is detected
Zudem wurden noch weitere 24 Warnungen ausgegeben, die in insgesamt 113 Fällen aufgetreten sind.
Nach WCAG 1.0 ist Youtube also weit von der Barrierefreiheit entfernt.
4.3 Bedeutung der Testergebnisse
Die Testergebnisse für Wikipedia waren ja scheinbar einwandfrei. Für Youtube eher nicht. Aber was bedeuten diese Ergebnisse?
Die Ergebnisse von Youtube:
- Alt is missing:
In dem "Alt-Tag" eines Bildes soll die Beschreibung des Bildes hinterlegt werden, wenn dieses nicht angezeigt, bzw. nicht gesehen werden kann. Fehlt eine solche Beschreibung kann ein Screenreader nicht mehr als den reinen Link des Bildes wiedergeben. Das führt dann dazu, dass dieses Bild für Blinde absolut unbrauchbar ist, obwohl die Möglichkeit bestehen würde, dieses Bild auch für diese Personengruppe erkennbar zu machen.
- Object without alternative inner Text
Hier trifft das Selbe zu, wie bei dem Alt-Tag, nur globaler auf ein Objekt bezogen. Das kann z.B. ein Video, oder auch ein Flash-Objekt sein.
- Clickable image without alt
Ein klickbares Bild ohne einen alternativen Text bewirkt nicht nur, dass sich Blinde das dargestellte Bild nicht vorstellen können, sondern auch, dass ein Zugang zu weiteren Informationen, ein Teil der Benutzerführung versperrt ist. Es ist so nicht möglich zu wissen, was sich hinter diesem Bild, Menüpunkt oder was auch immer dieses klickbare Bild darstellt, verbirgt.
- Frame has no title
Ein Frame ist eine logische Unterteilung einer Seite. Ist dort keine Beschreibung hinterlegt, so kann ein Screenreader auch dementsprechend keine semantisch sinnvolle Information weitergeben. Möglich für einen Frame-Titel wäre z.B. "Menü" oder aber auch "Werbung". So könnte man sich direkt vorstellen was sich dahinter verbirgt und ob man weiterhin in diesem Teil der Seite verbleiben soll.
- Form control without explicit label is found
Eine weitere fehlende Beschreibung zu einer Kontrolleinheit der Benutzerführung führt ebenfalls dazu, dass unklar ist, was sich hinter dem Formular verbirgt und was es bedeutet, dieses abzusenden.
- Low-contrast text is found
Dieser Test bezieht sich auf die Kontrastsehschwachen Nutzer. Hier wäre das Color contrast verification tool von HP zum Test des Style angebracht gewesen. Für Kontrastsehschwache Nutzer ist dieser Teil nicht oder nur sehr schwer zu lesen.
- Fixed fonts are found
Das Problem mit festgesetzten Schriftarten (damit sind auch die Größen der Schriftarten gemeint) wird klar, wenn man versuchen möchte die Seite zu skalieren. Für Screenreader ist das kein Problem, aber für Menschen, deren allgemeine Sehstärke nicht mehr ganz so gut ist und daher größere Schrift benötigen. Für diesen Fall muss ein solcher Nutzer ein externes Hilfsmittel wie z.B. eine Lupe (Software oder auch Hardware) einsetzen. Hier erfolgt dann ein grundlegender Verstoß gegen die Definition der Barrierefreiheit.
- Hardly readable text for voice-reader is found
Die Fehlermeldung sagt fast schon genug aus. "Kaum erreichbarer Text für Voice-Reader" (oder auch Screenreader genannt). Tatsächlich geht es bei der Fehlermeldung um die Zeit eine bestimmte Stelle eines Textes zu erreichen. Mittels Überschriften könnte man den Text in kleinere Abschnitte einteilen, über die man hinweg springen könnte. So wie der Text jedoch dargestellt ist, muss alles vorgelesen werden, bis man zur gewünschten Stelle kommt.
- Device-depend event handler is found
Diese Fehlermeldung bezieht sich auf Maus-Events. Die Events "onmousedown", "onclick", "onmouseover", usw. werden lediglich mit der Maus angesteuert. Sollte es einem Nutzer z.B. körperlich nicht möglich sein eine Maus zu bedienen, sondern lediglich Befehler per Tastatur, oder Spracheingabe zu geben, so können dies Funktionen hinter diesen Events nicht genutzt werden. Hier ist der Nutzer über das Benutzerführungskonzept eingeschränkt in seiner Handlung und der Nutzung der Seite.
- Link name/destination clash
Befinden sich auf einer Seite mehrere Links mit der selben Beschreibung, sollten diese natürlich auch auf das Selbe ziel Verweisen. Ist dies nicht der Fall, so können diese nur aus dem Kontext erschlossen werden. Dies ist je nach Aufbau der Seite für manche Zielpersonen aber nicht möglich.
- Inline styles are found
Inline Styles sind nicht nur schlecht vom Programmierstil, sondern auch schlecht für Screenreader. Ein einheitliches Layout, gesteuert über Style-Sheets, ist einfach zu erklären, als ein sich ständig änderndes Layout.
-Low luminosity contrast text is found
Hier wurde ein Text gefunden, der von dessen Hintergrund sich nicht kontraststark abhebt.
- Frame is detected
In diesem Fall wurde ein iFrame erkannt. Da in iFrames komplett Seitenunabhängige Daten angezeigt werden können, kann dies zu Fehlern bei Screenreadern führen.
5 Fazit
Barrierefrei oder nicht?
Grob kann man sagen, dass die Testergebnisse für Wikipedia für eine barrierefreie Seite sprechen. Da jedoch ein Test aller Seiten nicht möglich ist, kann man keine 100%ige Barrierefreiheit nicht zusichern.
Für Youtube war das Ergebnis deutlich. Youtube ist nicht barrierefrei! Nicht nur Screenreader haben Probleme mit der Seite, auch Nutzer mit Kontrastsehschwäche, allgemeiner Sehschwäche und auch körperlichen Beeinträchtigungen können Youtube nicht ohne Weiteres nutzen.
Aber was ist mit den Leitfragen? Können diese nun beantwortet werden?
- „Unser gesamtes Gebäude ist barrierefrei. Was bringt das, wenn unsere Anwendungen - unser Arbeitsmittel - es nicht sind?“
Mitarbeiter, die nicht arbeiten können produzieren nur Kosten. Es bringt also nichts die Anwendungen kostengünstig herzustellen, indem man Punkte wie die Barrierefreiheit bei der Programmierung entfallen lässt, die Kosten kommen im Laufe der Jahre sowieso auf einen zu. Sei es durch neue Mitarbeiter, oder durch alt eingesessene.
- „In welchem Grad sind unsere Anwendungen barrierefrei?“
Man kann zwar nicht zu 100% einen genauen Grad der Barrierefreiheit feststellen, jedoch gibt es Tools die dabei helfen können. Truwex ist eines davon, was schon sehr ausgereift ist und die Schwachstellen direkt sichtbar macht.
- „Was ist mit den Mitarbeitern mit Kontrast- / Rot/Grün-Sehschwäche?“
Kontrastschwächen können aufgedeckt und verbessert werden. Bei der Entwicklung eines Styleguides für neue Anwendungen sollte man bereits darauf achten. Nützlich hierbei ist z.B. das Color contrast verfication Tool von HP.
- „Was ist mit denen mit allgemeiner Sehschwäche?“
Die Tests haben auch einen Punkt, der genau auf diese Frage zutrifft herausgestellt. Fixe Fonts sind zu vermeiden, eine variable Einstellungsmöglichkeit für den Schriftgrad wäre angebracht.
- „Welche Eingabehilfen bieten wir? Welche sollten wir bereitstellen?“
Die Frage ist hier eher was die Zielgruppe ist und in wessen Bereich das Hilfsmittel fällt. Eine Webseite kann z.B. zu Zeit noch keine Braillezeile direkt ansteuern, das geschieht über einen Screenreader, den Web-Seiten-Betreiber nicht zur Verfügung stellen können. Diese können jedoch die Möglichkeit zur Verfügung stellen, einen solchen Screenreader ordentlich nutzen zu könnnen.
Alt-Tags sollten gesetzt werden, sowohl zu Bildern, als auch zu sonstigen Objekten. Ebenfalls sollten Texte ordentlich strukturiert werden, was dem Screenreader und dem Nutzer ermöglicht effizienter durch lange Texte zu gehen.
Eine Seite zoombar machen, oder vielleicht direkt eine Zoom-Funktion zu bieten wäre ebenso hilfreich, wie eine Möglichkeit zu bieten, alle Farben invertieren zu können. Das würde Nutzern sämtlicher Sehschwächen helfen mit der Seite zurecht zu kommen.
- „Was können wir machen, damit unsere Anwendungen barrierefrei sind?“
WCAG und BITV sind zwei sehr gute Richtlinien, die man bei der Konzeption einer Anwendung betrachten sollte. Es ist für Firmen sicherlich nicht notwendig alle Anforderungen aus diesen Dokumenten umzusetzen, dennoch ist sinnvoll wenigstens Vorkehrungen zu treffen. Es muss nur einmal ein neuer Mitarbeiter kommen, der irgendwelche Probleme hat, sodass er seine Arbeit nicht verrichten kann. Die Lösung dieser Probleme muss man dann eventuell nicht gerade kostengünstig in den selbst programmieren Anwendungen einpflegen.
Was bringt die Barrierefreiheit mir noch für Vorteile?
Bisher kam es immer nur so rüber, als ob das Thema Barrierefreiheit nur Kosten verursacht, aber tatäschlich bringt es auch Vorteile.
Man erweitert mit der barrierefreiheit sein Zielpublikum, so können nicht nur körperlich und geistig uneingeschränkte Personen das eigene Angebot nutzen.
Aber auch für uneingeschränkte Personen ist die Barrierefreiheit ein Vorteil. Es ist möglich schnell mit der Tastatur über die Seiten zu navigieren, Texte können schneller erfasst werden, bei langsamen Verbindungen weiß man bereits, was für ein Bild erscheinen soll, wenn es noch nicht geladen ist.
Suchmaschineneinträge sind besser erkennbar und verwertbar. Ein Webcrawler (z.B. von Google) analysiert die Seiten auf deren Inhalt, kategorisiert diese und stellt sie nutzbar in den Suchindex. Diese Crawler können die Seiten ebensowenig sehen, wie eine blinde Person. Ist also die Seite barrierefrei, kann der Crawler viel schneller und besser die Seite erfassen und für die Suchergebnisse aufbereiten.
6 Fußnoten
- ↑ http://www.geoinformatik.uni-rostock.de/einzel.asp?ID=1441384532
- ↑ http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/80667/web-2-0-v6.html
- ↑ http://conferences.oreillynet.com/web2con/
- ↑ 4,0 4,1 §4 BGG
- ↑ §1 BGG
- ↑ Einleitung WCAG 2.0: http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/
- ↑ §1 BITV
- ↑ http://www.section508.gov/index.cfm?FuseAction=Content&ID=3
- ↑ http://checkwebsite.erigami.com/bitv.html
- ↑ Computer trotz Handicap, Kapitel 3 Seite 103
- ↑ upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5d/Braillezeile1.jpg
- ↑ Ohne Bilder im Bilde, Seite 31
7 Quellenverzeichnis
- Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, online im Internet
- Geoinformatikservice http://www.geoinformatik.uni-rostock.de/lexikon.asp
- BGG (Behinderten Gleichstellungsgesetz)
- BITV - Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
- W3C
- „Computer trotz Handicap: Ratgeber für Betroffenne, Betreuer und Arbeitgeber“ von Günter Born, Verlag pearson education, 2009
- „Ohne Bilder im Bilde: eine qualitative Studie zur Mediennutung und MEdienbewertung von blinden MEnschen in Deutschland“ von Nathalie Huber - LIT Verlag Berlin-Hamburg-Münster, 2004
- Wikimedia

